Talkshow-Lügen

Gericht verbietet Journalisten­schule falschen Faktencheck

Die Kölner Journalistenschule KJS darf nicht mehr behaupten, dass „gut ein Viertel“ der von ihr in einem vermeintlichen „Faktencheck“ überprüften Talkshow-Aussagen von AfD-Chefin Frauke Petry zu beanstanden waren. Petry erwirkte vor dem Oberlandesgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen das Projekt „Faktenzoom“. Auf dessen Grundlage hatten zahlreiche Medien im Sommer behauptet, Petry sei „Falschaussagen-Spitzenreiterin“, rede in Talkshows „den meisten Unfug“ oder sei „der Pinocchio unter den Talkshowgästen“.

Mit dem Projekt hatten Studenten der Schule scheinbar systematisch die Aussagen von Politikern verschiedener Parteien in den Talkshows von ARD und ZDF unter die Lupe genommen. Sie gingen dabei aber äußerst fahrlässig vor (wir berichteten). Sie beurteilten zum Beispiel nicht den Wortlaut des Gesagten, sondern teilweise umformulierte Versionen. Petry hatten sie den Satz „Die SPD fordert eine Obergrenze für Flüchtlinge“ in den Mund gelegt und – zutreffend – als falsch beurteilt. Gesagt hatte Petry aber: „Die Obergrenze wird aus der SPD gefordert“, und tatsächlich gibt es SPD-Politiker, die eine solche Obergrenze forderten.

Die Journalistenschüler stießen sich auch an Petrys Satz: „Aus der Türkei können nach wie vor Asylanträge in Deutschland gestellt werden, das ist seit Jahren so passiert.“ Das sei falsch, weil Asyl nur von deutschem Boden aus beantragt werden könne. Im Kontext der Sendung wurde allerdings klar, dass Petry mit „aus der Türkei“ Menschen aus der Türkei meinte, und diese Aussage ist nicht falsch, sondern wahr.

Das Oberlandesgericht untersagte diese beiden „Faktenzoom“-Beurteilungen. Damit ist auch das „Faktenzoom“-Gesamturteil über Petry hinfällig, das lautete: „Gut ein Viertel ihrer Behauptungen mussten wir nach unserer Recherche beanstanden, gut 15 Prozent waren komplett falsch.“ Es wurde vom Gericht ebenso untersagt wie zugehörige Diagramme.

Screenshot: „Faktenzoom“

„Faktenzoom“ hatte auf der Grundlage seiner zweifelhaften Kategorisierungen Statistiken erstellt, die eine Hitliste der größten Unwahrheitenerzähler in deutschen Medien suggerierte. Rechnet man die beiden jetzt untersagten Fälle heraus, läge dort womöglich nicht mehr Petry auf Platz 1, sondern der CSU-Politiker Markus Söder. (Auch dessen angebliche Unwahrheiten sind allerdings teilweise sehr zweifelhaft.)

Das Landgericht Köln hatte dem Antrag Petrys auf eine einstweilige Verfügung nicht stattgegeben. Petry hatte dagegen Beschwerde eingelegt und sich vor dem Oberlandesgericht teilweise durchsetzen können. Sie hatte noch weitere Behauptungen des „Faktenzooms“ angegriffen, damit aber keinen Erfolg erzielt. Entsprechend muss Petry 70 Prozent der Prozesskosten tragen, die Journalistenschule nur 30 Prozent. Die Kanzlei von Ralf Höcker, die Petry vertrat, betont aber, dass das zentrale Ziel ihres juristischen Vorgehens erreicht sei: Die Verbreitung des Gesamtergebnisses, das Petry als Spitzenreiterin der Falschaussagen auswies, sei nun unzulässig. Höcker selbst nennt die Lügen-Statistik der Kölner Journalistenschule – eine „Lügen-Statistik“:

Wenn Nachwuchs-Journalisten mit einer getürkten Statistik beweisen wollen, dass Frauke Petry die größte Talkshow-Lügnerin ist und (fast) alle Medien diesen Unsinn ungeprüft weiterverbreiten, ist das so ziemlich das dümmste, was man seinem Berufsstand in Zeiten von Lügenpresse-Vorwürfen antun kann. Das OLG Köln hat den Journalistenschülern nun eine wichtige Ausbildungslektion erteilt und die Weiterverbreitung des falschen und damit rechtswidrigen Rankings verboten.

Die KJS hat das „Faktenzoom“-Projekt vorerst offline gestellt. „Wir werden das Urteil des OLG analysieren und unsere Auswertung entsprechend anpassen“, heißt es auf der Seite. Sie weist darauf hin, dass es sich um eine „Entscheidung in einem einstweiligen Verfügungsverfahren handelt, die insoweit vorläufig ist und in einem späteren Hauptsacheverfahren überprüft werden kann“.

Die Kanzlei Höcker hat die KJS aufgefordert, ihrerseits die Medien aufzufordern, ihre Berichte zu korrigieren, die auf dem irreführenden „Faktencheck“ beruhten. „Sollten sie das nicht tun, werden wir uns selbst darum kümmern“, sagt Ralf Höcker zu Übermedien, „und die Journalistenschule kriegt dann eine Rechnung von uns.“

37 Kommentare

  1. Das Urteil überzeugt mich nicht. Wenn Petry sagte, „Die Obergrenze wird aus der SPD gefordert“, dann wollte sie suggerieren, dass das die Meinung der “SPD“ ist. So gehen doch die prachliche Tricksereien. Grenzwertig formulieren. Und wenn sie sagte: „Aus der Türkei können nach wie vor Asylanträge in Deutschland gestellt werden, das ist seit Jahren so passiert.“ Dann steht der Satz als solcher eben auch im Raum. Wieso ist das Gericht ihr behilflich, aus dem, was sie gesagt hat, etwas zu schließen, das sie gemeint hat? Gerade die Damen und Herren der AfD verstehen es immer wieder, sich so missverständlich auszudrücken, dass was hängenbleibt. Schwaches Urteil!

  2. Zitat: „Die Kanzlei Höcker hat die KJS aufgefordert, ihrerseits die Medien aufzufordern, ihre Berichte zu korrigieren, die auf dem irreführenden „Faktencheck“ beruhten. „Sollten sie das nicht tun, werden wir uns selbst darum kümmern“, sagt Ralf Höcker zu Übermedien, „und die Journalistenschule kriegt dann eine Rechnung von uns.““

    Auf welcher Rechtsgrundlage basiert diese Forderung?

  3. @WERNER KIBY
    Aber alle Populisten & Politiker, die in einer Talkshow sitzen, müssen in wenigen kurzen Sätzen irgendwelche Dinge erklären, bevor sie wieder unterbrochen werden. Das gilt für alle gleich. Und dieser „Faktencheck“ legt den Verdacht nahe, dass hier ein Ergebnis rausgekommen ist, was so rauskommen sollte und man eben bei den etablierten Parteien nach dem Motto „Ist doch klar was er/sie meint“ verfahren ist und vor allem bei der AFD alles auf die Goldwaage gelegt, ja sogar verdreht hat. Und das finde ich – unabhängig von der politischen Einstellung – absolut richtig, das ein Gericht gegen so einen Schlagzeilen-Machen-Um-jeden-Preis-Blödsinn vorgeht.

    Lesen Sie mal den oben verlinkten Artikel von Stefan Niggemeier, der kann viel besser als ich erklären, warum diese „Faktencheck“ und alles, was danach passiert ist so „dumm“ und Wasser auf die Mühlen der Lügenpresse-Rufer war.

  4. @1: Journalismus ist keine präzise Wissenschaft, wie etwa Physik. Für das Verständnis von Aussagen ist der Kontext selten verzichtbar. Wenn einem durchschnittlich gebildeten Zuhörer im Moment der Aussage von Frau Petry klar war, dass nicht die SPD als Party sondern einzelne SPD-Politiker etwas fordern, so war die Darstellung der KJS eher handwerklich schlecht und juristisch unzulässig. Den Kampf gegen rechte bzw. rechtsradikale Populisten ist mit Verzerrungen und schlechten Argumenten nicht zu gewinnen. Das müssen wir uns inhaltlich etwas mehr anstrengen. Ohne auf die Hilfe der Gerichte zu setzen.

  5. Ich muss sagen, die beiden Beispiele sind schon etwas merkwürdig. Im einen Fall sollen die Journalisten doch bitteschön hin gehen und darauf achten was Frau Petry wörtlich gesagt hat, im anderen Fall sollen sie dann plötzlich nicht mehr das wörtliche nehmen sondern den Kontext sehen.
    Also im einen Fall „Sie hat gesagt“ vs „Sie hat gemeint“ und im anderen „Sie hat gemeint“ vs „Sie hat gesagt“. Vielleicht sollten Frau Petry, ihr Anwalt und das Gericht sich erst einmal darauf einigen was denn nun vorrang haben soll. Aber ich weiß ja wie das aussieht: Das was der AfD am meisten nützt, weil sie sind ja die armen Opfer!

  6. (4) Andreas, ich versuche das fair zu beurteilen, bin natürlich nicht frei von Subjektivität. Aber was sehe ich in den Sendungen: AfD-Politiker reden sich teilweise um Kopf und Kragen, und hinterher soll’s nicht so gemeint gewesen sein. Und jetzt jammern sie. Nochmal zum konkreten Fall: Frauke Petry hat sich missverständlich geäußert. Ich behaupte, absichtlich oder leichtfertig. Dann muss sie auch mit den Folgen leben. Meine Urteilsschelte kommt daher, dass hier Studenten einer Journalistenschule zu in Teilbereichen nicht unbedingt haltbaren Ergebnissen gekommen sind. Ich sehe das übrigens anders, das schrieb ich ja schon. Das kann und muss man kritisieren, aber m. E. muss darüber kein Gericht befinden, weil die falschen Beurteilungen nach meinem Verständnis und angesichts der Umstände (Studenten) im Rahmen der Meinungsfreiheit vertretbar sind. Wobei ich das aus rein juristischer Sicht nicht zu beurteilen vermag. Natürlich sind sie unklug, wenn sie sich als falsch herausstellen, und Wasser auf die Mühlen der AfD. Aber hat Merkel dagegen geklagt, dass AfD-Politiker behaupten, sie sei für den Tod der Freiburger Studentin indirekt und sogar direkt mit verantwortlich? Nach alle dem, was die AfD so von sich gibt, finde ich, dass ein zimperlicher Umgang mit ihr nicht angesagt ist. Auch wenn ihr mit political correctness oder Fairness begegnet wird, sie und ihre Anhänger werden immer behaupten, dass die Presse lügt. Auf rationaler Basis ist mit ihr überhaupt nicht zu diskutieren. Was soll’s also?

  7. Immer bedenken: wenn auf solcher oder noch viel dünnerer Basis bei Facebook oder Twitter gelöscht und gesperrt wird, gibt es keinen Rechtsweg. Das läuft alles auf rein privatwirtschaftlicher Basis.

  8. Erfreulich, dass das Gericht sich nicht dem (links)liberalen Zeitgeist hingegeben hat, sondern sachlich entschieden hat.
    Beschämend, dass Studenten, die die nächste Generation von Journalisten stellen, genau das nicht geschafft haben, sondern die Fakten an das von Ihnen gewünschte Ergebnis angepasst haben.
    Und sehr professionell von Herrn Niggemeier, dass er dieses Thema (trotz sicherlich vorhandener eigener Meinung zur AfD) objektiv aufgearbeitet hat.

  9. @9, schon wieder Rumgeheule über linksliberalen Zeitgeist?
    Lasst euch mal ’ne neue Masche einfallen, ihr armen, unterdrückten nichts-sagen-Dürfer.

    Obwohl, klappt ja ganz gut, gegen Deutschlands Institutionen zu hetzen, deren Funktion aber grundsätzlich immer zu nutzen, wenn es geht.
    Erinnert mich an Kapitalismuskritik mit ’nem Starbucks Kaffee in der Hand.

    Ehrlich gesagt finde ich den ganzen Vorgang mehr als lächerlich.
    Als ob diese grenzwertigen Formulierungen nicht von vornherein geplant waren, eben damit man den Pudding nicht an die Wand nageln kann.
    So typisch, AfD Politiker formulieren schwammig und wenn ein Journalist kommt und daraus ne greifbare Aussage formuliert, wird der juristische Weg gewählt.
    Das ist peinlich und unwürdig.
    Passt aber ins Bild.

  10. „…die Fakten an das von Ihnen gewünschte Ergebnis angepasst haben.“
    .
    Genau DAS scheinen die ja dort in ihrer Schule zu lernen, wenn man die politische Berichterstattung von ZEIT. SZ, FAZ, taz, Tagespiegel, ARD, ZDF, etc. betrachtet. Wer sind denn die Lehrer an dieser Journalistenschule? ältere Journalisten?
    Nach deren Ideologie ist das „gewünschte“ natürlich ein „Gutes Ergebnis“. Denn „wir“ sind ja die Guten. Und die AfD und das Gericht sind dann natürlich die Pösen, wie es auch hier einige Kommentare meinen, die offenbar den Verflautbarungen der genannten „Qualitäts“medien wohl immer noch treu Glauben schenken.

  11. @Anderer Max #10

    Kennen wir uns persönlich? Nicht?
    Woher kennen Sie dann meine Einstellung zum Rechtsstaat? An welcher Stelle habe ich gegen Deutschlands Institutionen gehetzt? Und an welcher Stelle genau habe ich Ihrer Meinung nach rumgeheult?

    Oder stecken Sie das ganze rechte Pack immer in einen Sack?

    Dass es einen gewissen (links-)liberalen Zeitgeist gibt, dürfte unbestritten sein, oder? Schließlich versucht der sich ja momentan verzweifelt gegen den Rechtsruck zu Wehr zu setzen. Und dabei wird der Wahrheit dann auch manchmal ein wenig nachgeholfen, um die Rechten noch böser dastehen zu lassen, als sie sowieso schon sind.

    Und deshalb freue ich mich über Journalisten wie ‚Niggi‘, der sich trotz der aufgeheizten Stimmung um eine objektive Sichtweise bemüht.

  12. @“Nordlicht“
    „Dass es einen gewissen (links-)liberalen Zeitgeist gibt, dürfte unbestritten sein, oder?“

    In Zeiten von Pegida, unverholenem Rassismus und rechtsextremen Vernichtungsfantasien? Ähm, nein.

    Und by the way: Ein Nordlicht bist du definitiv nicht. Der Norden mit seinen Häfen war und ist das Tor zur Welt. Hier bei uns leben, lieben und arbeiten Menschen der verschiedensten Kulturen und Nationen friedlich zusammen. Du bist eher Heidenau.

  13. @Werner Kiby: Sie haben tatsächlich nicht das Problem erfasst. Frauke Petry hat sich eben nicht mißverständlich ausgedrückt, sondern es wurde durch geschicktes auslassen von dem was sie gesagt, ein neuer Kontext geschaffen um sie der Lüge zu bezichtigen. Das im Rahmen einer angeblichen „Recherche“. Was zeigt, dass FakeNews keine Erfindung von Facebook sind, sondern ebenso häufig in klassischen Medien anzutreffen ist.

    Das ist etwas anderes, wenn eine Polemik im Kontext einer Debatte oder eine Verkürzung, im Rahmen einer Propagandashow gemacht wird. Diese sind oft auch unwahr, das ist ein Teil des Wahlkampfs (oder des Politikverständnis in dem wir leben.)

  14. @Gunnar: na gut, wenn Sie der Meinung sind, der Rechtsruck ist inzwischen so stark, dass es keinen links-liberalen Zeitgeist mehr gibt, dann ist das wohl so.
    Also ich korrigiere mich: „ehemaliger links-liberaler Zeitgeist“. Besser so?

    Und den Rechten das Nordlicht-Attribut abzusprechen – also das beweist, dass Sie Chuzpe haben, angesichts ~24% AfD-Wähler/innen in Rügen/Stralsund bei der letzten Wahl. Oder sind das auch alle keine echten Nordlichter? :-)

    Ich bin übrigens aus Berlin, insofern kein echtes Nordlicht, aber bin gerne da oben ‚bei Euch‘.

  15. Der angebliche „Faktencheck“ entpuppt sich als „Fake news“, die viele Medien schwanzwedelnd und unkritisch adaptierten. Die Verantwortung für die Korrektur der Meldung liegt bei der Journalistenschule, die sich zwar nicht inhaltlich und auch nicht juristisch, jedoch moralisch trotzig im Recht wähnt. „Fake news“ sind doch das leidenschaftliche Betätigungsfeld des Justizminsters. Ob er hier auch tätig wird. Eher nicht.

  16. @Nordlicht

    „Also ich korrigiere mich: „ehemaliger links-liberaler Zeitgeist“. Besser so?“

    Nö, den gab es nie. Es war einigen Leuten zu linksliberal. Aber das liegt nicht am Zeitgeist. Der ist seit immer der gleiche: Schauen Sie sich mal die Asylkompromiss-Debatten der 90er an. Selbes Muster. Wir rutschen nach rechts. Wieder. Und immer mir der Begründung, wir würden zu weit links stehen.

  17. (16) Jo
    Zitat:“ @Werner Kiby: Sie haben tatsächlich nicht das Problem erfasst.“
    Bitte unterlassen Sie solche “Argumente“. Sprechen Sie bitte nicht anderen ihre Urteilskraft ab. Ich widerspreche Ihnen: Petry hat sich missverständlich geäußert. Sie hat Formulierungen gewählt, die missverstanden wurden und missverstanden werden können. “Aus der SPD“ ist nicht das Gleiche wie “Es gibt Menschen in der SPD“. “Aus der Türkei“ ist nicht dasselbe wie “Menschen aus der Türkei‘.‘ Diese Art zu reden ist Bestandteil der Demagogie der AfD. Zwei Gerichte zuvor haben Petrys Klagen abgewiesen, das dritte hat ihr lediglich in zwei einzelnen Punkten Recht gegeben. Es ist für mich jedenfalls strittig, ob die Journalistenstudenten Petrys Zitate falsch bewertet haben. Ein endgültiges Urteil darüber ist nicht gesprochen. Typisch ist, dass auch hier in diesem Blog sofort behauptet wird, die Arbeit der Studenten symptomatisch und ein Teil einer systematischen Desinformationspolitik der Presse. Wenn überhaupt, handelt e sich um einen Einzelfall, der zur pauschalen Diffamierung der Presse missbraucht wird. Das Problem sind nicht solche Vorgänge wie um die Journalistenschule, sondern die unsaubere, schwammige und hetzerische Sprache der Petrys.

  18. @22 Werner Kiby

    „Das Problem sind nicht solche Vorgänge …, sondern die unsaubere, schwammige und hetzerische Sprache der Petrys.“

    Naja… Ich finde den Umgang der Medien mit Petry & Co schon häufig bedenklich. zum Beispiel die Sache mit dem ‚Schiessbefehl‘.
    Eigentlich fühle ich mich nicht dazu berufen, hier Frau Petry zu verteidigen, aber da ich zu früh aus dem Bett gefallen bin, hab ich mir mal die Mühe gemacht und ein bissel recherchiert.

    Am 30.1. hat sie dem Rhein-Neckar-Portal ein Interview gegeben. Die fragliche Stelle zu den von ihr geforderten Grenzzäunen lautet:

    Wie hoch sollen die Zäune sein?
    Petry: Sie können es nicht lassen! Schauen Sie doch mal nach Spanien. Die haben auch hohe Zäune.
    Was passiert, wenn ein Flüchtling über den Zaun klettert?
    Petry: Dann muss die Polizei den Flüchtling daran hindern, dass er deutschen Boden betritt.
    Und wenn er es trotzdem tut?
    Petry: Sie wollen mich schon wieder in eine bestimmte Richtung treiben.
    Noch mal: Wie soll ein Grenzpolizist in diesem Fall reagieren?
    Petry: Er muss den illegalen Grenzübertritt verhindern, notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch machen. So steht es im Gesetz.
    Es gibt in Deutschland ein Gesetz, das einen Schießbefehl an den Grenzen enthält?
    Petry: Ich habe das Wort Schießbefehl nicht benutzt. Kein Polizist will auf einen Flüchtling schießen. Ich will das auch nicht. Aber zur Ultima Ratio gehört der Einsatz von Waffengewalt. Entscheidend ist, dass wir es so weit nicht kommen lassen und über Abkommen mit Österreich und Kontrollen an EU-Außengrenzen den Flüchtlingszustrom bremsen.

    Daraus wurden dann Überschriften wie:
    AfD-Chefin Frauke Petry fordert Schießbefehl an Grenze (Faz.net)
    „Feinde des Rechtsstaats“ – AfD-Ruf nach Schießbefehl empört die Politik (n-tv)
    Äußerungen zum Schießbefehl an der Grenze – Die AfD tut alles, um das Klima im Land zu vergiften (tagesschau)
    AfD: Empörung über Ruf nach Schießbefehl an Grenzen (derwesten)
    etc.

    Aus einer (nach meiner Meinung) manipulativen Fragestellung der Interviewer, und aus Petrys Aussage, sie will nicht auf Flüchtlinge schießen, aber Waffengewalt sei notfalls die Ultima Ratio, machen
    manche Journalisten ein ‚die AfD fordert einen Schießbefehl‘.

    Und jetzt frage ich Sie: halten Sie das für eine neutrale und objektive Berichterstattung?

    Angenommen, eine Grünen-Politikerin würde zum Bundeswehr-Einsatz in Afghanistan interviewt, und sie würde sagen, sie Waffeneinsatz wäre die Ultima Ratio, obwohl sie das nicht wolle –
    würden die Überschriften dann lauten ‚Grünen-Ruf nach Schießbefehl‘?

    Ich finde, die Attribute ‚unsauber‘ und ‚hetzerisch‘ treffen hier eher auf die Medien zu als auf Frau Petry.

  19. (23) Nordlicht
    Der Bundesgerichtshof hat schon 1988 in einem Urteil klargestellt, dass ein Polizist niemals auf einen Menschen schießen darf, der nur „seiner Anhalteverfügung“ nicht nachkomme, wenn nicht „die ihm bekannten Gesamtumstände auf eine erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit hindeuten, wenn der Grenzgänger unkontrolliert entkommt“. Durch die unerlaubte Einreise eines Asylbewerbers ist die öffentliche Sicherheit nicht „erheblich“ gefährdet. Der BGH sagt: Paragraph 11 des UZwG bezweckt die Sicherung der Grenze „vor besonders gefährlichen Tätern“. Petry und von Storch haben den Einsatz von Schusswaffen als ultima ratio gefordert, wenn Flüchtlinge, laut Frau von Storch ausdrücklich auch Kinder(!) die Grenze überschreiten und auf Zuruf davon nicht Abstand nehmen. So steht es aber nicht im Gesetz. Es widerspricht eindeutig dem Paragraph 11 und seiner Auslegung durch den BGH. In Paragraph 12 des UZwG steht zudem: „Gegen Personen, die sich dem äußeren Eindruck nach im Kindesalter befinden, dürfen Schusswaffen nicht gebraucht werden“. Was ist dann diese Forderung von Petry und Storch anderes als eine Forderung nach Modifizierung und Erweiterung des Gesetzes hin zum Einsatz der Schusswaffe auch bei ungefährlichen Tätern? Der Begriff Schießbefehl ist wegen der DDR konnotiert und und als Aufhänger des Interviews mit Petry pointiert formuliert. Aber die Art und Weise, wie der Journalist in dem von Ihnen zitierten Gesprächsverlauf Petry ‘grillt‘‘, ist richtig. Anders hätte sie nämlich nicht Farbe bekannt. Wissen Sie, was ich glaube: Weder Petry noch von Storch kannten die Paragraphen 11 und 12 und das BGH-Urteil, sondern wollten die AfD durch provokative Behauptungen mal wieder in die Schlagzeilen bringen. Ist ihnen ja auch bestens gelungen.

  20. @24 Werner Kiby:
    danke für die fundierte Analyse; so vertraut war/bin ich mit den Paragraphen nicht.

    Ich vermute auch, dass die AfDlerinnen diese nicht so genau kannten; zumindest bei Petry klang es ja so, als sei sie davon überzeugt, dass das durch das Gesetz gedeckt ist. Trotzdem – gerade deshalb – fand ich den Umgang der Medien mit ihr in dieser Sache unfair.

    @Hr. Niggemeier: alles klar, Thema ist für mich hiermit beendet.

  21. Petry muss 70 Prozent der Prozesskosten übernehmen, aber Ralf Höcker darf das unwidersprochen als Erfolg verkaufen.

  22. ich würde gerne noch mal die Frage von @3 aufgreifen: Welche Rechtsgrundlage gebietet denn den Unterlegenen hier, alle, die ihre als falsch beurteilten Ergebnisse publizierten, vom Urteil in Kenntnis zu setzen?

  23. @28:

    Man merkt, dass Du es für einen Erfolg hältst. Nichts dagegen, bei einem bestimmten Thema eine Haltung einzunehmen, aber in diesem Zwist wirkst Du recht eindeutig parteiisch. Und dann gleich zwei Attacken dazu innerhalb von zwei Tagen? Sieht aus, als ob da noch eine Rechnung zu begleichen war. Sagen wir mal so: besonders elegant kommt das dann nicht rüber.

  24. @th: Ich habe keinerlei offene Rechnungen mit der Kölner Journalistenschule. Ich habe da vor vielen Jahren mal einen Vortrag gehalten, aber sonst nichts mit zu tun. Auch sonst mit keinem der Beteiligten. Und beim letzten Rechtsstreit, um den es hier ging, in den Höcker involviert war, waren meine Sympathien eher auf der anderen Seite.

    Ich habe aber die „Faktenzoom“-Studie schon kritisiert, bevor der Rechtsstreit überhaupt losging. Und: Es sind nicht zwei Attacken in zwei Tagen, sondern es gibt jeweils Neuigkeiten.

  25. @matthias: Es geht um zwei Ansprüche: den auf Widerruf und den auf Beseitigung.

    Petry fordert erstens Widerruf: Die Journalistenschule soll auf ihrer Website klarstellen, dass einige Aussagen in dem Projekt falsch waren und sie zu Unrecht als Spitzenreiterin bei den Unwahrheiten ausgewiesen wurde.

    Und sie fordert zweitens Beseitigung: Wer rechtswidrig falsche Tatsachenbehauptungen in die Welt setzt, müsse darauf hinwirken, dass deren Weiterverbreitung durch Dritte beseitigt wird. Das Urteil des BGH, auf das sich Petrys Anwalt bezieht, wird hier kurz erläutert.

  26. (33) Stefan Niggemeier
    Na ja , “kurz“ ist ein wenig untertrieben. Und sehr viel Juristendeutsch. Das Fazit ist, dass die Journalistenschule analog diesem Urteil auf alle Veröffentlicher ihres Rankings hinwirken soll, diese zu löschen. Das ist es ja auch, worauf der Anwalt von Petry hinweist. Natürlich blanke Theorie. Wie soll das gehen, sämtliche Medien, die berichtet haben, ausfindung zu machen und auf Löschung zu dringen?
    Was ich immer noch nicht verstehe: Es gibt Hunderttausende von falschen Tatsachenbehauptungen über Politiker oder andere Prominente im Netz, wo solche Prozesse nicht angestrebt werden. Wie ist es zum Beispiel mit einer Behauptung wie: Das sind Merkels Tote? Liegt das an dem Grundsatz: Wo kein Kläger ist, ist kein Richter? Eigentlich müsste man die AfD doch mit Prozessen zusch(m)eißen können, so viele Lügen und Verleumdungen setzt die in Umlauf.

  27. @Werner Kiby: Ja, wo kein Kläger, da kein Richter. Und ob sich Petry mit dieser Forderung am Ende durchsetzen wird, ist ja auch noch offen – immerhin gibt es ja bislang nur eine Gerichtsentscheidung in einem einstweiligen Verfahren, keine Hauptsache-Urteil. „Das sind Merkels Tote“ ist aber nach meiner laienhaften Analyse eine Meinungs-, keine Tatsachenäußerung.

    Wie soll das gehen, sämtliche Medien, die berichtet haben, ausfindung zu machen (…) ?

    Googlen und ein Zeitungsarchiv benutzen. Dauert vielleicht fünf Minuten.

  28. Ich hatte das Thema „Faktencheck“ bei der Veröffentlichung dieser „Schule“ bereits breit verfolgt und kritisiert.Wissenschaftlich haltbare Grundlagenforschung basiert IMMER auf gleichen Bedingungen und Grundlagen zur REPRODUZIERBARKEIT des Ergebnisses.

    Eine glaubhafte und gesicherte „ANALYSE“ des Wahrheitsgehaltes der Äußerungen von Menschen kann allein auf dieser Grundlage bereits nicht wissenschaftlich fundiert getätigt werden, da die zu untersuchenden Äußerungen ja nicht identisch sind, was in der Natur der Sache liegt. Es entbehrt also logischerweise der gleichen Grundlagen für wissenschaftliche Analyse. Das ist als ob man bei Versuchen mit Mäusen plötzlich auch einmal eine Ratte nimmt – das Ergebnis kann nur verzerrt und unwissenschaftlich sein.
    Hinzu tritt, das man ja niemals SÄMTLICHE Äußerungen der zu Untersuchenden Probanden eines einheitlichen Zeitraumes untersuchen wollte und konnte. Wer also legte fest, was und wo von wem wann geäußert wurde und was entsprechend zur Grundlage der Untersuchung auf den Wahrheitsgehalt gemacht wurde?

    Diese massive Entbehrung von Präzision und wissenschaftlicher Vorgehensweise legte ohne, das man sich das Ergenis auch nur anzusehen brauchte grundsätzlich nahe, das es nicht um eine ernstgemeinte „Aufarbeitung“ und „Analyse“ gehen sollte, sondern das Arbeitsweise und Ergebnis eine sich am Willen sich am Willen zu Verzerrung und Diffamierung orientierende ideologische Propaganda darstellt.

    Jeder Freigeist wußte nach Veröffentlichung der Aufgabenstellung ohne Bekanntgabe des Ergebnisses sofort das Ergebnis dieses tendenziösen linkspopulistischen Diffamierungsversuches und das genau ist nicht nur peinlich, weil man bei Veränderung der Parameter sicher jeden zum „Verlierer“ dieser vor sich hin dümmelnden „Untersuchung“ hätte machen können, nein, es ist auch in Zeiten in denen genau diese linksideologischen Gesinnungstäter die Öffentlichkeit mit genau solchen Mitteln die Existenz von Fakenews entsprechend pseudomoralisiert scheinbekämpfen wollen.

    Damit machen sich diese linken Fanatiker im doppelten Sinne schuldig an perfider Perversion von Moral und Ethik, wenn sie mit genau dem, was sie in ihrer „Untersuchung“ kritiseren andere kriminalisieren wollen.Das konnte nicht überzeugen und trotzdem hat so viel Dummheit öffentlich das Schandmaul geöffnet – das spricht Bände zum Zustand deutscher Journalistenschulen….

  29. @Willywob: Jetzt haben Sie so oft „wissenschaftlich“ gesagt und dabei übersehen, dass dieses Projekt kein wissenschaftliches ist, sondern ein journalistisches. Von „wissenschaftlich haltbarer Grundlagenforschung“ zu reden und die Arbeit daran zu messen, ist in diesem Zusammenhang GROTESK.

    Und natürlich konnte man im Rahmen eines solchen Projektes sämtliche Äußerungen der Politiker untersuchen – sämtliche Äußerungen in dem festgelegten Korpus von Talkshows.

    Auch wenn ich fürchte, dass Sie sich in Ihrem FUROR gar nicht BREMSEN lassen WOLLEN – was sagt, rein wissenschaftlich gefragt, EIN Projekt EINER Journalistenschule über den Zustand ALLER deutschen Journalistenschulen aus?

  30. @Williwob: Das sind mir ja immer die liebsten, die auf den ersten Blick sagen können, ob eine Analyse fundiert ist, nein sogar: überhaupt sein kann. Natürlich kann man so etwas untersuchen und valide Ergebnisse erhalten. Ich kann die Sätze „Äpfel wachsen an Bäumen“ und „Alle Elefanten sind blau“ objektiv und reproduzierbar hinsichtlich ihres Wahrheitsgehalts miteinander vergleichen, obwohl es zwei völlig verschiedene Aussagen sind. Grundsätzlich ist gegen den Versuch der Journalistenschule natürlich gar nichts einzuwenden. Die Umsetzung war aber mangelhaft.

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