Seit einem Jahr gilt für Nachrichtenmedien im Netz eine journalistische Sorgfaltspflicht. Wenn sie sich nicht dem Presserat anschließen, können die Landesmedienanstalten gegen angebliche Verstöße vorgehen. Ein Fall in Baden-Württemberg zeigt, dass das Verfahren viele Fragen aufwirft.
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Stefan Niggemeier