Persönlichkeitsrecht verletzt

Rugby-Spielerin lässt „Compact“-Ausgabe mit ihrem Foto verbieten

„Irgendwie“, schreibt ein „Compact“-Leser, erinnere ihn „das alles an das ‚Dritte Reich’“; ein anderer meint, es handle sich um „totale Zensur und Beschränkung der Meinungsfreiheit“; und für „Compact“ selbst ist es nichts weniger als ein „SKANDAL!“, ein „schwerer Schlag gegen die Pressefreiheit“. Es klingt, als stünde das rechtsradikale Magazin kurz vor dem Aus, und der freie kritische Journalismus sowieso.

„Compact“ 01/2019 Foto: Compact

Es geht um ein ganzseitiges Foto aus der Januar-Ausgabe 2019, das so genannte „Compact-Foto des Monats“, das nun nicht mehr verbreitet werden darf, weder im Heft noch im Internet. Das hat das Landgericht Köln Mitte Januar so angeordnet.

Zu sehen ist auf dem Foto eine junge Rugby-Spielerin während eines Spiels in der 1. Bundesliga. Weil sich die Frau bewegt, fliegen ihre beiden Zöpfe durch die Luft – und vor allem darum geht es „Compact“: nicht um Rugby, sondern um Zöpfe.

Das Magazin notiert in einem Text zum Bild zwar, dass die Frau auf dem Foto gerade den „1. FC St. Pauli“* („zumindest im Fußball bekanntlich Lieblingsverein der Linken“) „platt“ mache. Aber das ist quasi nur die Einleitung, dann kommt der Kern:

„Als wäre das [einen linken Verein plattmachen; Anm. d. Red.] nicht schon verdächtig genug, trägt die 23-jährige Nationalspielerin auch noch Zöpfe! Und daran erkennt man laut Kita-Broschüre der Amadeu-Antonio-Stiftung „Kinder aus völkischen Elternhäusern“. Da die Zöpfe auch noch blond sind, muss doppelt Nazi-Alarm gegeben werden.

„Vermutlich“, säuselt „Compact“ abschließend, sei die namentlich genannte Rugby-Spielerin „aber einfach nur eine ganz normale junge Frau“ – und im Gegensatz zu Anetta Kahane, der Leiterin der Amadeu-Antonia-Stiftung, „noch eine sportliche“. „Schön anzusehen“ sei die Rugby-Spielerin übrigens auch.

Die Debatte um die vermeintliche „Schnüffel-Fibel“

Weil „Compact“ also „Nazi-Alarm“ auslöst, steht gleich zu Beginn des Bildtextes: „Anetta Kahane, übernehmen Sie“. Damit bezieht sich das Magazin auf eine Debatte, die voriges Jahr um eine Broschüre der Amadeu-Antonio-Stiftung tobte. Sie richtet sich an Erzieherinnen und Erzieher und soll sie bei ihrer Arbeit „für eine demokratische Kultur und gegen Ausgrenzung im Kitaalltag“ unterstützen.

Der Inhalt der Broschüre wurde, auch in Medien wie „B.Z.“ und „Bild“, verfälschend dargestellt. So entstand der Eindruck, als wären Kleider und Zöpfe bei Mädchen oder viel Sport bei Jungen schon ein Anlass, die Eltern vorzuladen, und Erzieherinnen und Erzieher würden angehalten, bei Kindern eine „Gesinnungsprüfung“ durchzuführen.

Nichts davon stimmt, aber auch „Compact“ erzählte die Geschichte nun noch mal so – mit unfreiwilliger Hilfe der Rugby-Spielerin, die sich dagegen wehrte, als sie, wie sie sagt, von einer befreundeten Journalistin davon erfuhr.

Im Beschluss des Landgerichts Köln heißt es, „Compact“ verletzte das Persönlichkeitsrecht der Frau und ihr berechtigtes Interesse, „nicht in dem konkreten politisch-satirischen Kontext dargestellt zu werden“. Es sei zu bedenken, dass

„der durchschnittlich intelligente Rezipient […] aufgrund des ironischen Untertons des Beitrags zwar durchaus erkennen kann, dass die Antragstellerin keinem politischen Lager zugeordnet wird. Gleichwohl hat es die Antragstellerin nach Auffassung der Kammer nicht hinzunehmen, dass sie ohne erkenn- und nachvollziehbaren Anlass in dem konkreten Kontext der Berichterstattung (‚Nazi-Alarm‘) als ein ‚Beispiel‘ für ein ‚Kind aus völkischem Elternhaus‘ großformatig dargestellt wird.“

Zu berücksichtigen sei dabei auch, dass die Frau „im Rahmen ihrer Sozialsphäre“ gezeigt werde, beim Sport, den sie überdies nicht beruflich, sondern als Amateurin ausübe. Außerdem stehe das „bereits längere Zeit zurückliegende Rugby-Spiel“ nicht im Vordergrund des Berichts, und die abgebildete Frau habe nichts mit der „spöttisch kritisierten Kita-Broschüre der Amadeu-Antonio-Stiftung“ zu tun.

„Es ging ‚Compact‘ offenbar nicht in erster Linie um das Rugby-Spiel, sondern darum, eine Frau mit Zöpfen abzubilden“, sagt der Anwalt der Rugby-Spielerin zu Übermedien. Man müsse es nicht hinnehmen, „wenn das eigene Bild, wie hier, ohne Zustimmung in einen politischen Kontext gesetzt wird“.

Rugby-Spielerin möchte in keinem politischen Kontext auftauchen

Die Rugby-Spielerin sagt, dass es ein „unangenehmes Gefühl“ sei, in einem Kontext abgebildet zu werden, „mit dem ich nichts zu tun habe“, zumal sich die Seite mit dem Bild auch im Netz verbreitet habe. Sie betont, dass es ihr nicht um das Magazin gehe:

„Ich möchte einfach in keinem politischen Kontext mit meinem Foto in Medien auftauchen, egal welcher Ausrichtung.“

Sie wolle, „wie jeder, selber entscheiden können, in welchem Zusammenhang Fotos von mir gezeigt werden.“ Würde ihr Foto in Berichten verwendet, „in denen es ausschließlich um meinen Sport geht, wäre das grundsätzlich in Ordnung“, sagt sie. Der Fotograf habe aber nicht gefragt, ob und wie er das Foto verwenden dürfe. Einer Nutzung über die Sportberichterstattung hinaus hätte sie, wäre sie gefragt worden, nicht zugestimmt.

Gemeinsam mit ihrem Anwalt hat die Rugby-Spielerin inzwischen auch bewirkt, dass das Foto an verschiedenen Stellen im Internet entfernt wurde. Auch die Picture-Alliance der Deutschen Presseagentur (dpa), von der „Compact“ das Foto regulär gekauft hatte, bietet es nicht mehr an. Es sei in jedem Einzelfall eine „Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht und Pressefreiheit“, sagt ein dpa-Sprecher. In diesem Fall habe sich dpa zugunsten des Persönlichkeitsrechts entschieden und das Bild entfernt.

Für „Compact“ ist das alles „absurd“ und unverständlich, immerhin habe man das Foto ja „ordnungsgemäß“ erworben, die Rugby-Spielerin „recht freundlich“ beschrieben und auch kenntlich gemacht, dass sie selbst nicht in einem politischen Kontext stehe. Wenn selbst „erkennbare Ironie und Satire künftig nicht mehr auf legale Fotoquellen zurückgreifen kann – dann müssten eigentlich entsprechende Medienprodukte wie Titanic, Eulenspiegel, Böhmermann, Harald Schmidt allesamt fallweise verboten werden können“, schreibt „Compact“-Chef Jürgen Elsässer.

Dass eine junge Frau schlicht nicht politisch instrumentalisiert werden möchte – für den „Compact“-Chef und vermutlich nicht wenige seiner Leserinnen und Leser ist das offenbar undenkbar. Auch der Rugby-Spielerin schlägt deshalb nun Hass entgegen: „Sollte die Hübsche von Seite 5 wirklich die Klägerin sein“, schreibt ein Leser in den „Compact“-Kommentaren, „so ist sie zwar äußerlich eine Deutsche, innerlich aber durch und durch verdorben und faulig!“ Und so jemand hat dann natürlich auch keine Persönlichkeitsrechte.

*) Nachtrag, 16.05 Uhr. „Compact“ nennt den Verein „1. FC St. Pauli“, er heißt aber nur „FC St. Pauli“.

32 Kommentare

  1. Bei äußerlich deutschen, innerlich aber durch und durch verdorbenen und fauligen Compact-Lesern und -Kommentatoren von »durchschnittlich intelligenten Rezipienten« auszugehen, ist ein ganz wunderbarer Euphemismus.

  2. @1 Auch wenn es eine ironische Anspielung von Ihnen ist, würde ich hier eher ungern von „verdorbenen“ und „fauligen“ Menschen sprechen und auch nicht gleich allen „Compact“-Leser*innen Intelligenz absprechen.

  3. Pressefreiheit. Darunter macht man es, vor allem bei den konservativ bis rechten Medien anscheinend nicht mehr.

  4. „Wenn selbst „erkennbare Ironie und Satire künftig nicht mehr auf legale Fotoquellen zurückgreifen kann – dann müssten eigentlich entsprechende Medienprodukte wie Titanic, Eulenspiegel, Böhmermann, Harald Schmidt allesamt fallweise verboten werden können“, schreibt „Compact“-Chef Jürgen Elsässer.“
    Können sie doch auch, oder?

  5. Dass sich Compact darin suhlen würde, war wohl abzusehen. Springer hat sich bekanntlich bis zum Europäischen Menschenrechtshof geklagt, um Herrn Kachelmann oben ohne im Gefängnis abdrucken zu dürfen, und wird nicht müde, die Niederlagen vor Gericht als solche der Pressefreiheit darzustellen. Das ist einfach zu verlockend.

    Wichtig ist noch, dass es sich um einen Beschluss iRd einstweiligen Rechtsschutzes handelt, nicht um ein Verfahren mit Urteil, bei dem allein beide Parteien zum Streit gehört werden. Gut möglich, dass der Beschluss kippt, und Compact dann einen „großen Sieg für die Pressefreiheit“ ausruft. Sollte es stimmen, dass das Bild Agenturmaterial war, könnte das leider auch passieren.

  6. @ Mycroft (#4):

    Ja, zumindest die Titanic kennt das gut. Muss häufiger Schadenersatz zahlen, und mindestens ein Heft durfte nicht mehr verkauft werden (Kurt Beck war auf dem Titelbild, dazu der Spruch „Problembär außer Rand und Band: Knallt die Bestie ab“).

    Ich fürchte aber, dass man Compact mit so einem Urteil einen Gefallen tut. Publicity über das eigene Klientel hinaus, Gelegenheit zum Rumopfern, usw. Vielleicht hätte sich die Sportlerin anders zur Wehr setzen sollen…

  7. Wenn ich in der 1. Bundesliga spiele, willige ich ein, dass Bilder von mir aus öffentlichen Spielen veröffentlicht werden. Da kann ich nicht bestimmte Presseorgane ausschließen. Herr Höcke kann auch nicht verlangen, dass sein Antlitz oder seine Fratze nur in rechten Medien gezeigt werden dürfen.

  8. Diese Rugby-Spielerin ist ja offenbar Amateurin.

    Also, wenn Titanic die nicht verwenden dürfte, darf Compact das natürlich auch nicht. Von daher, gleiches Recht für alle.

    Ob das jetzt taktisch schlau war, weiß ich auch nicht, aber eigentlich muss eine Privatperson auf sowas keine Rücksichten halten, finde ich.

  9. @ Mycroft (#8):

    „Ob das jetzt taktisch schlau war, weiß ich auch nicht, aber eigentlich muss eine Privatperson auf sowas keine Rücksichten halten, finde ich.“

    Es ist das Dementi-Dilemma: Weil die Spielerin nicht mit Compact in Verbindung gebracht werden wollte, zog sie vor Gericht, weshalb sie nun mit Compact in Verbindung gebracht wird – und noch dazu, seitens der Compact-Leute, mit „Zensur“.

    Ich hoffe, nie in so einer Situation zu stecken, und weiß nicht, wie ich mich verhalten würde. Aus der entspannten Warte des peripher Tangierten würde ich sagen: Entweder die Sache auf sich beruhen lassen oder einen öffentlichen Aufschlag machen, das eigene Foto werde ungefragt von völkischen Spinnern zu Propagandazwecken missbraucht.

    Mit letzterem hätte sie Compact in Erklärungsnot gebracht und dem Blatt die Möglichkeit genommen, sich als Opfer zu inszenieren. Ob ich selbst die Chuzpe dazu haben würde, weiß ich nicht…

    @ Heinz Schnabel (#7):

    Höcke ist als Parteifunktionär und Landtagsabgeordneter eine Person des öffentlichen Lebens, darüber gibt es keinen Zweifel. Sein Bild darf ohne sein Einverständnis veröffentlicht werden. Ob das grundsätzlich auch für eine Amateursportlerin gilt, wage ich zu bezweifeln.

    Andererseits handelt es sich um einen öffentlichen Auftritt (Spiel mit Zuschauern) und anscheinend um ein Agenturfoto. Das macht das Urteil meines (laienhaften Erfahrungs-)Wissens nach angreifbar. Wäre ein ziemliches Desaster, wenn Compact am Ende recht bekäme…

  10. Persönlichkeitsrechte sind doch nicht abhängig davon, ob eine Agentur ein Foto vertreibt oder nicht.

    In diesem konkreten Fall ist es der Begleittext, der eindeutig die Rechte der Frau verletzt. Du kannst nicht irgendeine Person, deren Bild keine zeitgeschichtliche Relevanz hat, öffentlich in einen „satirischen“ Kontext zwingen.

  11. Dieses Foto wurde von der dpa angeboten und rechtmäßig von Compact erworben. Hätte Compact gewusst, dass die Sportlerin auf keinen Fall dieses Foto von ihr in der Compact gedruckt sehen wollte, hätte Compact darauf reagieren können.
    Aus dem E-Paper hat Compact das Foto sofort beseitigt. Mit dem gedruckten Heft ging das nicht. Deshalb mussten die noch im Handel befindlichen Exemplare eingesammelt und vernichtet werden.
    Compact sollte von der dpa Schadensersatz fordern.

  12. Wenn Compact einen Sportteil hätte oder sonst über Rugby berichten möchte, hätte Compact das Bild problemlos verwenden dürfen. Soweit ersichtlich, geht es der Abgebildeten nicht darum, nicht in Compact abgebildet zu werden, sondern um den satirisch-politischen Kontext, in den sie gerückt wird. Das ist doch nicht so schwer verständlich. Da muss man doch nicht schnabulieren. Die Reaktion der Spielerin ist nicht nur nicht schwer, sondern sogar gut verständlich, wenn man sich vorstellt, dass von einem selbst Bilder z.B. aus dem Amateursport existieren, die allein dazu gedacht waren, auf der Sportseite einer Lokalzeitung zu einem aktuellen Berichtkurz nach einem Sportereignis zu erscheinen. Diese Bilder aus diesem Kontext zu reißen und zeit- und ereignisunabhängig zu „Symbolbildern“ zu machen, ist ein Missbrauch, dem offenbar & gottseidank durch das Recht auf das eigene Bild Grenzen gesetzt sind, wie das Gericht dankenswerterweise feststellte.

  13. „Irgendwie“, schreibt ein „Compact“-Leser, erinnere ihn „das alles an das ‚Dritte Reich’“
    Ist es denn nicht das, was sich die „Compact“-Leser heimlich wünschen ? Klingt hier so negativ.

  14. @ Heinz Schnabel (#12):

    „Hätte Compact gewusst, dass die Sportlerin auf keinen Fall dieses Foto von ihr in der Compact gedruckt sehen wollte, hätte Compact darauf reagieren können.“

    Nein, Compact wäre hier in der Pflicht gewesen.
    Die AGBs der DPA Picture Alliance sind hier ziemlich eindeutig.
    Zum Erwerb und Umfang von Nutzungsrechten heißt es hier:

    10. Dem Kunden wird nur das einfache Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht übertragen. Insbesondere umfasst die von Picture-Alliance erteilte Zustimmung zur Nutzung des Bildmaterials nicht die Rechteübertragung oder Zusicherung, dass abgebildete Personen oder die Inhaber der Rechte an abgebildeten Werken oder Inhaber von Marken- oder sonstigen Schutzrechten die Einwilligung zu einer öffentlichen Wiedergabe, insbesondere zur Nutzung im Rahmen der Werbung erteilt haben. Die Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligungen Dritter obliegt dem Kunden. Der Kunde hat die Persönlichkeits-, Urheber-, Marken- und sonstigen Schutzrechte von abgebildeten Personen, Werken, Gegenständen oder Zeichen hinsichtlich den Bestimmungen des Landes, in dem die Nutzung vorgenommen werden soll, selbst zu beachten. Dies gilt nicht, sofern das Vorliegen der erforderlichen Einwilligung bzw. Rechte von der Picture-Alliance ausdrücklich in schriftlicher Form zugesichert worden ist.

    Und ich halte es für relativ unwahrscheinlich, dass DPA Compact die Verwendung in diesem doch sehr „an den Haaren herbeigezogenen“ Kontext schon vorab zugesichert hat.

  15. Bei einem Straßenfest mit Verkleidung (vulgo Rosenmontagszug) hatten ein Freund und ich jeweils die Trikots des gegenseitigen (definitiv nicht befreundeten) Lieblings-Fußballvereins an. Da war auch ein Fotograf unterwegs der halt für die Webseite einige Leute fotografiert hat. Kein Problem soweit, wir haben unser Einverständnis gegeben. Würde jetzt die selbe oder eine andere Zeitung das in einen Kontext rücken „wenn es nach den Hooligans von XY ginge müssten diese beiden aufeinander los gehen. Machen sie natürlich nicht“, würde ich mich da auf jeden Fall dagegen wehren.

  16. beim „Plattmachen“ hat die Compact-Redaktion bewiesen, dass sie Rugby nicht verstanden hat.

    Beim Rugby wird der Gegner nicht gedemütigt oder sonst wie respektlos behandelt. Wenn das doch passiert, ist es ein Foul oder ein Verstoß gegen das Gentlemen/Ladies-Agreement der Sportler.
    Rugby ist einer der fairsten Mannschaftsporte mit Vollkontakt und lebt von seiner Fairness und Sportsmanship (hier steht das „man“ nicht für Mann, sondern für Mensch).

    Daher war es zu erwarten, dass die Spielerin gegen die Verwendung Ihres Bildes vorgeht bzw dieses mindestens missbilligt

  17. Apropos „totale Zensur und Beschränkung der Meinungsfreiheit“,
    wie steht Compact eigentlich zu der Broschüre der Amadeu-Antonio-Stiftung?

  18. Das ist ja alles gut und schön. Und ich habe durchaus Verständnis für die Spielerin, dass sie nicht in diesem Kontext abgebildet sein wollte. Aber wenn die dpa Bilder anbietet und man sie legal kauft, kann man davon ausgehen, dass man die Bilder verwenden darf.
    Man bezahlt ja für die Nutzung und kann bei einem seriösen Anbieter wie der dpa davon ausgehen, dass die Nutzung legal ist.
    Ich schnabuliere noch einmal: Für den Schaden, den Compact erlitten hat, ist die dpa verantwortlich.

  19. @Heinz Schnabel: Hörte sich eher so an,als würde Compact nicht wissen was es schrübe…läuft also auf verantwortungslosen Journalismus raus…
    oh wie doppelsinnig ;-)
    Ein verantwortungsloses Medium fordert und fördert demzufolge verantwortungslose Reaktionen seiner Leser
    (plastisch/realistische Beschreibung s.o.)
    ..und um sich dann hinzustellen:
    „Wir haben keine Verantwortung für das verantwortungslose Verhalten von (einzelnen)Lesern…wir sehen auch keine Notwendigkeit verantwortungvoll zu handeln/schreiben…!“
    Tres eledschand

  20. @17 (Heinz Schnabel): Man sollte davon ausgehen, dass jemand der sich Journalist nennt sich mit Bildrecht, Urheberrecht, Kunsturhebergesetz und Persönlichkeitsrechten auskennt. Aber sowas hat Compact ja nicht nötig, das sind ja die einzig wirklich guten und weisen.

  21. Alle, die hier behaupten, die Redaktion hätte davon ausgehen können, dass die Veröffentlichung des Bildes rechtmäßig sei bzw. dass die Schuld allenfalls bei der dpa (!) liege, sollten sich z.B. diese Quellen durchlesen:

    https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild_(Deutschland)#Personen_der_Zeitgeschichte
    http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=40906&linked=urt&Blank=1&file=dokument.pdf

    Natürlich wissen wir nicht, wie die Juristen in diesem Fall entscheiden werden. Jede professionelle Bildredaktion sollte trotzdem wissen, dass die Veröffentlichung von Bildern in solchen Zusammenhängen juristisch heikel sein kann, und entsprechend vorsichtig damit umgehen – es sei denn, sie sucht bewusst die Provokation bzw. die Öffentlichkeitswirkung eines Rechtsstreits.

  22. Ich veröffentliche demnächst ein dpa-Foto von Heinz S., der sich mit seinem Rekord-Kürbis im Kleingarten hat ablichten lassen, und schreib dazu noch was über einen typischen rechten, ausländerfeindlichen Trottel. Alles erlaubt, sagt der Heinz. Und falls nicht, muss er sich mit dpa auseinandersetzen.

  23. “ Aber wenn die dpa Bilder anbietet und man sie legal kauft, kann man davon ausgehen, dass man die Bilder verwenden darf.“

    Wenn die dpa in dieser Hinsicht ihren vertrag nicht klar genug formuliert hat, oder Compact ihn ungenau ausgelegt hat, ist das nicht Sache der abgebildeten Sportlerin. Das müssen dpa und Compact untereinander ausmachen. Das haben Sie nun schon zweimal so ähnlich dargelegt. Die betroffene Sportlerin ist damit aus dem Spiel. Da ist kein „aber die haben das legal gekauft, also dürfen sie damit machen, was sie wollen“. Sie erzeugen da einen Scheinzusammenhang, indem Sie die zwei Aussagen argumentativ verknüpfen.

    Wollen Sie noch etwas zum Thema sagen oder sich einfach ein drittes Mal wiederholen?

  24. Erleben wir gerade die Geburt einer neuen Chiffre in Nazi-Kreisen? Wird der Begriff „Zöpfe“ jetzt ein neues identitätsstiftendes Element unter Menschen, die es ablehnen, ihr Weltbild zu modernisieren?

    Ich habe mich durch etliche der Spitzen und Anfeindungen durchgelesen, die in den letzten Tagen auf Greta Thunberg eingeprasselt sind. Und tatsächlich tauchte da des öfteren die Bemerkung auf, daß sie aufgrund ihrer Zöpfe in Deutschland als völkisch angesehen werden müsse.

    Demnächst sagen Nazis bloß nur noch „Zöpfe“, und es wird von jedem als abfällige Bemerkung verstanden. Man hat sich dann jeweils wieder gegenseitig versichert, daß man zu den Wissenden gehört und daß die anderen („Die Linken“, „Die Amadeu-Antonio-Stiftung“, „Die Klimaschützer“, etc.) dumm (bzw. in der Sprache der Nazis: „ideologisch verblendet“) sind.

  25. Nene, Zöpfe sind kein Zeichen für völkischer Gesinnung, deshalb dürfen Rechte wieder Zöpfe tragen, ohne als rechts erkannt zu werden. Aber, um auf Nr. Sicher zu gehen, zeigen die auf alle möglichen, nicht-rechte Zöpfe, um diesen Pinkt auch ja klar zu machen.

    Zöpfe sind die neue Autobahn…

  26. Formal vielleicht, aber …

    Wenn ein Mensch einer Agentur sein Bild zur Vermarktung, zur Generierung von Einnahmen freigibt, so würde mich interessieren, ob und ggf. welche Vereinbarungen (auch im konkreten Fall) es zwischen Agentur und Modell gibt. Dahingehend, in welchen Kontexten bzw. Umfeldern das Bild verwendet; oder eben nicht verwendet werden darf.

    Diese Info und im Detail (aber auch sehr grundsätzlich geltend) fehlt mir hier in diesem Beitrag.

  27. Männliche Nazis,die Töpfe äh Zöpfe tragen
    (vielleicht beides aufm Kopf?und den unterm Arm),
    hmmm,könnte interessant werden…rein optisch gesehen!

  28. @28 Ebertus: Es gab keine Vereinbarung zwischen der Agentur und der abgebildeten Frau. Sie hat das Bild ja auch nicht selbst angeboten, sondern wurde beim Rugby-Spiel von einem freien Fotografen fotografiert. Der hat das Foto dann der Agentur verkauft, und die verkaufte es weiter.

  29. @30 Boris Rosenkranz: … und nach dem alten juristischen Konstrukt der „relativen Person der Zeitgeschichte“ hätte das Bild im Rahmen der unmittelbaren Berichterstattung über ihre sportlichen Aktivitäten vermutlich auch ohne Zustimmung von ihr verwendet werden dürfen (in einem anderen Kontext dagegen wahrscheinlich nicht).

    Die Rechtsprechung der jüngeren Vergangenheit hat die Sache etwas komplizierter gemacht, aber generell wohl eher in die Richtung, dass die Rechte der Abgebildeten noch weiter gestärkt wurden.

    Ich kenne die genauen Bedingungen von dpa nicht, nehme aber stark an, dass sie in ihrer Datenbank auch Aufnahmen anbieten, für die keine ausdrückliche Zustimmung der Abgebildeten vorliegt, die aber bei berechtigtem Berichterstattungsinteresse der Öffentlichkeit aufgrund der bestehenden Rechtslage trotzdem genutzt werden können (siehe oben). Wann das gegeben ist, müssen Bildredaktionen im Einzelfall selbst einschätzen können. Wenn sie dabei (mutmaßlich) danebenliegen, kann es eben juristische Konsequenzen geben.

  30. Ja, ja – der Humor der Rechten ist eigen, sehr eigen – völkisch eben – aber sie scheinen es tatsächlich nicht zu kapieren. Obwohl man dem Herrn Elsässer das als Kalkül zutrauen könnte. Erfreulich dass die Sportlerin reagiert hat.

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