„Ende Gelände“-Proteste

Die Polizei als unzuverlässige Quelle

Foto: Chris Willner / Ende Gelände CC BY-NC

Einmal im Jahr ruft das linke Aktionsbündnis „Ende Gelände“ zu Protesten im Rheinland auf. Drei Tagebaue, mehrere Kraftwerke und ein Eisenbahnnetz, das Kraftwerke und Kohlelöcher miteinander verbindet, bieten zahlreiche Orte für den Protest der Klimaaktivisten. „Ende Gelände“ hat sich dabei „zivilen Ungehorsam“ auf die Fahnen geschrieben. Sie campieren auf Schienensträngen, dringen in Tagebaue ein und blockieren die Bagger. Das kann auch mit Straftaten einhergehen. Eine Gleisblockade wurde vom Energiekonzern RWE als Nötigung betrachtet und deswegen angezeigt. Der Gang in den Tagebau ist ein Eindringen in Betriebsgelände und kann einen Hausfriedensbruch darstellen.

Die Berichterstattung an so einem Wochenende stellt kleine Teams oder einzelne Journalisten vor große Herausforderungen. Die Schauplätze liegen teilweise weit auseinander; zum richtigen Zeitpunkt am richtigen Ort zu sein ist nicht so leicht wie bei einer innerstädtischen Demonstration. Gute Informationen sind also wichtig, neben Kollegen und den Protestveranstaltern bietet sich dafür die allseits präsente Polizei an.

Allerdings verfolgt auch die Polizei eine eigene Agenda bei solchen Protestveranstaltungen. Am Wochenende im Rheinland wurden die Demonstrationen der „Fridays for Future“-Bewegung gelobt, „Ende Gelände“ hingegen als gewalttätig dargestellt. Nachdem die Polizei von 16 verletzten Polizisten im Laufe des Wochenendes sprach, wurde dies in mehreren Medien direkt zur Überschrift: Die „Rheinische Post“ titelte „16 Polizisten bei Ende Gelände verletzt“, bei RTL hieß es, „Tagebau-Proteste: 16 verletzte Beamte und 75 Anzeigen“. Eine genauere Aufschlüsselung, wie sich die Polizisten verletzten und wie viele ihren Dienst beenden mussten, blieb in der Mehrzahl der Berichte aus.

Der ARD-Energieexperte Jürgen Döschner fragte bei der Polizei nach. Auf Twitter fasste er die Antworten zusammen:

Nur zwei Polizisten mussten nach einer „Fremdeinwirkung“ den Dienst beenden; wie viele Polizisten sich ohne Fremdeinwirkung verletzten, konnte die Aachener Polizei nicht mitteilen. Wichtige Details, die ihren Weg in die großen Medien nicht gefunden haben.

Die Verletztenzahlen waren nicht die einzige Polizeidarstellung, die an dem Protestwochenende unterhinterfragt übernommen wurde. Während der Besetzung eines Braunkohlebaggers twitterte der WDR, die Besetzerinnen hätten sich mit Kot eingerieben, und musste diese Darstellung später revidieren. Es handelte sich nicht um Kot, sondern um Öl.

Es sind Fehler, die als unbedeutende Details abgetan werden könnten, hätten sie nicht eine Vorgeschichte. Rund zwei Wochen vor dem Protestwochenende schickte die Polizei ein Schreiben an Schulen, die Landeselternvertretung, Landesschülervertretung und die Studierendenvertretungen mehrerer Universitäten.

Darin stellte sie mehrere Falschbehauptungen auf, etwa über die Strafbarkeit einer Blockade im letzten Jahr, eine millionenschwere Geldstrafe für Klimaaktivisten und die Gewaltbereitschaft von „Ende Gelände“. Anschließend entschuldigte man sich zwar, aber das Schreiben mit den Behauptungen war in der Welt.

Auch im Rahmen der Räumung des Hambacher Forsts im Herbst 2018 wurden von Polizei und Innenministerium Nordrhein-Westfalen mehrfach Behauptungen aufgestellt, die einer genauen Prüfung nicht standhielten. Besonders folgenschwer war das im Zusammenhang mit dem tödlich verunglückten Blogger Steffen Meyn. Hier wurde zunächst von Schmährufen der Besetzer in unmittelbarer Nähe des Unglücksorts berichtet, was sich später nicht erhärten ließ.

Es gehört zu journalistischen Standards, Polizeimeldungen als „privilegierte Quellen“ zu nutzen, und daran ist bei der überwiegenden Mehrheit von Meldungen auch nichts auszusetzen. Über einen Einbruch oder einen Autounfall gibt es nur in den seltensten Fällen mehr zu sagen, als die Presseabteilungen der Behörden schreiben. Bei anderen Ereignissen ist das allerdings nicht der Fall. Proteste wie das Aktionswochenende im Rheinischen Revier zeigen, dass die Polizei ein Interesse daran hat, ihr Narrativ darzustellen. Das ist aus Sicht der Behörde gut und richtig, allerdings sollten Medien nicht als Verteiler der Polizeidarstellung fungieren.

Nicht nur bei „Ende Gelände“, sondern auch bei anderen politischen Protesten oder im Rahmen von Fußballspielen mussten Einschätzungen der Polizei im Nachgang häufig revidiert werden. Eine Aufgabe, die oft nur von einzelnen Journalisten übernommen wurde, die selbst vor Ort waren und Situationen beobachtet hatten. Das ist für Medienhäuser teuer, im Zweifel aufwändig und oft nicht so spektakulär wie die Übernahme einseitiger Schlagzeilen durch dünn besetzte Wochenenddienste, die am Redaktionsschreibtisch kaum Zeit für eigene Recherche haben. Allerdings kommt es der Aufgabe unabhängiger Berichterstattung näher.

18 Kommentare

  1. Die Polizei spielt in solchen Situationen immer eine Doppelrolle: Einerseits Behörde, die auf juristischer Basis amtliche Verlautbarungen verkündet – andererseits Partei in einer politischen Auseinandersetzung, die geneigt ist, den Gegner zu dämonisieren und sich selbst ins beste Licht zu rücken.

    Das ergibt sich quasi von selbst aus der Konstellation des Konflikts. Auch „Ende Gelände“ berichtet nicht objektiv, sondern politisch gefärbt. Problematisch wird es, wenn sich Journalisten die zweite Rolle der Polizei nicht bewusst machen und jede ihrer Pressemeldungen ungeprüft weiterverbreiten, als handele es sich dabei um die Wahrheit und nichts als die Wahrheit…

  2. Wenn die Informationen des Bündnisses „Ende Gelände“ genauso kritisch geprüft werden, sind wir beim guten Journalismus.

  3. Ich bin nicht der Meinung, dass das „aus Sicht der Behörde gut und richtig“ ist. Wenn die Polizei lügt, verspielt sie ja auch Vertrauen. Genaugenommen frage ich mich, ob es denn eigentlich legal ist, wenn die Polizei falsche Tatsachenbehauptungen aufstellt – also, ja, lügt. Und wenn ja – sollte das nicht gesetzlich verboten werden? Es ist doch ein Unding, oder finde das nur ich?

  4. Gerade die Polizei hat verdammtnochmal bei der Wahrheit zu bleiben! Tut sie es nicht, wird sie parteilich. Die einzige Parteilichkeit, die sie haben darf, ist die Rechtstreue.

    Aber die Meldungen der vergangenen Monate und Wochen zeigen ja sehr deutlich, dass Teile der Polizei sich schon längst vom Rechtsstaat verabschiedet haben.

  5. Die Gedanken von Schmidt123 sollte man aufgreifen. Denn in einem funktionierenden Rechtsstaat sollte man tatsächlich erwarten, daß die Polizei keine eigene Agenda verfolgt, sondern einfach nur Recht und Gesetz durchsetzt und dazu neutral Tatsachen beobachtet und protokolliert.

    Darauf ergibt sich natürlich die Frage: Wenn Journalisten den Polizeiberichten vertrauen, diese sich aber nachher als parteiisch und fehlerhaft herausstellen, haben dann die Journalisten versagt, oder hat die Polizei versagt?

    Warum wird die Tatsache, daß die Polizei nicht neutral ist, sondern eine eigene Agenda verfolgt, einfach so als gegeben hingenommen? Eigentlich ist das doch ein Skandal! Statt einfach nur darauf zu reagieren, in dem man die Berichterstattung anpasst, müsste dieser Skandal doch ganz deutlich in den Vordergrund gerückt werden.

  6. @SCHMIDT123, DANIEL Rehbein etc.

    Die Frage ist, ob die Polizei tatsächlich lügt. Denn z. B. „16 Polizisten verletzt“ ist ja erstmal (vermutlich) keine Lüge. Die Frage ist ja „nur“, ob die wirklich durch die Demonstranten angegriffen wurden oder sich „einfach so“ verletzt haben (umgeknickt, in die Grube gefallen etc.).
    Und das wäre dann mMn schon die Aufgabe der Journalisten, da konkret nachzufragen.
    Auch bei der Frage „Kot oder Öl“ würde ich erstmal keine Lüge, sondern im Zweifel eine Verwechslung vermuten.
    Wenn aber die Polizei tatsächlich der Lüge überführt wird, müssen da natürlich Konsequenzen folgen.

  7. @6 Ichbinich

    Hier bei übermedien geht es wohl nicht darum, ob die Polizei lügt oder sich irrt, sondern darum, dass die Polizeimeldungen ohne Prüfung übernommen werden, weil man denkt, die Polizei sei unfehlbar zuverlässig oder eine Autorität.

  8. Nach den Pressegesetzen der Länder haben JournalistInnen Nachrichten mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt vor ihrer Veröffentlichung zu prüfen. Dieser Sorgfaltspflicht kommen sie – rein juristisch gesehen – nach, wenn sie Informationen nutzen, die aus privilegierten Quellen kommen. Zu diesen Quellen zählen u.a. auch Verlautbarungen der Polizei. Das ist aber nur der Blick aus der Juristenbrille. JournalistInnen, die ihre Aufgabe ernst nehmen, prüfen alle Informationen, gleich ob sie von der Polizei oder den AktivistInnen kommen. Nur das ist tatsächliche journalistische Sorgfaltspflicht.

  9. »Über einen Einbruch oder einen Autounfall gibt es nur in den seltensten Fällen mehr zu sagen, als die Presseabteilungen der Behörden schreiben.« –
    Diese Illusion zerschellt leider regelmäßig an der Wirklichkeit, wenn ein Autofahrer ohne Rücksicht auf Verluste abgebogen oder aus einer Seitenstraße herausgefahren ist und dabei einen Radfahrer verletzt oder ums Leben gebracht hat. Dann liest man in den Polizeimeldungen etwas Entschuldigendes wie »übersehen«, »von der Sonne geblendet« (als ob das eine Entschuldigung wäre); es wird Victim Blaming betrieben (»der Radfahrer trug keinen Helm; die Polizei empfiehlt …«); der Radfahrer wurde »touchiert«, wenn der Zweitonner oder Zwanzigtonner ihn weggerammt hat; und als Klassiker: der Radfahrer hat »sich verletzt«, als ihn die Zwillingsreifen des Sattelschleppers überrollt haben. Fährt eine Radfahrerin auf der Vorfahrtstraße nicht in der Gosse oder hart an den Außenspiegeln geparkter Autos entlang, sondern mit dem nötigen Sicherheitsabstand und wird von einer einbiegenden Autofahrerin fast gerammt, dann schreibt die Polizei, die Radfahrerin sei zu weit links gefahren, während der Vorfahrtverstoß der Autofahrerin nicht erwähnt wird.

  10. @CIVICHIEF

    Ich habe das auch nicht auf den Artikel direkt, sondern auf die Kommentare vor mir bezogen. Diese behaupten nämlich — zumindest implizit — die Polizei würde lügen.
    Uns ich sehe hier keine Anzeichen dafür.
    Dass die Journalisten kritischer mit Polizeimeldungen umgehen sollten, wie der Artikel bzw. Sie das fordern, sehe ich auch so.

  11. Meine Erfahrung als Anwalt im Verkehrsrecht ist, dass der Polizist als Zeuge häufig lügt und ebenso häufig der Richter ihm alles glaubt.

  12. „xxx Beamte haben sich im Dienst ohne Fremdeinwirkung verletzt“
    Eine „Orden“ der sich selbst kontrolliert und überwacht soll so die Hosen runterlassen?
    Vertuschen, verdrehen und auch glatte Lügen gehören eben mit zur Polizei.
    Es sind Menschen, also warum wundern?

  13. „Proteste wie das Aktionswochenende im Rheinischen Revier zeigen, dass die Polizei ein Interesse daran hat, ihr Narrativ darzustellen. Das ist aus Sicht der Behörde gut und richtig, allerdings sollten Medien nicht als Verteiler der Polizeidarstellung fungieren.“

    Den Satzteil „Das ist aus Sicht der Behörde gut und richtig“ finde auch ich sehr problematisch. Denn das macht nur Sinn, wenn die Polizei im Hinblick auf ihr Verhalten ein Verständnis von „gut und richtig“ hat, welches sich für ein Organ eines Staates, der sich selbst als Rechtsstaat definiert, absolut verbietet, und welches auch mit den völlig legitimen Erwartungen des Souveräns an die Arbeit der Polizei kaum in Einklang zu bringen sein dürften.

    Da Ideal (selbst wenn das Ideal eigentlich ziemlich unambitionert ist) und Wirklichkeit aber oft erheblich voneinander abweichen, ist es natürlich geboten, dass die Medien sich an der Wirklichkeit orientieren.

  14. Ungenaue oder irreführende Aussagen sind vllt. nicht dasselbe wie Lügen, aber sollen offensichtlich einen falschen Eindruck erwecken.

    Überspitztes Beispiel:
    Wenn bei einem Einsatz fünf Polizeieinsatzkräfte einen alkoholbedingten Unfall hatten und im Krankenhaus liegen, und ein sechter Kollege tatsächlich durch Fremdeinwirkung (Steinwurf eines Demonstranten) verletzt wird, ist die Aussage: „Sechs verletzte Einsatzkräfte nach Demo!“ zwar wahr, ohne die Angabe der Fremdeinwirkung offensichtlich dazu gedacht, die Demonstranten in ein noch schlechteres Licht zu setzen.

  15. Ungenaue oder irreführende Aussagen sind vllt. nicht dasselbe wie Lügen, aber sollen offensichtlich einen falschen Eindruck erwecken.

    Überspitztes Beispiel:
    Wenn bei einem Einsatz fünf Polizeieinsatzkräfte einen alkoholbedingten Unfall hatten und im Krankenhaus liegen, und ein sechter Kollege tatsächlich durch Fremdeinwirkung (Steinwurf eines Demonstranten) verletzt wird, ist die Aussage: „Sechs verletzte Einsatzkräfte nach Demo!“ zwar wahr, ohne die Angabe der Fremdeinwirkung offensichtlich dazu gedacht, die Demonstranten in ein noch schlechteres Licht zu setzen.

  16. Vergessen wir nicht, dass Polizisten, die sich selbst (aus Versehen) mit Tränengas einsprühen genauso undifferenziert als „Verletzte“ in solchen Berichten auftauchen. Zählt dann übrigens auch als Fremdeinwirkung.

    Ich meine ja, die Polizei tut sich selbst keinen Gefallen, wenn sie falsche oder bewusst irreführende Zahlen veröffentlicht, denn nichts läge mir ferner, als den Großteil der dt. Polizeibeamten mit so einer Aussage „über einen Kamm“ zu scheren. Aber nicht darauf hinweisen ist m. E. auch keine Lösung. Die Kritik müsste aus den eigenen Reihen kommen (Ombudsmann?), dann wäre sie am glaubhaftesten.

  17. Was im Artikel und auch den Kommentaren insgesamt zu kurz kommt: der Schnellste bekommt die meisten Klicks. Wenn bei einer Demo am WE dann, wie nicht unüblich, auch Verletzte zu beklagen sind. Ist es oftmals (meistens, immer?) nicht möglich ein klares und detailliertes Statement von der Polizei zu erhalten. Daher greift in diesem Fall wohl kaum die „journalistische Sorgfaltspflicht“ zur gewissenhaften Überprüfung und evtl. sogar weitergehenden Recherche bei Zweifeln an der Echtheit etc. Aber die Meldung muss raus, sonst machen die anderen das Rennen und das ist schlecht für`s Geschäft.
    Da aber, wie auch hier von anderen Kommentatoren erwähnt, beide (oder alle) Seiten eben offenkundig gerne mit „gefärbten“ Methoden zu Werke gehen, sehe ich die Aussage von @Herrn Bremer a lá „JournalistInnen, die ihre Aufgabe ernst nehmen, prüfen alle Informationen, gleich ob sie von der Polizei oder den AktivistInnen kommen. Nur das ist tatsächliche journalistische Sorgfaltspflicht.“ auch eher skeptisch. Insbesondere wenn man weiß, für welchen „Verein“ Herr Bremer antritt und wie es bei den „Öffis“ so mit seiner Eingangs beschriebenen Vorgehensweise so aussieht. Geben die Arbeitgeber/Auftraggeber überhaupt genügend Zeit und Mittel um wirklich jede Meldung, auch die aus den angeblich „privilegierten Quellen“, tatsächlich auf Wahrheitsgehalt und Korrektheit zu überprüfen VOR einer VÖ?
    Ich hätte mir von Herrn Bremer doch etwas mehr als reine Theorie gewünscht, die paar jährlichen Rügen des Presserates und die üblichen Klagen gegen die yellow press und Zahlungen der Klatschpresse an bestimmte „Promis“, sind ohnehin nur die Spitze des Eisbergs der journalistischen Verfehlungen und Fettnäpfchen. Warum nimmt sich Herr Bremer nicht das dilettantische Schreiben der angeblich „professionell“ arbeitenden Polizeibehörde vor, sondern kommentiert mit nichtssagendem Stoff aus den Lehrbüchern? Realität sieht anders aus, wenn man dem Herrn Anwalt glauben schenken darf, dann auch vor Gericht, ich kenne übrigens auch einige Staatsdiener, die sich nicht an Regeln oder Gesetze gebunden sehen. Die Moral von der Geschicht ? Kenne ich nicht. Ich weiß aber, das es vielen Menschen anscheinend schwerfällt, den angeblichen Grundpfeilern der Demokratie auch nur annähernd gerecht zu werden. Am Ende will fast niemand mehr tatsächlich Verantwortung für sein Tun oder Unterlassen übernehmen, hohe Ansprüche gelten immer für „die Anderen“. Je höher der Posten, desto sicherer auch der weiche Fall. Ich bin sicher, dass z.B. auch beim WDR hinter verschlossenen Türen anders geredet wird, als vor laufender Kamera. Gilt das dann als „Selbstbetrug“ oder sind das die Mittel zum Zweck?

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