Rundfunkbeitrag

Schon GEZ gekündigt?

Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch entschieden, dass der Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß ist. Mit einer Ausnahme: Menschen, die eine zweite Wohnung besitzen, müssen bisher doppelt zahlen. Das geht nicht, sagt das Gericht, und hat den Gesetzgeber aufgefordert, es zu ändern. Aber sonst: der Beitrag an sich, auch die Höhe von 17,50 Euro – alles in Ordnung.

Oder wie „Bild“ es zusammenfasst:

Gut, die GEZ gibt es seit 2013 nicht mehr, sie heißt heute Beitragsservice, aber wieso korrekt berichten? Und wieso ein altes Feindbild wechseln?

Dass das Bundesverfassungsgericht ein „GEZ-Urteil“ gefällt habe, steht auch nicht nur in „Bild“, sondern unter anderem auf Merkur.de, bei der „Passauer Neuen Presse“, Chip, RP Online, Focus Online, Stern.de und in rechten Medien wie „Politically Incorrect“ oder „Epoch Times“ – da tun sich alle nichts.

„Bild“ schreibt deshalb auch teilweise von einer „GEZ-Gebühr“, was genauso falsch ist, da der Beitragsservice, nun ja: Beiträge verwaltet und keine Gebühren, wie „Bild“ auch selbst erläutert. Vor allem aber ist es eine unsinnige Doppelung: GEZ stand für Gebühreneinzugszentrale; die „GEZ-Gebühr“ wäre also die Gebühreneinzugszentralengebühr – und die gab es noch nie.

Die GEZ war damals bei vielen auch deshalb verrufen, weil ihre Mitarbeiter nach Menschen suchten, die nicht zahlen, obwohl sie Rundfunkgeräte besitzen. Die Geschichten kennt jeder: Aufdringliche GEZ-Leute, die plötzlich vor der Tür oder in der Wohnung stehen. Doch mit der Umstellung auf den Rundfunkbeitrag wurde  auch diese Praxis abgeschafft. Wenn Medien aber weiterhin GEZ schreiben, hat das die alte schlechte Wirkung.

Einigen Medien scheint das gerade recht zu sein. Es geht ihnen nicht darum, sachlich über ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur (weitgehenden) Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags zu berichten, sondern der Sache einen Spin zu geben: „Bild“ spricht deshalb, wenn „Bild“ doch vom Beitrag spricht, auch gerne vom Zwangsbeitrag. Noch so ein Begriff, den besonders oft rechte Medien oder Parteien nutzen, um Stimmung gegen ARD und ZDF zu machen.

Aber auch er findet sich längst in Qualitätsmedien, aktuell etwa im „Weser-Kurier“ oder der „Hamburger Morgenpost“, die ihn, so viel Distanz muss sein, in Anführungszeichen setzt. In den Archiven von „Focus“, „Tagesspiegel“ oder FAZ steht der Begriff ebenfalls. Und die „Süddeutsche Zeitung“ hat ihren Lesern vor einiger Zeit erklärt, dass „Zwangsbeitrag“ ein „unschönes Wort“ sei, das als „Kampfbegriff“ gelte und von „Kritikern (AfD) zur Emotionalisierung benutzt“ werde – dass dieses Wort aber „trotzdem schlicht und unaufgeregt eine treffende Beschreibung der aktuellen Beitragspflicht“ sei.

Die SZ kann eben auch unschöne AfD-Begriffe, die unschön emotionalisieren, ganz unaufgeregt nutzen.

Aber nun ist dieser Beitrag ja rechtmäßig, Zwang hin oder her, weil eben jeder die „realistische Möglichkeit“ habe, das Programm zu empfangen, sagt das Gericht. Einfach kündigen kann man also nicht. Was das seriöse Kündigungsportal Focus Online aber nicht stört, es bewirbt diesen Top-Service trotzdem mal.

„GEZ abmelden“? Screenshot: Focus.de

Das steht so in einem Beitrag über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Anzeige führt zu einem „Partnerangebot“ auf den Seiten von Focus Online, das wirklich toll ist und Ausweis größter journalistischer Qualität. Es findet sich so auch bei „Computer Bild“.

„Jetzt GEZ kündigen“, steht dort über einem Formular, und der Hinweis:

„Über 670 GEZ-Kunden nutzten in den letzten 30 Tagen aboalarm für ihre Kündigung ✓ Vom Anwalt geprüftes Kündigungsschreiben.“

Perfekt! Sogar anwaltlich geprüft! Das macht dann offenbar das Partnerunternehmen Aboalarm, das damit wirbt, ganz leicht alle möglichen Verträge zu kündigen – gegen eine kleine Gebühr, versteht sich. Man muss nur Name, Anschrift und Beitragsnummer in das Online-Formular eintragen, ein Kündigungstext ist freundlicherweise schon vorgegeben. Und dann erfinden Aboalarm und „Focus Online“ sogar eine Unterschrift. Wenn das kein Service ist!

Screenshot: Focus.de

Ärgerlich ist bloß, dass man das gar nicht abschicken kann, weil dann dieser Bonushinweis aufploppt:

„Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ehemals GEZ) kann leider weder über Aboalarm noch sonst gekündigt werden.“

Wie doof.

Zumal doch „über 670 GEZ-Kunden“ in den „letzten 30 Tagen“ den Service von Aboalarm und Focus Online bzw. „Computer Bild“ „für ihre Kündigung“ genutzt haben. Aber wer weiß, was die gekündigt haben. Freundschaften?

Nachtrag, 20.7.2018. Das Unternehmen Aboalarm hat die entsprechenden Seiten inzwischen mit einem Hinweis versehen und den Button zum Versand des Schreibens entfernt. Das Schreiben an sich ist aber noch da. Anfang nächster Woche, teilt das Unternehmen mit, werde man sich dann „um eine endgültige Version ganz ohne Kündigungsschreiben kümmern“.

Offenlegung: Ich bin freier Autor beim NDR und habe dort volontiert.

134 Kommentare

  1. Ist die Unterscheidung wirklich so wichtig, ob es jetzt GEZ oder Rundfunkbeitragsservice heißt? Ebenso Gebühr oder Beitrag, im Endeffekt zahlt man eben, meinetwegen kann man es auch Steuer nennen. Ich halte euch hier für ein wenig kleinlich.

    Ich glaube auch, dass BILD und co „GEZ“ als Schlagwort verwenden, weil es eben gefährlicher, bedrohlicher, unbeliebter klingt als ein „Service“, aber ich denke auch genau diese Assoziation war der Grund für die Namensänderung, ohne dass dadurch am grundlegenden Prinzip etwas geändert wurde: jeder Bürger zahlt und finanziert damit öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Man muss nicht jeder Umbenennung auf den Leim gehen.

  2. Der Begriff Gez wird halt Umgangssprachlich noch genutzt genauso wie Arbeitsamt für Bundesagentur für Arbeit oder Hartz 4 für Alg2. Das die Ör so dünnhäutig darauf regieren finde ich schon etwas lächerlich. Bei anderen Begriffen regt sich keiner auf…

    Der Begriff Arbeitsamt ist seit 15 Jahren nicht mehr gültig… Einfach mal schauen welche Qualitätsmedien ihn dennoch heute verwenden…

    https://www.tagesschau.de/inland/arbeitslose-lehrer-101.html
    https://www.deutschlandfunk.de/befristung-von-lehrern-am-ersten-ferientag-ist-der-termin.680.de.html?dram:article_id=422573

  3. Realistische Möglichkeit das Programm zu Empfangen ,sagt das Gericht.

    Man hat ja auch realistische Möglichkeit Kinder zu zeugen , dann steht uns ja Kindergeld zu.

  4. Die Lösung des Ganzen wäre ganz einfach
    Wer ARD u ZDF sehen will , zahlt dafür. Wie bei vielen anderen Sendern
    auch. Damit wären allen geholfen. Denen die nicht ARD u ZDF sehen
    wollen und die Sender selber hätten nur zufriedene Kunden, da es eine
    freiwillige Auswahl ist.

  5. Guten Abend ,
    habe auch was gegen Zwangsabgaben. Öffentliches Rechtliches Fernsehen sollte auch schon lange Verschlüsselt sein. Dann kann jeder selber endscheiden was er schauen möchte. Habe viele Jahre als Nachrichtentechniker für den NDR gearbeitet und somit einblick wieviele Mitarbeiter sich reichlich Luxus am Arbeitsplatz leisten. Es werden für viele Mitarbeiter auch superfette Gehälter gezahlt. Soviel zu den Zwangsabgaben.

  6. Zeitonline vom 17.5.2018 berichtet von der Verhandlung zum Rundfunkbeitrag „..mehrere Richter äußerten sich ziemlich skeptisch. Vizepräsident Kirchhof räumte aber ein, es handele sich „zweifellos“ um einen Grenzfall. Und es machte einigen Eindruck, als Thiess Büttner, Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesfinanzministerium, erklärte, jedenfalls „aus finanzwissenschaftlicher Sicht“ handele es sich beim Rundfunkbeitrag um eine Steuer. Was wie eine Steuer aussieht, wie eine Steuer riecht und schmeckt, ist vielleicht eben doch eine Steuer. “

    Auch bekommen heute immer noch Menschen, die nicht schauen und nicht zahlen wollen, Besuch. Und zwar vom Gerichtsvollzieher, vomBeitragsservice bestellt. Der klingelt dann bei Geringverdiener , die kein Geld haben für Unterhaltungsfernsehen.

    Lieber Boris Rosenkranz, kann es aber trotzdem sein, dass Menschen, ob nun Mitglieder eines wissenschaftlichen Beirates der Bundesregierung oder Vertreter aus dem gemeinem Volk, eine Geldzahlung für Fernsehen unter Androhung von Kontopfändung und Haftstrafe, nicht mit dem Wort Beitrag oder Service in Verbindung bringen? Dass vielleicht der Vorwurf der Begriffstäuschung und Falschetikettierung eher an die Erfinder dieses „Zahlungsmodel“ zu richten ist?

    Auch ist ein Richterspruch kein Gottesspruch. Mag das Verfassungsgericht an dem „Rundfunkbeitrag“ nichts oder wenig beanstanden zu haben. Das ändert wenig daran, dass ein großer Teil der Bevölkerung (inklusive zahlreicher Rechtsexperten) ihn immer noch als ungerecht und als nicht rechtens empfindet.

  7. @ Kris (6):
    „Mag das Verfassungsgericht an dem „Rundfunkbeitrag“ nichts oder wenig beanstanden zu haben. Das ändert wenig daran, dass ein großer Teil der Bevölkerung (inklusive zahlreicher Rechtsexperten) ihn immer noch als ungerecht und als nicht rechtens empfindet.“

    Dass „ein großer Teil der Bevölkerung“ das so empfindet wie Sie behaupten, können Sie sicherlich mit Zahlen belegen, oder?

  8. Zwangsabgabe oder wie auch immer. Die geldgierige Truppe muss gestoppt werden. 9 sendeanstalten 9 Intendanten die Unsummen , wofür auch immer, erhalten, deren Jahresgehalt teils doppelt so hoch ist wie das der Kanzlerin, 36 Rundfunkanstalten, die Geldgeschenke verteilen wie warme Semmeln. Die gesamten jahreseinnahmen sind so hoch wie die kfz Steuer eines gesamten Jahres dieses Landes. Davon gehen 400 mio € jährlich nur für den pensionsfonds drauf. Und dann das geschossene Programm, was zur besten Sendezeit den Kindern mit zeigt, wie getötet wird und durch dilettantische Ermittlungen die Möglichkeit aufzeigt, wie man ein tötungsverbrechen möglichst unbemerkt begehen kann, was soll das. Das Öffentlichkeit rechtliche Fernsehen hat einen Bildungs Auftrag. Die Sendungen sollen politisch neutral sein. Schön wäre es. Das Urteil mag einen stören. Ich finde, der Staat muss seine Bevölkerung informieren, fair, neutral und wahrheitsgerecht. Das kann man, mit einem fernseh und einem Radiosender. Dafür reichen im Monat dicke 2,50€. Alles andere über pay TV. Ach ja, Werbung für Abführmittel kurz vor der tagesschau braucht kein Mensch. Also Politik, tut endlich was.

  9. Also besteht ein Vertrag. Dadurch müssen sich die Vertragspartner alles offen legen. Oder? Also meine Daten habt ihr ja schon. Bitte veröffentlichen sie auch ihre liebe GEZ

  10. Der Name Beitragsservice verniedlicht eine Zwangsabgabe. Ich empfinde die meisten Beiträge von ARD und ZDF nicht mehr als informativ und objektiv. Es hat allmählich den Hauch des Staatsfernsehens der ehemaligen DDR. Langweilige primitive Unterhaltung und die politischen Beiträge sind alle ähnlich in Aufbau und Inhalt. Dafür ist die Zwangszahlung nicht mehr gerechtfertigt.

  11. Wir werden gezwungen den Beitrag zu zahlen die solle doch ARD und ZDF verschlüsseln dann kann jeder selbst entscheiden ob er das sehen und dafür bezahlen oder nicht

  12. @Orry (7),

    Focus Online hat 2016 über eine INSA-Umfrage berichtet (https://www.focus.de/kultur/medien/umfrage-zu-rundfunkgebuehren-grosse-mehrheit-der-deutschen-will-fuer-oeffentlich-rechtliche-nicht-mehr-zahlen_id_5300491.html) und berichtet von knapp 70% für die Abschaffung. Das ist das erste Google-Ergebnis bei mir. Da ich Focus aber keinen Journalismus zutraue, hab ich weiter geschaut zum Spiegel Online, http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/umfrage-zum-oeffentlich-rechtlichen-rundfunk-mehrheit-fuer-ard-und-zdf-a-1196326.html, und da sind „nur“ 39% für die Abschaffung (Stand März 2018, Civey. Keine Mehrheit, aber immerhin durchaus ein „großer Teil der Bevölkerung“.

  13. Das die Menschen gezwungen werden zu bezahlen, ob sie einen Fernseher haben oder nicht steht außer. Warum darf man dann das Wort “Zwangsbeitrag“ nicht verwenden, nur weil es von pösen Rechten verwenden wurde. Sich selbst in Worten einzuschränken, spricht eher für einen beschränkten Menschen und wo der geistig steht, braucht man nicht erwähnen.

  14. Wenn einem sonst keine brauchbaren Argumente mehr einfallen, dann geilt man sich halt an Begrifflichkeiten auf…

    Wie armselig!

  15. Warum kAnn mann den Mist nicht verschlüsseln. Viele Bürger wollen den Dreck nicht sehen .es gibt’s 1000 von Bürgern die das verweigern ich habe noch nie bezahlt und werde es auch nicht tun .ich habe diesen Vertrag nicht unterschrieben. Was ist das für ein Land .wir deutsche sollen für jeden Mist zahlen ob wir wollen oder nicht wir werden garniert gefragt

  16. Offengestanden sehe ich im Zusammen-
    hang mit dem Zwangsbeitrag für den
    ÖRR das gesamte politische System der
    Höhe (Single-Haushalt zahlt 17,50 € mtl.,
    Zwei-Personen-Haushalt dagegen „nur“
    8,75 € mtl./Person usw. usf.!) und vor allem die politische Konstruktion der
    Einflußnahme und Manipulation als
    gegeben und damit höchst suspekt! –
    Beispiel Bayer. Rundfunk : Intendant
    Ulrich Wilhelm, CSU, war Regierungs-
    sprecher von BK Merkel und wird als
    Intendant von Parteifreundin Barbara
    Stamm, Landtagspräsidentin, in ihrer
    zweiten Funktion als Vorsitzende des
    Verwaltungsrates des BR in seiner Ge-
    schäftsführung als Intendant „kontrol-
    liert“! – Ein Schelm wer Böses dabei denkt???

  17. „Die Geschichten kennt jeder: Aufdringliche GEZ-Leute, die plötzlich vor der Tür oder in der Wohnung stehen.“ Stimmt, kennt jeder, aber damit sind Sie auch auf die damalige Strategie der Anstalten hereingefallen, alles Schlechte auf die GEZ abzuwälzen. Diese Rundfunkgebührenauftragten haben nicht für die GEZ gearbeitet sondern direkt oder als freie Mitarbeiter eines „Hauptbeauftragten“ für die jeweilige Landesrundfunkanstalt. Diese Trennung von der bösen GEZ und den guten Rundfunkanstalten, die gab es eigentlich nie. Die GEZ war schließlich nur eine gemeinsame Verwaltungseinrichtung. D. h. all die „Grausamkeiten“, die die GEZ begangen hat, waren Ausfluss des Weltbilds der Anstalten, das nur Rechte, aber keine Pflichten kennt.

  18. Wir wußtem doch genau das es so ausgeht.Für mich ist es und bleibt es eine Zwangssteuer .

  19. Ich werde mir sofort eine Zweitwohnung mieten! Dann brauche ich dort keinen Rundfunkbeitrag entrichten und spare jede Menge Geld.
    Isch bin doch e clever Kerlsche, bin isch net?

  20. die GEZ gibt es seit 2013 nicht mehr, sie heißt heute Beitragsservice

    Himmel! Holland heißt eigentlich „Niederlande“, trotzdem fahren alle „nach Holland“. Diese impertinente Sprachgemeinschaft aber auch. Drückt Dinge einfach so aus, wie sie sie ausdrücken möchte. Hält sich nicht an amtliche Vorgaben. Shocking!

  21. Man hat sich halt auch keinen Gefallen getan indem man so ein Wortungetüm geschaffen hat als Bezeichnung… ARD, ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Das die Menschen diesen nicht schnell verwenden oder sich merken sollte doch klar sein. Genauso hinderlich ist es das viele Menschen mit dem Beitragsservice eher ein Einzugssystem (GEZ) als eine Service Stelle Assoziieren.
    Da dürfte es doch nicht wundern das die neue Bezeichnung es schwer hat sich durchzusetzen besonders wenn die alte 4 Jahrzehnte gültig war. In diesem Zusammenhang ist es wirklich lächerlich wenn man den Menschen immer wieder belehrt und vorwirft das sie eine „falschen“ Bezeichnung verwenden…

  22. Nur weil sich die GEZ in Beitrags-„Service“ umbenennt, ändert sich nicht gleich alles. Und „Beitrag“ klingt doch gleich viel netter als Gebühr. Journalisten sollten die Dinge beim Namen nennen. Bei dem Namen, den die meisten Menschen verwenden. „Dem Volks aufs Maul schauen“, hat schon Luther ganz richtig gesagt. Sich hyperpenibel über Begrifflichkeiten aufzuregen, finde ich ziemlich kleinlich – und peinlich.

    Anderes Thema: Ich schätze die guten journalistischen Beiträge von ARD und ZDF. Aber ich habe eigentlich keine Lust, mit meinen 17,50 Euro im Monat den Musikantenstadl oder die Fußball-Bundesliga zu finanzieren. Man kann also auch darüber diskutieren, was alles zum öffentlich-rechtlichen Auftrag gehören sollte und ob die Gebühr – pardon, der „Beitrag“ – nicht zu hoch ist.

  23. @22 Patrick -Das wird hier auf einer Seite über Medien nicht irgendwelchen „Menschen“ vorgeworfen, sondern berufsmäßigen Journalisten. Deren Handwerk hat Genauigkeit zu sein. Wetten, dass Sie mangelnde Genauigkeit beanstanden würden, wenn Sie eine Begrifflichkeit falsch fänden, die so diffamierend eingesetzt wird wie hier?

  24. 1. Wenn der Gebühreneintreiber sagt, die Gebühr sei jetzt ein Beitrag, dann hat der Bürger das zu akzeptieren!
    2. Dinge sind so zu benennen, wie es der Obrigkeit gefällt!
    3. Der verlängerte Arm der Obrigkeit ist die Marketingabteilung!
    4. Der verlängerte Arm der Marketingabteilung sind die Medien!
    5. Bürger und Medien, die gegen den geforderten Sprachgebrauch räsonieren, werden öffentlich geschurigelt!

    Oh mein Gott! Hab ich jetzt etwas Positives über Focus und Bild gedacht? Himmel hilf!

  25. @Leser
    Aber diese Genauigkeit wird nur beim Beitragsservice eingefordert… Oben habe ich ja das Beispiel Arbeitsamt gebracht das auch noch verwendet wird und darüber sich keiner Aufregt. Die Bezeichnung Gez war 4 Jahrzehnte offiziell/korrekt und jetzt seit vier Jahren ist sie plötzlich diffamierent?

  26. Bitte keine weiteren Benachrichtigungen!
    Besten Dank für sofortige Beachtung!
    Freundliche Grüße
    Wolfgang A. Gerlitzki

  27. @21: Wenn sie schon rummeckern wollen, dann bitte richtig! Holland heißt Holland und die Nierderlande sind die Niederlande. Und es ist absolut kein Problem nach Holland zu fahren.

    Was den ganzen anderen Schmu in der Kommentarspalte angeht: Hier wollen sich die Leute wohl ganz gerne vom „Kapital“ „informieren“ lassen, das ja nie auf die Idee käme Meinungen zu unterdrücken die ihm nicht in den Kram passt.
    Politische Ausgewogenheit wird gefordert, aber die wird ja ganz gerne von denen gefordert die eine so unsägliche politische Einstellung haben, dass die „Ausgewogenheit“ eine Aufwertung von unsinnigen Forderungen wäre (siehe den Zeit-Vorfall neulich).
    Die Pensionsbeiträge machen 400 Millionen im Jahr aus! Kurze Überschlagsrechnung, das ist ein Zwanzigstel des kompletten Rundfunkbeitrags für alle im Jahr. Das bedeutet unter einem Euro pro Monat pro Haushalt. Ich habe weniger als ALG II im Monat in meiner Ausbildung, ich zahle aber jeden Monat mehr als das Doppelte der 17,50€ in die Rentenkasse. Jetzt ratet mal wo das Geld hin geht!
    Ihr wollt den Rundfunk „reformieren“? Nein, ihr wollt ihn abschaffen, weil er nicht eurer Meinung ist. Und weil viele Deutsche nicht gerne Geld für etwas ausgeben, mag es auch noch so sinnvoll sein, findet ihr tatsächlich ein paar Mitläufter. Dann wird auch gerne Mal mit einer Umfrage argumentiert, bei der gar nicht gefragt wurde, was man eigentlich behauptet hat… aber warum erwarte ich überhaupt Leseverständnis?

  28. Ich bin zwiegespalten, was den Ausdruck GEZ angeht. Ja, er ist veraltet, aber ebenso wie Arbeitsamt oder das Diskettensymbol ist es noch immer für viele Leute sehr griffig.

    Die wiederkehrende Betonung des „Zwangs“ dagegen finde ich ebenso lächerlich. Es gibt ganz viele Dinge, die nicht freiwillig sind, bei denen dies aber eben nicht betont wird. Dass auf der Straße die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit nicht freiwillig ist, scheint allen Leuten klar zu sein – selbst wenn sie sich nicht immer so verhalten.

    Aboalarm finde ich sonst einen ganz guten Dienst. Dass sie diese scheinbare GEZ-Kündigung nicht schon rausgeworfen haben ist peinlich, ebenso wie die Einbindung davon bei Focus und Computer Bild.

  29. „Die Lösung des Ganzen wäre ganz einfach
    Wer ARD u ZDF sehen will , zahlt dafür. Wie bei vielen anderen Sendern
    auch. Damit wären allen geholfen. Denen die nicht ARD u ZDF sehen
    wollen und die Sender selber hätten nur zufriedene Kunden, da es eine
    freiwillige Auswahl ist.“

    Nein, das ist keine Lösung, das ist ein Problem, an dessen Ende Monstren wie Fox News stehen. Es hat seinen Grund, dass unsere Verfassung das NICHT vorsieht, und dieser Grund hat viel mit Demokratie zu tun. Der ÖR funktioniert eben neben der Grundversorgung auch als Korrektiv einer Nachrichtenlandschaft, die nicht nur dem zahlenden Kunden nach dem Mund redet. Aber genau das ist mit Sicherheit das Problem vieler Beitragsgegner: da ist jemand, der Journalismus nicht als an die Kundenwünsche anzupassende Dienstleistung begreift. Hilfe.

    Insofern sind die vielen wie Schmeißfliegen einfallenden Beitragsgegner hier, die Masse simulieren, wobei der Inhalt des Artikels wurscht ist, eben auch Menschen, die sich etwas mehr mit der Basis unserer Demokratie beschäftigen sollten.

  30. @Carsten: Jau!
    Schön das im angeblich so aufgeklärten 21.Jahrhundert Bauernfängerei immer noch geht…
    Begriffe wo das Gehirn abgeschaltet wird und nur der Volksstimme äh die Bauern mit Fackeln und Mistgabel reagieren!
    Bei der Gez wurden auch Behinderte gefördert mit geistigen und körperlichen Einschränkungen auf niedrigschwelligen Arbeitsplätzen.
    Die Bauern mit ihren Forken und ihrer Wut auf Frankensteins Monster sollten sich mal überlegen das bei den ÖRs Menschen gibt ,die arbeiten wollen und niemand belasten wollen.
    Es ist zwar immer noch nicht das Ideal ,
    aber es gibt Leute,die brauchen/wollen auch Arbeit,die von aussen nicht viel hermacht und die nicht den ganzen Tag mit dem Rolli zum Getränkemarkt rollen wollen!!!

  31. Holland gibt’s ja. Nur manche „Hollandfahrer“ fahren in Wahrheit nach Westfriesland oder sonstwo. „Niederlande“ ist nicht ohne Grund plural.

    Der Punkt ist, dass man von einer Zeitung erwarten kann, dass sie das richtige Wort verwendet, selbst wenn es Otto Normalverbraucher nicht tut.

  32. „… Die SZ kann eben auch unschöne AfD-Begriffe, die unschön emotionalisieren, ganz unaufgeregt nutzen. …“

    Der C.H. Beck-Verlag verwendet in der NJW auch das (Un?-)Wort „Zwangsbeitrag“:
    rsw.beck.de/cms/?toc=njw.root&docid=395070
    Vielleicht doch ein Hauch zu viel Emotionalität auf der Goldwaage …

  33. wow, wie einige Leute ihre Demokratie verkaufen wollen, um 200 Euro im Jahr zu „sparen“.

    1. Es ist keine Steuer. Wäre es eine Steuer, dann wäre die Unabhängigkeit des ÖR gefährdet, da der Staat dann den ÖR finanzieren würde. Die Einflussnahme der politischen Parteien auf den ÖR in seinen Gremien ist sicherlich ein diskussionswürdiges Thema.

    2. Es wäre fatal, wenn ÖR ein verschlüsseltes PAy-Angebot wäre, das nur jene schauen könnten, die dafür auch freiwillig gezahlt hätten. Es ist nämlich so: Auch wer sich weigert zu zahlen, darf ÖR konsumieren. Denn niemand darf vom ÖR ausgeschlossen werden, denn es dient der Öffentlichkeit.
    Dass der ÖR nicht immer sauber arbeitet, kommt schon früh genug an die Öffentlichkeit (dank den privaten Medien, dank interner Untersuchungen in den ÖRs, dank kleiner Blogs…)

    3. GEZ gibt es nicht mehr und kann daher auch so nicht mehr genannt werden. Das wäre genauso, wie wenn man heute noch ganz einfach das N-Wort für bestimmte Menschen oder Ostzone für die 5 jüngsten Bundesländer sagen und schreiben würde, nur weil es früher schamlos verwendbar war.

  34. @civichief
    Das N Wort als Vergleich zu nehmen finde ich nicht sehr passend… Eher die Unbennenung vom Arbeitsamt in Bundesagentur für Arbeit(Da regt sich keiner auf wenn man noch Arbeitsamt sagt) oder die Unbennenung von Raider in Twix… Aber die Verwendung des N Wortes im Vergleich zur Gez?

  35. War da irgendwo ein Fass nicht ganz dicht, aus dem die ganzen mimimi-Kommentare rausgepurzelt sind? Ich habe den Eindruck, die lieben „GEZ“-Gegner haben wenig mehr zu tun als das ganze Internet mit ihrem Genöhle vollzuschreiben, nunja, in einigen Fällen auch ganz offensichtlich mit copy & paste. Ertragt es doch zur Abwechslung einfach mal schweigend wie ein echter Kerl bzw. eine echte Kerlin.

  36. „Wer ARD u ZDF sehen will , zahlt dafür. Wie bei vielen anderen Sendern
    auch.“

    Die anderen Sender finanziren sich durch Werbung. Diese Werbung zahlen die werbenden Firmen. Das Geld dafür wird den Prdoukten dieser Firmen aufgeschlagen. Da ich kein RTL etc. schaue, weuiß ich nicht, welche Firmen dort werben, damit werde ich also ohne mein Wisen dazu verpflichtet, RTL finanziell zu unterstützen, ohne dass ich das möchte.

    Es gibt also bei den privaten auch keine Freiwilligkeit, man zahlt auch, wenn man nicht schaut. Dort diktieren dann aber die Werbung zahlenden Firmen das Programm. Wer das besser findet…

  37. @Civichief (35),

    1. Es ist keine Steuer. Wäre es eine Steuer, dann wäre die Unabhängigkeit des ÖR gefährdet, da der Staat dann den ÖR finanzieren würde.

    Die Schlussfolgerung würde ich nicht mittragen. Kirchensteuer bedeutet auch nicht, dass der Staat Einfluss nimmt, nur dass der Staat als Geldeintreiber fungiert. Das Gesetz, was uns zum Zahlen des Rundfunkbeitrags verpflichtet ist nun mal ein staatliches, und wer nicht zahlt bekommt es mit den Staatsorganen zu tun, wie bei jeder anderen Steuer auch. Ich denke die Problematik ist ähnlich zur Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung, wobei in diesen Fällen noch viel offensichtlicher ist, dass eine Steuer nicht Steuer genannt wird.

    Trotzdem ist der ÖR unabhängig oder sollte es sein. Was der ÖR soll, ist für die demokratische Öffentlichkeit relevante Informationen und Unterhaltung zur Verfügung zu stellen, und somit bspw. für fundierte Wahlentscheidungen eines informierten Volkes sorgen. Insofern würde ich sagen er ist staatsnah (Stefan Niggemeier widersprach mir in einem anderen Kommentarstrang aber ich bleibe dabei). Wovon er wirklich unabhängig sein soll ist Parteipolitik und diese Unabhängigkeit kann man auch trotz Steuer erreichen.

    Zu Punkt 2 Zustimmung, bei 3 halte ich den Vergleich für unangemessen.

  38. @39

    Wenn Sie irgendeine Rechnung nicht zahlen, bekommen sie es irgendwann auch mit den Staatsorganen zu tun, nämlich mit der Justiz.
    SPätestens dann haben Sie die Möglichkeit zu äußern, weshalb sie die Rechnung nicht zahlen wollen.
    Soltten Sie Recht bekommen, hat das Staatsorgan Ihnen geholfen. Müssen Sie zahlen, dann gibt es eben Konsequenzen im Sinne der Öffentlichkeit und des Klägers.

  39. Kann man in die Eingabemaske auch noch freiwillig seine Telefonnummer eintragen, damit der Datensatz eine höhere Wertigkeit bekommt? ;)

    Und was macht Aboalarm mit den mühsam gehamsterten Daten? Weiterverkaufen? Nutzung für Werbezwecke?

  40. Gute Güte, als Rundfunkbeitragskritiker ist mir die Gesellschaft, in der ich mich hier befinde, langsam peinlich:

    1. „Beitragsservice“ ist natürlich „Neusprech“. Mit der gleichen Berechtigung könnte man die Behörden, die Ausländer in ihre Heimatländer abschieben, in „Rückführungsservice“ umbenennen.

    2. Ein (öffentlich-rechtlicher) Beitrag ist per definitionem ein „Zwangsbeitrag“:
    a) Der Rundfunkbeitrag hat mit dem zivilrechtlichen Beitrag (zB dem Mitgliedsbeitrag des Mitglieds eines Vereins) gemeinsam, dass damit jeder etwas zur Finanzierung „beiträgt“ – daher der Name. Mit einem öffentlich-rechtlichen Beitrag werden öffentliche Einrichtungen und Anstalten (zB Straßen, aber eben auch Rundfunkanstalten) finanziert. Der Beitrag ist damit einerseits zweckgebunden (im Unterschied zu einer Steuer), er wird andererseits erhoben, ohne dass es darauf ankommt, ob der Zahlungspflichtige die Einrichtung (Straße, Anstalt) tatsächlich selber nutzt (im Unterschied zu einer Gebühr). Die Einordnung des Rundfunkbeitrags als Beitrag ist daher zutreffend.
    b) Der öffentlich-rechtliche Beitrag zählt neben Steuern und Gebühren zu den öffentlichen Abgaben. Deren Kennzeichen ist es, das sie erhoben werden, ohne dass es auf den Willen des Betroffenen ankommt. Das unterscheidet den öffentlich-rechtlichen Beitrag von einem zivilrechtlichen Mitgliedsbeitrag, dem man durch Austritt aus einem Verein auch wieder entgehen kann und damit freiwillig zahlt (unabhängig von der Nutzung der Einrichtungen des Vereins).

    3. Welche öffentlichen Aufgaben von der Gemeinschaft der Bürger durch Steuern oder Beiträge (mit-) bezahlt werden, oder (nur) von den Betroffenen (Kita-Gebühren, Studiengebühren), muss politisch immer wieder neu verhandelt und entschieden werden. Warum zB die Übertragung von Fussball im Fernsehen von allen Bürgern bezahlt werden soll, erschließt sich nicht. Dass über Steuern und Beiträge Leistungen mit bezahlt werden, die der Leistende selbst nicht mehr oder nur potentiell benötigt (Kita-Zuschuss, Schulen, Unis, Krankenhäuser), ist aber nicht ungewöhnlich; ungewöhnlich ist nur die aus der Sonderstellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks resultierende Ausgestaltung als Beitrag (statt einer Finanzierung aus dem Haushalt und damit den Steuern). Das ist jenseits aller angreifbaren Argumentation des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 3 GG (Gleichbehandlungspflicht) etwa in Bezug auf Ein- oder Mehrpersonenhaushalte aber im Ausgangspunkt offensichtlich nicht verfassungswidrig.

  41. @Andreas

    Unternehmen –> Werbung –> werbefinanziertes Fernsehen

    kein werbefinanziertes Fernsehen, immer noch:

    Unternehmen –> Werbung

    Verstehen Sie? RTL nicht verursachen Werbung. Ohne RTL, immer noch Werbung. RTL umsonst. Unternehmen werben.

  42. Ich finde ja diese Begriffsdiskussionen lustig, und wie Übermedien jetzt den Euphemismus Beitragsservice hochhält, statt ihn als solchen zu bezeichnen. Gebühreneinzugszentrale ist doch ein netter Begriff für eine Zentrale, die Gebühren einzieht und ist es nun wirklich eine Disqualifikation, dass dieser Begriff der vorherige Name war?

    Auch die Frage Steuer/keine Steuer lenkt auch nur vom Thema ab. Für den Steuer-/Gebühren-/Geld-Abgabe-/pflichtigen ist das kein Unterschied. Das Geld ist weg und er kann ziemlich wenig dagegen tun. Auch ob das Geld jetzt von einem Finanzamt, einer Steuereinzugzentrale oder gar von einem Service einkassiert wird ändert wenig daran, dass das Geld aus der Geldbörse verschwindet und wer das Geld bekommt und was er damit machen darf, ändert auch nichts daran.

    (@Carsten, das ist im Artikel ja auch ziemlich versteckt und scheint mir ziemlich pro forma angefügt worden zu sein.)

    Ein treffender Begriff für die Zwangspflichtsteuergebühren wäre Haustürsteuer, Schließlich werden nicht mehr Empfangsgeräte besteuert, sondern Haustüren. Das finde ich persönlich etwas unangenehm, weil ich kein Empfangsgerät habe und trotzdem in den Kreis der Zahler geraten bin. Andererseits halte ich es für einen gesellschaftlichen Gewinn, dass eine Spionageorganisation wie die damalige GEZ überflüssig geworden ist, weil sich Haustüren organisatorisch einfacher und eindeutiger besteuern lassen, als Empfangsgeräte. Es erspart auch die Diskussion, ob der Rechner, in den ich gerade tippe, eines ist. Das Urteil begrüße ich im übrigen, weil nun nur noch eine meiner Haustüren besteuert wird.

  43. Warum sollte man eine Namensänderung ohne Haltungsänderung mitmachen? GEZ ist GEZ und wird immer GEZ bleiben, egal unter welcher Tarnkappe sie gerade firmieren. Diesen schlechten Ruf haben die GEZler sich über Jahre redlich verdient. G.E.Z wird auch noch auf dem Grabstein stehen.

  44. „Auch die Frage Steuer/keine Steuer lenkt auch nur vom Thema ab. Für den Steuer-/Gebühren-/Geld-Abgabe-/pflichtigen ist das kein Unterschied. Das Geld ist weg und er kann ziemlich wenig dagegen tun. Auch ob das Geld jetzt von einem Finanzamt, einer Steuereinzugzentrale oder gar von einem Service einkassiert wird ändert wenig daran, dass das Geld aus der Geldbörse verschwindet und wer das Geld bekommt und was er damit machen darf, ändert auch nichts daran. “

    Auch bei Bußgeldern ist das Geld am Ende weg. Ebenso bei Bahntickets. Macht es also nicht doch einen Unterschied, wie und warum und wofür das Geld weg ist?

    Es werden übrigens NICHT Hausstüren berechnet, sondern Wohnsitze, und auch das zukünftig so pauschal nicht mehr. Oder wie war das mit Mehrfamilienhäusern?

    Der Rechner, den Sie benutzen, ist ein Empfangsgerät. Unter anderem. Sie wollen konkrete Begriffe, einerseits, verschleiern aber die Benutzung konkreter Begriffe, wenn es Ihnen zum Nachteil gereicht.

  45. Nicht dass ich die „Bild“ in Schutz nehmen will, aber einen begrifflichen Widerstand gegen das Unwort „Beitragsservice“ zu leisten, finde ich absolut notwendig. Unter „Service“ versteht man normalerweise ein Dienstleistungsangebot. Der Begriff hätte eine Berechtigung, wenn man irgendeine Wahl hätte. Es handelt sich jedoch ganz objektiv um einen Zwangsbeitrag, und zwar für eine Leistung, nach der ich nicht gefragt habe. Da in diesem Blog ansonsten alle möglichen Verlogenheiten aufs Korn genommen werden, würde ich konsequenterweise erwarten, dass dieser widerliche Euphemismus „Beitragsservice“ hier wenigstens in distanzierende Anführungszeichen gesetzt wird, auch dann, wenn hier grundsätzlich mit diesem Zwangsbeitrag sympathisiert wird.

  46. Kris, #44

    Andreas hat darauf hingewiesen, dass Sie und er und ich als Konsumenten über unsere Einkäufe die Werbung jener Unternehmen finanzieren, welche die kommerziellen Sender finanzieren. Ob das gleiche Geld ohne diese Sender für andere Werbezwecke ausgegeben würde, ist dabei ohne Belang.

    Verstehen Sie? RTL nicht verursachen Werbung. RTL aber leben von Werbung. Ohne Verbraucher kein Geld für Werbung, ohne Werbung kein RTL. Daher RTL nicht umsonst. Und ganz schwer für Verbraucher, sich dieser Art von Zwangsfinanzierung zu entziehen.

    Tanja Faust, #48

    Es gibt eine ganze Menge Zwangsbeiträge für Leistungen, nach der ich nicht gefragt habe. Bei Ihnen sieht das vermutlich ähnlich aus. Wo bleibt denn der Aufstand dagegen?

  47. @ Stefan Ponnar
    Ich hoffe Sie sehen den Unterschied, dass man ein Bußgeld mit dem Verhalten, ein Bahnticket mit seinem Konsum beeinflussen kann, an einer Wohnungstürsteuer allerdings kaum vorbeikommt.

    Die Frage, ob und welche Rechner auch Empfangsgeräte im gebührenrechtlichen Sinne waren, war damals nicht abschließend geklärt und hat sich durch die Reform auch völlig erledigt, weil Gebühren nichts mehr mit Empfangsgeräte zu tun haben.

  48. Solang Ihr Rechner Internet hat (wovon ich jetzt mal ausgehe) ist er ein Empfangsgerät.

    Außerdem haben Sie simplifiziert. Plötzlich ist es der Simplifizierung aber doch zu viel – genau an der Stelle, wo es Ihnen argumentativ zu Pass kommt. Ich weiß nicht, ich find das eine etwas nachlässige Art des Argumentierens. Vielleicht ist „Geld ist aus der Geldbörse weg“ ja doch keine sonderlich taugliche Definition von Steuer? ;-) (Man könnte nun fragen, ob das Geld wirklich „weg“ ist, oder ob es, ähnlich wie bei Steuern, nur in ganz anderer Weise um Sie herum ist. Es ist nicht mehr in Ihrem Individualbesitz, aber es ist nicht weg. Das wäre quasi der thermodynamische Ansatz des Kapitals. Weg wäre das Geld, wenn es statt in den ÖR uf die Kayman-Inseln geschoben würde. Wie gesagt: Man KÖNNTE so argumentieren …)

  49. „Geld ist aus der Geldbörse weg“ ist keine Definition, aber doch eine wesentliche Eigenschaft von Steuer. Dazu kommt eben auch, dass man ziemlich wenig Einfluss auf diese Ausgabe hat und keinen individuellen Nutzen.

    Mit Individualbesitz treffen Sie allerdings den Punkt. Die esoterische Diskussion, ob das Geld wirklich „weg“ oder ob es nur andere haben und ob damit ein neuer Fahrradweg, den ich benutze oder nicht, eine Fernsehsendung, die ich sehe oder nicht, ein Bonze, die Rettung eines Flüchtlings oder seine Abschiebung bezahlt wird, ist aus der Geldbeutelperspektive völlig egal. So ist das bei Steuern, und die sind in der Regel völlig legal. Denn mit dem Geld wird für die Gemeinschaft mehr oder weniger sinnvolles gemacht und das ganze wird mehr oder weniger demokratisch überwacht und das eine Individuum profitiert davon mehr, das andere weniger.

  50. „„Geld ist aus der Geldbörse weg“ ist keine Definition, aber doch eine wesentliche Eigenschaft von Steuer. “

    Und von tausend anderen Dingen. Sie haben mit dem Begriff angefangen, um zu belegen, dass es sich um eine Steuer handele, und dadurch letztlich den Begriff nicht schärfer, sondern unschärfer gemacht. Selbst der – tatsächlich euphemistische – Begriff „Beitrag“ ist schärfer als ihr Versuch, auf diesem Weg von einer Steuer zu reden. IMHO am schärfsten war der Begriff „Gebühr“.

  51. Ein anderer Beitrag, der sich vllt. wie eine Steuer „anfühlt“ ist der Erschließungsbeitrag.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Erschlie%C3%9Fungsbeitrag

    Der Grundstückseigentümer wird diese Kosten von seinen Mieteinnahmen, so vorhanden, bestreiten, so dass ein Mieter ohne Führerschein die Straße vor seinem Haus mitfinanziert. Jetzt hätte diese Mieter vllt. lieber einen Radweg finanziert, hat aber leider Pech gehabt.
    Kann man alles der Sache und der Höhe nach doof finden, aber es ist nicht so, dass nur für ö.-r. ein „Beitrag“ erhoben wird.

  52. @Mycroft
    Der Erschließungsbeitrag ist ja nicht nur für Straßen sondern auch für so Sachen wie Strom,Gas, Straßenbeleuchtung und ja auch evt Radwege… Und auch wenn der Mieter keine Auto hat ist er ja dadurch an den Verkehr angebunden und die Post kann ihn erreichen. ?
    Die Erschließung eines Grundstückes ist halt auch nötig damit darauf gebaut werden kann und darf… Heute braucht es für den Hausbau halt Straßen, Strom und Wasser… ?
    Im übrigen dürfen Erschließungsbeiträge nicht auf Mieter umgelegt werden…

  53. @Patrick:
    Der Bürger, der kein ö.-r. Fernsehen sieht, profitiert davon, dass seine Mitmenschen nicht alle von „wirtschaftsnahen“ Nachrichtensendungen informiert werden. Dessenungeachtet könnte man den Erschließungsbeitrag auch „Erschließungssteuer“, „Erschließungsgebühr“ oder „Erschließungszwangspflichtabgabegeld“ nennen.

    Dass zur Erschließung auch Gas und Strom gehören, ist mir klar, man könnte aber argumentieren, dass diese Kosten _komplett_ durch Strom- und Gasrechnung verrechnet werden sollten. Damit der Anwohner mit der Erdwärmepumpe nicht die Gasheizung seines Nachbarn subventioniert, z.B.; das Argument „Ich kucke kein ZDF, obwohl ich einen Fernseher habe, also will ich das nicht zahlen.“ ist deutlich schwächer als „Ich verbrauche kein Gas, weil ich keinen Gasanschluss habe. Ich zahle das nicht.“

    Man darf Erschließungsbeiträge nicht den Mietern in Rechnung stellen, oder nach einer Straßensanierung mal eben die Miete erhöhen, ja. Man darf aber die Miete so kalkulieren, dass Ausgaben wie Erschließungskosten damit abgedeckt sind. Bzw., da eine gut erschlossene Straße die Attraktivität der anliegenden Mietwohnungen erhöht, geht diese Attraktivität in die m²-Miete mit ein. Insofern finanzieren die Mieter die Erschließungskosten. Das Geld wird nicht vom Vermieter gespendet.

  54. @Mycroft
    Mann kann sicherlich darüber streiten wie die individuelle Vorteile der Ör für den einzelnen sind… Aber es besteht da schon ein Unterschied zu ihrem Beispiel.
    Es über Gas oder Strom abzurechnen ist aber schwierig weil diese Märkte ja offen sind und man sich den Anbieter aussuchen kann.
    Die Mieter zahlen aber direkt keinen Erschließungsbeitrag und man darf ihn nicht umlegen. Es bringt da auch nichts zu philosophieren wie der Vermieter die Miete berechnet. Es ist keine direkte Steuer oder Beitrag der der Mieter zahlen muss…
    Abgesehen davon das das eine wiederkehrende Beiträge sind und das andere nicht…

  55. Die Gemeinsamkeit ist, dass beides „Beitrag“ genannt wird.
    Und natürlich kann man die Infrastruktur für Gas und Strom komplett über die Gas- und Stromrechnung abgelten. Die Gas- und Stromversorger zahlen einfach für das Recht, die jeweiligen Leitungen der Kommune nutzen zu dürfen, und legen das wiederum auf ihre Kunden um. Durch die Zahlungen der Versorger wird die nächste Sanierung oder Erneuerung mitfinanziert. Ob das Modell _sinnvoll_ ist, kann ja bezweifelt werden, es ist aber möglich.

    Ob ich als Mieter die Erschließung direkt oder indirekt finanziere, ist ja erstmal egal, denn der Vermieter wird a) die Erschließungskosten wiederkriegen, und b) profitiere ich ja davon.
    Aber lassen wir den Mieter mal raus, ein Eigenheimbesitzer mit Wärmepumpe muss die Gasleitung mitfinanzieren, die er gar nicht nutzt. Und trotzdem heißt das „Beitrag“, nicht „Gebühr“ oder „Steuer“. Ergo darf man auch vom Rundfunkbeitrag sprechen.

  56. @Mycroft
    Wie gesagt da gibt es halt Unterschiede… Wie gesagt einmaliger Beitrag der nicht von allen bezahlt werden muss zu wiederkehrenden Beiträgen die jeder zahlen muss.. Außerdem hat man auch beim Gas die Wahl. Dann sucht man sich ein Grundstück aus wo eben nicht Gas ausgebaut wird und mit in den Erschließungsbeiträgen ist…
    Im übrigen zahlen die Stromambieter Miete für die Netze… Es geht ja um die Neuanschlüsse bei den Erschließungsbeiträgen.

    Inwieweit die Vermieter die Erschließungsbeiträge oder die Gesamten Baukosten wiederkriegen ist müßig zu diskutieren… Das ist das Risiko bzw Erfolg der Vermiettung…

  57. @Patrick:
    Ich weiß von erschlossenen Straßen, wo Erdwärme installiert wurde. Ich glaube nicht, dass da die anteiligen Erschließungskosten für Gas erstattet wurden.
    Ein wiederkehrender Beitrag ist der Straßen(aus)baubeitrag, der alle paar Jahrzehnte fällig wird.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Stra%C3%9Fenbaubeitrag

    Risiko der Vermietung, ja. Wenn man von der Vermietung die Erschließungs- und Straßenbaubeiträge nicht bestreiten kann, ist das natürlich ein Minusgeschäft, aber man wird natürlich genau das versuchen und diese Kosten in die Miete einpreisen (oder fällt auf die Schnauze). Dass man den Posten „Erschließungs- und Straßenbaubeitrag“ nicht im Mietvertrag findet, mag dazu führen, dass das nicht so präsent ist, wie der Rundfunkbeitrag, aber der Posten „Gehalt Schreibkraft, die die Mietbescheide schreibt“ steht da auch nicht, trotzdem wird diese Schreibkraft von den Mieten bezahlt…
    Ebenso wird Sixt den Rundfunkbeitrag für Mietwagen auf den Mietpreis umlegen. Wovon sonst bezahlen die den sonst?

  58. @Mycroft
    Der Straßenausbaubeitrag ist erstens auch nicht auf Mieter umlegbar und zweitens wird er nicht überall erhoben… ?
    In München kann der Vermieter seine Maui Reise vielleicht auf die Mieter umlegen… In ländliche Regionen im Osten kann der Vermieter vielleicht so gut wie gar nichts umlegen und nur das Minus das er mit der Wohnung macht etwas verringert. Was doch zählt ist das der Mieter in diesen Sachen eben nicht Beitragspflichtig ist.

  59. „Und von tausend anderen Dingen.“
    wie zum Beispiel Bußgeldern und Bahntickets, die sich bei Ihnen ja dadurch auszeichnen, dass man ziemlich wenig dagegen tun, dass das Geld dafür weg ist.

    Aber wahrscheinlich hab ich bei meiner Übersimplifizierung etwas übersehen.
    Was ist denn die Eigenschaft, die es von Steuer unterscheidet?

  60. Da, wo der Straßenausbaubeitrag erhoben wird, heißt er trotzdem „Beitrag“ und nicht „Steuer“. Insofern ist die ganze Haarspalterei, ob „Steuer“, Gebühr“ oder „Beitrag“ das richtige Wort ist, etwas erbsenzählerischer als nötig.

    „In ländliche Regionen im Osten kann der Vermieter vielleicht so gut wie gar nichts umlegen und nur das Minus das er mit der Wohnung macht etwas verringert.“
    Wenn sie oder er mit der Wohnung Minus macht, weil Erschließungsbeitrag, Straßenbaubeitrag, Grundsteuer, Versicherung und dergleichen Ausgaben mehr größer sind als die Mieteinnahmen, dann nimmt er oder sie zu wenig Miete und sollte sie erhöhen. D.h., der Mieter gibt dem Vermieter mehr Geld, so dass dieser damit u.a. die genannten Beiträge bezahlen kann. Bzw., um die Rücklagen zu erzeugen, die der Vermieter braucht, wenn sie oder er irgendwann zur Straßenerneuerung beitragen muss.

    Der Unterschied zwischen Rundfunkbeitrag und Straßenbaubeitrag ist nur der, dass ersterer von jedem zu zahlen ist, der eine Wohnung bewohnt, und letzterer nur von jeden, der ein Grundstück an einer Straße besitzt (die nicht in Bayern liegt und die nicht privat errichtet wurde). Was ist denn bei letzterem der Unterschied, der den Beitrag von einer „Steuer“ unterscheidet?

  61. @Mycroft
    In einigen Regionen kann man die Miete nicht erhöhen und ist froh wenn man überhaupt seine Wohnung vermietet bekommt weil es ein Überangebot an Wohnraum gibt… Angebot und Nachfrage.
    Der Straßenausbaubeitrag ist nicht überall fällig und muss auch nur von den Grundstückseigentümern bezahlt werden und eben nicht von allen Bürgern… (eigentlich nur von bevorteilten Grundstücken) Also muss ein individueller Vorteil da sein und nicht wie bei der Steuer ohne individuellen Vorteil. Wie hoch der Beitrag ist hängt auch damit zusammen wie hoch der individuelle Vorteil ist und wie hoch der Gemeinschaftliche (Anliegerstraße, Durchfahrstraße ect) Das ist auch gegensätzlich zu einer Steuer. Diese Straßenbaubeitrag wird auf immer öfters abgeschafft weil er auch in der Kritik steht… Nur mal so nebenbei… Bayern, Baden-Württemberg, Berlin haben ihn abgeschafft oder erheben ihn nicht mehr.

  62. Häh? Tabaksteuer müssen auch nur Leute zahlen, die rauchen. Bzw., eigentlich die Tabakkonzerne, aber die legen die Steuer auf den Preis um, so dass im Endeffekt die Raucher Tabaksteuer zahlen.

    Oder umgekehrt, was unterscheidet Grundsteuer vom Straßenbaubeitrag? Genau, letzteres wird zum Straßenbau verwendet, ersteres zu allem möglichen, nicht nur Straßenbau. Keines von beiden wird direkt von allen Menschen bezahlt, sondern nur von Leuten mit Grundstücken, obwohl indirekt Vermieter beides i.d.R. von ihren Mieteinnahmen bestreiten werden. Ergo hat der Unterschied Steuer/Beitrag nichts damit zu tun, dass das eine alle und das andere nur ein paar zahlen müssen. (Bisschen OffT: Wenn man ein Mietshaus nicht mal _kostendeckend_ betreiben kann, sollte man es verkaufen. Oder notfalls der Stadt schenken. Oder ist Vermietung im Osten eine Liebhaberei wie anderswo Goldfischzucht?)

    Dass man den Straßenbaubeitrag als solchen kritisiert, hat damit zu tun, dass niemand gerne irgendwas bezahlt, und nicht, dass man eine „Steuer“ als „Beitrag“ bezeichnet.
    Ohne Straßenbaubeitrag werden Straßenbaumaßnahmen der Kommunen vermutlich von Steuergeldern bezahlt werden. Oder gar nicht, so ein paar Schlaglöcher stören ja niemanden.

  63. @Mycroft
    Tabaksteuer ist eine Verbraussteuer die eben von denen bezahlt wie die das „Verbrauchen“. Wer dieses Gut „verbraucht“ muss diese bezahlen.

    Wie ich oben erklärt habe… Für die Grundsteuer braucht es keinen individuellen Vorteil, die Höhe richtet sich auch nicht nach dem individuellen Vorteil usw… Einfach oben die Erklärung nochmal lesen…
    Was die Vermietungen angeht… Das ist bestimmt recht subjektiv… Vielleicht hofft man auf bessere Zeiten, hängt sentimental an die Immobilie oder findet keinen der einen akzeptablen Preis bezahlt… Wie gesagt Angebot und Nachfrage…

  64. Grundsteuer ist eine Steuer, die von denen bezahlt wird, die Grundstücke besitzen und nutzen können. Der Straßenbaubeitrag ist ein Beitrag, der von denen bezahlt wird, die Grundstücke an einer bestimmten Straße besitzen und nutzen können. Beides bemisst sich grob nach dem Vorteil, den man als Grundbesitzer hat.
    Der Unterschied ist, dass der „Beitrag“ genau die Straße finanziert, an der das Grundstück liegt, während die „Steuer“ alles mögliche finanziert. (Theoretisch könnte man eine Straßenbausteuer erheben, die für erschlossene Grundstücke erhoben wird, aber _nicht_ zweckgebunden ist.)
    Der Rundfunkbeitrag ist ähnlich zweckgebunden wie der Straßenbaubeitrag, nicht unverbindlich wie die Grundsteuer. Deshalb heißt das Ding Rundfunkbeitrag und nicht Rundfunksteuer.

    Und ok, Sie haben Recht, es gibt Immobilien, bei denen zahlt man drauf; es ist aber trotzdem das Ziel, sowohl Steuern als auch Beiträge als auch sonstige Abgaben und Kosten, die ein bestimmtes Grundstück verursacht, mit den Einnahmen aus diesem Grundstück zu finanzieren. Oder man wohnt selbst da.

  65. @Mycroft
    Bei Steuern ist der inviduelle Vorteil nicht wichtig beim Beitrag jedoch schon. Grundsteuer müssen alle bezahlen und sie haben kein Anrecht auf einen individuellen Vorteil. Den Straßenbaubeitrag müssen nur diejenigen zahlen die bevorteilte Grundstücke haben… Also deren Grundstücke die individuellen Vorteil davon haben. Nach dem Vorteil berechnet sich auch die Beitragshöhe…

    Beim Rundfunkbeitrag geht es nicht um den individuellen Vorteil und man braucht nicht mal einen Rundfunkempfänger… ?

  66. Äh, ich habe einen individuellen Vorteil, wenn es ö.-r. Nachrichten gibt. Genau wie ich einen individuellen Vorteil habe, wenn mein MFH an einer erschlossenen Straße liegt.
    Wenn ich diese Vorteile nicht nutze, indem ich z.B. mein MFH nicht vermiete oder keine ö.-r. Nachrichten sehe, ist das nicht die Schuld der Beitragserhebenden.

  67. Äh, ich habe einen individuellen Vorteil, wenn es ö.-r. Nachrichten gibt. Genau wie ich einen individuellen Vorteil habe, wenn mein MFH an einer erschlossenen Straße liegt.
    Wenn ich diese Vorteile nicht nutze, indem ich z.B. mein MFH nicht vermiete oder keine ö.-r. Nachrichten sehe, ist das nicht die Schuld der Beitragserhebenden.

  68. @Mycroft
    Sie haben also einen Individuellen Vorteil wenn Sie gar keinen Rundfunkempfänger haben? Das ist so als hätten Sie kein bevorteiltes Grundstück aber müssten Straßenbeitrag zahlen…
    Abgesehem davon das die Beitragshöhe des Straßenbaubeitrages sich berechnet wie hoch der individuelle Vorteil ist… Beim Rundfunkbeitrag nicht.

  69. @Patrick S
    Bitte entschuldigen Sie, dass ich in die Diskussion so reingrätsche, aber:
    Sie haben ein Empfangsgerät. Dasselbe, mit dem Sie diese Kommentare verfassen.
    Ein Manko des ö-r Programms war ja lange Zeit die Verfügbarkeit auch online und da hat sich (zumindest aus meiner Sicht) in den letzten paar Jahren viel getan, sodass man wirklich fast über alle möglichen Wege zugreifen kann.
    Daher erschließt sich mir das Argument, man könne den ö-r ja gar nicht nutzen auch nicht mehr.

  70. @Mustermensch
    Es geht ja nicht um mich…(Ich habe Einen Fernseher und Radio) Es geht um die Beispiele die Mycroft die bringt und sagt das sie gleich zum Rundfunkbeitrag sind… Das sind sie halt nicht. Das Konstrukt Rundfunkbeitrag ist halt recht einmalig.

    Nebenbei übers Internet kann man eben auch Heute nicht alles empfangen… Und wird man in Zukunft auch nicht weil einem die Rechte fehlen…

  71. Ich werde kaum nachweisen können, kein Empfangsgerät zu besitzen. Ich kann mich dafür entscheiden, keinen sogenannten „Staatsfunk“ hören zu wollen, aber das ist so, als wenn mein unbebautes Grundstück an einer Straße liegt, aber ich fliege nur mit meinem Hubschrauber hin. Auf dem Grundstück steht nur mein Gewächshaus, dass im Winter mit Erdwärme geheizt wird. Strom kommt aus der Solaranlage.

  72. @Mycroft
    Früher konnte man auch nachweisen das man kein Gerät hat. Prof Kirchhof hat als er das Gutachten zum Rundfunkbeitrag ausgearbeitet hat auch vorgesehen das man wenn man keine Geräte hat sich befreien lassen kann… Wurde nicht umgesetzt…
    Wenn ihr Grundstück nicht an der Straße liegt müssen sie auch nichts zahlen… Das ist der Unterschied… Und eben auch das die Höhe des Beitrages am individuellen Vorteil berechnet wir.,

  73. Ich meinte auch nicht Sie direkt (aber ja, das war etwas missverständlich formuliert) – sondern den Beitragszahler grundsätzlich. Da gibt es eben inzwischen kaum noch jemanden, der nicht über irgendeinen Weg aufs Programm zugreifen kann.
    Natürlich mit den entsprechenden Einschränkungen der Kanäle: Online die teilweise Nicht-Verfügbarkeit aufgrund von fehlenden Rechten, Linear (ob TV oder Radio) die zeitliche Eingeschränktheit durch bestimmte Sendetermine.
    Aber: Es ist wohl einigermaßen zulässig zu sagen, dass jeder Beitragszahler (aka jeder Bürger mit einem angemeldeten Wohnsitz in Deutschland) oder zumindest die überwältigende Mehrheit über die Möglichkeit verfügt den ö-r Rundfunk zu empfangen. Und damit auch den Individuellen Vorteil um den es Ihnen oben ging.

    Nebenbei: Mycroft vergleicht die Beispiele, dies bedeutet nicht, dass er sie gleich setzt. (Diesen Einwurf bitte nicht zu ernst nehmen, ich wollte nur auch mal kurz klugscheißen ;-)

  74. @Mustermann
    Fast und gar keiner sind halt nicht dasselbe… ? Natürlich hat heute so gut wie keiner kein Rundfunkgerät mehr wenn man eben Computer und Handys dazurechnet. Das müsste man aber auch nicht. In Großbritannien sind nur Fernseher Gebührenpflichtig und Radios oder PC nicht. Das funktioniert auch. Bei uns wird es halt anders gehandhabt was mehr Einnahmen bring aber auch mehr Unmut in der Bevölkerung.
    Ich finde es wäre halt Beitragsrechtlich und auch von der Gerechtigkeit besser wenn man sich befreien lassen kann wenn man wirklich kein Gerät hat (auch wenn das nur ein paar Hundert oder Tausend sind) wie es auch Prof Kirchhof bei seiner Ausarbeitung zum Rundfunkbeitrag vorgeschlagen hat.
    Der individuelle Vorteil bei einem Handy ist auch ein anderer als bei einem Fernseher finde ich… Aber das ist meine persönliche Meinung… ?

  75. Ich sehe schon, wir sind uns da in zwei unterschiedlichen Punkten uneinig – wenn auch auf zwei verschiedene Arten ;-)

    Zum Einen:
    Ich finde es richtig, dass auch jedes internetfähige Gerät als Empfangsgerät gilt (zumindest ja theoretisch, in der Praxis ist es ja durch die aktuelle Regelung wurscht). Man kann online auf die Leistungen der ö-r zugreifen, und dass nach dem Ausbau der letzten Jahre auch sehr komfortabel. Warum sollte man da also Unterschiede machen?
    (Ich nutze z.B. selbst nur die Mediatheken und Livestreams der Sender und habe damit ja keinen Nachteil gegenüber jemanden der linear fern sieht.)

    Zum Anderen:
    Die Sache mit der Befreiung ist eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Sie haben natürlich recht, „fast keiner“ und „gar keiner“ sind natürlich nicht dasselbe – bei nur ein paar Hundert oder Tausend aber den bürokratischen Aufwand zu fahren und zu kontrollieren (was dann nebenbei wieder in Richtung „alter“ GEZ-Methoden ginge), finde ich nicht verhältnismäßig.
    Etwas flapsig formuliert: ich finde es gerechter wenn die paar Leute ohne Empfangsmöglichkeit den ö-r mitfinanzieren, als wenn alle Beitragszahler den Aufwand für ein paar Nicht-Empfänger tragen.

  76. @Mustermensch
    Man kann ja andere Meinung sein…
    Schauen Sie auf Ihren Handy die Mediathek oder auf einem Fernseher? Es geht ja um die Geräte und nicht den Übertragungsweg…
    Man müsste ja dann auch nur die paar hundert oder Tausend kontrollieren die angeben das sie keine Geräte haben… Bei über 40 Millionen Haushten ist das zu machen…

  77. Die Besteuerungsgrundlage von dem ganzen Empfangsgerätequatsch weg zur Wohnungstür muss man schon als genialen Schachzug sehen.

    Die Frage, was denn nun ein Empfangsgerät ist und was nicht, und ob das technisch auch funktioniert, die ist weg. Das gerichtlich zu klären wird eher teuer (wegen Sachverständiger) und die GEZ hat das Nachweisproblem, dass ein Gerät mit bestimmten technischen Fähigkeiten an der richtigen Stelle existiert.

    Bei Wohnungstüren ist das einfacher, eindeutiger und man spart praktisch einen ganzen Geheimdienst ein.

    Auch die Diskussion, dass man gar nicht Staatsfunk empfange, kann man vermeiden oder wenigstens auf eine andere Ebene heben. Aber man hat doch eine Wohnungstür, hinter man Möglichkeiten habe.

    Ausnahmen kann man an Kriterien hängen, die nichts mit Empfangsgerät zu tun haben. Die absolute Mehrheit derer, die sich eine Wohnungstür leisten können, werden schon 17,50 im Monat aufbringen können.

  78. „Man müsste ja dann auch nur die paar hundert oder Tausend kontrollieren die angeben das sie keine Geräte haben“

    Deren Wohnungen durchstöbern, ob irgendwo ein Smartphone versteckt liegt? DAS wäre ein brachiales Eindringen in die Privatsphäre.

  79. @Stefan Pannor
    Wie hat man das vorher mit den Radios gemacht? Und sowas wie Handys müsste man ja auch nicht Beitragspflichtig machen…
    Ich finde die derzeitige Regelung das alle Meldeämter die Daten zum zentralen Beitragsservice schicken im Sinne des Datenschutzes auch nicht gut…

  80. So ein Radio war früher deutlich schwerer zu verstecken als ein Smartphone. Vor allem ganz früher.

    „Sowas wie Handys“ sind Smartphones in der Tat: man kann AUCH damit telefonieren. Und Sachen machen. Mit Internet und so.

  81. @naja auch früher gab es kleine Radios… Die Zeiten inden Radios wirklich groß sein mussten sind doch ein paar Jahrzehnte vorbei… Ja mit dem Smartphone kann vieles machen… Das heißt nicht das man sie als Rundfunkgerät zählen muss. In anderen Ländern ist nur der Fernseher Gebührenpflichtig und dies funktioniert.. Das erleichtert dir Kontrolle um einiges…

  82. Der Fernseher ist gar nicht mehr so einfach abzugrenzen von anderen Geräten. Tendenz steigend. Warum versuchen dorthin eine immer schwieriger werdende Abgrenzung zu legen?

    Eine schwer zu wiederlegende Ausrede kommt dazu. Das ist nicht mein. Ich installiere nur für meine Schwester etwas.

    Einen Wohnungseingang kann man nicht so gut verstecken.

  83. Also ein Fernseher ist immer noch ein Fernseher… Er kann zwar Heute mehr wird aber immer noch genauso verkauft. Ich sehe nicht das der Fernseher in der breite nicht mehr gekauft wird oder an Bedeutung verliert. Eher die Übertragungswege ändern sich…
    Die Haushalte mit Fernsehern werden ja auch nicht weniger…

  84. Natürlich ist der Fernseher noch ein Fernseher. Wär ja schlimm, wenn nicht. Aber der Computer, das Telefon, der Bilderrahmen und der Fotoapparat auch. Morgen dann auch der Toaster und der Kühlschrank.
    Warum eine Baustelle aufreißen, indem man versucht in dieser Gemengelage gebührenpflichtig und nicht gebührenpflichtig zu unterscheiden.

  85. Ein Computer bleibt ein Computer auch wenn er unter anderem Fernsehesendungen abspielen kann… Das gleiche gilt für einen Kühlschrank. Niemand bezeichnet einen Kühlschrank als Fernseher (oder nutzt ihn so) nur weil ein kleiner Monitor drauf ist.
    Diese Gemengenlage kann man leicht unterscheiden… Ein Fernseher ist ein Fernseher und ein Computer ist ein Computer… Punkt.

    Warum kaufen sich denn sonst die Leute weiter Fernsehgeräte wenn sie doch so viele Bilderrahmen, Telefone ect habe die ja auch alles Fernseher sind…

    Jeder 0815 Elektronikmarkt kann diese Gemengemlage leicht unterscheiden und unterteilt diese Geräte im Verkaufsraum?

  86. Sie wissen schon, dass ganz viele Leute ihre Rechner, Tablets und Phones als Fernseher nutzen?

    Es ist eben nicht so simpel, auch wenn a) das schön wäre und b) Sie sich das so wünschen.

    Und das einzige, was meinen Fernseher funktional noch von diesem Rechner unterscheidet, ist, dass ich nicht darauf schreiben kann. Bzw., doch, kann ich, ich könnte Kommentare wie diesen auch über den angehängten Browser verfassen und abschicken, es wäre nur mühsamer. Oder den TV mit dem Smartphone koppeln, aber dann wär das Smartphone ja das Gerät und der Fernseher nur die Erweiterung. Und die ÖR am Fernseher kommen bei mir auch nicht mehr über Antenne oder TV-Anschluss rein, sondern via Stream. Und nicht nur bei mir. Von Mediatheken ganz zu schweigen.

    So oder so, die Geräte rücken in ihrer Funktionalität immer enger zusammen. Und das kann man nicht mit einem „Punkt, isso“ vom Tisch wischen. Wenn morgen nur noch TV-Geräte gebührenpflichtig wären, kommen übermorgen TV-ähnliche Geräte auf den Markt, die als „super flat Wohnzimmer PC“ beworben werden („garantiert gebührenfrei“). Und es wären exakt die selben Geräte.

  87. Ich konnte mal mit meinem Wecker Radio hören. Ein Kühlschrank mit eingebautem Radio wäre technisch nicht unmöglich. (Und wenn man damit dem Beitrag unterlaufen könnte, gäbe es dafür vllt. einen Markt.)

    Dass es Unterschiede zwischen Fernsehern und Computer gibt, wird nicht bestritten, aber es ist naiv, so zu tun, als könne man nur mit Fernsehern ö.-r. Medien empfangen.

  88. Natürlich kann man auch mit anderen Geräten Ör nutzen. Das bestreitet keiner. Aber primär werden Fernseher genutzt um Fernsehen zu schauen. Es gibt auch nicht weniger Haushalte mit Fernsehgeräte. Wenn man die Statistik ansieht dann sind die Haushalte mit Fernsehgerät sogar gestiegen. (Für die Leute die diese Statistiken machen ist es auch kein Problem Fernseher zu anderen Geräten zu unterscheiden)

    Die Leute kaufen sich eben nicht immer größerer Fernseher nur um auf einem kleinen Monitor am Kühlschrank zwei Stunden einen Tatort zu schauen.
    In anderen Ländern sind nur Fernseher Gebührenpflichtig und eben nicht Radios, Handys und PC. Da funktioniert es und es werden nicht andere Geräte verkauft um ein paar Euro Gebühr zu sparen. Es ist doch Quatsch das Weltweite Unternehmen jetzt für den Deutschen Markt alleine neue Geräte herstellen würden nur um die Gebühr zu umgehen… Das würde sich gar nicht wirtschaftlich lohnen. Das passiert ja in anderem Ländern auch nicht wo Fernseher Gebührenpflichtig sind…

    Nochmal die Geräte können zwar immer mehr aber ein Fernsehgerät kann jeder von einem Tablet oder Handy unterscheiden… Da braucht es nur in irgendein Geschäft zu gehen und nach einem Fernseher zu fragen.

    Es gibt halt weiterhin die Geräteklassen Fernseher, Smartphone, PC usw und jeder kann diese auch trennen und aufch erkennen… So isses halt in der Wirklichkeit.

  89. Es gibt auch in der EU Produktkategorien ( für Steuern, Zoll, Vorschriften usw) und da kann man auch nicht einfach behaupten ein Tablet ist ein Fernsehgerät oder ein Fernsehgerät ist ein flacher PC. Ein Fernsehgerät ist eben ein Fernsehgerät.

  90. „Es ist doch Quatsch das Weltweite Unternehmen jetzt für den Deutschen Markt alleine neue Geräte herstellen würden nur um die Gebühr zu umgehen…“

    Wieso „neue Geräte“?

    „Fernseher“ ist doch nur noch eine Produktkategorie, die aus traditionellen Gründen aufrecht erhalten wird, für Geräte, mit denen man eben AUCH Fernsehen kann.

    Und „so isses halt“ ist selten ein schlagkräftiges Argument. Isso. ;-)

  91. „In anderen Ländern sind nur Fernseher Gebührenpflichtig und eben nicht Radios, Handys und PC.“
    Kann ja sein, aber das heißt ja nicht, dass das richtig oder fair wäre.

    In anderen Ländern gibt es ja auch die Todesstrafe.

  92. Aber diese Produktkategorie gibt es offiziell und jeder kann ein Fernsehgerät von einem Tablet oder Handy unterscheiden. Weder Theoretisch noch Praktitisch gibt es da eine Unklarheit. Iss halt so…
    Und die Primäre Funktion eines Fernsehgerätes ist immer noch Fernseh zu empfangen… Auch wenn er mehr Sachen kann.

  93. @Mycroft
    Es heißt aber auch nicht das unser System besonders gut oder fair ist… Und besonders das es die einzigste Möglichkeit ist. Man könnte es auch anders machen… ?

  94. @Stefan Pannor
    Man kann schon darauf hinweisen wenn gesagt wird das es so nicht funktioniert.. Das es eben anderswo eben doch so funktioniert und es eben auch anders geht?

  95. Wer hat denn gesagt, dass es so nicht funktioniert – vor allem, dass es anders so nicht funktioniert?

    Das ist doch eine Scheindebatte. Bzw. das sind Allgemeinplätze, die konkrete Situationen und Unterschiede völlig ausblenden. Und die eben darum keine Debatte sind, sondern halt das Austauschen von argumentativ extrem niedrigschwelligen Allgemeinplätzen.

  96. Es würde doch hier öfters gesagt man kann Fernsehgeräte nicht von anderen Geräten unterscheiden und das man in einem Gebührensystem Fernsehgeräte als Computer bezeichnen würde/Könnte um sich der Gebühren pflicht zu entziehen… Stimmt eben nicht wie man in anderen Ländern sieht.

  97. Richtig ist, dass man sie zunehmend weniger unterscheiden kann, und das wird so weitergehen.

    Vor diesem Problem wird auch die BBC bald stehen

    Übrigens: dass dort nur TV-Geräte gebührenpflichtig sind, ist ein Gerücht. Auch Radios müssen angemeldet werden. Allgemein gilt: jeder, der live TV sieht, muss zahlen. Lediglich die Mediathekennutzung ist kostenfrei. Das ist übrigens kein Service der BBC, sondern Folge eines veralteten Rundfunkstaatsvertrags. Was Sie da als „es geht“ beschreiben (und falsch shcildern) ist nichts anderes als ein Fehler im System.

  98. Wenn es ein Fehler im System ist hätte man es ja korrigieren können. Der Vertrag wird da ja auch regelmäßig angepasst. Man kann nicht jedes Handy und Tablet Gebührenpflichtig machen… Da lässt man es halt. Und es funktioniert!
    Und ein Fernsehergerät kann man auch in 5 Jahren von einem Kühlschrank, Handy, Tablet ect unterscheiden.

  99. Sie haben nicht wirklich Ahnung, wovon Sie reden. Selbstverständlich muss man auch für Rechner und Smartphones im UK Gebühren zahlen. Wenn man live guckt.

    https://www.bbc.co.uk/bbctrust/our_work/strategy/licence_fee/licence_fee.html

    Nur die Verwendung des iPlayers (d.i. die Mediathek der BBC) ist gebührenfrei.

    Können wir uns als Mindeststandard darauf einigen, dass man Ahnung hat von dem, wovon man redet? Oder ist das zu banal?

    Nachtrag: die Lücke scheint geschlossen zu sein, auch die Verwendung des iPlayers ist gebührenpflichtig. Damit fällt Ihre ganze Behauptung als faktisch falsch in sich zusammen. Ach, hätt ichs mal gegoogelt. Aber ich denk ja immer noch, Menschen wissen so halbwegs, wovon sie reden. Mein Fehler.

  100. Also PC ect sind nicht generell Gebührenpflichtig in Großbritannien. Wenn man die App runterlädt oder live was schaut dann muss man zahlen. Bloß das Besitzen des Gerätes ist nicht Gebührenpflichtig…

  101. Außerdem gibt es auch weiter Länder wie Österreich wo Fernseher und Radios Gebührenpflichtig sind aber PCs (ohne TV Karte) Handys, Tablet ect nicht

  102. Es gibt im übrigen auch andere Länder wie z. B Österreich wo Fernseher und Radios Gebührenpflichtig sind aber Handys, Tablet PCs (ohne TV Karte) eben nicht…

  103. Beim Bäcker gibt’s Brötchen von gestern zum halben Preis.
    Wenn ich Nachrichten von gestern in der Mediathek sehen will, sollte ich also auch einen Betrag zahlen, der der dargebotenen Ware bzw. Dienstleistung entspricht.
    Wenn der Anbieter die Mediathek aber kostenlos zur Verfügung stellt, ist das etwas blöd von ihm.
    Vor allem, wenn es nicht nur Nachrichten von gestern, sondern auch von vor fünf Minuten sind.

  104. @Mycroft
    Um bei Ihrem Beispiel zu bleiben… Bei uns bezahlt man dann für die alten Brötchen den gleichen Preis wie für frische und selbst wenn man keine Brötchen kauft muss an bezahlen…

  105. @Mycroft
    Ich finde es im Zweifel besser alte Brötchen an wenige zu verschenken als für alte Brötchen den gleichen Preis zu verlangen wie für frische oder wenn man gar keine Brötchen kauft diese trotzdem in Rechnung zu stellen?

  106. @Patrick:
    Um im Bild zu bleiben, das sind Brötchen, die nicht hart werden, und der Brötchenkorb liegt offen herum, so dass jeder so viele nehmen kann, wie er oder sie will.
    In dem Fall wäre ich dafür, dass nur Leute mit Glutenunverträglichkeit sich nicht am Brötchenfüllhorn beteiligen müssen.

  107. @Mycroft
    Aber es sind doch alte Brötchen?
    Die Brötchen werden aber auch nicht weniger und keinem wird ein Brötchen weggenommen.. ?

  108. Die Brötchen werden gebacken. Die Brötchen haben einen Nährwert. Irgendwer will sich damit seine eigenen Brötchen verdienen.
    Klar kann man das so regeln, dass nur die Fernsehbesitzer den Bäcker finanzieren müssen, und die Nicht-Fernseh-Besitzer dürfen halt gratis so viele Brötchen essen, wie sie lustig sind, aber es inzwischen keinen eindeutigen Zusammenhang zwischen Brötchenkonsum und Fernseherbesitz mehr gibt, ist die frühere Regelung veraltet.
    Der Monitor von dem „Rechner“, an dem ich hier sitze, ist ziemlich groß. Es gab mal eine Zeit, als das noch die normale Größe für Fernseher war. Ich könnte hier sehr chillig fernsehen, ohne einen Fernseher zu besitzen. Und mein Fernsehersatzgerät als Arbeitsplatz steuerlich absetzen.
    Hach, schön.

  109. @Mycroft
    Und haben Sie noch einen Fernseher neben Ihren Computer wenn doch der Computer reicht? Ich finde es immer wieder komisch angeblich kann man allen möglichen Geräten so toll Fernsehen und trotzdem kaufen sich die Leute noch Fernsehgeräte…

    Die Fernsehgerät verkäufe steigern sich immer mehr aber die Leute sollen keinen Fernseher nutzen zum Fernsehschauen… Es gibt da ja keinen Zusammenhang…

  110. Die Menschen schauen sich doch weiterhin lieber ein 2 Stunden Film auf dem Sofa an als auf dem Stuhl vor dem PC oder gar auf dem Smartphone…

  111. Darum gibts ja Tabletts.

    Ansonsten:

    „Die Fernsehgerät verkäufe steigern sich immer mehr aber die Leute sollen keinen Fernseher nutzen zum Fernsehschauen…“

    Sie denken sich diese Behauptungen aus.

  112. @Stefan Pannor
    Und sie sehen zuhause hauptsächlich mit dem Tablet Fern?
    Heute sind die Fernsehverkäufe höher als vor 10Jahren… 2005 5,7Millionen verkaufte Stück… 2017 7,2Millionen Stück. 2011 lagen die Verkäufe sogar bei 9 Millionen… Mittlerweile haben die Leute ihre Röhrenfernseher mit Flachbildfernseher schon umgetauscht und trotzdem sind die Verkäufe höher als 2005 wo es keine Nennenswerte Handys, Tablet ect gab.
    https://de.statista.com/statistik/daten/studie/193702/umfrage/absatz-von-fernsehern-in-deutschland-seit-2005/#0
    https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/EinkommenKonsumLebensbedingungen/AusstattungGebrauchsguetern/Tabellen/Unterhaltungselektronik_D.html

  113. Ich schrieb „Monitor“. Besagter Monitor ist mit meinem Rechner verbunden, der wiederum mit dem Internet, so dass ich mir Sendungen aus Mediatheken herunterladen und ansehen kann, die nach der „Fernseherregelung“ nicht von mir finanziert worden wären.
    Was mir zum Glück noch fehlte, wäre ein Sofa.

  114. Ich finde es ja faszinierend mit welcher Heftigkeit die Argumentation ein Fernseher ist ein Fernseher, weil Fernseher draufsteht nun auch beim Empfangsgerät geführt wird, nach Steuer, GEZ, Service, etc.

    Was ist denn das Kriterium, dass ein Gerät zu einem Fernseher oder keinem Fernseher macht?

    Dabei würde eine brauchbare Gerätekategorisierung auch nicht zum sozialen Frieden beitragen, wenn die Staatsfunkverweigerer für ihre Geräte zahlen müßten und die smarten Smartphoneseher, sich für umsonst die öffentlichen rechtlichen Sender ansehen.

  115. Der moderne Flachbildfernseher ist praktisch nichts anderes als ein Computer, auf dem ein Embedded Linux läuft, mit Monitor.
    Aber ich befürchte das beruhigt Nitpicking Patrick nicht sonderlich, der kann immer noch nicht die Gemeinsamkeiten zwischen PC, Tablet, Wischtelefon und TV-Empfangsgerät erkennen.

  116. Nochmal es gibt Geräteklassen und EU Normen. Da ist geregelt was ein Fernsehgerät ist und was nicht. (z. B. Muss so ein Fernsehgerät ein EU Energielabel haben)
    Natürlich können manche selber nach Gutdünken festlegen wollen was ein Fernsehgerät ist und was nicht. Das hat aber mit der Wirklichkeit nichts zu tun.
    Ich finde es erstaunlich wieviele Leute den Unterschied zwischen einem Fernsehgerät und einem Kühlschrank oder Tablet nicht erkennen.
    Jeder 0815 Elektronikmarkt kann solche Geräteklassen unterscheiden aber für viele hier ist das scheinbar zu schwierig.

    Und nochmal ja viele Geräte haben mittlerweile Gemeinsamkeiten… Aber eben auch noch viele Unterschiede. Diese Unterschiede nicht sehen zu wollen wo die sonst jeder Mensch erkennen kann zeigt doch die innere verbohrtheit.
    In Ländern wo noch Fernsehgeräte Gebührenpflichtig ist und z. B PCs nicht funktioniert die Unterscheidung auch ohne Probleme… Eben weil es verschiedene Geräteklassen sind die man offiziell und auch im Alltag leicht unterscheiden kann… Nur hier scheinbar von ein paar Leuten nicht…

  117. Patrick: Anekdotische Evidenz – nach der Sie hier halsstarrig fragen – hat keine oder gerine Aussagekraft. Aber um Ihre Frage zu beantworten: ich nutze verschiedene Geräte für verschiedenes.

    Es scheint Ihnen irgendwie irre wichtig zu sein, dass die Menschen vorm Fernseher fernsehen. Aber die Zeiten, wo Menschen ein Empfangsgerät für eine Übertragungsart hatten, sind insgesamt eher vorbei.

    Und so oder so, ursprünglich, bevor Sie hier in bester GEZ-Fahnder-Tradition das Nutzungsverhalten von Gebührenzahlern auszuleuchten begannen, ging es darum, dass man im UK nur für TV-Geräte Gebühren bezahlt (falsch) und dass ein Rechner irgendwie ein Empfangsgerät ist und irgendwie nicht (auch falsch). Und dass man irgendwie die Dinge anders machen könnte (richtig), aber nicht muss. Ansonsten kann ich zumindest für mich sagen, dass ich völlig den Überblick verloren habe, worum es Ihnen eigentlich geht, außer zu beweisen, dass man mit Geräten namens Fernseher fernsieht. Well, d’oh.

    Was Schnellinger sagt und was ich oben shcon gesagt habe. Wenn die Realität die Produktkategorien aufweicht, dann spricht das gegen die Kategorien, nicht gegen die Realität.

  118. @Patrick
    Um die Frage von vor einiger Zeit noch zu beantworten:
    Nein, ich schaue die ö-r nicht überwiegend auf meinen Telefon – wenn ich eine Verteilung schätzen müsste: 5% Telefon, 10% Laptop, 30% Laptop mit externem Bildschirm, 55% „Fernseher“ mit Couch davor. Warum der „Fernseher“ in Anführungszeichen steht: auch der hat keinen klassischen Fernsehanschluss, sondern ich greife online auf die Mediatheken und Livestreams zu. Eigentlich ist es also auch nur ein Monitor, der sich in der Nähe der Couch wohlfühlt.
    Daher die Frage: Was unterscheidet für Sie denn diese beiden Geräte in der Benutzung? Denn dafür zahle ich ja. In welche Kategorie die EU die beiden Geräte einteilt, ist ja erstmal zweitrangig.

    Und Generell: Mir erschließt sich nicht so ganz, warum Sie unbedingt zu einem gerätebasierten Abrechnungssystem zurückwollen?
    Das hatten wir ja bereits – es verletzt die Privatssphäre (GEZ-Überprüfung), es öffnet Möglichkeiten für Tricksereien (wodurch dann die Leute die zahlen mehr zahlen müssen), eine klare Abgrenzung der Geräte ist jetzt schon schwierig und wird immer schwieriger und der Verwaltungsaufwand ist immens viel größer. (Alle Argumente die ja schon aufgetaucht sind)
    Also warum dahin zurück?

  119. Naja schön das sie beide erhlicherweise zugeben das sie Fernseher haben und auch danach Gebührenpflichtig wären. Da ja immer so getan wird das man ja nur noch Tablets und PCs hätte die man nicht erfassen könnte.
    Ja ich habe mich in dem Beispiel BBC ein bißchen vertan habe dann aber ein anderes Beispiel genannt wo es zutrifft. Natürlich können sie dich an den Fehler aufhängen oder das Argument akzeptieren das es anderswo so funktioniert und das man die Geräteklassen in der Praxis unterscheiden kann… Was sie ja bestritten hatten.
    Schön das jetzt Einigkeit besteht das man auch Heute noch ein Geräte Modell machen kann und das die Leute noch hauptsächlich mit dem Fernsehgerät Fernsehen. Wenn man die Kommentare hier durchliest war das ja eben nicht unstreitig.
    Es spricht auch die Realität nichts gegen die Produktkategorien… Nochmal jeder kann diese Produktkategorie im Alltag leicht unterscheiden und es wird da auch unterschieden. Vielleicht sehen sie das auch noch ein wie bei dem Gebührensystem und den Fernsehern die immer noch zum Fernsehen genutzt werden.
    Ich finde es fairer und gerechter das man wenn man Beiträge für Rundfunk erhebt diese an dem Rundfunkgerät festzumachen das die Menschen am meisten nutzen um Rundfunk zu empfangen und nicht an Haustüren die nichts mit dem Rundfunk zu tun haben. Ich glaube das wäre für den sozialen Frieden (wie es hier genannt wurde) besser wäre wenn halt die Menschen die sich gegen den Rundfunk entscheiden nicht gezwungen werden dafür zu zahlen. Dann müssen wir nicht von irgendwelchen Müttern hören die lieber ins Gefängnis gehen als den Rundfunkbeitrag zu zahlen. Auch finde ich es nicht gut das alle Meldeämter die Daten zum Beitragsservice schicken. Genaugenommen wäre ich für ein Steuerfinanziertes Modell unter einbehalten der Kef und einer Extra Steuer wie die Kirchensteuer.

    @Mustermensch
    Warum haben sie denn keinen Monitor wenn es keinen Unterschied macht? Warum haben 97% der Haushalte einen Fernseher und keinen Monitor? Vielleicht gibt es da doch Unterschiede?

    Was die angeblich höheren Verwaltungskosten angeht… Wie sind diese denn groß gesunken nach der Umstellung?

  120. „Ja ich habe mich in dem Beispiel BBC ein bißchen vertan“

    Ich liebe den Geruch von Euphemismus am Morgen. ;-)

    Ansonsten scheint mir, Sie reimen sich da Dinge zusammen, die nie gesagt wurden.

    Sie können übrigens jederzeit gegen die aktuelle Methode klagen. Aber so wichtig ist es dann doch nicht. Nur wichtig genug für ellenlange, teilweise recht phantastische Internet-Kommentare.

    “ Ich glaube das wäre für den sozialen Frieden (wie es hier genannt wurde) besser wäre wenn halt die Menschen die sich gegen den Rundfunk entscheiden nicht gezwungen werden dafür zu zahlen.“

    Für den sozialen Frieden wäre es sinnvoller, wenn diese Menschen die Angebote nutzen. Spaltung der Gesellschaft ist nie gut für den sozialen Frieden.

    Ich nutze übrigens auch keine Autobahnen. Darf ich da jetzt ein Stück von meiner Steuer einbehalten, oder betrachte ich dieses Land als Solidargemeinschaft? Und welche von beiden Sichtweisen ist besser für den sozialen Frieden?

    Ich wünschte mir, die Leute würden nicht immer wirklich glauben, dass Egoismus eine erfolgversprechende soziale Strategie ist. Ist sie nicht, lernt jeder Soziologe im ersten Semester. Kooperation ist der Trick zum Erfolg.

  121. @Stefan Pannor
    Mit Steuern werden halt Allgemeingüter bezahlt die man auch nicht jeder im einzelnen nutzt. Das wird ja auch eher akzeptiert… Bei einem Beitrag sieht es halt anders aus.
    Wie ich geschrieben habe ich wäre ja für eine Steuerfinanzierung der Ör… Sowas wird progressiv und/oder Prozentual eingezogen… Verwaltung wäre wirklich weniger… Die Meldeämter müssten ihre Daten nicht mehr schicken und die Menschen haben damit weniger ein Problem.
    Im übrigen ich habe einen Fernseher und muß so oder so zählen… Damit habe ich kein Problem.

  122. Ich denke, der Unterschied ist, dass Sie permanent alles aus der Ich-Perspektive heraus argumentieren, während der Rest tatsächlich versucht, nach objektiven Kriterien einen Konsens zu finden. Darum auch Ihr Bestreben nach anekdotischer Evidenz anderer.

    Dass der ÖR nicht an der Steuer hängt, hat gute, demokratische Gründe. Der ÖR ist jetzt schon der Politik oftmals eigentlich zu nahe, steuerfinanziert wäre er ihr noch näher. Das muß nicht sein.

  123. @Stefan Paddor
    Ich schreibe hier also ständig in der ich Form? Dann lesen Sie mal die ganzen Kommentare hier nochmal durch… Auch Ihre… ?

  124. @Patrick, #119:
    Vereinfacht ausgedrückt, ja. Von daher müsste ich dafür sein, dass nur Fernseher beitragspflichtig wären, aber einfach mal kein A-loch sein.

  125. So einfach scheint es dann doch nicht zu sein konkrete Kriterien für Fernseher zu benennen. (Vielleicht kommt mal jemand aus dem Elektromarkt oder der EU und postet hier was dazu)

    Ich fände so eine Definition ziemlich schwer, insbesondere, wenn sie noch in ein paar Jahren funktionieren soll und nicht plötzlich jedes zweite Elektrogerät beinhaltet oder auch kaum noch eins. Vor einigen Jahren hätte ich die Definition noch sehr stark an Funk orientiert, was jetzt wohl zu kurz greifen würde, oder was mit bewegten Bildern, das inzwischen ziemlich viel einschließen würde.

    Wenn ich mir Kommentar 115 ( 26. JULI 2018 UM 17:54 UHR) ansehe, ist vielleicht Bildschirmgröße das Kriterium, damit schließt man dann Smartphones aus. Oder halt Sofa vs Stuhl, was ich für etwas praktikabler halte.

    Ohne Unterscheidungskriterium kann man aber auch schlecht diskutieren, dass dieses Kriterium für Gebührenerhebung vielleicht ziemlich ungeeignet ist.

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