Zeitungsverleger so halb im Fernsehrat gelandet
Es gibt etwas zu feiern! Der ZDF-Fernsehrat ist endlich vollzählig, und es hat nur läppische anderthalb Jahre gedauert. Im Juli 2016 traf sich das Kontrollgremium erstmals in neuer Besetzung: 60 Mitglieder, ein Drittel davon offiziell staatsnah, also Politiker, der Rest aus gesellschaftlichen Gruppen, von Gerwerkschaften, Kirchen, Verbänden. Drei dieser Mitglieder fehlten zuletzt allerdings immer noch. Jetzt sind alle da! Also, jedenfalls auf dem Papier.
Als Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) ist jetzt Reiner Hoffmann aus dem DGB-Bundesvorstand im Fernsehrat. Er rückt nach für die bisherige DGB-Vertreterin, die im Februar ihr Mandat niedergelegt hatte.
Für den Bereich „Heimat und Brauchtum“, der seit Beginn der aktuellen Periode vakant war, sitzt nun eine Vertreterin des Museumsverbands Sachsen-Anhalt im Fernsehrat: Gabriele Köster, die Direktorin der Magdeburger Museen. Welcher Verband den Bereich vertreten darf, hat laut ZDF-Staatsvertrag das Land Sachsen-Anhalt zu bestimmen. Nach monatelanger Trödelei entschied sich der Landtag Ende August schließlich für den Museumsverband. Beworben hatten sich noch zwei weitere Verbände.
Und auch der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat endlich eine Vertreterin geschickt. Die Verleger hatten sich dafür absichtlich viel Zeit gelassen. Oder anders gesagt: Sie hatten sich schlicht geweigert, jemanden zu entsenden. Laut ZDF-Staatsvertrag darf der BDZV einen Platz im Fernsehrat besetzen, allerdings darf die Person, die geschickt wird, nicht in einem anderen Rundfunkgremium vertreten sein oder Radio veranstalten, auch nicht bei privaten Sendern. Was dem BDZV so gar nicht passt, weil viele Zeitungsverleger auch an Radios beteiligt sind.
„Wir wollen uns nicht vorschreiben lassen, wen wir in den Fernsehrat schicken“, sagte BDZV-Geschäftsführer Dietmar Wolff noch Anfang Juli zu Übermedien. Der Gesetzgeber sei mit dieser Regelung über das Ziel hinausgeschossen. Der BDZV werde die Angelegenheit deshalb direkt „mit politisch Verantwortlichen“ besprechen. Mit wem genau, wollte Wolff nicht sagen.
Seit 11. Dezember ist der Posten aber überraschend besetzt. Der BDZV hat Inken Boyens vom Familienverlag Boyens Medien in Schleswig-Holstein (Heide) geschickt, der neben regionalen Bildbänden und Telefonbüchern auch Tageszeitungen wie die „Dithmarscher Landeszeitung“ hervorbringt. Da Boyens nicht im Hörfunk tätig ist, „und da diesmal aufgrund der Genderregelung eine Frau an der Reihe war“, schreibt der BDZV, „haben wir uns sehr gefreut, Frau Inken Boyens gewinnen zu können“, die als Vorsitzende des Verbands der Zeitungsverlage Norddeutschlands auch im BDZV-Präsidium sitzt.
Für den Verband ist Boyens aber offenbar nur eine Zwischenlösung. „Ungeachtet dessen halten wir auch weiterhin die neue Kompatibilitätsregelung für politisch unangemessen und rechtlich angreifbar“, teilt der BDZV auf Anfrage von Übermedien mit. Sie sei „in der Breite, wie sie jetzt unter Einbeziehung des Hörfunks angelegt ist, völlig überzogen“. Der BDZV werde sich „auch weiter damit befassen“, heißt es weiter, was wohl bedeutet, dass die Verleger immer noch Kontakt zu Politikern suchen, um an dieser Regelung zu rütteln.
Inken Boyens war ironischerweise gar nicht anwesend in ihrer ersten offiziellen Fernsehratssitzung. Sie fehlte vorige Woche „entschuldigt“, heißt es von Seiten des ZDF. Aber immerhin wurde sie in der Sitzung gleich, in Abwesenheit, mit einem Sitz im Ausschuss Telemedien bedacht, was den BDZV freuen dürfte. Dieser Ausschuss, einer von sechs im Fernsehrat, überwacht, was das ZDF, Phoenix und 3Sat so im Internet machen. Und das wollen die Verleger bekanntlich so weit einschränken wie möglich.
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