Stellungnahme der Bauer Media Group zur Presserats-Rüge gegen „Alles für die Frau“
Nach der Entscheidung des Presserats haben wir den Bauer-Verlage gefragt, ob er nun aufhört mit der Schleichwerbung und ob er die Rüge veröffentlichen wird. Darauf schickte er uns dieses Statement:
Wir haben die jüngste Entscheidung des Presserats zu „Alles für die Frau“ mit Bedauern zur Kenntnis genommen. Unserer Ansicht nach sind sowohl die Beschwerde von Mats Schönauer, Redakteur beim Portal übermedien, sowie die Entscheidung des Presserats unbegründet, da kein Verstoß gegen den Pressekodex vorliegt.
Da uns die Entscheidungsgründe in diesem konkreten Einzelfall noch nicht vorliegen, können wir zum jetzigen Zeitpunkt keine Stellung nehmen. Grundsätzlich sind wir jedoch der Auffassung, dass die Presse berechtigt ist, gewerbliche Leistungen oder Produkte positiv zu beschreiben, solange die Berichterstattung einen Sachbezug hat. In den beanstandeten Artikeln geht es um Frauen, die von ihren persönlichen Abnehm-Erfolgen berichten. Der Bezug für die Leserin ist demnach sofort ersichtlich. Die Veröffentlichungen haben keine Werbewirkung, werbliche Botschaften fehlen ebenso wie andere Werbeelemente. Der dezente Hinweis auf eine konkrete Diät ist redaktionell erforderlich, da die Leserin explizit wissen will, welche spezielle Abnehm-Methode einer individuellen Einzelperson geholfen hat. Der Hinweis auf weiterführende Internetseiten dient dabei dem Zweck der Informationsbeschaffung für die Leserin. Das ist eine übliche redaktionelle Dienstleistung in Frauenmagazinen, um Leserinnen den bestmöglichen Service zu bieten.
„Alles für die Frau“ ist eine wöchentlich erscheinende Frauenzeitschrift mit einer hohen Service-Orientierung, die auf Grund des starken Leserinteresses am Thema Diät in jeder Ausgabe über das Thema Abnehmen berichtet. Das redaktionelle Konzept von „Alles für die Frau“ in dieser seriellen Rubrik ist, jede Woche eine andere individuelle Abnehm-Erfolgsgeschichte vorzustellen. Die Leserin erfährt in dieser Serie, dass es nicht die eine Diät gibt, die bei jeder Frau wirkt: Manche Diäten funktionieren bei einer Person besser als bei einer anderen. Es kommt immer auch auf den Ernährungstyp, den Lebenswandel und viele andere Faktoren an. Deswegen weiß die Leserin sehr wohl, dass es immer auch andere Möglichkeiten des Abnehmens sowie Konkurrenzprodukte gibt.
Der Presserat hat bereits bestätigt, dass ein Leserinteresse am Thema Abnehmen zu bejahen ist. Zulässig ist es laut Presserat auch, die erfolgreiche Abnehm-Methode redaktionell in „Alles für die Frau“ vorzustellen. Die Möglichkeiten der redaktionellen Berichterstattung über gewerbliche Leistungen oder Produkte sind dabei vielfältig, sie muss nicht immer zwingend vergleichend sein. Der Presserat kann dementsprechend nicht in das unabhängige Redaktionskonzept eingreifen und von der Redaktion verlangen, dass individuelle Abnehmerfolge auf Basis einer Diät zwingend in Diät-Vergleichsgeschichten umgewandelt werden müssen, die mit der subjektiven Erfahrung der Person gar nichts zu tun haben, nur um eine vermeintliche (in Wirklichkeit nicht existente) „Werbewirkung“ im Fließtext zu minimieren.
Zum besseren Verständnis: Wenn die Redaktion eines TV-Magazins ihren Lesern einen bestimmten Weihnachtsfilm empfiehlt, der zur Primetime auf einem bestimmten Sender läuft, dann muss die Redaktion nicht auch gleichzeitig die anderen Weihnachtsfilme empfehlen, die auf den anderen Sendern laufen, nur damit ein eventueller Werbeeffekt für den empfohlenen Film und Sender minimiert wird.
Ähnlich hatte sich der Bauer-Justiziar bereits während des Beschwerdeverfahrens geäußert: Die Forderung des Presserats, den Werbeeffekt beispielsweise durch Nennung anderer Produkte zu minimieren, führe „direkt nach Absurdistan!“