ZDF-Fernsehrat

Der „Anwalt des Zuschauers“ und seine Sendestörung

In Mainz tagt heute der ZDF-Fernsehrat. Die Sitzung ist öffentlich, doch einen Livestream gibt es immer noch nicht. Denn vor zu viel Öffentlichkeit hatte das Aufsichtsgremium immer schon Angst. Es wäre an der Zeit, das endlich zu ändern.

Okay, ich gestehe: Ich war auch schon länger nicht mehr da. Ist halt auch immer so weit. Aber deshalb muss man das doch nicht gleich abschaffen!

Brechend voll war das da nie, das ist richtig. Was aber auch am Thema liegt: Wenn der Fernsehrat, das Aufsichtsgremium des ZDF, zur Pressekonferenz einlädt, interessiert das nur einen sehr überschaubaren Kreis von Journalisten – vor allem Medienjournalisten. Davon gibt es nicht so viele, und wiederum nur wenige von ihnen finden regelmäßig nach Mainz, wo der Fernsehrat meistens tagt, so drei Mal im Jahr. Aber ist das ein Grund, die Pressekonferenzen abzuschaffen, wie es der Fernsehrat nun beschlossen hat?

ZDF-Fernsehratsvorsitzende Marlehn Thieme an einem Stehpult.
Pressekonferenz: Marlehn Thieme, Fernsehrats-Vorsitzende Screenshot: ZDF

Die Nachfrage habe „leider immer mehr abgenommen“, teilt der Fernsehrat mit. Über einen Zeitraum von mehr als fünf Jahren seien es „nur noch zwei bis drei Gäste“ bei der Pressekonferenz gewesen, und auch der angebotene Livestream sei immer weniger frequentiert worden. Was allerdings womöglich auch daran liegt, dass es dort zuletzt nicht mehr möglich war, per Mail oder Chat Fragen zu stellen. Das machte die ohnehin trockene Angelegenheit für Journalisten, die nicht vor Ort sein konnten, nicht unbedingt attraktiver.

Andere hingegen, die hinfuhren, nutzten dann schon die Gelegenheit, Fragen zu stellen. Zur Not auch so richtig zu nerven, bis die Antworten halbwegs zufriedenstellend waren. Wann kriegt man schon mal den Intendanten und die Vorsitzende des Fernsehrats auf einmal zum Interview? Und ohne, dass die Antworten anschließend vielleicht autorisiert werden müssten. Es war eine Live-Situation, die gelegentlich durchaus Interessantes zutage förderte.

Weniger Transparenz: ein schlechtes Signal

„Anlassbezogen“ werde man auch künftig noch Pressekonferenzen anberaumen, aber nicht ständig: „Der Aufwand stand in keinem Verhältnis mehr zur Nachfrage und Nutzung“, heißt es. Es deswegen prinzipiell zu lassen, ist aber leider ein schlechtes Signal. Und welcher Aufwand außerdem? Einen Internet-Livestream zu organisieren in einem Fernsehsender?

Eigentlich müsste es nicht einen Livestream weniger geben, sondern einen mehr. Es wäre längst an der Zeit, die Sitzungen des Gremiums zu übertragen. Seit 2015 sind sie ohnehin öffentlich – aber wer fährt dafür nach Mainz? Zumal: Wenn man es sich doch auch im Netz ansehen könnte.

Fernsehrats-Mitglied Leonhard Dobusch hat es kürzlich im Deutschlandfunk so formuliert: Dass es keinen Livestream gebe, sei ironisch, denn auf dem Lerchenberg – dem kleinen Mainzer Stadtteil, in dem das ZDF residiert – mangele es „quasi wirklich an allem – nur nicht an Fernsehkameras“.

Aber woran scheitert es dann?

An der Furcht vor Öffentlichkeit. Zwar nennt sich der Fernsehrat „Anwalt des Zuschauers“, direkten Kontakt zu seinen, naja, Mandantinnen und Mandanten scheute er aber stets. Früher waren die Sitzungen grundsätzlich nicht öffentlich. Journalisten durften nicht mal filmen, wie die Fernsehrats-Mitglieder aus Autos steigen und ins Gebäude gehen – meine eigene Erfahrung. Und als das erlaubt war und auch Zuschauer zugelassen wurden, folgte: Angst vor Twitter. Aus der Sitzung berichten? In diesem Internet? Bloß nicht!

ZDF-Fernsehrat: Angeblich wie vor Gericht

Der „Anwalt des Zuschauers“ berief sich dabei bisher immer auf eine Art Gerichtsöffentlichkeit. Auch dort könne ja jede und jeder zusehen – gefilmt (und getwittert) werden dürfe da aber auch nicht. Was ein bisschen putzig ist, dass sich der „Anwalt“ plötzlich als hohe Gerichtsbarkeit sieht, wenn es um einen Anspruch seiner Mandantschaft geht: um mehr Öffentlichkeit.

Aber seit einiger Zeit darf ja auch getwittert werden, und es tut gar nicht weh. Es war ein zäher Prozess. Erst als das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2014 mehr Transparenz forderte, kam überhaupt Schwung in die Sache, allerdings immer noch zaghaft. Man muss nur die Unterlagen ansehen, die nach Sitzungen veröffentlicht werden, um zu wissen, wie viel Luft da weiterhin ist.

Die „Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse“, zum Beispiel. Da stehen so Absätze drin wie:

Der Fernsehrat beschließt:

Der Fernsehrat nimmt die Vorlage „Das ZDF in der digitalen Welt, hier: Personalisierung und Empfehlungssysteme“ zur Kenntnis.

Kein Witz.

Oder wenn es um Programmbeschwerden geht: Da steht, was der oder die Zuschauer*in bemängelt, wie der Intendant dazu steht und wie der Fernsehrat darüber nun entschieden hat. Wieso er zu dieser Entscheidung gekommen ist, steht da aber nicht. Wer soll sich da ein vernünftiges Bild machen?

Unterlagen aus öffentlichen Sitzungen: nicht öffentlich!

Dass sich in den vergangenen Jahren überhaupt etwas geändert hat, ist auch das Verdienst neuerer, jüngerer Mitglieder wie Dobusch, die Transparenz einfordern oder gleich selbst herstellen. Dobusch bloggt bei Netzpolitik über seine Arbeit im Fernsehrat, allerdings auch nicht ohne Hindernisse. Aus Unterlagen, die in der öffentlichen Sitzung verhandelt werden, darf er nicht öffentlich zitieren. Das hat ihm schon mal eine Rüge der Vorsitzenden eingehandelt.

Er verstehe es bis heute nicht, sagte Dobusch im DLF, „dass die Unterlagen, die in diesen öffentlichen Fernsehratssitzungen diskutiert werden, fast zur Gänze weiter nicht-öffentlich sind.“ Fernsehrats-Mitglieder würden sich öffentlich auf Vorlagen berufen, „die das Publikum nicht kennt“. Das funktioniere so nicht: Wenn die Sitzung öffentlich sei, müssten es die Unterlagen auch sein.

Hinter den Kulissen wird offenbar schon länger darüber diskutiert, das zu ändern – und auch einen Sitzungs-Livestream einzurichten. Wieder ein zäher Prozess mit vielen Widerständen.

Ein Argument dagegen ist häufig, auch in den Rundfunkräten der ARD, dass zu viel Öffentlichkeit zu Fensterreden führe, also dazu, dass manche Mitglieder solcher Gremien dann eher großspurig labern statt sachlich zu diskutieren. Was aber auch bei internen Sitzungen vorkommen soll, immerhin sitzen in dem Gremium auch Politiker mit drin.

Ein anderes Argument: Man könne ja nicht über alles öffentlich reden! Das stimmt. Jede Organisation braucht geschlossene Räume für sensible Themen. Die aber hat der Fernsehrat ja. Nicht nur die informellen Freundeskreise tagen im Verborgenen, auch die Ausschüsse sind nicht-öffentlich – und in beiden wird die eigentliche Arbeit gemacht. Es werden Entscheidungen getroffen oder Vorschläge erarbeitet, die das Plenum dann nur noch absegnet.

Dass die Ausschüsse nicht-öffentlich sind, wird auch so bleiben, solange es nicht der Gesetzgeber ändert. Die große Sitzung ist sowieso nur eine Pflicht-Zeremonie und „stark gescriptet“, wie es Dobusch ausdrückt. Fast alles werde im Vorfeld ausgedealt. Wieso also nicht zeigen? Die Zuschauer können ja dann entscheiden, wie sie die Bürokratie-Soap finden – dann wird’s interessant.

Nächstes Argument: Interessiert aber doch eh keinen! Mag sein. Sitzungen des Fernsehrats sind ja auch nicht vergnügungssteuerpflichtig. Aber darum geht es nicht. Es geht darum, dass der „Anwalt des Zuschauers“ seine Arbeit transparenter gestaltet, damit die Beitragszahler*innen bewerten können, was er so macht – und wenn es nur wenige sind, weil sich nur wenige wirklich dafür interessieren. Egal. Es sollte mindestens mal ermöglicht werden.

Ein echter Anwalt, der sich für das Publikum interessiert

Zeitgemäß wäre natürlich, wenn die Zuschauer*innen über den Livestream auch eingebunden würden, wenn sie informelle Eingaben machen könnten, ohne den bürokratischen Weg einer Programmbeschwerde zu beschreiten. Nicht immer muss es ja auch eine Beschwerde sein. Wie toll wäre ein Fernsehrat, der offen(er) ist für Anregungen und Kritik? Es wäre ein echter „Anwalt“, der zeigt, dass er sich dafür interessiert, was die Leute an den Empfängern von einem modernen öffentlich-rechtlichen Rundfunk erwarten.

Aber das wäre vermutlich zu viel auf einmal, gemessen an dem jahrelangen Prozess hin zu dem bisschen Transparenz, das es heute gibt. Und, ja: Mehr Transparenz, mehr Kommunikation macht Aufwand, führt aber auch zu mehr Glaubwürdigkeit. Der Fernsehrat hat eine Geschäftsstelle mit Angestellten und verfügt in diesem Jahr über mehr als 1,3 Millionen Euro. Geld und Arbeitskraft sind also vorhanden, Technik auch. Fehlt nur noch der Wille.

Offenlegung: Ich war in der Jury des Bert-Donnepp-Preises 2019, die Leonhard Dobuschs Blog „Neues aus dem Fernsehrat“ ausgezeichnet hat. Dobusch hat auch schon auf Übermedien veröffentlicht.

7 Kommentare

  1. „Es geht darum, dass der „Anwalt des Zuschauers“ seine Arbeit transparenter gestaltet, damit die Beitragszahler*innen bewerten können, was er so macht – und wenn es nur wenige sind, weil sich nur wenige wirklich dafür interessieren.“

    Überspitzt gesagt: Für das Fernsehprogramm interessiert sich auch keine*r. (Zumindest für die Spartenkanäle rechtfertigt die Quote diese Aussage.) Das wird aber trotzdem ausgestrahlt und nicht etwa nur in einem Saal in Mainz gezeigt.

    Vielleicht sollte man beim Fernsehrat auch auf eine bestimmte Altersgerechtigkeit achten? So dass nicht nur „alte, weiße Männer“, auch eine Frau Thieme, drinsitzen, sondern mehr Menschen, die moderne Medien nutzen können?

    So wirkt der Fernsehrat wie eine überkommene Behörde, die ihrer Aufgabe nicht gerecht wird. Ganz so ähnlich wie die Landesmedienanstalten.

  2. Das Gebührengeld kommt doch eh. Kritik muss nicht beachtet werden. Da ist es nur konsequent, wenn man diesen nutzlosen Rat im nächsten Schritt auf offiziell abschafft.

  3. Moderne Mediennutzung und Livestreams sind die Stichwörter. Leider ist man da bei den Öffentlich-Rechtlichen ganz grundsätzlich falsch. Ich möchte an folgenden Satz erinnern, der jeder Nutzerin und jedem Nutzer von Livestreams im ÖR schon begegnet sein könnte: „Aus rechtlichen Gründen ist diese Sendung im Livestream nicht verfügbar.“ Hierin hat der ÖR also ohnehin ein zweifelhaftes Alleinstellungsmerkmal.

    Online ist bei denen nicht zwingend, sondern nur Bonus.

  4. Vannay, die rechtlichen Gründe gibt es ganz sicherlich und das habe ich auch nicht in Abrede gestellt. In der Regel verbirgt sich dahinter der Grund, dass Rechte zur Online-Ausstrahlung nicht erworben wurden. Diese zu erwerben oder es sein zu lassen, ist eine strategische Entscheidung. Genau diese Entscheidung online als Bonus anzusehen und sich nicht anders auszurichten, habe ich kritisieren wollen.

  5. Was für das ZDF gilt, gilt leider auch für die ARD Anstalten:
    Wenig Transparenz bei Aufsichtsratssitzungen
    Eine Übertragung der Aufsichtsratssitzungen sollte für alle ARD – Anstalten und das ZDF verpflichtend sein.
    Wie schrieb die für viel Gebührengeld beauftragte Sprachrahmen Expertin Wehling in ihrem „Framing Manual“: „Unser gemeinsamer, freier Rundfunk“.
    Wenn das so ist, aber aber auf jeden Fall von allen bezahlt wird, muß auch Transparenz her!

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