Übermedien-Test zeigt: Presserat gegen Schleichwerbung wirkungslos
Der Presserat rügt eine Klambt-Zeitschrift wegen schamloser Schleichwerbung für ein Anti-Falten-Produkt. Doch der Blick auf andere Hefte aus dem Verlag zeigt: Schamlosigkeit ist hier seit Jahren Programm.
Wer kennt es nicht? Man testet für eine Zeitschrift ein paar willkürlich ausgewählte Anti-Falten-Produkte, und das beste davon entpuppt sich dabei als so unfassbar gut, dass es einen beim Schreiben aus der Kurve trägt und man versehentlich eine Eloge veröffentlicht, die so werblich klingt, dass man dafür prompt vom Presserat wegen Schleichwerbung gerügt wird.
Ungefähr so liest sich die Zusammenfassung des Falls, wie sie der Presserat selbst unter der Überschrift „Produkttest gerät zu Werbung für den Testsieger“ veröffentlicht hat:
Die Grenze zur Schleichwerbung überschritt ein Produkttest unter der Überschrift „Endlich Schluss mit Falten“ in DIE2. Während die Produkte auf Platz 2 und 3 des Tests nur kurze Erwähnung fanden, beschrieb das Magazin die Testsieger-Creme auf über der Hälfte des Artikel-Umfangs in werblicher Sprache und präsentierte sie in einer Grafik mit dem Titel „So reduzieren Sie die Hautalterung durch die regelmäßige Nutzung von [Produktname]“. Die Redaktion enthielt der Leserschaft zudem wichtige Kriterien zur Einordnung der Qualität des Tests vor. Der Beschwerdeausschuss sah in der Veröffentlichung einen schweren Verstoß gegen das Gebot zur Trennung von werblichen und redaktionellen Inhalten nach Ziffer 7 des Pressekodex.
Es hat eine rührende Treuherzigkeit, wie das Gremium noch im Aussprechen der Rüge den Eindruck erweckt, als hätte hier tatsächlich irgendeine Art von „Produkttest“ stattgefunden, der zu Werbung mutierte – und es sich nicht einfach um Produktwerbung handelt, die notdürftig als Test verkleidet wurde.
Dies ist der gerügte Artikel, wie er in „Die 2“ (Heft 25/2024) erschien:
Der angebliche „klare Sieger“ des angeblichen „Tests“, den die Redaktion angeblich gemacht hat, wird als „eine geniale Straffungscreme“ und „Anti-Aging-Wunder“ beschrieben. Angeblich belegten „klinische Studien“ die „schnelle Tiefenwirkung und Faltenglättung“, was angeblich von einem amerikanischen Arzt bestätigt werde.
Eine angebliche Produkttesterin wird zitiert, wie „happy“ sie mit der Creme sei, und eine andere angebliche Verwenderin groß und glücklich gezeigt, wie sie mit einer Hand ihren faltenlosen Teint fühlt, während sie mit der anderen den Tiegel hält: „SIE IST BEGEISTERT!“
„Die 2“ veröffentlichte am 11. Januar 2025 brav die Rüge – in der klassischen Form, in der man die Leserinnen nicht m…
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