Wahlhelfer (4)

SPD: Lizenzpflicht für Streaming-Angebote abschaffen!

1. Soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk weiterhin mit Beiträgen aller Bürger finanziert werden?

Ja

Ja, über die Haushaltsabgabe. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk leistet einen wichtigen Beitrag zur individuellen und öffentlichen Meinungsbildung und trägt so zu einem funktionierenden demokratischen Gemeinwesen bei. Er hat den Auftrag, die Meinungsfreiheit und -vielfalt sicherzustellen und ein Programm für alle zu gestalten – die Finanzierung über die Haushaltsabgabe stellt sicher, dass er diesen Auftrag unabhängig und staatsfern erfüllen kann.


2. Ist der Rundfunkbeitrag derzeit zu hoch?

Nein

Nein, der Beitrag ist für die Auftragserfüllung und für die Breite und die Qualität der Angebote angemessen und wird im Übrigen von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten ermittelt und regelmäßig (auch auf die Kosteneffizienz) geprüft.


3. Sollten auch andere Sender Geld aus dem Rundfunkbeitrag erhalten, wenn sie gesellschaftlich relevante Programme produzieren?

Nein

Nein, das duale System aus öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk hat sich auch im internationalen Vergleich und aus historischer Perspektive bewährt und funktioniert gut.


4. Sind ARD und ZDF insgesamt zu teuer?

Nein

Nein, ARD und ZDF sollen ein hochwertiges und unabhängiges Programm für alle gestalten, hohe journalistische Standards erfüllen und faire Arbeitsbedingungen bieten – das hat seinen Preis, gleichwohl sollten Effizienz- und Synergiemöglichkeiten dabei aber genutzt werden.


5. Sollten ARD und ZDF weniger Geld in Sportrechte investieren?

Nein

Nein, dennoch muss der öffentlich-rechtliche Rundfunkt nicht jede finanzielle Entgleisung mittragen. Wenn die Fußball-Bundesliga immer mehr für die Übertragungsrechte verlangt, sollten sich ARD und ZDF nur noch auf wenige Spiele konzentrieren und im Interesse der Sportvielfalt andere Disziplinen wieder mehr Zeit einräumen.


6. Geben ARD und ZDF zu viel Geld für Unterhaltung aus?

Nein

Nein, nicht im Grundsatz. Im Einzelfall sind überzogene Forderungen von Agenturen/Stars kritisch zu hinterfragen. Im Übrigen ist Unterhaltung (Kabarett und Comedy, Filme, Serien, Shows, Talk-Shows, Spiele, Musik) zu Recht Bestandteil des Sendeauftrags.


7. Ist der Einfluss der Parteien auf ARD und ZDF zu groß?

Nein

Nein, die Sender sind unabhängig und staatsfern organisiert, so wie es die Verfassung vorschreibt. Hier hat es erhebliche Veränderungen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes gegeben.


8. Sollte die ARD Rundfunkanstalten zusammenlegen?

Nein

Nein, wir befürworten regionale Vielfalt, wollen aber der Strukturreform nicht vorgreifen. Die Sender werden ihre Vorschläge im September den Ländern vorstellen. Ungeachtet dessen ist eine bessere und effizientere Zusammenarbeit und Abstimmung innerhalb der ARD sinnvoll, um Synergiepotentiale besser zu nutzen.


9. Sollten ARD und ZDF verpflichtet werden, in der Primetime mehr Information und Dokumentationen zu zeigen?

Nein

Nein, die Programmautonomie gilt auch für die Primetime und es gibt Dokumentation und Informationssender wie Phoenix, Arte und 3Sat oder tagesschau.de.


10. Soll die 7-Tage-Regel ersatzlos gestrichen werden?

Ja

Ja, die Mediathek sollte von allen zu jeder Zeit genutzt werden können – natürlich nicht zum wirtschaftlichen Nachteil der Kreativen, die die Beiträge ermöglichen und eine faire Vergütung für die Nutzung der Werke verdienen.


11. Sollen ARD und ZDF eigenständige Texte im Internet veröffentlichen dürfen?

Ja

Ja, ein moderner öffentlich-rechtlicher Sender sollte die Möglichkeiten eines crossmedialen Unternehmens haben und ein zeitgemäßes Telemedienangebot anbieten können.


12. Sollte es Suchmaschinen und Aggregatoren erlaubt sein, kurze Textausschnitte von Verlagen frei übernehmen zu dürfen?

Ja

Ja, denn Suchmaschinen sind auf die Anzeige kurzer Textausschnitte angewiesen, um ihre Funktion erfüllen zu können; dem Leistungsschutzrecht für Presseverleger steht die SPD daher kritisch gegenüber.


13. Ist es Aufgabe des Staates, „Fake News“ zu bekämpfen?

Ja

Ja. Allerdings ist es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ein digitales Umfeld zu schaffen, in dem sogenannte Fake-News aber auch Hassrede, Verleumdung oder Beleidigung keinen Platz haben. Dazu gehört auch der Staat. Doch gesetzliche Regelungen können nur ein Teil der notwendigen Maßnahmen sein, um gegen Hass-Kommentare und Fake-News vorzugehen. Immer dann, wenn diese sich unterhalb der Strafbarkeit bewegen, brauchen wir weitere Maßnahmen, wie z. B. eine wirksame und durchsetzungsstarke regulierte Selbstregulierung und Selbstverpflichtungen der Anbieter sozialer Netzwerke und die Verbesserung der Medienkompetenz sowie ein zivilgesellschaftliches Engagement, dass die digitale Selbständigkeit fördert und unterstützt. Digitale Bildung und digitale Selbständigkeit als Voraussetzung eines verantwortungsvollen Umgangs mit neuen Medien wollen wir fördern. Die Menschen müssen in der Lage sein, aus der Vielzahl der Informationen Inhalte einschätzen und bewerten und gezielte Falschinformationen ebenso wie Rechtsverletzungen und Diskriminierungen erkennen zu können.


14. Sollen Plattformen wie Facebook für Inhalte ihrer Nutzer haften?

Nein

Nein, soweit sich die Plattformen fremde Inhalte nicht zu eigen machen, gelten die Regelungen der E-Commerce-Richtlinie (Haftungsprivilegierung).


15. Sollten die Plattformen strafbare Inhalte von sich aus löschen müssen?

Ja

Ja, Plattformen sollen strafbare Inhalte von sich auslöschen, sofern sie Kenntnis von dem rechtswidrigen/strafbaren Inhalt haben.


16. Sollen Youtuber und Livestreaming-Angebote lizenzpflichtig bleiben?

Nein

Nein, die Regelungen sollten im Grundsatz reformiert werden, wir wollen die Lizenzpflicht für Streaming-Angebote abschaffen und wollen Raum schaffen für das kreative Potential der Netzgemeinde. Wir wollen keine unnötigen Hürden für die vielen Kreativen im Netz.


17. Stellt Googles mächtige Marktstellung eine Gefahr für die Demokratie dar?

Unentschieden

Ja/Nein. Aufgrund der Marktmacht von Google und aufgrund seiner mächtigen Marktstellung als Intermediär können sich durchaus auch Gefahren für die Demokratie, die Öffentlichkeit der demokratisch verfassten Gesellschaft und für die freie Meinungsbildung ergeben. Geprüft werden muss daher, ob es einen Missbrauch der Marktmacht gibt und es müssen Transparenz und Diskriminierungsfreiheit für Intermediäre und Plattformen festgeschrieben werden.


18. Sollen Ministerien weiterhin mittels Klagen nach dem Urheberrechtsgesetz gegen die Verbreitung staatlicher Werke vorgehen können?

Nein

Nein, denn der Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen soll durch eine Berufung auf Urheberrechtsschutz nicht unterlaufen werden können.


19. Sollte das Verbreiten von Desinformation ein Straftatbestand werden?

Nein

Nein. Eine Falschinformation soll nur in Verbindung mit einer weiteren Rechtsgutsverletzung strafbar sein. Dies ist u.a. durch die Straftatbestände der Beleidigung (§ 185 StGB), der üblen Nachrede (§ 186 StGB), der Verleumdung (§ 187 StGB), der Volksverhetzung (§ 130 StGB) gewährleistet.


20. Soll die Fusion von Medienunternehmen erleichtert werden?

Nein

Nein, ein vielfältiger Wettbewerb ist die Grundlage für Meinungs- sowie Medienvielfalt und die Vielfalt von Zeitungen, Medienanstalten und Verlagen ist ein hohes Gut, das wir schützen wollen. Die Möglichkeit für Zeitungsverlage in der Krise, sich zusammen zu schließen oder zusammen zu arbeiten, wurde in den letzten Jahren erleichtert. Generell jedoch kann man nicht jede Fusion von Medienunternehmen gesetzlich erleichtern, da – von Fall zu Fall – auch ein zu viel an Marktmacht entstehen kann.


21. In welcher Form sollen die von der SPD geforderten „Must-be-found“-Regelungen ausgestaltet werden und welche Medienangebote sollen davon profitieren?

Qualitativ hochwertige Medienangebote wie die öffentlich-rechtlichen Programme sollen auch bei Plattformen für alle frei und ohne Probleme auffindbar sein. Ebenso sollen sich Zeitungen und Zeitschriften im digitalen Umfeld frei entfalten können. Sie brauchen Rahmenbedingungen, dass es sich auch künftig für sie lohnt, mediale und insbesondere journalistisch-redaktionelle Angebote zu erstellen. Gesellschaftlich relevante journalistisch-redaktionelle Inhalte müssen daher auch in Zukunft im Netz auffindbar sein. Deshalb ist es richtig, in ein zeitgemäßes Medienrecht „Must-be-found“-Regelungen zu integrieren


22. Wie will die SPD Netzneutralität sicherstellen?

Es ist gelungen, die Netzneutralität auf europäischer Ebene festzuschreiben. Wir wollen die Gleichbehandlung bei der Datenübertragung im Internet und den diskriminierungsfreien Zugang zu Datennetzen. Diese Netzneutralität ist entscheidend für das offene und freie Internet, für gesellschaftliche Teilhabe sowie für fairen Wettbewerb. Die nach europarechtlichen Vorgaben möglichen Ausnahmen vom Prinzip der Netzneutralität müssen eng begrenzt bleiben. In diesen Fällen hat die Bundesnetzagentur streng darauf zu achten, dass sich die Internetqualität nicht verschlechtert. Wird die Netzneutralität und damit das offene und freie Internet gefährdet, werden wir eingreifen.


23. Weshalb und wie will die SPD die Deutsche Welle stärken?

Die Deutsche Welle ist als Botschafterin unseres Landes unverzichtbar für Völkerverständigung und Meinungsfreiheit, weil die Bedeutung weltweiter Kommunikation immer mehr zunimmt und politische Prozesse stark beeinflusst. Wir wollen ihren Etat (326 Millionen Euro) am französischen Auslandsrundfunk (380 Millionen Euro) orientieren und dauerhaft um einen größeren zweistelligen Millionenbetrag aufstocken, um für mehrere Sprachen zusätzliche Programmangebote sowie sinnvolle Technikinvestitionen zu finanzieren.

 

1 Kommentare

  1. In den Kommentaren zu der ersten Folge dieser Serie hatte ich bereits angesprochen, daß die in Frage 16 implizit aufgestellte Behauptung, Youtuber und Streaming-Angebote seien lizenzpflichtig, nicht stimmt.

    https://uebermedien.de/19330/#comment-36213

    Bei der Antwort der SPD auf Frage 16 kann man nun darüber grübeln, ob sie glauben, daß tatsächlich Streaming-Angebote pauschal einer Lizenzpflicht unterliegen oder ob sie nur die Teilmenge der Streaming-Angebote meinen, die aufgrund weiterer Kriterien überhaupt lizenzpflichtig sind.

    Bemerkenswert finde ich allerdings auch die Antwort auf die Frage darüber, auf Frage 15. Hat die SPD wirklich mit dem Wort „auslöschen“ geantwortet? Oder fehlt hier ein Leerzeichen, und gemeint ist die Formulierung „von sich aus löschen“, wie sie auch in der Frage vorkommt?

    Zwischen den Antworten zu Frage 14 und Frage 15 sehe ich einen gewissen Widerspruch. Es wird leider nicht gefragt, wie ein Unternehmen die Strafbarkeit eines Inhalts feststellen soll, ohne dafür einen Gerichtsentscheid abzuwarten. Unklar bleibt leider auch, was mit „Plattform“ oder mit „Plattform wie Facebook“ genau gemeint ist und was nicht. Sollen auch Webhoster wie Strato, Domainfactory oder Manitu darunter fallen? Wie werden dezentrale Netze wie etwa das Usenet oder Filesharing-Dienste gesehen?

    Das Netzdurchsetzungsgesetz benutzt die Formulierung „Dienste im Internet“. Wann ist etwas im Internet? Das Internet ist das Ding mit den Kabeln und Routern, es wird definiert durch die RFC-Dokumente. Plattformen wie Facebook oder Twitter sind sicherlich nicht im Internet, sondern lediglich über das Internet erreichbar. Im Internet befinden sich Netzknoten wie etwa der De-CIX in Frankfurt, der speichert aber keine Inhalte.

    Das Fernsprechnetz wird schrittweise auf TCP/IP-Technik umgestellt, ist damit das Fernsprechnetz eine Plattform im Internet? Jeder, der in Deutschland eine Handy-Nummer hat, hat damit automatisch auch eine Mobilbox, einen Anrufbeantworter im Netz. Darauf kann er etwas aufsprechen, was deutschlandweit, ja sogar weltweit, von allen Fernsprechteilnehmern abgerufen werden kann. Wenn dies per VoIP erfolgt, handelt es sich dann bei den Mobilboxen um eine Plattform im Internet? Sind also die Mobilfunkbetreiber in Deutschland demnächst dazu verpflichtet, rechtswidrige Inhalte auf den Mobilboxen zu erkennen und zu löschen?

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