Wieso ist das so (33)

Muss eine Person vorher wissen, dass über sie berichtet wird?

Grundsätzlich müssen Redaktionen Menschen nicht informieren, wenn sie über sie berichten wollen – manchmal aber schon. Welche Regeln dabei gelten und wie Betroffene auf Medienanfragen am besten reagieren, weiß Medienanwalt Gero Himmelsbach.
Nahaufnahme von Händen auf einer Laptoptastatur
Je genauer Journalisten ihre Anfragen formulieren, desto rechtssicherer sind sie, wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt.Foto: IMAGO / Panthermedia

Politiker, Unternehmerinnen oder Prominente bekommen manchmal gar nicht mit, wenn in Medien über sie berichtet wird – und oft ist das auch kein Problem. Schließlich stehen sie ohnehin in der Öffentlichkeit. Anders sieht es aus, wenn es um konkrete Vorwürfe gegen sie geht. Dann müssen Journalisten ihnen vorab eine sogenannte Konfrontation schicken, damit sie Stellung beziehen können. Welche Regeln gelten dafür? Was ist bei Anfragen an Menschen zu beachten, die vorher nicht öffentlich aufgetreten sind? Und wie reagieren Betroffene am besten auf eine solche Anfrage? Darüber haben wir mit dem Medienanwalt Gero Himmelsbach gesprochen.


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