Es gibt keine Belege, dass Ukrainer mit doppelter Staatsbürgerschaft tausendfach beim Bürgergeld betrogen haben sollen. Trotzdem war davon in Dutzenden Online-Portalen zu lesen – für den Presserat eine Verletzung der Sorgfaltspflicht und des Diskriminierungsverbots. Die Einsicht in den Redaktionen hält sich allerdings in Grenzen.
Von
René Martens