Mitgliederversammlung

Planlos zerstritten: VG Wort vorerst handlungsunfähig

Als die über 200 Mitglieder der Verwertungsgesellschaft Wort am Nachmittag nach fünf Stunden aus dem Versammlungssaal im Hofbräukeller zu München traten und matt und unterzuckert in die gleißende Sonne blinzelten, da hatten sie es geschafft, fast nichts zu beschließen. Keiner der Anträge, wie die VG Wort die Tantiemen, die sie jahrelang unzulässig an Verleger ausgezahlt hatte, zurückfordern und an die Urheber auszahlen soll, hatte die nötige Mehrheit gefunden.

Das ist, wenn man der apokalyptischen Vorhersage der FAZ glaubt, das Ende dieser jahrzehntealten Institution. Vielleicht ist es auch nur eine Vertagung. Jedenfalls ist es ein Drama.

Es gibt vorläufig weiterhin keinen Plan, wie die zig Millionen Euro Rückzahlungen organisiert werden sollen. Eine Sperrminderheit in der Berufsgruppe der Journalisten, Autoren und Übersetzer von Fachliteratur verhinderte, dass der Entwurf des Vorstands angenommen wurde.

Der hatte seinen ursprünglich vorgelegten Plan überraschend kurzfristig verändert. Er war den Kritikern in wichtigen Punkten entgegengekommen. Er schlug ein anonymes Verfahren vor, mit dem Autoren auf Rückzahlungen ihrer Verlage verzichten können, aber verhindert würde, dass Verlage entsprechenden individuellen Druck ausüben können. Und auch die Presseverlage sollten nun, wie die anderen Verlegergruppen, das ihnen nicht zustehende Geld zurückzahlen. Sie hatten die Tantiemen über ihre Verlegerverbände BDZV und VDZ in die Aus- und Fortbildung gesteckt und waren im ersten Entwurf des Vorstands von den Regelungen noch ausgenommen.

Dass eine kleine, aber zu große Zahl von Journalisten und Sachbuch-Übersetzern diesem Kompromiss dennoch nicht zustimmte, lag vor allem am Verfahren: Sie hatten keine Möglichkeit, sich vorher mit dem neuen Vorschlag auseinanderzusetzen und ihn zum Beispiel von einem eigenen Juristen prüfen zu lassen. Der neuen Fassung merkte man an, wie eilig sie verfasst wurde. Einzelne Formulierungen waren zweifelhaft.

Anträge von Mitgliedern müssen deutlich vor der Versammlung eingereicht werden und werden dann an alle verschickt. Der Vorstand der VG Wort aber überraschte die meisten Mitglieder mit den Neuformulierungen Minuten unmittelbar vor der Versammlung. Der Verwaltungsrat hatte erst am Tag zuvor über die Änderungen beraten.

Unter diesen Voraussetzungen und mit solchen Unwägbarkeiten wollten viele Kritiker dem Entwurf nicht zustimmen, auch wenn sie die Änderungen insgesamt begrüßten. Ein Antrag von Freischreiber, dem Berufsverband freier Journalisten, die Abstimmung über die Anträge deshalb auf die nächste außerordentliche Mitgliederversammlung im November zu verschieben, wurde von der Mehrheit abgelehnt. Zuvor hatte nicht einmal ein Antrag, die Sitzung kurz für Gespräche zwischen den Kontrahenten zu unterbrechen, eine Mehrheit gefunden – ein Symbol für die verdorbene Stimmung und womöglich verheerend in der Wirkung.

Die Stimmung ist mit der knappen Negativ-Entscheidung an diesem Samstag natürlich nicht besser geworden. Eine große Mehrheit der Mitglieder hatte dem Vorstandsentwurf zugestimmt. Nach den Regularien der VG Wort hätte er aber in jeder der sechs Berufsgruppen (je drei für Verleger und Urheber) eine Zwei-Drittel-Mehrheit bekommen müssen. In der Berufsgruppe 2 der Journalisten gab es 67 Stimmen dafür, 37 dagegen. Das reichte nicht.

In den Wochen und Monaten vor der Abstimmung hatte es einen Mobilisierungswettlauf gegeben. Die Freischreiber hatten bei ihren Leuten dafür geworben, in die VG Wort einzutreten, und organisiert, dass anwesende Mitglieder die Stimmen von nicht-anwesenden übernehmen. Verdi, die wie der DJV einen weniger konfrontativen Kurs gegenüber den Verlegern fährt, hatte ihren Mitglieder sogar empfohlen, Blanko-Vollmachten an die Gewerkschaft zu schicken.

Dass eine relativ kleine Minderheit in dieser Weise einen Beschluss verhindert hat, sorgt bei der Mehrheit für entsprechenden Frust. Die Schriftstellerin Nina George, die im Verwaltungsrat der VG Wort sitzt, gab unmittelbar nach der Sitzung den Freischreibern die Schuld daran, dass „die Autoren jetzt nichts bekommen“. Sie hätten gegen ihre Kollegen entschieden.

Tatsächlich ist das Ergebnis der Abstimmung nicht ohne Ironie: Gerade die Freischreiber – und der Patenanwalt Martin Vogel, der erfolgreich gegen die langjährige Praxis der VG Wort geklagt hatte, die Verleger pauschal an den Einnahmen zu beteiligen – hatten eigentlich gefordert, dass die Urheber das ihnen zustehende Geld von den Verlegern nicht nur vollständig, sondern auch unverzüglich bekommen sollten. Nun kann mit einer Rückzahlung frühestens nach der nächsten Mitgliederversammlung im November begonnen werden. Die neuen Vorschläge wurden auch als Reaktion auf die Kritik und den Widerstand der vergangenen Monate gewertet. „Die VG Wort hat durchaus einen Schritt getan, Vertrauen der Urheber zurückzugewinnen“, sagte der Freischreiber-Vorsitzende Benno Stieber.

Bemerkenswert war vor allem, wie die VG Wort es nun ermöglichen wollte, dass Autoren zugunsten ihrer Verlage auf ihnen eigentlich zustehende Rückzahlungen verzichten konnten. (Vor allem bei kleinen Buchverlagen, die durch die Zahlungen in ihrer Existenz bedroht sein könnten, gibt es offenbar Urheber, die davon gern Gebrauch machen wollen.) Nach dem ursprünglichen Plan sollten sie auf Formularen, die die VG Wort zur Verfügung stellt, den Verzicht gegenüber den Verlagen erklären. Das hätte dazu geführt, dass Verlage entsprechenden Druck ausüben können, davon auch Gebrauch zu machen, obwohl das Geld rechtlich den Urhebern zusteht.

Heute schlug der Vorstand stattdessen vor, dass die Urheber einen solchen Verzicht gegenüber der VG Wort erklären. Die jeweiligen Verlage würden nicht erfahren, welcher ihrer Autoren auf die Rückzahlung verzichtet – und welcher nicht. Das wäre, so argumentierten viele, auch ein Vorteil gegenüber einer Regelung ganz ohne die VG Wort.

Für einen der größten Verlage, Random House, erklärte dessen Justiziar Rainer Dresen, dass man sich gar nicht mit den Autoren damit auseinandersetzen wolle, ob sie auf einen Teil der Rückforderungen verzichten. Das Geld sei „perdu“ und liege, schmerzhaft, aber unangetastet, zur Rückzahlung bereit.

Bei kleineren und mittleren Verlagen ist die Situation wohl nicht ganz so unkompliziert: Einige klagen, dass eine sofortige Rückzahlung des Geldes ihre Existenz kosten könnte. Die VG Wort wollte den Verlagen – neben einigen Ausnahme- und Stundungs-Möglichkeiten im Einzelfall – deshalb auch relativ lange Fristen zur Rückzahlung gewähren. Auch die wurden im neuen Entwurf des Vorstandes, als Entgegenkommen an die Kritiker unter den Urhebern – gekürzt.

Die Annahme, dass die Presseverlage dauerhaft von den Rückzahlungen ausgenommen werden sollten, erklärte VG-Wort-Chef Rainer Staats als Missverständnis: Es habe nur erst die Rechtslage abgeklärt werden müssen. Er widersprach auch dem Eindruck, dass die Urheber mit eigenem Geld für eventuelle Ausfälle aufkommen sollen, wenn sich Geld von Verlegern aus irgendeinem Grund nicht eintreiben ließe: Es sollten Rückstellungen dafür verwendet werden, die vor Jahren gebildet wurden; der größte Teil davon Geld aus der Vergangenheit, das den damaligen Rechteinhabern nicht mehr überwiesen werden konnte.

Nun wird aber vorerst nichts von alldem umgesetzt. Vielleicht wird es auch eng mit dem Plan der VG Wort, den Urhebern im Sommer 2017 den größten Teil des Geldes, das rechtswidrig an die Verlage gegangen ist, auszahlen zu können. Der Termin der nächsten außerordentlichen Mitgliederversammlung im November liege dafür sehr spät, sagte Staats. „Das ist ein sehr problematisches Ergebnis. Wir können nicht anfangen mit der Rückforderung der Gelder.“

Andererseits ist bis November vielleicht immerhin genug Zeit, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Eigentlich sind die Voraussetzungen dafür nicht schlecht: Der heute plötzlich vorgelegte Plan des Vorstands könnte eine Grundlage für einen Kompromiss sein. Bis zum November könnte er juristisch von den Kritikern überprüft werden. Formulierungen könnten korrigiert und offene Fragen über die Organisation der „anonymen“ Verzichtserklärungen geklärt werden.

Die heutige Ablehnung des Vorschlags hatte weniger mit Differenzen über den Umgang mit den Verlagen zu tun als mit Differenzen über den Umgang der VG Wort mit ihren Mitgliedern. Einige fühlten sich überrumpelt von einem plötzlichen, offenkundig mit der heißen Nadel gestrickten Neuentwurf.

Einer Einigung steht eigentlich nicht viel entgegen – außer natürlich, dass die Fronten, soweit das überhaupt denkbar ist, bei der nächsten Sitzung vermutlich noch verhärteter, die Stimmung noch schlechter, die Verletzungen und der Frust noch größer sein werden.

Ohnehin auf dem Programm für den November steht die Frage, wie das Geld in Zukunft verteilt werden soll. Die Frage der Rückabwicklung der Vergangenheit könnte dagegen wie ein Klacks wirken.

Offenlegung: Ich bin Mitglied bei Freischreiber und habe für eine Vertagung des Votums gestimmt und gegen den Entwurf des Vorstands.

156 Kommentare

  1. Eine Klarstellung, lieber Stefan Niggemeier: Random House begrüßt, dass die VG Wort ein Intrumentarium schaffen will, das den Autoren eine anonymisierte Verzichtsmöglichkeit bietet. Wir sind aber sehr froh, wenn die hohen Rückforderungen, die auch uns ins Mark treffen, dadurch spürbar verringert werden können. Dennkein Verlag kann die Rückzahlungen einfach so wegstecken, gerade kleine und mittlere werden, wenn sie es nicht ohnehin schon aufgrund der sich stetig verschärfenden Marktbedingungen längst sind, in Existenzschwierigkeiten geraten. Wir wollen nur nicht ohne Not direkt auf Autoren zugehen müssen, mit denen wir zum Teil Jahre und Jahrezehnte lang eng und vertrauensvoll zusammenarbeitet und weiter zusammenarbeiten wollen.
    Kurios aber ist nach dem heutigen Beschluss-Notstand schon, dass der Wunsch zur Beschleunigung nun zu deutlichen Verzögerungen führt. Das aber kann nun beim besten schlechten Willen der VG Wort nicht angelastet werden. So frei waren die nämlichen Schreiber schon selber. Und allem Anschein nach hoch zufrieden mit ihrem „Erfolg“, so auf Twitter.

  2. Dann war ihr fröhliches Statement vor Ort aber grob irreführend. Was meinten Sie denn dann damit, das Geld sei für Sie „perdu“? (Das war ja Ihr Wort, nicht meins.)

    Und ich finde schon, dass man die Verzögerung der VG Wort anlasten kann. Das war schon sehr kurios, wie ein bestenfalls dreiviertelgarer neuer Vorschlag plötzlich auf dem Tisch lag.

  3. Das war meine erste Mitgliederversammlung und ich fand es erschreckend, wie wenig politisches Fingerspitzengefühl offensichtlich bei der Führung eines Vereins vorhanden ist, der jährlich mehrere 100 Millionen Euro umsetzt. In turbulenten Zeiten, in denen Teile der Mitgliedschaft das Vertrauen in den Vorstand und den Verwaltungsrat verloren haben, weitgehend kommentarlos eine komplexe, unausgegorene Beschlussvorlage mit der Aufforderung „friss oder stirb“ zuzuschicken und dann beim Betreten des Sitzungssaals unangekündigt eine neue Version auszuteilen, ist unglücklich und unprofessionell. Kommt dann noch eine fahrige, unfähige Versammlungsleitung dazu (wie ich sie selbst in unseligen Juso-Zeiten niemals erlebt habe), musste das fast so enden.

    Dabei teile ich Stefans Einschätzung, dass die verschiedenen Parteien zumindest in der Frage der Rückabwicklung nicht weit auseinander liegen. Mit etwas mehr Professionalität, weniger Arroganz und kleineren Egos auf allen Seiten (auch die Freischreiber haben sich mit ihrem Auftreten keinen Gefallen getan) hätte sich heute eine Lösung finden lassen. Schade.

  4. Wenn Sie das schon für „fröhlich“halten, sollten Sie mich mal wirklich gut gelaunt erleben. Was ich nur klar machen wollte: Kein Autor muss sich sorgen, dass – wie dies ofenbar einige wenige VG Wort-Kritiker befürchten – mit den potentiellen Rückforderungsbeträgen irgendetwas Illegitimes passiert. Kein Verlag kann Stand heute buchhalterisch mit diesen Beträgen mehr rechnen. Wenn es dennoch zu Abtretungen/Verzichtserklärungen kommt, dann nur aufgrund freiwilliger Handlungen verständiger und besonnener Autorinnen und Autoren. Und wenn uns die VG Wort als zwischengeschaltete Instanz hier vermittelnd hilft, freuen wir uns, weil dies der wichtigen Autoren/Verlagsbeziehung dienlich ist. Kein Verlag aber will eine Verzögerungstaktik fahren, da davon niemand etwas hat.
    Nun aber wurde alles um Monate verzögert, und niemand, wirklich niemand hat davon einen Vorteil.
    Immerhin, dass die VG Wort die Verzögerung zu vertreten hat, sollte niemand, der heute da war, ernsthaft mehr behaupten. Ist es nicht ein Zeichen des guten Willens, wenn auf die erst jüngst bekannt gewordenen Vorschläge u.a. von Dr. Vogel noch rasch reagiert wurde? Wäre es besser gewesen, wenn die Versammlung stattdessen abgesagt worden wäre? Wie man’s macht ist’s verkehrt.
    Soooo schwer nachzuvollziehen waren die Änderungen nun auch nicht. Immerhin sind vor allem die Nichtjuristen unter den „Freischreibern“ erstaunlich versiert in all den Satzungs- und Beschlussfragen. Nun so zu tun, als wäre alles so kompliziert, ist nicht ganz nachvollziehbar.
    Ich stimme Ihnen jedenfalls voll und ganz zu: Zur Einebnung der Fronten hat der heutige Tag sicher nicht beigetragen. Ich wüsste aber nicht, was VG Wort und fast alle anderen Beteiligten heute hätten anders machen können. Oder im November anders machen könnten. Die eh schon knappen Fristen im VG Wort-Vorschlag werden knapp bleiben, aber eben später beginnen. Ist das sinnvoll?

  5. Lange Rede, kurzer Sinn: Auch Stefan Niggemeier hat dazu beigetragen, dass sich die ganze Chose verzögert. Siehe Disclaimer.

    Vielleicht hätte er den unnötigen Aufschub, den er hier unter Abweinen von ein paar Krokodilstränchen fast selbst ein bisserl bedauert – fand er den neuen Vorstandsantrag doch wohl gar nicht so arg verkehrt – ganz alleine abwenden können. Leider habe ich nicht gesehen, ob er Vollmachten dabei hatte, denn er saß ganz hinten, am Rand meines Blickfelds. Falls er (wie viele Kollegen) die maximal zulässigen drei Stimmkarten hatte, darf er – der ja bei dieser Thematik viel mehr Durchblick hat als die allermeisten seiner Freischreiber-Kollegen, die noch ziemliche Urheberrechtsnovizen sind – sich als Zünglein an der Waage betrachten: Drei Stimmen mehr für den Antrag, drei Neinstimmen weniger, und es wäre 70 zu 34 ausgegangen. Zweidrittelmehrheit. Ja, liebe Leute: jeder Freischreiber mit zwei Vollmachten hätte die Sache drehen können.

    So aber haben etwa 200 Teilnehmer, teils aus Norddeutschland angereist, einen Tag sinnlos vertan, dank Niggi & Co. Man kann dieser Truppe wahrlich nicht vorwerfen, sich bei den Kollegen einschmeicheln zu wollen.

    Die Schuld für die Vertagung der dringenden Beschlüsse auf andere abzuwälzen gilt nicht. Der Ablauf bei VG-Wort-Sitzungen ist seit jeher immer gleich: Wenn am Samstag Mitgliederversammlung ist, tagt der Verwaltungsrat am Freitag davor, der Vorstand bereits am Donnerstag. Das ist kein Geheimwissen, es wird nicht verheimlicht, jeder einigermaßen recherchefähige, ach was, jeder auch nur oberflächlich interessierte Journalist kriegt das raus. Alle Mitglieder, die schon mal selbst da waren, kennen das Procedere.

    Professionelle Vorbereitung in einem Verband mit dem Anspruch der Freischreiber bedeutet, dass man sich auf Änderungsanträge einstellt, weil man halt weiß, dass sie möglich sind. Man weiß auch, dass es Tischvorlagen geben kann, weil Anträge grundsätzlich Entwürfe sind. Was vorgelegt wird, ist nie in Stein gemeißelt. Sonst bräuchte man vor einer Abstimmung ja gar nicht mehr über Einzelheiten zu diskutieren.

    Leider gibt es Leute, denen nicht in den Kram passt, dass der böse Verwaltungsrat oder sogar der noch bösere Vorstand (!) entgegen allen gut gepflegten Vorurteilen Verbesserungen (!) vorschlägt. Sie leiden am Not-Invented-Here-Syndrom: Nur ein eigener Vorschlag ist ein guter Vorschlag, dem der vermeintlichen Gegenseite ist zu misstrauen.

    Im übrigen sei erwähnt, dass die Freischreiber in München in einer Weise aufgetreten sind, als hätte dieser Verein ein Mitspracherecht in der VG Wort. Das hat er nicht, das haben die Drehbuchschreiber nicht, der PEN-Club nicht, der Börsenverein nicht, der Journalistenverband auch nicht. Wir Gremienmitglieder in den Autoren-Berufsgruppen 1 und 2 sind fast alle organisiert, das ja, aber der wahrscheinlich einzige durch seine Mitglieder auf der MV der VG Wort vertretene Verein, bei dem die Entscheidungen sichtlich Top-Down laufen, vom Vorstand zu den Mitgliedern, sind die Freischreiber. Bei uns (DJV) informieren 1.) ich als Verwaltungsratsmitglied und 2.) unser Justiziar die ehrenamtlichen Funktionäre darüber, was in der VG Wort los ist.

    P.S.: Vorgestern habe ich Chef-Freischreiber Benno Stieber angerufen. Nach dem Gespräch dachte ich, wir seien uns zumindest in dem Punkt einig, dass wir einen Verteilungsplan verabschieden wollen und über Kompromisse reden werden. Da kannte ich selbst die Verbesserungsvorschläge des Vorstands noch nicht, denn der tagte noch. Deshalb hat mich neue Plan von Benno und seinen Leuten, die heutige Sitzung faktisch zu sprengen und eine Wiederholung Ende November zu erzwingen, kalt erwischt.

    P.P.S.: In München bin ich heute vor der Versammlung auch auf Stefan Niggemeier zugegangen. Seine Reaktion machte mir dann klar, dass ich mich mit meinen Blogbeiträgen für eine Audienz bei ihm disqualifiziert habe. Nun gut, ich hatte nicht erwartet, dass ich ihm je sympathisch werde, und kann damit leben, dass er mit mir nicht redet. Aber leider ging er auch nicht auf die anderen Journalisten im Verwaltungsrat zu, die nicht immer so böse Dinge schreiben. Für jemanden, der so fleißig über die VG Wort schreibt, ist das schon ein, sagen wir mal, bemerkenswertes Verhalten.

  6. Wieso muß eigentlich überhaupt über die Rückzahlung von unrechtmäßig erhaltenen Geldern diskutiert werden?

  7. Wie hat man sich das eigentlich vorzustellen: Autoren unterschreiben freiwillig Erklärungen, dass sie auf ihnen zustehendes Geld verzichten zugunsten der armen Verlage? Welcher freie Autor wird sich das leisten können? Und warum hatte man angenommen, die Presseverlage seien aussen vor? Weil sie Gelder, das den Autoren zustand, in Institutionen gesteckt haben, die ihnen (den Autoren) zugute kommen sollten? Das nenne ich Paternalismus in Bestform: Als Journalist möchte ich schon selbst bestimmen, wie ich mein Geld anlege und wie ich mich fortbilde.

  8. @Steffen Uhlig
    Mit Juristerei, insbesondere Urheber- und Vereinrecht, haben Sie bisher wohl eher wenig zu tun gehabt, gell? Es gab jedenfalls eine Beschlussvorlage, die alles, was zu regeln wäre, so geregelt hätte, dass alle außer Martin Vogel damit hätten leben können. Nur den Freischreibern, die eigentlich „unverzüglich“ das Geld sehen wollten, ging das zu schnell, so dass sie sich zur Vetomacht aufgeschwungen und schnell mal ein Verzüglich draus gemacht haben. Konsequent sein geht anders.

  9. So weitgehende, wichtige Beschlussvorschläge als Tischvorlage erst zur Sitzung auszuteilen, ist ein absolutes No-Go – in jedem halbwegs demokratisch verfassten Gremium immer und überall, ob nun durch die Satzung erlaubt oder nicht. Bei halbwegs erfahrenen Mitgliedern von halbwegs einflussreichen Gremien in Institutionen und Verbänden führt das zu sofortigen Abstoßungsreaktionen, weil man dabei, leider viel zu oft belegt, eine unlautere Form der Machtausübung wittert. Wenn Vorstand und Verwaltungsrat der VG Wort ihre Sitzungen so ungeschickt terminieren, dass für die Mitgliederversammlung anstatt ordentlich verschickter Unterlagen nur Tischvorlagen herauskommen können, ist das entweder arrogant oder dämlich. Dass es dennoch so knapp geworden ist, wundert mich sehr. Die juristischen Implikaturen eines Vorschlags müssen nun mal genau durchleuchtet werden können – es wäre nicht das erste Mal, dass bei der Diskussion in einer solchen Versammlung Dinge übersehen werden, deren Bedeutung sich erst hinterher erschließt.

  10. @6 Genau dachte ich auch beim Lesen. So viel Wirbel um einen Ablauf den es anscheinend per Gesetz nie hätte geben dürfen.

  11. @Ulf J. Froitzheim
    Naja es konnte nicht nur Martin Vogel (Feindbild?) damit nicht leben sondern mehr als ein drittel der Leute nicht sonst wäre es ja durchgegangen.
    Das ist im Gegenzug der Antrag auf eine kurze Pause nicht genehmigt wurde kann man ja auch den Anwesenden anlasten.

    Außerdem gab es ja von Herr Vogel einen Antrag alles sofort (zwei Wochen) zurückzuzahlen der auch nicht angenommen wurde. Damit hätten die Urheber am schnellsten ihr Geld bekommen. Nach meinen Rechtsempfinden und den Gerichtsurteilen wäre dies auch angebracht gewesen.
    Ich finde auch bei so einer wichtigen Sache kurz vorher alles abzuändern… geht gar nicht. Man braucht etwas Zeit um sich mit den neuen Vorschlägen zu befassen. Dann muss man sich wirklich nicht wundern wenn sowas abgelehnt wird.

    Es war ja nach den Gerichtsurteilen nicht unwahrscheinlich das die Autoren ihr Geld zurückbekommen sollen. Da hatte man wirklich genug Zeit sich besser vorzubereiten und eine einvernehmliche Lösung zu finden anstatt etwas halbgares am Tage der Abstimmung plötzlich vorzulegen.

  12. @Henning Lobin
    Sie waren nicht dabei, gell?
    Es waren nur Änderungen, und zwar Verbesserungen, eines frühzeitig vorgelegten Antrags. Sie waren verständlich und wurden lang und breit diskutiert. Man kann nicht selbst ein paar Tage vor der Abstimmung selbst Anträge stellen, in denen „unverzügliches“ Handeln verlangt wird, und sich dann so darüber aufregen, dass der Verein einem entgegenkommt, dass man selbst eine erhebliche Verzögerung provoziert.

  13. Lieber Ulf Froitzheim, heute ist nicht die Welt untergegangen, an diesem sonnigen Samstag ist noch nicht einmal die VGWort gesprengt worden. Heute ist lediglich der Beschluss über einen geänderten Verteilungplan vertagt worden, mit dem der Vorstand das Plenum am Morgen überrumpelt hat. das wäre ja schon mal der erste Ansatz für eine Reform, der VG, die auch sonst heute nicht sehr respektvoll mit dem Plenum umgegangen ist: Der Vorstand sollte dem Plenum künftig ausreichend Zeit geben, im Vorfeld sich über geänderte Beschlussvorlagen eine Meinung zu bilden. Dazu müsste man dann halt auch vielleicht alte Tagungstraditionen überdenken.

    Zudem, es lag nicht an den Mehrheitsverhältnissen in unserer Berufsgruppe, dass es nicht zu einer Unterbrechung kam, die eine Verständigung möglicherweise leichter gemacht hätte. Da haben andere dagegen gestimmt.

    Es stimmt Freischreiber hat im Vorfeld Mitglieder und Urheber, die ähnlich denken, versucht für die Mitgliederversammlung zu mobilisieren. Immerhin haben wir unsere Mitglieder, anders als etwa Verdi, nicht im unklaren darüber gelassen, wie wir abstimmen, wenn sie uns ihre Stimmen übertragen. Es wurden aber keineswegs „topdown“ entschieden wie abgestimmt wird. Das ist mit Journalisten nicht zu machen und man erkennt das schon an den unterschiedlichen Abstimmungsergebnissen vei unseren Anträgen, dass es keine geschlossene Contra-Front gab.

    Ich kann nur hoffen, dass wenn sich der Schock von plötzlich vorhandenen kontroversen Meinungen in der Mitgliederversammlung verflüchtigt hat, wir konstruktiv über weitere Verbesserungen der Vorstandsvorlage reden können. Eins ist klar, mit den Urhebern ist künftig zu rechnen in der VG Wort. Es ist wichtig, das den Verlegern zu signalisieren, gerade wenn es um die künftigen Verteilungspläne geht.

    Und eine Stilkritik möchte ich auch noch anbringen, lieber Ulf. Du solltest endlich mal mit den persönlichen Diffamierungen aufhören, gegen Personen die andere Meinungen vertreten oder Eure arbeit kritisieren. Das wirft auch ein schlechtes Licht auf die VG Wort.

  14. @Patrick S
    Eine Person mehr als ein Drittel einer von sechs Berufsgruppen… …gehorchte der Fraktionsdisziplin eines Vereins, dessen Angehörige fast ausnahmslos zum ersten Mal als Mitglieder dabei waren.
    Klingt ein bisschen anders als bei Ihnen, nicht wahr? Ist Realität.
    Es ist auch nicht richtig, dass Martin Vogel das Feindbild der VG Wort ist, sondern umgekehrt für ihn die VG Wort das Feindbild darstellt, an dem er sich schon lange abarbeitet. Dass man ihn dafür nicht liebt, dürfte verständlich sein.
    Was die Pause angeht, gebe ich Ihnen recht. Warum so viele dagegen gestimmt haben – übrigens nicht nach Tischen, sondern querbeet – kapiere ich nicht. Das war die erste vernünftige Idee, die ich von dem Antragsteller seit langem gehört habe. Ich habe für die Pause votiert.
    Aber wenn Sie glauben, es sei technisch, personell und rechtlich möglich, binnen 14 Tagen Hunderttausende von kaufmännischen Einzelvorgängen dieser Art abzuwickeln, wobei man vorher nicht mal die Modalitäten kennt, empfehle ich Ihnen, sich mal mit einem Buchhalter, Steuerberater oder Softwareentwickler Ihres Vertrauens zu unterhalten. Sollten Sie wirklich einen Trick kennen, wie man das schafft, verschaffe ich Ihnen einen tollen Job bei der VG Wort. Niedrige Verwaltungskosten sind uns nämlich so heilig, dass wir einen Zauberer dafür einsetzen würden. Aber einen echten, keinen Illusionisten.

  15. @Ulf J. Froitzheim
    Also ich weiß nicht warum Mitglieder die neu eingetreten sind weniger Wert sein sollen als Mitglieder die länger dabei sind. Das schwingt ja bei ihnen so durch. Es gibt auch keine Fraktionen dort oder Fraktionsdisziplin. Das ist einfach Quatsch! Martin Vogel ist auch kein Sektenführer der alle eine Gehirnwäsche durchgeführt hat. Man kann da eher die Position mit den Blankovollmachten kritisch sehen.

    Wenn ich mir verschiedene Artikel ansehe ist Martin Vogel doch für viele „VG WORT“ Anhänger ein Feindbild.
    Und nochmal es war genügend Zeit das man die Auszahlung vorbereitet! Die Situation ist nicht vom Himmel gefallen. Die Urteile waren eindeutig! Wenn man aber die Urteile eben für nicht richtig empfindet und deshalb versucht Schlupflöcher zu basteln muss man sich wirklich nicht wundern wenn es nicht durchgeht oder die Auszahlung verzögert. Ich sehe die Verantwortung deshalb wirklich bei der VG Wort und bei niemanden sonst.

  16. @Ulf:
    Schon mal überlegt, dass genau diese Arroganz, dieses „Das haben wir schon immer gemacht“ und dieses „Alle anderen haben doch keine Ahnung“ aus dem Verwaltungsrat bei (neuen) Mitgliedern nicht so gut ankommt?

    Ich bin kein Mitglied bei den Freischreibern (und zum Glück auch nicht mehr lange im DJV) und nehme mir die Freiheit, mich selbst zu informieren und nach meinen Überzeugungen abzustimmen – ganz ohne Fraktionszwang (egal, ob der nun von den Freischreibern, von DJV oder Verdi kommen sollte). Wenn ich mich bei den Abstimmungen umgeschaut habe, ging das offenbar mindestens zwei anderen Mitgliedern genauso. Womit wir wieder bei den drei Stimmen wären, die Ihr hättet überzeugen können. Chance vertan.

  17. Lieber Alex,
    ich hatte Dir neulich eine Mail geschrieben. Keine Antwort. Wie soll ich Dich von etwas überzeugen, wenn von Dir nichts kommt? Oder war’s Dein Spamfilter? Denke nicht, denn heute morgen bist Du an mir vorbeigerauscht, als kenntest Du mich nicht. Und nein, ich verteidige nicht alles, was schon immer so gemacht wurde. Nur das, was funktioniert hat.
    Ich finde es außerdem gut, dass endlich mehr Journalisten eintreten, und habe mich selbst dafür eingesetzt, dass das leichter wird. Aber: Wenn ich irgendwo neu reingekommen bin, habe ich mich nicht wie die Axt im Walde benommen, wie das ein paar Kollegen vom Tisch rechts hinten heute getan haben. Wir Ehrenamtlichen werden seit längerem im Netz mit Halbwahrheiten, Unterstellungen, Beschimpfungen und sogar haltlosen strafrechtlichen Anschuldigungen traktiert. Dein Stil ist es nicht, das weiß ich. Versetz dich doch einfach mal in unsere Rolle.

  18. Darf ich mal ganz blöd, aber ehrlich interessiert, fragen: Wo genau liegt hier eigentlich die riesige Herausforderung? Die VGW hat lange Zeit Kohle kassiert und den Verlegern gegeben. Nun kommt das Gericht und urteilt: Nö, das gehört den Urhebern. Ist es denn jetzt echt so tricky zu sagen: Ach so, okay, na, wenn das den Urhebern gehört, ups, dann teilen wir jetzt die soundsoviel Millionen durch die Anzahl berechtigter Zahlungsempfänger und schicken jedem seinen Scheck. Und vielleicht schicken wir ein Schreiben mit, wo drinsteht, dass der ein oder andere Verleger vielleicht deshalb draufgeht, und dass man, wenn man will, der VGW Geld zurückgeben kann, das unter den Verlegern aufgeteilt wird.

  19. Fast alle Verleger sind auch Juristen. Ihnen konnte nie entgangen sein, dass die Zahlungen der VG Wort an sie unter bestimmten, nun gerichtlich festgestellten und definierten Umstaenden stets ohne Rechtsgrundlage erfolgten. Konnten sie wirklich glauben, dies wuerde ewig so weitergehen und koennen sie nun ernsthaft hoffen, mit Hilfe der bestohlenen Urheber und der schlecht beratenen Regierung davon zu kommen? Was ist das fuer eine Welt?

  20. Für mich steht fest: Ich werde keine Verzichtserklärungen unterschreiben und frage mich, ob nicht die VGWort und Verlage, die solche Praktiken anwenden wollen, sich strafbar machen. Denn das Gerichtsurteil ist eindeutig und kommt uns Urhebern zugute. Ich stelle fest, die Verlage und ihre Lobbyisten sind schlechte Verlierer. Ein Armutszeugnis für die.

  21. Druckkostenzuschussverlage:

    Die Idee Geld, das ich mir rechtmäßig verdient habe, freiwillig an den Verlag weiterzureichen, der meine Werke verlegt, ist für mich so exotisch, dass sie einen Hauch von Rotlichterotik in sich birgt.
    Zum Glück habe ich einen Verleger, der, wenn wir uns treffen, mich zum Essen einlädt. Die Fronten sind klar. Ich weiß was ich an ihm habe und er gibt mir das Gefühl, zu wissen was er an mir hat.
    Dass er von mir ein Almosen fordern könnte, auch wenn sich sein Verlag gerade in Schwierigkeiten befände, kann ich mir nicht vorstellen.
    Und so ist es richtig, denn ich möchte einen Verlag, der es schafft, auch mit Hilfe meiner Werke, für mich und für sich genügend Geld zu verdienen. Idealerweise durch den Verkauf von meinen Büchern. Gerne auch durch die Inanspruchnahme öffentlicher Kulturförderungen.
    Verlage die von Ihren Autoren Geld fordern, nennt man Druckkostenzuschussverlage, darf es auch geben, aber die müssen dann auch dazu stehen und dürfen nicht von der VG-Wort mit Autorenzuschüssen finanziert werden, sondern zu ihren Autoren sagen:
    “Wenn du dein Werk bei mir veröffentlichen willst, dann musst du dafür bezahlen”, alles andere ist unehrlich und nicht nur gemein gegenüber den getäuschten Autoren, sondern auch gegenüber den Verlagen, die versuchen mit einer ehrlichen Partnerschaft zwischen Verleger und Autor zu bestehen.

  22. Das Gericht hat die Möglichkeit der nachträglichen Rückabtretung von Autorenvergütungen leider ins Urteil geschrieben. Würde die VGWort das nicht ermöglichen, dürften die Verlage die Autoren also trotzdem fragen, ob sie ihnen etwas abgeben wollen. Das würde aber auf dem „freien“ Markt passieren, sie könnten weitaus mehr als die bisherigen 30% fordern und vor allem würden die Autoren dadurch großem Druck ausgesetzt. Die Verlage wüssten ja, wen sie gefragt und wie der geantwortet hat. Also will die VGWort auch auf Autorenwunsch hin die „Organisation“ der Rückübertragung übernehmen, mit einem Verfahren, das anonymisiert ist und in dem nur max. der alte Prozentsatz von 30 %(bzw. 50% im Wissenschaftsbereich) übertragen, bzw mit den Rückforderungen an Verlage verrechnet werden kann (abzüglich 10% Verwaltungsaufwand zu Lasten der Verleger). Bei diesem „geschützten“ Verfahren können die Autoren sich entscheiden, wie sie wollen, der Verlag erfährt keine Namen, sondern nur was er nach der „Verrechnung“ zu zahlen hat.
    Das Verfahren war nach Erklärung der durch das Urteil entstandenen Rechtslage in der MV auch praktisch nicht umstritten, bis auf wenige Ausnahmen, die seltsamerweise die gerichtlich erlaubte Rückforderungsmöglichkeit dem freien Markt und Spiel zwischen Autor und Verlag überlassen wollten. Bei den bekannten Machtverhältnissen zwischen Autoren und Verlegern kann man sich vorstellen, was das bedeuten würde.

  23. Als Kleinverleger und vor allem Selfpublisher mit hohem METIS Aufkommen dank zweier TOP-Seiten habe ich eh die A-Karte gezogen. Ich bekomme aktuell weder als Autor noch als Verleger etwas ausbezahlt – und wenn, dann nicht die volle Summe, die ich als Verleger meiner eigenen Texte zurückzahlen muss.
    Ich empfinde es als kriminell, dass Gelder – unter Vorbealt ausgezahlt – nicht mehr vorhanden sind oder dass auf Verlage Rücksicht genommen wird, die ohne diese Gelder angeblich oder tatsächlich nicht auskommen können. Diejenigen, die geschäftlich blutend, das unrechtmäßig erhaltene Geld korrekt zurückzahlen, sind bei diesem ganzen Gezeter die Dummen. Frechheit und Erpressung siegt? Das wäre ein Armutszeugnis für unsere von allen doch ach so hochgehaltene Kultur…

  24. Es ist absurd, dass derartige Summen, 9-stellige Beträge, von einer so selbstgefälligen Clique nach Gutsherrenart verwaltet werden – zumal es sich ja nicht um private Gelder handelt. Das BGH-Urteil liegt mittlerweile fünf Monate zurück. Eine Zeit, die die Verantwortlichen der VG Wort offenbar ausschließlich damit verbracht haben, Lobbyarbeit für die Verlagsbranche zu leisten. Für die Verlagsbranche, die gemäß dem Urteil eben nicht beteiligt werden darf. Kann man die VG Wort nicht von einer übergeordneten Stelle auflösen und neugründen lassen (dieses Mal vielleicht mit kompetenten und neutralen Verwaltungsmitarbeitern)? Im Prinzip müssen die doch nichts grundsätzlich anderes machen als eine Hausverwaltung oder ein Finanzamt. Das wird sich doch irgendwie organisieren lassen? Da kann man doch nicht nach fünf Monaten sagen: wir haben keine Ahnung, wie das funktionieren soll?

  25. @Ulf J. Froitzheim
    Ich habe mit der VG Wort nichts zu tun, will mich auch nicht zur Sache äußern, weil ich keine Ahnung davon habe. Was mir jedoch auffällt, ist Ihr Stil des Umgang mit Andersdenkenden. z.B. Ihr Beitrag Nr.15. Da schreiben Sie u.a. „Das war die erste vernünftige Idee, die ich von dem Antragsteller seit langem gehört habe.“ Inwiefern bringt das in der Sache weiter, wenn Sie eben noch schnell so en passant erklären, dass der betreffende Herr/Dame in letzter Zeit nur -nach ihrer Auffassung- schwachsinnige Anträge gestellt hat ? Solch ein Stil vergiftet das Klima !

  26. Es ist grotesk, wenn die VG Wort jetzt in einer Presseerklärung (!)
    schreibt, sie könne wegen des Ergebnisses der ao. Mitgliederversammlung nicht mit der Rückforderung der Gelder von den Verlagen beginnen (???!!!). Genauso gut könnte die VG Wort sagen, sie könne von Nutzern keine Nutzungsgebühren verlangen, solange über die Verteilung intern noch keine Einigung bestehe. Natürlich kann die VG Wort mit den Rückforderungen sofort
    beginnen. Dies hätte sie schon nach dem BGH-Urteil unverzüglich tun müssen und das Geld auf einem Konto bunkern, bis über die Verteilung entschieden wird. Für die Rückforderung der VG Wort an die Verleger braucht es keinen Beschluss einer Mitgliederversammlung. Das Unterlassen der Rückforderung ist
    ein schwerer Verstoß gegen die Treuhandpflichten und zeigt, dass es der VG Wort nach wie vor am allerwichtigsten ist, den Verlegern entgegenzukommen. Die Verleger wissen seit der Auszahlung unter Vorbehalt und spätestens seit dem BGH-Urteil, dass sie das Geld zu Unrecht erhalten haben und unverzüglich zurückzahlen müssen. Weder das BGH-Urteil noch die Rückzahlungspflicht waren
    eine Überraschung. Die Verleger wussten schließlich selbst am besten, dass sie keine gesetzlichen Vergütungsansprüche bei der VG Wort eingebracht haben und einbringen. Schon die Ausschüttung an die Verleger, wenn auch unter Vorbehalt, war ein grober Verstoß gegen die Treupflichten gegenüber den Urhebern. Jetzt kann es nur noch um die Verteilung der zur Verfügung stehenden Beträge an die Urheber gehen. Dabei dürften die Verleger – vermutlich auch nach Vereinsrecht, zumindest aber nach den unter anständigen Menschen geltenden Maßstäben – gar nicht mitreden.
    Grotesk ist es auch, dass es die Verleger – als Schuldner (!!!) – beinahe
    geschafft hätten, die geschädigten Urheber mit den als Tischvorlage (!!!) vorgelegten Beschlussvorschlägen zu majorisieren. Man ist bei dem allem eigentlich nur noch sprachlos. Dies war anscheinend gestern auch die Aufsicht, wenn auch dann wohl aus anderen Gründen.
    Der Justizminister wird auch diesmal wieder die Finger im Spiel gehabt haben.
    So bleibt es weiterhin dabei, die Verstöße gegen die Treuhandpflichten zu bemänteln und falls notwendig die Hasskeule zu schwingen. Die wirklich kritischen Fragen werden so nicht beantwortet. Stattdessen hat ein Tatortautor ausgiebig über sich und seine finanziellen Probleme reden können. Dafür sorgte nicht zuletzt die rechtzeitig gestellte Antrag auf Schließung der Rednerliste und die Unterbrechung ihm missliebiger Wortmeldungen durch den Versammlungsleiter, der auch im Übrigen sich nicht gerade durch eine souveräne Versammlungsleitung hervortat, sondern die Interessen seiner Gewerkschaft ver.di verfolgte.

    Aber was kann man erwarten, wenn Vorstand, Verwaltungsrat, Verleger und die Rechtsberater der Berufsgruppen der Autoren und der Journalisten alles getan haben, um der Öffentlichkeit, dem Gericht und den Mitgliedern weiszumachen, Verleger würden bei der VG Wort ebenso wie Autoren Rechte einbringen. Das brauchen sie freilich nach Satzung und Verteilungsplan der VG Wort nicht, schon weil sie gar keine Rechte an gesetzlichen Vergütungsansprüchen hinsichtlich konkreter Werke haben. Das sollte eigentlich ausreichen, um rechtliche Konsequenzen zu ziehen. Nichts anderes gilt hinsichtlich der völlig überzogenen Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten in Höhe von 1 Mio Euro, die die VG Wort verbraucht hat, um den wahren Sachverhalt zu kaschieren. Einsicht in diese Gutachten wird nicht gewährt, obwohl die Urheber diese mit ihrem Geld finanziert haben. Diejenigen, die die Auffassungen von Vorstand und Verwaltungsrat nicht teilen, könnten darauf Vorteile ziehen. Man hat also etwas zu verbergen.

  27. Auch meine 3 Stimmen (1 eigene, 2 in Vertretung) waren anscheinend ausschlaggebend für die Ablehnung des kurzfristig geänderten Antrag des VG Wort-Vorstands. Glücklich bin ich damit nicht, aber den Einwand des Freischreiber-Vorsitzenden Benno Stieber, dass sein Verband den Antrag gerne noch von einem den Autoren nahestehenden Juristen überprüfen lassen wolle, konnte ich gut nachvollziehen. Nun sollten sich m.E. Freischreiber, Martin Vogel, VG-Vorstand und andere Interessierte umgehend zusammen setzen, um einen gemeinsamen, mehrheitsfähigen Antrag für das weitere Vorgehen zu erarbeiten. Den können wir dann auf der nächsten MV am 26.11. zur zügigen Abstimmung stellen.
    Dort möchte ich außerdem folgende Satzungsänderung beantragen: Alle Abstimmungen finden nicht mehr wie bisher nach Berufsgruppen statt, sondern im Plenum. Dort entscheidet die Mehrheit. Begründung: Das bisherige Abstimmungsverfahren ist zeitraubend, umständlich und blockiert, wie wir gestern gesehen haben, die VG Wort. Eine knappe Mehrheit in nur einer von 6 Berufsgruppen kann jede Entscheidung verhindern. Wer sich meinem Vorschlag zur Satzungsänderung anschließen möchte, bitte Mail an mich: rofish2011@gmail.com. Danke!

  28. Wäre es sinnvoll, ein Blankoformular zu erstellen, mit dem Autoren ihre Rückforderungen an die VG Wort richten können, auch unter Hinweis auf evtl. bestehende Ansprüche auf entgangene Zinsen, die seit der Entscheidung des BGH und der Untätigkeit der VG Wort entstanden sind?

  29. Hoffentlich nicht zu langsam festigt sich die Front derjenigen, die nicht bereit sind, auf ihnen zustehendes Geld weiterhin zu verzichten und den Mann zu beschimpfen, dessen erfolgreiche Klage diesen Anspruch rechtsgueltig festgestellt hat.

    Auch ist zu hoffen, dass die Verleger erkennen, dass ein Verzicht des Urhebers auf Rueckzahlung der veruntreuten Gelder u.U. als Zuschuss zum Geschaeftsbetrieb des Verlages gewertet werden kann, was nach den gesetzlichen Regeln bedeutet, dass der Urheber stillschweigend zum Mitinhaber des Verlages avanciert. Wer sich seinen Laden von anderen Leuten finanzieren laesst, macht den Geldgeber möglicherweisezum Teilhaber, auch wenn der Zuschuss nur geringfuegig ist.

  30. 23, Jochen

    „Würde die VGWort das nicht ermöglichen, dürften die Verlage die Autoren also trotzdem fragen, ob sie ihnen etwas abgeben wollen. Das würde aber auf dem „freien“ Markt passieren, sie könnten weitaus mehr als die bisherigen 30% fordern und vor allem würden die Autoren dadurch großem Druck ausgesetzt.“

    Analog dazu könnte man Gastronomen empfehlen, sich vor individuellen Schutzgeld-Erpressungen mittels einer Sammel-Überweisung an die Mafia zu schützen.

  31. Leute, Leute, was wird hier nicht wieder alles geschrieben. Verleger und VG Wort sind also kriminell, ihnen zur Last gelegt wird wahlweise Betrug, Unterschlagung, Untreue, Erpressung, Diebstahl. Geht es auch eine Nummer kleiner? Oder, wer unbedingt meint, mit Strafvorwürfen um sich werfen zu müssen (was übrigens im Falle der Unbegründetheit eine Verleumdung darstellte), möge sich doch die Mühe machen, zum nächstgelegenen Polizeirevier zu gehen. Aber bequemer ist natürlich, einfach mal drauf los zu kriminalisieren.
    Ebenso interessant: Fast alle Verleger sind Juristen? Wie kommen Sie denn darauf, lieber Herr Schirmann? Ich kenne genau einen einzigen, den Herrn Beck vom juristischen Beck Verlag. Die anderen sind meistenteils Geisteswissenschaftler und neuerdings Finanzexperten, so zB sogar der Verleger von Suhrkamp und der vom nicht-juristischen Teil des Beck Verlags. Warum das wohl? Weil die am besten wissen, wie das viele Geld anzulegen ist, das Verlage in diesen Tagen verdienen? Sie kennen sicher die Antwort: Leider ganz im Gegenteil. Wer heute noch Geld in Verlage investiert (und nicht etwa in ein Portal für Tierfutter oder Onlinedating oder Kochrezepte, was ja durchaus und schlauerweise Medienunternehmen getan haben), der will sichergehen, dass am Ende des Tages bzw. Jahres noch knapp schwarze Zahlen rauskommen. Kein Geheimwissen sollte sein, dass die Verlage ganz unabhängig von VG Wort-Themen unter ökonomischem Druck stehen wie noch nie.
    Auch nur die wenigsten Verlage beschäftigen überhaupt Juristen. Im Zweifel stellen Verlage aus guten Gründen lieber Lektoren ein als Juristen. Die wenigen aber, die es gibt, haben alle Hände voll mit dem Tagesgeschäft zu tun. Die komplizierte VG Wort-Thematik und die zunehmend turbulenter werdenden Versammlungen der VG Wort, meist stattfindend am Wochenende, waren über viele Jahre nicht unser aller Lieblingsthema. Warum auch? Der Verteilungsplan wurde jahrein jahraus von Autoren wie Verlagen mit einer bekannten Ausnahme einstimmig beschlossen und von der staatlichen Aufsichtsbehörde abgesegnet.
    Nun aber zu behaupten, wir hätten immer schon wissen müssen, was heute auch Freizeit-Urheberrechtler wissen, nämlich dass der BGH letztlich der zumindest für mich als Durchschnittsjustitiar hochkompliziert begründeten Klage des Dr. Vogel stattgibt, ist ganz schön selbstgerecht. Post festum sind immer alle schlauer.
    Dann wird auch noch als Gewissheit geäußert, dass Verlage aufgrund der „Machtverhältnisse“ abtretungswillige Autoren kujonieren würden. Mit Verlaub, das ist doch unrealistisch: Verlage sind abhängig von guten Autoren. Wir würden doch nicht deshalb einen neuen, vielversprechenden oder einfach nur guten Titel eines Hausautors ablehnen, nur weil er nicht abtretungswillig war. So denken Verlage nicht. Denn was würde dann passieren? Der Konkurrenzverlag würde sich halb totlachen und den Autor umgehend unter Vertrag nehmen. Nein, was wir tun werden und laut BGH auch dürfen, ist auf die Einsicht und die Solidarität der Autoren setzen. Das mag naiv klingen, aber erstaunlich viele Autoren und eben auch deren als knallharte Rechner bekannte Literaturagenten haben sich bereits bei uns gemeldet. Warum? Weil das Vollprofis sind und genau wissen, wie wichtig Verlage gerade in heutiger Zeit sind. Wer das aber nicht so sieht und auf Verlage verzichtet, dem bleibt das unbenommen. Nun, klasse Idee der VG Wort, erfahren wir nicht einmal, wer nicht mitmacht. Gut so, Autoren sollen schreiben und nicht Sorge haben, der Verlag sei ihm böse, weil er tut, was sein gutes Recht ist.
    Bei der Gelegenheit: Kann man nicht endlich mal dieses zunehmend anstrengende Freund/Feinddenken auch hier auf der Seite abbauen? Es macht die Sicht auf die Dinge manchmal einfacher, aber eigentlich sind wir doch alle schlau genug für Differenzierungen und haben echt andere Sorgen, als uns gegenseitig das Leben schwer zu machen.

    Hinweis: Ich bin Justitiar der Verlagsgruppe Random House GmbH, aber als Freizeitautor auch VG Wort-Wahrnehmungsberechtigter.

  32. Ich denke spätestens 2014 nach zwei gewonnen Instanzen und nach der ähnlichen EuGH Entscheidung war ziemlich klar wie es ausgeht. Das VG Wort ab da dann beim BGH noch gewinnt war wirklich sehr unwahrscheinlich…

  33. Sehr geehrter Herr Dresen,
    ich bin mir ziemlich sicher, dass ein Gros der freien Autoren um ein Vielfaches finanziell schlechter dasteht als Großverlage wie Random House. Ich will nicht abstreiten, dass es kleine Einpersonenverlage gibt, die finanziell sehr jonglieren müssen, erstaunlicherweise kommt aber gerade von den mir darunter bekannten mehr Solidarität für die Autoren als von Ihnen.
    Indes, darum geht es faktisch gar nicht.
    Als Justiziar sollten Sie ein rechtskräftiges Urteil von oberster Stelle anerkennen. Es sollte selbstverständlich sein, das nicht weiter infrage zu stellen, diese höchste Autorität würde sonst übrigens auch zum Narren gemacht. Es wird Zeit, dass das Urteil nun endlich vollstreckt wird- zur Not eben auch ohne Billigung der Verlage. Recht muss Recht bleiben.

  34. Lieber Herr Dresen,
    Sie haben sicher Recht mit dem Aufeinanderzugehen, aber das hat sich bisher auch bei der VG Wort noch nicht sonderlich herumgesprochen. Es wird einfach vieles getan, was kein Vertrauen schafft. Dazu zählen die vorsintflutliche Informationspolitik und die doppelt abgesicherte Ein-Drittel-Sperrminorität. Dazu zählen aber auch die ständigen Versuche des Börsenvereins, die Politik zugunsten der Verleger und zu Ungunsten der Urheber zu beeinflussen, und die stetige Weigerung der Verlage, BGH-Urteile tatsächlich umzusetzen, indem man alle möglichen Ausnahmen erfindet. Das betrifft dann auch und in vorderster Front Ihre eigene Rechtsabteilung. Dies alles sollten Sie bedenken, wenn Sie mangelndes Vertrauen und dergleichen beklagen. Auch ich hoffe sehr, daß sich das ändert.

  35. Ich will Sie nicht meinen Erfahrungen bei Gericht langweilen, lieber Patrick S., aber in meiner Funktion als Justitiar gewinne ich Verfahren, die ich verlieren sollte und ich verliere sie, wo ich eigentlich von Rechts wegen gewinnen sollte. Deshalb vermeide ich Prozesse wo ich kann und wenn einer geführt wird, treffe ich wenn möglich alle Vorkehrungen. Wer konnte, hat deshalb seit 2012 Rückstellungen getroffen. Rückstellungen, die bei allen, auch den vermeintlich „Großen“‚ unmittelbar und nicht selten dramatisch ins Kontor schlugen.
    Nur: Wer wie viele kleine, inhabergeführte Verlage unter großen Mühen Jahr ein, Jahr aus von rotschwarzer Null zu schwarzroter Null taumelt, den hätte womöglich die buchhalterisch schon damals vernünftige Rückstellung ins off geschossen. Das mag man glauben oder nicht, das ist sicher nicht vernünftig, aber so funktioniert sie halt, die Verlagsbranche. Tief rationale Menschen machen keine Bücher, denn der Leser, das scheue Wesen, der liest bekanntlich was er will und nicht, was er soll.

  36. @Rainer Dresen

    „Bei der Gelegenheit: Kann man nicht endlich mal dieses zunehmend anstrengende Freund/Feinddenken auch hier auf der Seite abbauen?“

    Sie stricken daran allerdings schon auch selber mit, wenn Sie abtretungswillige Autoren als „verständige“, „besonnene“ „Vollprofis“ mit „Einsicht und Solidarität“ bezeichnen.

  37. Herr Dresen,
    dass Sie nur einen einzigen Verleger kennen, der Jurist ist und kaum einen, der Juristen beschaeftigt, mag Gruende haben, Ihre!
    Andere kennen mehrere Verleger, die, wenn schon nicht selbst Jurist, sich doch mindest von Juristen beraten lassen.
    Die Vermutung, dass der Treuhaender VG Wort, der Teile der Ertraege der Rechte seiner Treugeber trotz wiederholter Ermahnungen jahrelang widerrechtlich an Unberechtigte auszahlt, Untreue begeht, ist wohl kaum von der Hand zu weisen. Sie darf von jedem, der hier mitliest, geaeussert werden. Dazu muss er nicht Jurist sein. Wenn Sie meinen, jemand aussere sich strafrechtlich relevant, koennen ja Sie den Rechtsweg beschreiten,.
    Freundlichen Gruss
    Peter Schirmann

  38. Da findet diese Versammlung, aus welchen Gründen auch immer, schon im Höfbräukeller in München statt und dann sieht mein keine Maß und kein Weißbier auf dem Tisch! Dazu noch zugezogene Vorhänge! Was für eine traurige Gesellschaft!

  39. Rainer Dresen,

    ich zweifle – wie Sie – auch nicht daran, dass Buchverlage meist nett und fair mit Autoren umgehen.

    Allerdings sieht das bei Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen schon wieder ganz anders aus.

  40. Kleiner Tipp an Herrn Froitzheim:
    Wenn Sie glauben, dass Ihre schnöselige Art von oben herab irgendetwas anderes bewirkt als Widerstand, sollten Sie sich lieber schon mal Blutdrucktabletten verschreiben lassen.
    (Schreibt übrigens einer, der mit der Jauchegrube Verlags- und Autorenwesen allenfalls am Rande zu tun hat.)

  41. @Frank Reichelt
    Wenn Sie in München einen besseren Saal der Größe kennen, der bezahlbar und nicht ausgebucht ist, dürfen Sie der VG Wort gerne das nächste Mal beim Anmieten helfen. Ihre Anregung, den Teilnehmern den Konsum der traditionell ortsüblichen Getränke verpflichtend vorzuschreiben, gebe ich gerne weiter. Ich bin zwar grundsätzlich ein Freund nüchterner Verhandlungen, aber vielleicht hätte der Hopfen entspannende Wirkung gehabt und den Freischreibern den Mut verliehen, einer Idee zuzustimmen, die von der falschen (unerwarteten) Seite kam.

  42. @Theo: „Allerdings sieht das bei Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen schon wieder ganz anders aus.“
    Da haben Sie wohl den wunden Punkt erwähnt. Vielleicht sind die beiden wütenden Männer, welche die Versammlung auf eher unsouveräne Art (dazu heute Michael Hanfeld in der FAZ) dominiert und in gewisser Weise auch gesprengt haben, auch eher böse auf eben jene Zeitungs- und Zeitschriften-Verlage. Vielleicht aber irgendwie schon auch auf Buchverlage, vielleicht aber auch nur unzufrieden mit der Gesamtsituation. Was sie jedenfalls getan haben, ist, dafür zu sorgen, dass die einstimmig (!) für die Rückzahlung stimmenden Buchverlage noch weitere Monate nicht zurückzahlen können und die darauf wartenden Buchautoren noch weitere Monate kein Geld bekommen. Es ist hochgradig bemerkenswert, dass einige wenige „Freischreiber“ – Journalisten, darunter der hier vom Zuschauer unversehens zum Handelnden mutierte Stefan Niggemeier, tausenden von Autoren eine um Monate verzögerte Rückzahlung einbrocken konnten. Hätten die Verlage ein derartiges Verhalten an den Tag gelegt und die Rückzahlung torpediert – was sie rein faktisch hätten tun können – es hätte einen Aufschrei gegeben. So aber sind die Freischreiber zufrieden, dass bis November erst mal gar nix geht. Und Stefan Niggemeier darf eine planlose und handlungsunfähige VG Wort besingen, zu deren vermeintlicher Planlosigkeit und Handlungsunfähigkeit er erst durch sein eigenes, im Artikel offengelegtes Abstimmungsverhalten beigetragen hat. Wie sagte doch Hanns Joachim Friedrichs? „Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache – auch nicht mit einer guten Sache; dass er überall dabei ist, aber nirgendwo dazugehört.“ Stefan Niggemeier gehört zweifellos zu den Guten, aber den Satz hat er wohl kurzfristig vergessen.

  43. #14 Frank Reichelt:
    Vielleicht war das eine vorbeugende Maßnahme…?
    Wie peinlich, wenn plötzlich alle – statt zu streiten – schunkelnd das Hofbräuhaus-Lied gesungen hätten!

  44. #4 Rainer Dresen:
    Mag sein, dass Herr Niggemeier vergesslich ist. Es gibt einen Spruch, der vielen Leuten nie eingetrichtert wurde. Er ist sehr viel älter als der von Hans-Joachim Friedrichs: „Eure Rede aber sei Ja, Ja oder Nein, nein! Was darüber ist, ist vom Übel!“ (in Luthers Übersetzung)

  45. @Dresen, #46
    „Was sie jedenfalls getan haben, ist, dafür zu sorgen, dass die einstimmig (!) für die Rückzahlung stimmenden Buchverlage noch weitere Monate nicht zurückzahlen können und die darauf wartenden Buchautoren noch weitere Monate kein Geld bekommen.“

    Wie kommt man auf so einen Quatsch? Das BGH hat eindeutig entschieden, dass die Auszahlungen an die Verlage nicht rechts waren. Somit hätte das Geld von den Verlagen schon lange zurück bei der VG Wort sein MÜSSEN. Dazu muss niemand etwas beschließen, die Gelder wurden unter Vorbehalt ausgezahlt, der Vorbehalt war berechtigt und die VG Wort hätte schon nach wenigen Wochen das Geld wieder haben müssen – und (theoretisch) nach dem gleichen Schlüssel wie den äquivalenten Autorenanteil verteilen können.

    Wie nahe man da als angebliche Autorenvereinigung den Verlegern steht, wird an solchen Handlungen klar. Dass man sich so klar gegen ein höchstrichterliches Urteil stellt, ist einfach nur eine Farce.

  46. @Rainer Dresen: Ich bin in dem exakt gleichen Maße hier Handelnder und Berichterstatter wie der von Ihnen erwähnte Michael Hanfeld. Der einzige Unterschied ist, dass ich anders abgestimmt habe als er, nämlich nicht so, wie Sie es sich wünschten. Den viel-, falsch- und totziterten Friedrichs können Sie da gerne stecken lassen.

    Und weil Sie es immer wieder betonen, wie rühmenswert es ist, dass die Buchverlage sich „einstimmig“ für die Rückzahlung des Geldes ausgesprochen haben: Was denn auch sonst? Das ist Geld, das die Verlage bekommen haben, das ihnen nicht gehört. Natürlich müssen Sie das zurückzahlen. Eigentlich hätten Sie es längst zurückzahlen müssen, und zwar komplett und ohne Verzug.

    Das zeigt doch schon den ganzen Irrwitz der Diskussion, dass die Verlage auch noch mitentscheiden dürfen, ob und wie sie Geld, das – höchstrichterlich bestätigt – den Urhebern gehört, diesen rechtmäßigen Eigentümern zurückzahlen.

    Sie tun, als wäre das eine besondere Art des Entgegenkommens. Nochmal: Es ist mindestens eine Selbstverständlichkeit; vermutlich aber sogar absurd, dass die Verlage da überhaupt ein Mitspracherecht haben.

  47. @Ulf J. Froitzheim
    Wie Sie aus meinem Kommentar eine Verpflichtung zum Konsum alkoholischer Getränke exegieren können, bleibt Ihr Geheimnis. Außerdem gibt es heutzutage überraschend wohlschmeckende alkoholfreie Biere, gerade bayerischer Brauereien. Ich wette, der Hofbräukeller hat davon welche auf der Getränkekarte.

  48. Im Idealfall kann ein gesetzestreuer Verlag zu Unrecht Erhaltenes ohne besondere Aufforderung freiwillig (funktionierende Buchhaltung vorausgesetzt) an die VG Wort zurück überweisen.
    Die VG Wort könnte dann (funktionierende Buchhaltung vorausgesetzt) an die tatsächlich Berechtigten auszahlen.

  49. So als Nicht-Autor, Nicht-Journalist und Nicht-Jurist sitzt man nach dem Lesen solcher Artikel (und vieler drumherum) immer irgendwie fassungslos vor dem Rechner und fragt sich, wie manche Leute noch in den Spiegel schauen können.

    Martin Vogel hat eine andere Rechtsauffassung als viele … nein, als wortmächtige VG-Wort-Mitglieder. Das wurde über Jahre ignoriert. Als einziger Ausweg: Der Rechtsweg. Da hat er nicht nur Recht bekommen, nein, die aktuelle Ausgestaltung wurde in der Luft zerrissen.

    Und dann muss in dem Blog, in dem sich sonst über durch Bäume verdeckte Verkehrsschilder echauffiert wird (vielleicht wäre dies eine sinnvollere Beschäftigung?!) dies hier lesen:

    „Das hat sich bekanntlich geändert, seit der Jurist Martin Vogel vor nunmehr fünf Jahren die VG Wort auf Auszahlung des seiner Rechtsauffassung nach unrechtmäßig an Deutschlands führenden Jura-Fachverlag C.H. Beck ausgeschütteten Verlegeranteils an seinen Tantiemen verklagte.“
    (Wer den Quatsch in Gänze lesen möchte: http://wp.ujf.biz/?p=53057)

    Das steht da wirklich. „seiner Rechtsauffassung“. Als würde sich dieser niemand annehmen. Nachdem diese Auffassung durch drei (!) Instanzen bis hin zum BGH bestätigt wurde.

    Das ist dermaßen unfassbar falsch, FUD und arrogant – da dürfen sich Journalisten dann leider nicht wundern, wenn ihr Berufsstand durch solche schwarzen Schafe als „Lügenpresse“ betitelt werden.

    Und der FUD wird ja nicht nur auf privaten Verkehrsschilder-Blogs verbreitet, selbst in der FAZ steht so etwas hier:

    „Dessen Entstehung geht übrigens – und da schließt sich der Kreis – auf den sogenannten Professorenentwurf zum Urheberrechtsgesetz aus dem Jahr 2002 zurück, der unter der damaligen Justizministerin Herta Däubler-Gmelin in Kraft trat. Verfasser des Entwurfs war – Martin Vogel.

    Der Dreischritt lautet also: erst die Rechtsgrundlage schaffen, dann gegen die VG Wort klagen, dann in der bestehenden Form auflösen.“

    Wahnsinn, wusste noch gar nicht, dass in Deutschland Recht durch 5 Professoren „geschaffen“ wird und nicht durch das Parlament.

    Was man in der FAZ nicht so alles liest (so es der eigenen Agenda dient).

    Eigentlich kann man da nur noch kotzen gehen.

  50. Sehr geehrter Herr Froitzheim,
    ich sehe zwar die Notwendigkeit, dass sie eine recht umfangreiche finanzielle Transaktion möglichst elegant und nennen wir’s mal schonend über die Bühne bringen müssen. Und dass sie ehrlich daran interessiert waren und sind, einen fairen und für alle Seiten tragfähigen Kompromissvorschlag vorzulegen. Und gehen wir der Einfachheit halber mal davon aus, dass Ihre Tischvorlage genau das war. Ok?
    Und jetzt stellen Sie sich mal vor, sie kommen morgens zur Arbeit, und Ihr Chef legt Ihnen einen neuen Arbeitsvertrag auf den Tisch, den Sie bitte bis zur Mittagspause unterschrieben beim Personalbüro abliefern sollen, weil die Schreibkraft nur halbtags arbeitet.
    Würden Sie sich nicht etwas mehr Bedenkzeit ausbedingen?
    Falls nein, würden Sie den Vertrag immer noch spontan unterschreiben, wenn Sie ihn in Vertretung Ihrer ganzen Abteilung unterschreiben sollen?
    Falls dazu ja, ist es Ihnen aber wenigstens nachvollziehbar, warum manche Menschen das evt. anders sehen?
    Bitte als Manöverkritik werten und nicht als persönlichen Angriff: mit der kurzen Vorlaufzeit und dieser verbissenen Vorgeschichte ist der Ausgang wenig verwunderlich. Und das liegt auch an der VG Wort; niemand hat Sie davon abgehalten, den Kompromissvorschlag eine Woche eher auszuarbeiten und rumzuschicken. Oder einen Monat.

    Disskläimer: ich nix Schriftsteller, Djurnalist oder Autoah.

  51. Ach ja:

    Übermedien-Abo abgeschlossen. Und ich hoffe, dass Herr Vogel und die Freischreiber ihren Kampf zuende führen. Wenn es anders nicht geht, dann geht es halt nicht anders.

  52. Ich würde gerne noch eine Sache verstehen wollen, die sich mir nicht erschließt: Was versprechen sich die Verlage von einem anonymisierten, freiwilligen Rückzahlungsverfahren? Die wenigsten Autoren werden es wohl unterzeichnen und diejenigen Altruisten darunter, denen es ein Anliegen ist, ihren Verlagen den Rücken zu stärken, steht es doch jederzeit frei, ihnen das Geld zu schenken! Dafür braucht es kein Verfahren, das den ganzen Auszahlungsprozess nur lähmt!
    Insofern ist das, was die DJU und VG Wort da anzetteln, doch wirklich eine Farce! Wobei sich dann noch final die Frage stellt, ob die Verlage denn Ruhe geben würden, wenn das Pro-Forma-Verfahren angewandt würde mit dem Ergebnis, dass es kaum ein Autor unterzeichnet. Das wäre dann eine echte Komödie.

  53. @Steffen
    Lesen Sie doch mal die Urteile von LG, OLG und BGH, bevor Sie so leichtfertig darüber schreiben, wie eindeutig und klar das alles gewesen sein soll.
    Bei jedem Zivilprozess geht es um unterschiedliche Rechtsauffassungen. Jede Instanz legt Gesetze aus, und am Ende bekommt eine Partei Recht.
    Eine Auffassung setzt sich durch. Diese Darstellung falsch zu finden heißt an ein objektives Recht zu glauben.

  54. @Stefan Niggemeier: Sie haben Recht, auch Michael Hanfeld von der FAZ und übrigens auch Detlef Esslinger von der SZ haben als Journalisten zugleich mitgestimmt als auch hernach darüber – kritisch – berichtet.
    Es macht für mich aber schon einen Unterschied, ob man die angebliche Handlungsunfähigkeit und Planlosigkeit mit herbeiführt und dann darüber berichtet oder ob man sie, wie die genannten Kollegen, verhindern will und dann deren niemanden nutzenden Eintritt beschreibt. Und ganz ehrlich: Für mich macht es schon einen Unterschied, ob das jemand von der FAZ oder der SZ macht oder mein (noch aus „Bildblog“Zeiten) „Hero“ , der Grimme- Preisträger Niggemeier.
    Si tacuisses philosophus mansisses.
    Zum angeblich „absurden“ Mitspracherecht der Verlage: Das ist schlicht und ergreifend dem Vereins- und Satzungsrecht geschuldet. Noch sind die Verlage Mitglieder, auch wenn Dr. Vogel auch das gerne ändern würde. Meinen Sie aber, es macht Spaß, noch dazu am letzten Spätsommertag in München, der eigenen „Selbstentleibung“ zuzustimmen? Das war aber unsere Pflicht und Schuldigkeit, und wir sind ihr nachgekommen. Ist Ihnen aufgefallen, wie das Verlags-Votum ausgefallen ist? Die Verlage haben unisono zugestimmt. Hätten sie, die nach der kurzfristigen Beschlussvorlagen-Änderung mit drastisch verkürzten Rückzahlungsfristen umzugehen gehabt hätten und trotzdem zugestimmt haben, hätten sie also eine Obstruktionspolitik wie die Freischreiber an den Tag gelegt, dann hätten Sie die Kommentarspalte hier aber schließen müsssen vor lauter traffic.
    So, genug jetzt von mir zu dem Thema, im November geht es ja weiter, und auch heute scheint noch die Sonne in München. Morgen debattiert man die VG Wort-Problematik ja auch noch im Literaturhaus.

  55. @Thalia
    Es ist sicher richtig, dass ein Großteil der Autoren die Ansprüche nicht abtreten wird. Aber diejenigen, die es wollen, dürfen es laut BGH. Es geht gerade um Anonymität für die, die es NICHT wollen. Vielleicht ist das das Missverständnis.

  56. @ULF J. FROITZHEIM:

    Recht bekommen hat Herr Vogel. 3x. Bis zum BGH.

    Es ist eben NICHT MEHR die Rechtsauffassung des Herrn Vogeln. Das war sie bis zum Urteil des LG München. Seitdem ist es gültige Rechtsprechung.

    Wie verbohrt muss man sein, um dies nicht auch klar so benennen zu können? Was ist so schwer daran einzugestehen, dass die jahrzehntelange Praxis der VG Wort – auch wenn man sie total dufte findet – mit dem Gesetz nicht vereinbar und illegal ist?

    Sie erweisen sich, ihrer Sache und der VG Wort einen Bärendienst (wie auch der Kollege in der FAZ), wenn sie mit solchen Aussagen Tatsachen suggerieren, die einfach falsch sind.

    PS: Wo wir gerade so schön plaudern, ich bin ja schon ein bisschen schadensfroh, dass die VG Wort-Satzung, deren Einteilung in „Berufsgruppen“ ja die Verleger massiv besser gegenüber den Autoren stellt, so dermaßen um die Ohren geflogen ist.

    Oder welchen Sinn hat diese Einteilung? Warum erhalten knapp 5000 Verlage das identische Stimmgewicht wie 140.000 Autoren? Schon irgendwie merkwürdig, oder?

  57. @Dresen:
    „Zum angeblich „absurden“ Mitspracherecht der Verlage: Das ist schlicht und ergreifend dem Vereins- und Satzungsrecht geschuldet. Noch sind die Verlage Mitglieder, auch wenn Dr. Vogel auch das gerne ändern würde.“
    Lassen sie mich raten: Da ist Dr. Vogel sicherlich auch der völlig falschen Ansicht, die sich auch gar nicht mit geltendem Recht vereinbaren lässt, wie bei der Ausschüttung an die Verleger? ;)

  58. @Jochen, 23

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Vogel-Fall nicht „die Möglichkeit der nachträglichen Rückabtretung von Autorenvergütungen leider ins Urteil geschrieben“, sondern die Möglichkeit zur Abtretung von Ausschüttungsansprüchen besteht spätestens seit 1963, als der BGH das bereits so entschieden hat. Im damaligen Fall ging es allerdings um den Verkauf u.a. dieser Ansprüche. An die kostenlose Abtretung an Verlage hat damals wohl niemand gedacht.

    Die Verlage dürfen Urheber immer fragen (sofern ihnen das nicht zu peinlich ist), ob sie ihnen „etwas abgeben“ wollen. Die VG Wort kommt dabei nur ins Spiel, wenn Urheber Ansprüche gegenüber der VG Wort an einen Dritten (z.B. einen Verlag) abtreten sollen oder wollen. Also: Egal, ob und was die VG Wort hier regelt, Bettelbriefe an die (direkte) Adresse der Urheber, z.B. nach der Ausschüttung mit dem Wunsch nach Rückzahlung der jeweiligen Verlagsanteile (also keine Abtretungen im engeren Sinne), sind weiterhin möglich – und ja nicht völlig unrealistisch, wenn man bedenkt, dass bei der anonymisierten Abtretung vielleicht nicht viel rumkommt („Lieber Urheber, leider konnten wir auf diesem Wege nur 5% des Betrags einsparen, den wir zurückzahlen müssen. Wenn das so bleibt, werden wir den Verlag schließen /vorläufig weniger Bücher verlegen/weniger Übersetzungsaufträge vergeben. Bitte überlege, ob Du nicht vielleicht doch …“). Bisher steht nirgends, dass jene Verlage, die im Rahmen der Abtretungsregelung der VG Wort Ansprüche anmelden, sich im Gegenzug verpflichten müssen, auf weitere private Forderungen an Urheber zu verzichten.

    Deshalb wär´s mir lieber, wenn die VG Wort generell keinen kostenlosen Abtretungen von Nachforderungsansprüchen an Verlage zustimmen würde – wozu sie gemäß §9 des Wahrnehmungsvertrags ja befugt ist. (Wer als Urheber seinen Verlag unterstützen möchte, überweist ihm halt nach der Ausschüttung die entsprechenden Beträge als Spende zurück.)

    Aber was soll´s. Die anonymisierte Regelung der geänderten Beschlussvorlage ist schon okay. Damit kann ich leben.

  59. #60 Rainer Dresen:
    Geben Sie doch ein gutes Beispiel:
    Zahlen Sie die „Unrechtsgelder“ sofort zurück und raten Sie Random zum Austritt aus der VG Wort.
    Danach können Sie schweigen und Philosoph bleiben!

  60. @Froitzheim: Ich glaube Sie haben mich immer noch nicht verstanden oder wollen mich nicht verstehen: Wozu brauchen diejenigen Autoren, die ihr Geld spenden wollen, eine Formularie? Sie können ihr Geld jederzeit verschenken. Es steht jedem frei.Wenn die Verlage so edel sind, keinem Autor zu verübeln, sein Geld zu behalten, wie behauptet, sollte sich also eine anonymisierte Formularie damit von selbst erledigen.

  61. @Thalia, #64:
    Die Autoren, die ihr Geld dem Verlag spenden wollen, bräuchten keine Formulare. Entweder überweisen sie es zurück, oder bringen ein Bündel Scheine vorbei.
    Die Autoren, die _nicht_ so großzügig sein können oder wollen, *brauchen* die Formulare, damit der Verlag nicht anruft und sagt: „Hey, wir stecken finanziell etwas in der Klemme. Kollege x hat schon sein Geld überwiesen und Kollegin y auch. Wir wollen ja keinen Druck machen und so, und es ist natürlich Dein Geld, aber wenn wir unser Programm zusammenstreichen müssten, weil wir’s gerade nicht so dicke auf dem Konto haben, von Kollegin y und Kollege x werden wir uns als allerletztes trennen, ich mein ja nur…“
    Als Urheber hätte man dann natürlich die Wahl, dem „nichtvorhandenen“ Druck nachzugeben, ihm nicht nachzugeben (und sich ggfs. demnächst einen neuen Verlag zu suchen) oder direkt einen neuen Verlag zu suchen.
    Ohne diese Diskretion, könnte ich mir vorstellen, würde mancher spendenbereite Urheber schon aus Solidarität auf die Spende verzichten.

  62. 62. Steffen

    „Oder welchen Sinn hat diese Einteilung? Warum erhalten knapp 5000 Verlage das identische Stimmgewicht wie 140.000 Autoren? Schon irgendwie merkwürdig, oder?“

    Das ist nur merkwürdig, wenn man vergisst, dass es auch unter den 140.000 Autoren ganz verschiedene Berufe und Interessenlagen gibt, die sonst vom zahlenmäßig größten Beruf regelmäßig majorisiert würden.
    Ein bisschen hat man das ja am Samstag erlebt. Obwohl die belletristischen Autoren und Übersetzer und die Wissenschaftsautoren deutlich mehr Geld von den Verlagen zurückbekommen werden als die Journalisten, hat ein Teil der journalistischen Berufsgruppe die Interessen der anderen durch das Dreiviertel-Quorum majorisiert. Die Folge ist, dass diese Autoren jetzt, obwohl sie anders abgestimmt haben, auf absehbare Zeit kein Geld erhalten. Beide Berufsgruppen haben sich übrigens auch mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, dass es Autoren anonymisiert ermöglicht werden sollte, auf Teile ihrer Rückzahlungen zugunsten ihrer Verlage zu verzichten. Das mag man merkwürdig finden, aber es ist ein Beleg dafür, dass es auch unter Autoren unterschiedliche Interessenlagen gibt.

  63. @Jochen:

    Der kleine Haufen an Journalisten konnte doch nur deswegen den Rest majorisieren, weil es das völlig bescheuerte Wahlrecht gibt. Das eben dazu dient, zwangsläufig die Interessen der Verleger zu schützen.

    Dass sich wenig Autoren an diesen „Wahlen“ beteiligt, verwundert mich nicht. Die sind über den Check froh und sonst ist es ihnen egal. Wäre es mir auch, wenn ich eine Stimme hätte und ein Verlagsvertreter hat verhältnismäßig 66 Stimmen.

    Was will man da als Autor groß bewirken? Selbst wenn sich ALLE Autoren einige wären, könnten die Verleger in ihrer eigenen Gruppe sich gegen jede Veränderung sperren.

    Ich kann mich daher der Meinung von Herrn Vogel, dass die Verleger in der Frage „Werden die Verleger an Ausschüttungen der VG Wort beteiligt?“ keinerlei Stimmrecht haben dürfen, nur anschließen.

  64. Eigentlich könnte auf Grund des BGH-Urteils sofort die Auszahlung beginnen. Wenn die VG Wort jetzt nicht mal den Sommer 17 als Termin der Rückzahlung halten kann, wird einigen Autoren nur der Klageweg helfen. Auch um eine Verjährung zu vermeiden.

  65. @Jochen:

    Die Folge ist, dass diese Autoren jetzt, obwohl sie anders abgestimmt haben, auf absehbare Zeit kein Geld erhalten.

    Naja, das kann zwar sein, und der Eindruck wurde am Samstag auch erweckt, muss aber nicht. Angepeilt (keineswegs zugesagt) war vom VG-Wort-Vorstand ursprünglich mit seinem Entwurf, das Geld mit der nächsten Hauptausschüttung im Sommer 2017 auszuzahlen. Ich weiß nicht, warum das nicht möglich sein soll, wenn man sich bei der nächsten Mitgliederversammlung im November auf ein Verfahren einigt.

  66. In der Berufsgruppe 2 sind Journalisten, Sachbuchautoren und Übersetzer von Sachbüchern. Wer „die Journalisten“ beschuldigt, tut damit wider besseres Wissen so, als hätten sich hier Leute eingemischt, die mit Büchern und Verlagen gar nichts zu tun haben.

  67. @Peter R
    „Bisher steht nirgends, dass jene Verlage, die im Rahmen der Abtretungsregelung der VG Wort Ansprüche anmelden, sich im Gegenzug verpflichten müssen, auf weitere private Forderungen an Urheber zu verzichten.“

    Doch. Nicht wortwörtlich, aber sinngemäß.

  68. @66 Thalia
    „Ich glaube Sie haben mich immer noch nicht verstanden oder wollen mich nicht verstehen“

    Irrtum. Ich meine jedenfalls zu verstehen, was Sie nicht verstehen (wollen). Also noch mal:

    „Wozu brauchen diejenigen Autoren, die ihr Geld spenden wollen, eine Formularie*?“

    Nicht diejenigen, die auf den Verlegeranteil verzichten, profitieren von dem Formular, das sie ausfüllen. Dieses schützt die Interessen der Anderen, also derer, die es NICHT ausfüllen wollen und das von den Verlegern zurückgezahlte Geld haben wollen.
    Anders gesagt: Wer fürchtet, dass gierige Verleger das Geld ihren Schreibern wieder abluchsen wollen, muss für dieses Formular sein, das ironischerweise von denen ausgefüllt werden muss, die den Verlegeranteil fair finden.

    (* Ich weiß nicht, was eine Formularie von einem Formular unterscheidet, meine Genderisch-Kenntnisse sind ausbaufähig. ;-) )

    Bedenken Sie bitte: Nicht jeder Verleger ist ein Scheusal, nicht jeder ist ein ausbeuterischer Großkapitalist, der aus der Hirnschale seiner Autoren Schampus schlürft, nicht einmal jeder ist ein gewiefter Kaufmann. Es geht doch niemandem darum, Medienkonzerne zu hätscheln, sondern im Gegenteil zu verhindern, dass am Ende nur die Großen übrig bleiben und die Autoren bloß noch die Wahl haben zwischen übermächtigen Medienriesen und Selfpublishing.

    „Sie können ihr Geld jederzeit verschenken.“

    Keiner von ihnen wird aus Dusseligkeit oder Gutmütigkeit Geld „verschenken“. Allein die unterschwellige Unterstellung beleidigt diese Autoren. Ich denke nicht, dass irgendwer das Recht hat, Schriftsteller bei ihrer Entscheidung zu bevormunden oder diese als außenstehender Dritter zu bewerten. Das ist einfach nur anmaßend.

    Übrigens: Wäre es eine Schenkung, wäre es zugleich ein Geschenk ans Finanzamt. Die vorgeschlagene Lösung bedeutet aber, dass man darauf verzichtet, einen Anspruch geltend zu machen. „Nein, danke“ zu sagen ist nicht dasselbe wie „Her damit!“ und „ich schenke es her“.

  69. @76:

    „Nicht diejenigen, die auf den Verlegeranteil verzichten, profitieren von dem Formular, das sie ausfüllen. Dieses schützt die Interessen der Anderen, also derer, die es NICHT ausfüllen wollen und das von den Verlegern zurückgezahlte Geld haben wollen.“

    Und es schützt eben diese Leute nicht davor, dass die Verleger trotzdem Druck aufbauen können, es doch irgendwann mal auszufüllen. Mir ist klar, dass das nicht jeder Verleger tut (warum muss das betont werden?), aber es kann eben passieren. Wo doch gerade – so der Ductus von dir – die Verlage so knapp bei Kasse sind und das Geld brauchen.

    Das einzig wirklich Schützende ist es, diese Art der Ausschüttung an die Verlage zu unterbinden.

  70. 46, Rainer Dresen:

    (@Theo: „Allerdings sieht das bei Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen schon wieder ganz anders aus.“
    Da haben Sie wohl den wunden Punkt erwähnt. )

    Problematisch scheint mir nur, dass Sie den wunden Punkt dann in ihrer Replik anschließend hübsch umgehen. So wird das nichts. So kriegen Sie auch keine Gräben zugeschüttet.

    Ein Beispiel: die Zeitungsverlage hatten bislang (nach eigener Angabe) die VG Wort-Einnahmen in die „Akademie Berufliche Bildung der deutschen Zeitungsverlage“ investiert. Nun soll diese Einrichtung geschlossen werden.
    Was sagt uns das? Eine Branche betrachtet die Qualifizierung ihrer Beschäftigten als nicht zwingend notwendig. Besser kann man ja gar nicht die ständigen Sonntagsreden vom Qualitätsjournalismus des BDZV demaskieren. Und dann erwarten Sie, auch nach all den Schikanen der Zeitungsverleger gegen Redaktionen und Autoren in den zurückliegenden Jahren, ein freundliches Miteinander? Komm, wir schenken den Zeitungsverlegern ein paar Milliönchen – vielleicht können sie dann mal Tariflöhne zahlen, wo sie doch bei Gewinnmargen unter 15 Prozent stets das große Wehklagen anstimmen?

    Was das – immer wieder falsch verstandene – Zitat von Hajo Friedrichs betrifft: da ist mir Stefan Niggemeier weitaus unverdächtiger als ein Leitender Redakteur der FAZ, der exakt die Interessen seines Brötchengebers in Zeilen gießt.

    Ah, Herr Froitzheim: ihre rechtsphilosophischen Auslegungen (#59) sind bemerkenswert. Als ob höchstrichterliche Urteile von einer Art Tageslaune abhängen, auf dass man diese Urteile im Grunde nicht mal wirklich akzeptieren müsse…

    Ich hoffe mal nicht, dass Sie hier für den Vorstand des djv sprechen.

  71. @Daniel
    Einfach mal ins Blaue zu spekulieren, ohne Ahnung von der Materie zu haben, ist keine gute Idee.

    Abgesehen davon, dass die VG Wort weder ein Interesse noch die Absicht hat, Autorenansprüche verjähren zu lassen (zu wessen Gunsten denn?), wäre das frühestens Ende 2019 ein Thema (2016 plus drei Kalenderjahre).

  72. @Peter R #64
    Ich kenne nicht das Urteil von 1963 und bin auch kein Jurist, der das vielleicht in einem alten Wälzer seiner Handbibliothek fände.
    Es ist aber eh egal. Erstens ist das geltende UrhG nicht mehr das von 1963, zweitens lagen zwischen damals und heute Jahrzehnte, in denen das über Wahrnehmungsverträge und Verteilungspläne geregelt wurde und es nur zwei Prozentsätze gab – 30 und 50.

  73. @Steffen #77
    „Das einzig wirklich Schützende ist es, diese Art der Ausschüttung an die Verlage zu unterbinden.“
    Die VG Wort kann nichts unterbinden, was der BGH erlaubt.
    Wenn sie sich heraushält, kann jeder Verlag, der sich dafür nicht zu schade ist oder es nötig hat, seine Autoren nach Belieben mit Zuckerbrot und Peitsche traktieren. Deshalb bin ich dafür, dass wir uns da nicht raushalten.
    Weitere Kritik bitte an den BGH. (Uups, schon wieder was politisch Unkorrektes geschrieben!)

  74. @Theo #78
    „Ich hoffe mal nicht, dass Sie hier für den Vorstand des djv sprechen.“

    Da kann ich Sie beruhigen: Nein.

    Wie kommen Sie eigentlich darauf? Was genau hat der DJV damit zu tun, außer dass ich beitragszahlendes Mitglied des bayerichen Landesverbandes bin? Hat mich jemand in ein Amt gewählt, von dem ich nichts weiß?

    Ich bin auch kein Rechtsphilosoph und will deshalb keinen philosophischen Diskurs über die Unberechenbarkeit von Gerichtsentscheidungen welcher Instanz auch immer führen. Ich frage nur: Haben Sie jedes Urteil bejubelt, das der BGH je gefällt hat, selbst wenn es auf formaljuristischen Füßen stand? (Lesen Sie die Begründung zum 63a i.d.F. von 2008, und Sie wissen, was ich meine.)

  75. 69. Steffen
    „Dass sich wenig Autoren an diesen „Wahlen“ beteiligt, verwundert mich nicht. Die sind über den Check froh und sonst ist es ihnen egal. Wäre es mir auch, wenn ich eine Stimme hätte und ein Verlagsvertreter hat verhältnismäßig 66 Stimmen.“

    Kann das sein, dass sie belletristische Autoren, Übersetzer, Drehbuchautoren, Dramatiker und Wissenschaftsautoren für Idioten halten? Kann ich mir nicht vorstellen.

    71. Stefan Niggemeier

    „Angepeilt (keineswegs zugesagt) war vom VG-Wort-Vorstand ursprünglich mit seinem Entwurf, das Geld mit der nächsten Hauptausschüttung im Sommer 2017 auszuzahlen. Ich weiß nicht, warum das nicht möglich sein soll, wenn man sich bei der nächsten Mitgliederversammlung im November auf ein Verfahren einigt.“

    Hoffen wir mal, dass genug Einigungswillige zusammenkommen.

  76. Um mal die Diskussion etwas konkreter zu machen: Das hier ist die Vorlage des Vorstands, die am Samstagvormittag plötzlich auf dem Tisch lag. Hellgrau unterlegt sind alle Änderungen. Man beachte vor allem I., §5, „Möglichkeit der Verrechnung mit abgetretenen Ansprüchen von Urhebern“.

    So zu tun, als unterscheide sich diese Vorlage eigentlich nur in Marginalien von der, die Wochen vorher an alle Mitglieder verschickt wurden, finde ich ein bisschen unredlich.

    Ein Beispiel dafür, an dem man sieht, dass da mit heißer Nadel gestrickt wurde, findet sich in 2a. Dort steht:

    Der Verlag hat sich zugleich damit einverstanden zu erklären, dass die VG Wort gegenüber dem Verlag keine Auskünfte erteilen wird, die Rückschlüsse auf die Identität der jeweiligen Urheber zulassen und insoweit auf etwaige Informationsansprüche zu verzichten.

    Damit ist, wie Herr Staats auf der Mitgliederversammlung einräumen musste, nur höchst indirekt angedeutet, dass die VG Wort solche Auskünfte in keinem Fall erteilen wird. Es steht eigentlich nur da, dass die Verlage erklären müssen, auf solche Auskünfte zu verzichten. Es fehlt womöglich ein einfacher Satz, der (gegenüber den Urhebern) eine solche Anonymität garantiert.

    Dass das eventuell ein Versäumnis sein könnte, hat Herr Staats, wie gesagt eingeräumt. Korrigiert wurde das vor der Abstimmung nicht.

    Unter Experten durchaus umstritten ist auch, ob eine solche Abtretung von Ansprüchen nicht doch eine Schenkung darstellt; ob am Ende die Urheber diese Einnahmen, die ihnen zustanden, aber die sie den Verlagen lassen, in irgendeiner Weise besteuern müssen. Die Antwort des Vorstands auf der Mitgliederversammlung war ein eher vages: Neinnein, da könne man sich schon drauf verlassen, dass das so geregelt würde, dass da die Urheber nix versteuern müssen.

    Gut, da könnte man sich natürlich auch einfach drauf verlassen. Die werden schon wissen, was sie tun, die Leute im Vorstand und im Verwaltungsrat der VG Wort. Die würden da ja nichts vorschlagen, was sich später als unwirksam oder rechtswidrig herausst… oh wait.

  77. @Theo #78 II

    Was die ABZV-Sache betrifft, gebe ich Ihnen Recht, jedenfalls was den Stellenwert der journalistischen Fortbildung im BDZV betrifft.

    Das Thema Abtretung betrifft den BDZV aber nicht. Die von der inoffiziellen Freischreiberfraktion aufs Eis geworfene Beschlussvorlage sieht die Möglichkeit der Abtretung ausschließlich bei Verlagen vor, nicht bei Verbänden.

  78. @81:

    „Die VG Wort kann nichts unterbinden, was der BGH erlaubt.“
    Also, ganz ehrlich, als Jurist betätigen sie sich hoffentlich nicht. Nur weil etwas erlaubt ist, muss man es ja nicht tun. Natürlich MUSS der VG Wort von sich aus keinerlei Abtretungserklärung von Rechten der Autoren (oder eines Anteils) an die Verleger anbieten. Nur weil es das BGH ERLAUBT, heißt dies nicht, dass sie es tun MÜSSEN. Völliger Quatsch.

    (Schon putzig, wie ja erst das jahrelange – nach dem Urteil des BGH illegalen – Ausschütten von Geldern an die Verleger ja nur ein krasses Fehlurteil des Gerichts und irgendwie ja nicht so richtig binden sein soll, aber wenn das BGH etwas ERLAUBT, es dann plötzlich ein MUSS sein soll :p)

    „Wenn sie sich heraushält, kann jeder Verlag, der sich dafür nicht zu schade ist oder es nötig hat, seine Autoren nach Belieben mit Zuckerbrot und Peitsche traktieren. Deshalb bin ich dafür, dass wir uns da nicht raushalten.“

    Ähm – Moment. Die VG Wort wollte hier ein Instrument schaffen, bei dem der Verleger jederzeit weiß, wer und was an ihn abgetreten hat. Und somit seine Autoren unter Druck setzen kann. Das haben sie jetzt durch eine „anonymisierte“ Form ersetzt.

    Das aber, was hier wirklich den Druck Verleger->Autor auslöst, ist immer noch vorhanden ((Teil-)Abtretung der Autorenrechte).

    „Weitere Kritik bitte an den BGH. (Uups, schon wieder was politisch Unkorrektes geschrieben!)“
    Wozu? :)

    Das BGH hat im Grunde den Status Quo festgeschrieben: Die Autoren erhalten 100% der Ausschüttungen der VG Wort.

    Das durfte, darf und wird auch jederzeit jeder Autor gern an seinen Verlag weiterreichen, wenn dieser Almosen benötigt :)

  79. @83:

    „Kann das sein, dass sie belletristische Autoren, Übersetzer, Drehbuchautoren, Dramatiker und Wissenschaftsautoren für Idioten halten? Kann ich mir nicht vorstellen.“

    Ich hoffe nicht! Und ich hoffe auch, dass sie rechnen können.

    Aber was hat dies konkret mit der nicht-Geichberechtigung der verschiedenen Akteure in der VG Wort zu tun?

    @84:
    Danke, das ist ja mal sehr interessant. Und selbst der juristische Laie merkt, wie da hurtig gearbeitet wurde, aber dann nicht zuende gedacht wurde.

    Die Steuerproblematik „Schenkung“ halte ich für nicht unwesentlich. Bekanntlich sind Finanzämter da immer sehr kreativ.

  80. @niggi #84

    Könnten wir uns darauf verständigen, Haarspaltereien zu unterlassen?
    Hat Herr Staats irgendwelche Anlässe dafür geliefert, ihn für unredlich zu halten? Aber egal: Konstruktive Kritik ist doch in so einer Sitzung jederzeit möglich. Vielleicht lästert irgendwer darüber, er sei wohl auf einer Redaktionskonferenz, aber jeder darf mittels eines mündlichen Änderungsantrags bessere bzw. eindeutigere Formulierungen zur Abstimmung stellen. Es kam kein solcher Verbesserungsvorschlag.

    Im Übrigen hat meines Wissens niemand von Marginalien gesprochen. Es handelt sich um sehr überschaubare Passagen, die einen gebildeten Menschen nicht intellektuell überfordern. Jeder darf natürlich misstrauisch sein. Die Zeit hätte am Samstag durchaus gereicht, die Ergänzungen via Smartphone einem Juristen zur kritischen Gegenlesen zu senden, wenn man sich schon nicht auf sein eigenes Urteilsvermögen verlassen mag.

  81. @88:

    „Die Zeit hätte am Samstag durchaus gereicht, die Ergänzungen via Smartphone einem Juristen zur kritischen Gegenlesen zu senden, wenn man sich schon nicht auf sein eigenes Urteilsvermögen verlassen mag.“

    Und eine Klitsche, die so ihre Satzung bestimmt, erhält das staatliche Monopol darauf, treuhändisch locker 100 Millionen € im Jahr zu verwalten und gerecht zu verteilen?

  82. @Steffen #81

    Der BGH hat nicht geschrieben, dass 100 % den Autoren gehören. Das ist eine Interpretation. So einfach ist die Sache nicht. Studieren Sie doch noch mal die Urteilsbegründung.

    Und Ihr Eingangsstatement verstehe ich nicht. Sie stellen da meine Worte irgendwie auf den Kopf. Ich bezog mich auf das Ansinnen, die VG Wort solle unterbinden, dass Verlage sich Rechte abtreten lassen. Und das widerspräche dem BGH-Urteil, das solche Abtretungen ausdrücklich für zulässig erklärt. Die VG kann da also nicht in dieser Form eingreifen.

  83. @Ulf J. Froitzheim: Unredlichkeit habe ich Herrn Staats mit keinem Wort unterstellt. Tatsache hingegen ist es, dass die VG Wort jahrelang an einem Verfahren festhielt, das sich als rechtswidrig herausstellte. Insofern gibt es sicherlich keinen Anlass, einfach mal davon auszugehen, dass das schon seine Richtigkeit hat, was der Vorstand der VG Wort da vorlegt.

    Kleiner Einblick in den Verlauf der Sitzung, über die Herr Froitzheim sagt, jeder hätte doch konstruktive Kritik üben und einen Änderungsantrag stellen können. Ein Kollege – kein Freischreiber, glaube ich, aber anders als Herr Froitzheim war ich über die genauen Grenzen der angeblich streng top-down-geführten Freischreiber-„Fraktion“ nicht so informiert – wies am Saalmikrofon in der Aussprache darauf hin, dass da womöglich ein Satz fehlt. Herr Staats, geschäftsführender Vorsitzender, sagt: Hmhm, ja, vielleicht, unter Umständen, könnte was dran sein.

    Niemand verliert daraufhin irgendein weiteres Wort darüber. Der Vorstand kommt nicht von sich darauf, bei der Abstimmung lange später, vielleicht nach Rücksprache mit dem externen Juristen, der mit ihm auf dem Podium saß, vielleicht nach Gebrauch seines Smartphones, eine geänderte Version vorzustellen. Der Versammlungsleiter fragt nicht nochmal nach. Ein Antrag, die Sitzung um 20 Minuten zu unterbrechen, wird abgelehnt. Ein Antrag, die Abstimmung auf November zu verschieben, wird abgelehnt. Einem Antrag auf Schluss der Debatte wird zugestimmt.

    Und dann heißt es hinterher: „Es kam kein solcher Verbesserungsvorschlag“, selbst Schuld also.

  84. @UJF, #88:
    Weil samstags Juristen auch immer däumchendrehenderweise in ihren Kanzleien sitzen und nur darauf warten, per Smartphone eingesandte Verträge gegenlesen zu dürfen?
    Und die Freigabe erfolgt dann per Fahrradbote?

    Ähm, mit Verlaub, wie dürfte man sich die Überarbeitung denn nach Rücksprache mit den jeweiligen Juristen per E-Mail vorstellen? Zu jedem Paragraphen des Änderungsantrages, zu dem es Vorschläge mit „besseren oder eindeutigeren Formulierungen“ gibt – und ich wette, Leute, die hauptberuflich ihre Brötchen mit guten und eindeutigen Formulierungen verdienen, hätten da jede Menge zu machen – wird einzeln abgestimmt? Oder über alle zusammen? Wenn man eine zweidrittel Mehrheit braucht, werden Einigungen extrem erschwert, wenn es mehr als zwei Alternativen gibt.
    Bei konservativer Schätzung wären Sie bei diesem Vorgehen wahrscheinlich immer noch am Diskutieren, bzw. das Hofbräuhaus hätte sie zugunsten der nächsten Veranstaltung rausgeworfen.

    Ihr Vorschlag, wie Herr Niggemeier et alii sich samstag besser hätten verhalten sollen, klingt theoretisch ja ganz gut, ist aber nicht praxistauglich.

  85. @Steffen
    Es geht hier erstens nicht um die Satzung. Zweitens ist es in einem Verein üblich, auf Mitgliederversammlungen über Beschlüsse zu diskutieren und einen Konsens zu finden. Es ist nicht üblich, dass ein anderer Verein, dessen Mitglieder keine satzungsmäßigen Sonderrechte genießen, den Willen einer überwältigenden Mehrheit durch ein hauchdünnes Veto bricht. Der von der Satzung gedeckte, aber nicht bezweckte Geschäftsordnungstrick ist ein Vorschlaghammer und allenfalls als ultima ratio zur Abwehr einer katastrophalen Fehlentscheidung legitim. Pure Bedenkenträgerei erfüllt dieses Kriterium nicht.

  86. @90:
    „Der BGH hat nicht geschrieben, dass 100 % den Autoren gehören. Das ist eine Interpretation. So einfach ist die Sache nicht. Studieren Sie doch noch mal die Urteilsbegründung.“

    Gern, Zitat aus dem Urteil:
    „Eine Verwertungsgesellschaft hat die Einnahmen aus der Wahrnehmung der ihr anvertrauten Rechte und Ansprüche ausschließlich an die Inhaber dieser Rechte und Ansprüche auszukehren; dabei muss sie diese Einnahmen in dem Verhältnis an die Berechtigten verteilen, in dem diese Einnahmen auf einer Verwertung der Rechte und Geltendmachung von Ansprüchen der jeweiligen Berechtigten beruhen.
    […]
    Den Verlegern stehen nach dem Urheberrechtsgesetz keine eigenen Rechte oder Ansprüche zu, die von der Beklagten wahrgenommen werden könnten.“

    Quizfrage: Wie viel Prozent der Rechte gehören nach dieser Begründung den Autoren, wie viel den Verlegern?

    https://www.youtube.com/watch?v=rTyN-vvFIkE

    „Und Ihr Eingangsstatement verstehe ich nicht. Sie stellen da meine Worte irgendwie auf den Kopf. Ich bezog mich auf das Ansinnen, die VG Wort solle unterbinden, dass Verlage sich Rechte abtreten lassen. Und das widerspräche dem BGH-Urteil, das solche Abtretungen ausdrücklich für zulässig erklärt. Die VG kann da also nicht in dieser Form eingreifen.“
    Ich stelle da nichts auf dem Kopf, sie lesen (oder wollen nicht verstehen), was ich schreibe.

    Der „Service“ der VG Wort (wie in jeder vom Vorstand vorgeschlagenen Satzung enthalten), ein Formular anzubieten, mit dem diese Rechteabtretung möglich ist (ob nun anonym oder nicht anonym), ist deshalb kein „Muss“, nur weil es der BGH „erlaubt“. Das können Urheber und Verleger auch unter sich klären, da muss die VG Wort keinen „Service“ für anbieten.

  87. @mycroft #92
    Wenn ein Verein, dessen Mitglieder von den Entscheidungen betroffen sind, einen eigenen juristischen Beistand beiziehen möchte, weil er dem anwesenden Juristischen Berater seiner Berufsgruppe aufgrund falscher Religionszugehörigkeit nicht vertraut, muss er eben einen engagieren. Das kostet Geld, klar, aber wenn man argwöhnisch ist, muss man das halt lockermachen.

  88. @94:

    „Es geht hier erstens nicht um die Satzung. Zweitens ist es in einem Verein üblich, auf Mitgliederversammlungen über Beschlüsse zu diskutieren und einen Konsens zu finden.“

    Aber natürlich! Aber dazu gehören mehrere Dinge. Rechtzeitige Kommunikation von Beschlüssen, ausreichend Bedenkzeit, eventuell entsprechende Aussprachen.

    Kurz mal per Smartphone einen Anwalt anrufen gehört da sicherlich NICHT zu.

    Wenn man bei der VG Wort meint, bei solch einer hitzigen Debatte am Tag selbst mit einem stark geänderten Vorschlag aufzukreuzen – dann darf man sich nicht wundern, wenn das fehlschlägt.

    „Es ist nicht üblich, dass ein anderer Verein, dessen Mitglieder keine satzungsmäßigen Sonderrechte genießen, den Willen einer überwältigenden Mehrheit durch ein hauchdünnes Veto bricht. Der von der Satzung gedeckte, aber nicht bezweckte Geschäftsordnungstrick ist ein Vorschlaghammer und allenfalls als ultima ratio zur Abwehr einer katastrophalen Fehlentscheidung legitim. Pure Bedenkenträgerei erfüllt dieses Kriterium nicht.“

    Ach so. Dieser „Trick“, besteht jetzt genau wo drin? Dass in einer Berufsgruppe, die per 2/3-Mehrheit zustimmen MUSS laut Satzung, damit ein Antrag als angenommen gilt, diese Mehrheit nicht zustande kommt?

    Entschuldige mal, aber das nennt sich eben Demokratie. Und was soll alleine dieses „als ultima ratio zur Abwehr einer katastrophalen Fehlentscheidung“? Wer entscheidet das denn? Der Vorstand? Warum haben sie dann überhaupt noch diese (offensichtlich in ihrer Denkweise) Alibi-Veranstaltung von Mitgliederversammlung? Ach ja, weil sonst der Vereinstatus weg wäre. Blöd aber auch.

    Ich bin wirklich entsetzt, je mehr man hier von dir liest, was für eine Klüngel-Veranstaltung diese VG Wort ist. Dass so ein Verein ein staatliches Monopol bekommt – ich zweifel immer mehr daran. Das ist ja wie einem Kleinkind eine Schusswaffe in die Hand zu drücken. Völlig unverantwortlich.

  89. Kann mir hier vielleicht noch mal jemand erklären, warum die Zeitungsverlage ihren – also unseren – Anteil dem Zeitungsverlegerverband geschenkt haben, der ihn wiederum in Fortbildungsakademien gesteckt hat, die jetzt geschlossen werden müssen, weil das Geld nicht mehr fließt. Der Zweck heiligt die Mittel? Ich bin als Freie aus Zeit- und Geldgründen noch nie in einer solchen Akademie gewesen, hätte das (laut BGH doch eigentlich mir zustehende) Geld aber sehr gut für eine bürotechnische Aufrüstung oder Recherchereisen gebrauchen können. Warum soll ich den paternalistischen Verlegern nun auch noch dankbar sein, dass sie meinen Geldanteil in Akademien gesteckt haben, von denen nur andere, nämlich in der Regel fest angestellte und damit eh schon privilegierte Journalisten profitiert haben? Verstehen kann man all das nicht. Aber vielleicht ist es alles auch ganz anders. Herr Niggemeier erwähnt in seinem Hofbräuhaus-Text, dass es sich um ein Missverständnis gehandelt habe, dass die Zeitungsverlage außen vor seien. Man habe nur erst mal juristisch prüfen müssen. Herr Hanfeld von der FAZ hat diese Passage gar nicht erst erwähnt. Deshalb würde es sich im Interesse von uns freien Journalisten sehr lohnen, dieses „Missverständnis“ einmal genauer zu beschreiben, gern aufzudröseln. Einverstanden?

  90. Was hätte eigentlich dagegen gesprochen, dem VG Wort-Vorschlag schon im Interesse der auf den Startschuss zur Rückzahlung wartenden Autoren NICHT zu widersprechen und bis November, wo man sich ja nolens volens eh wieder trifft, den Advokaten seines Vertrauens über die Sache gehen zu lassen? Falls erforderlich könnte man dann ja immer noch eine Mehrheit für eventuell für sinnvoll erachtete Ergänzungen einwerben. Just thinking.
    Stattdessen wurde von angeblichen Beschleunigungs-Befürwortern bewusst ein Verzögerungsmechanismus in Kauf genommen. Entschuldigung, aber die Absurdität dahinter will offenbar niemand hier sehen.
    A propos: Was auch niemand sehen will und was in der heutigen FAZ sehr gut beschrieben wurde, ist ein Auftreten wie das der aufgeregt-dominant agierenden Feischreiber-Protagonisten am Samstag. So was hat man lange nicht gesehen, so unschön, so unschön. Wenn das die Zukunft der VG Wort ist, dann wird man sich dort auch vom Zwischenmenschlichen her wohl auf eine Zeitenwende einzustellen haben. Die, wenn es nach Dr. Vogel und anderen Möchtegern-VG Wort-Bestimmern geht, längste Zeit VG Wort-Mitglieder gewesenen Verleger mögen zwar in den Augen den Freischreiber mehrheitlich rechtsbrecherische Diebe, Betrüger, Veruntreuer und auch sonst fragwürdige Gesellen sein, aber die Umgangsformen wenigstens entsprechen zivilisatorischen Grundstandards.

  91. Herr Dresen, bei aller Sympathie: Ich habe vor Jahren (bei einer Versammlung der Wahrnehmungsberechtigten) erlebt, wie die Masse der Anwesenden – Podium, Plenum, alle – zwischenmenschlich mit Herrn Vogel umgegangen ist. Das war in einer Weise abstoßend, die bei mir nachhaltig Eindruck hinterlassen hat.

    Sie können auch im Blog von Herrn Froitzheim viel menschliche Wärme finden, den Leuten gegenüber, die anderer Meinung sind als er. Und in der FAZ wurden die Freischreiber-Leute am Donnerstag schon mal prophylaktisch in die Nähe von aufmarschierenden Braunhemden gerückt, da hatte noch keiner von denen armrudernd am Mikro gestanden. So unschön, so unschön.

  92. Tja, und was machen wir jetzt, lieber Stefan Niggemeier? Im Privaten muss man die Jungs ja insgeheim alle mögen, den Rennrad fahrenden prinzipientreuen und brillanten Juristen Dr. Vogel, den so herrlich engagierten Ilja Braun, dem man nun wirklich nicht vorwerfen kann, vordergründig auf Sympahien aus zu sein und neuerdings sogar den mir bis dahin nicht bekannten, aber bewundernswert geschickt agiernden (haben Sie gelesen, wie er das Samstags-Nicht-Ergebnis Meedia erklärt hat?) Herrn Stieber. Wenn die Genannten aber in die Nähe eines Saalmikrofons begeben, geht ein kollektives Aufstöhnen durchs Auditorium. Muss das sein? Vielleicht ja, aber besser wärs doch ohne. Was tun?

  93. @100:

    „Muss das sein? Vielleicht ja, aber besser wärs doch ohne.“

    Also dürfen in der VG Wort nur Autoren vertreten sein, die dem Vorstand nach dem Mund reden? Oder wo liegt da die Grenze?

    Der Kollege Froitz hat ja auch schon so schön gesagt, dass dieses „Blockieren“ eines Antrags ja gar nicht für diese Querulanten von den Freischreibern gedacht gewesen ist, sondern eigentlich nur „als ultima ratio zur Abwehr einer katastrophalen Fehlentscheidung “ – wobei die Antwort noch aussteht, wer dies definiert: Der Vorstand oder nicht doch die Mitglieder?

  94. Ja, Herr @Dresen, was macht man da? Besser ware es natürlich ohne Widerspruch so wie früher (dann gäb’s auch dieses vermaledeite BGH-Urteil nicht) oder gleich ganz ohne Abstimmungen, dann wäre das mit den Entscheidungen nicht so unsicher. Und Sie hätten es am Samstag noch rechtzeitig zum Badesee geschafft. Sie hatten ja schon in der Sitzung in ihren Wortbeiträgen auf das schöne Spätsommerwetter verwiesen. Im November wenn die Tage kürzer geworden sind, sind sie dann ja vielleicht Debatten um den besseren Verteilungsplan etwas aufgeschlossener.

  95. Ich fand die Kritiker am Mikrofon eigentlich bemerkens- und bewundernswert gelassen dafür, dass dieser Verein offenbar große Probleme damit hat, Kritik an seinen „das haben wir aber schon immer so gemacht“-Verfahren anzuhören oder zu akzeptieren.

  96. Nur falls Sie das – wie es scheint – nicht wissen:
    Die Verwertungsgesellschaften lassen sich – auch ohne BGH – niemals Verlagsrechte übertragen, weil sie sonst nach der zwingenden Vorschrift des Verlagsgesetzes als Verleger tätig werden müssten. Sie wären dann als VG Treuhänder von Urhebern und als Verleger Lizenznehmer im gleichen Laden, was nicht zulässig ist.

    Da Verleger keine Rechte haben, die sie einer VG übertragen könnten, wenn diese lt. Gesetz ausschliesslich die im UrhG behandelten Rechte wahrnehmen darf, können sie keine VG-relevanten Rechte an eine VG übertragen und somit auch nicht an den Erträgen der von der VG wahrgenommenen Nutzungsrechte beteiligt werden.

    Die Mitgliedschaft von Verlegern in einer ausschliesslich Urheberrechte wahrnehmenden VG ist also schon von daher völlig sinnlos.

    Die Verleger haben in VG Wort und in anderen VG’s der beschriebenen Art (z.B. auch der GEMA) nichts zu suchen. Dies wird sich in den kommenden Jahren durchsetzen.

    Dass der Gesetzgeber Verleger in Urheber verwandeln will, kommt in etwa dem Versuch gleich, aus Speisefischen Kalaschnikows herzustellen.

    Wenn höchstrichterlich festgestellt wurde, dass Verleger in der Vergangenheit – weshalb auch immer – zu Unrecht an den Ausschüttungen einer VG beteiligt waren, haben sie das zu Unrecht Erhaltenene ohne Murren und ohne Zögern, vor allem aber ohne besondere Aufforderung zurück zu geben.

    Bevor ich’s vergess’: Wird, wie zu lesen war, Religion ins Spiel gebracht, hüte man sich! Und: Wer etwas geschenkt haben möchte, soll gefl. “Bitte” sagen.

  97. @UJF, #95:
    Dass Anwälte Geld kosten, wurde meinerseits nie bestritten. Der Punkt, den ich ansprach, war der, dass die _Zeit_ kosten. „Falsche Religionszugehörigkeit“ ist nicht ganz der richtige t.t.; wenn innerhalb einer Gruppe (hier VG-Wort-Mitglieder) konkurrierende Interessen vorliegen (könnten), kann der Jurist, dessen Mandant die Gruppe als solche ist, nicht Vertreter der Gruppe gegen andere Vertreter derselben Gruppe vertreten. Und selbst, wenn das erlaubt wäre, wäre es ziemlich dämlich. Wenn Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber streiten, gehen Sie ja auch nicht zu dessen Haus-und-Hof-Kanzlei.
    Ergo wäre ein externer Jurist das Mittel der Wahl, ergo muss man den bezahlen. Und wenn der sich erst montags meldet, kann man samstags nicht abstimmen. Und wenn jemand samstags abstimmen soll, und der vorher seinen Anwalt konsultieren will, muss man ihm das fragliche Dokument eben _vor_ Samstag geben. Und wenn man das Dokument vor Samstag aber nicht fertig kriegt (obwohl es ja nicht so kompliziert gewesen sein kann, wenn es niemanden intellektuell überfordert), dann darf man sich nicht beschweren. Bzw., man darf sich schon beschweren, aber bei wem und über wen?
    Weiterhin, ein paar Fragen sind ja nicht nur juristischer, sondern auch praktischer Natur.
    Wie z.B. soll die Anonymität beim Urheberverzicht garantiert werden? Was passiert, wenn doch einer petzt?
    Da die Abtretungen (lt. Tischvorlage) bis 28.2.2017 eingegangen sein müssen, unterstelle ich mal, dass dann das abgetretene Geld den jeweiligen Verlagen überwiesen wird, und der Rest wie gehabt den restlichen Urhebern. Das hieße, eine Auszahlung vorher ist gar nicht angedacht gewesen? Gut, angenommen, im November wird die Tischvorlage, evt. mit besseren und eindeutigeren Formulierungen, angenommen. Was spräche dagegen, den Einsendeschluss so zu lassen?
    Ob man von den Abtretungen generell Gebrauch machen will, kann man sich ja auch jetzt schon überlegen.

    Wie schon weiter oben gesagt, so, wie der Vorlauf, von Ihnen unwidersprochen, geschildert wurde, ist es nicht weiter verwunderlich, dass die Leute nicht machen, was Sie wollen. Man sollte Kunden, Geschäftspartner und Vereinskollegen mit mehr Respekt behandeln, wenn man was von Ihnen will (und warum sonst hätte man sie als Kunden, Geschäftspartner oder wäre in ihrem Verein?). Und, nebenbei, Ihr Umgangston hierzublog lässt bei mir zumindest den Verdacht aufkommen, dass das nicht einfach nur unglücklich rübergekommen ist, der Komplexität der ach-so-intellektuell-überschaubaren Sache und/oder der Kürze der Zeit geschuldet, sondern das das tatsächlich Ihrer Einstellung wiedergibt.

    @Rainer Dresen, #98: weil man nicht „unter Vorbehalt“ abstimmen kann, vllt.? Angenommen, jemand mit Jurastudium fände bis November noch einen fetten Bock, aber der Vorstand sagt: „Angenommen ist angenommen.“ Das Procedere, die bereits angenommene Tischvorlage dann rückwirkend abzulehnen, würde, so mein bisheriger Eindruck, eher Jahre als Monate dauern.

  98. Dann ists ja gut, wenn von anderen insbesondere auch Herrn Brauns Redebeiträge als „bewundernswert gelassen“ aufgenommen wurden, dann wird es an mir und meiner kuscheligen Verlagssozialisation gelegen haben, dass ich ein paar Mal zusammengezuckt bin am Samstag. Richtig aufgebracht aber will ich ihn dann lieber nicht erleben…..
    @Herrn Stieber: Ich bade gar nicht so gerne wie offenbar Sie (denken), ich habe nur als jemand, der sein Leben lang von Berufs wegen mit Konflikten und Streitereien zu tun hat, gelernt, dass man im Umgangston gar nicht konziliant genug sein kann, wenn man was verändern will. Gerade in einer langjährigen Konsensveranstaltung wie der VG Wort.
    Was meinen wiederholt von Ihnen launig aufgegriffenen Hinweis auf das schöne Wetter betrifft: Wenn Sie einmal mein hohes Alter erreicht haben, gehen Sie vielleicht auch sorgsamer mit der eigenen und der Lebenszeit anderer um als in jungen Jahren. Alles geht, nichts muss.

  99. Lieber Ulf Froitzheim,

    @75:

    Ich kann leider schlecht beweisen, dass irgendetwas NICHT in der Beschlussvorlage steht. Wenn Sie meinen, es stünde „doch“ drin, und sei´s nur sinngemäß, wäre ich für eine genauere Angabe dankbar.

    @90:

    „Ich bezog mich auf das Ansinnen, die VG Wort solle unterbinden, dass Verlage sich Rechte abtreten lassen. Und das widerspräche dem BGH-Urteil, das solche Abtretungen ausdrücklich für zulässig erklärt. Die VG kann da also nicht in dieser Form eingreifen.“

    Damit stellen Sie die Dinge auf den Kopf. Wenn Abtretungen illegal wären, bräuchte man den §9 des Wahrnehmungsvertrags gar nicht („Die Ansprüche der Berechtigten gegen die VG Wort können nur mit Zustimmung der VG Wort abgetreten werden.“). Nur weil sie eben rechtmäßig sind, kann die VG Wort regeln, wie sie mit solchen Ansinnen umgehen will – und ihre Zustimmung z.B. verweigern! Was sie auch tun sollte, wenn es nach mir ginge.

  100. @Rainer Dresen, #106

    „Wenn Sie einmal mein hohes Alter erreicht haben, gehen Sie vielleicht auch sorgsamer mit der eigenen und der Lebenszeit anderer um als in jungen Jahren.“

    So schön scheint die Sonne in München dann heute doch nicht gewesen zu sein, oder? Schließlich verkündeten Sie schon vor einigen Stunden: „genug jetzt von mir zu dem Thema“ (#60). An ihrem eitlen Sonnenschein kann es aber schwerlich gelegen haben. Sie drehen sich ja dann doch recht viel um sich selbst. Mein‘ ja nur so.

  101. Liebe Diskutanten,
    es scheint mir inzwischen ein schwer nachvollziehbares Stadium der gegenseitigen Schuldzuschreibungen, Prinzipienreitereien und Besserwissereien erreicht zu sein, wie es leider oft erreicht wird in solchen Kommentarspalten nach dem Austausch aller sinnvollen Argumente und Gegenargumente. Vielleicht täusche ich mich da auch. Aber wäre es nicht besser, mal wieder etwas „erdiger“ und pragmatischer zu diskutieren. Vielleicht sollten wir mal gegenseitig anerkennen, dass es d e n Autor nicht gibt (von Verlegern rede ich jetzt mal gar nicht), sondern ganz verschiedene, mit ganz unterschiedlichen Interessen, auch gegenüber ihren Verlegern.
    Die meisten Autoren, auch die, die sich am Samstag dagegen entschieden haben, können doch vom Prinzip her mit der veränderten Vorlage des VG-Wort Vorstandes leben, wenn sie denn nicht noch ganz versteckte Fallstricke erkennen. So ist zumindest mein Eindruck, wenn ich mich durch die entsprechenden twitter-Känäle, aber auch die Kommentare hier lese.
    Wie schwierig der „Stein des Weisen“ zu finden ist, macht auch die Diskussion hier deutlich. Vielleicht erkennen wir das alle mal an, unterstellen nicht immer gleich klandestine Absichten und überlegen, wie wir die Kuh vom Eis kriegen. Denn vor allem die große Menge der nicht in einer MV anwesenden Mitglieder erwarten, dass die VG-Wort handlungsfähig bleibt und ihnen Geld überweist und auch in Zukunft mit der Industrie, dem Staat und allen anderen, die unsere Werke nutzen, stark verhandelt.

  102. Frage: Gilt das Urteil eigentlich für Texte im Internet (METIS) gleichermaßen? Ich habe meinen Autorenanteil erhalten, der Inhaber der Webseite hat seinen Verlageranteil aber nie beantragt. Der Verlegeranteil wurde also nie ausbezahlt. Ist sicherlich kein Einzelfall. Wie handhabt VG Wort solche Fälle, wie wird mit diesem nicht abgerufenen Geld umgegangen?

  103. @Lukas #110
    Metis wird zwar nicht explizit erwähnt, ist aber indirekt betroffen.
    Zu Ihrem speziellen Problem kenne ich die Antwort nicht, kümmere mich aber drum. Bitte hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten im Kommentarbereich eines Beitrags in meinem Blog (keine Angst, schalte ich nicht frei). Dann klären wir das. Zur Info: Ich bin Mitglied der Arbeitsgruppe Metis bei der VG Wort.

  104. Ulf J. Froitzheim (#85),

    „Was die ABZV-Sache betrifft, gebe ich Ihnen Recht, jedenfalls was den Stellenwert der journalistischen Fortbildung im BDZV betrifft.
    Das Thema Abtretung betrifft den BDZV aber nicht. (…) sieht die Möglichkeit der Abtretung ausschließlich bei Verlagen vor, nicht bei Verbänden.“

    Meine Güte, Herr Frotzheim, was ist denn das nun für eine Nebelkerze? Die VGW-Einnahmen der Zeitungsverleger gingen an den Verband.

    [Zitat: „Könnten wir uns darauf verständigen, Haarspaltereien zu unterlassen?“ – Wer hat´s geschrieben? (#88)]

    „Was genau hat der DJV damit zu tun, außer dass ich beitragszahlendes Mitglied des bayerichen Landesverbandes bin?“

    Erzählen Sie das doch mal dem DJV, der Sie als DJV-Vertreter in der VG Wort bezeichnet. Mal so gesagt: angesichts der bisherigen Beiträge in diesem Thread von Ihnen wäre ´ne Art vertrauensbildende Maßnahme ihrerseits nicht so ganz falsch.

  105. Liebe Diskutanten,
    ich bitte um Verständnis, wenn ich hier nicht den ganzen Tag verbringen kann, zumal einige Spezialisten sehr geübt darin sind, anderen die Worte im Mund zu verdrehen.
    Ich bin Freiberufler, nicht der Pressesprecher der VG Wort, und muss zur Abwechslung auch mal wieder Geld verdienen.
    Diejenigen, die dank ihres Blicks von außen alles besser wissen als ich, sind heute schon herzlich eingeladen, sich am 25. Mai 2019 um meine Nachfolge im Ehrenamt zu bewerben. Ich bin gespannt, wie lang die Schlange wird.

  106. Lieber Herr Dresen,

    ich war am Samstag nicht in München, bin als Freischreiber-Gründungsmitglied nicht neutral und versuche auszublenden, wie bei der Sitzung selbst und nun hier die Gemüter hochkochen. Jeder Jeck is anders und jeder gibt sich eben auf seine Weise Mühe, sich zu blamieren. Geschenkt. Die wahre Tragik dieser Angelegenheit besteht darin, dass sich hier einmal mehr offenbart, wie sehr es in diesem System an einem entscheidenen Schmiermittel mangelt: nämlich an Vertrauen.

    Ulf Froitzheim wirft sich hier in jede sich bietende Schlacht. Dabei es geht und ging ihm am Samstag darum, das Bestmögliche für Autoren rauszuholen, von denen er selbst einer ist. Ich zumindest nehme ihm das ab. Was aber mindestens genauso augenfällig ist: wer sich hier alles nicht zu Wort meldet. Kein Justiziar der Journalistenverbände, kein Vertreter der Presseverlage. Niemand bis auf Michael Hanfeld, der einen Bericht veröffentlicht, nach dessen Lektüre man die FAZ zum Löschen hetzerischer Inhalte auffordern möchte.

    Es mag in der Buchbranche anders zugehen (ich habe selbst ein paar Mal das Vergnügen gehabt, auch bei Ihnen). In den journalistischen Verlagen aber haben freie Journalistinnen und Journalisten in den vergangenen Jahren mit großen Augen dabei zugesehen, wie die guten Sitten auf eine Weise erodiert sind, wie ich das nicht für möglich gehalten hätte, als ich in diesen Beruf gestartet bin. Man muss das gar nicht an Personen fest machen. Ich glaube nicht, dass alle Verlagsmanager und -juristen Monster sind. Aber die Überheblichkeit und Rigorosität, mit der Verlage einerseits die Qualitätskeule schwingen und andererseits nichts unversucht lassen, mit Verweis auf die wirtschaftliche Situation den Freien noch mehr Rechte abzujagen (und damit Raubbau an den Bedingungen treiben, die Qualität erst möglich machen) waren und sind wirklich unappetitlich. Der Beitrag von Michael Hanfeld ist für die Haltung nur ein besonders müffelndes Stück.

    Es ist in so einer Situation einfach sehr ungeschickt, am Vortag Änderungen in den Text zu redigieren und den Leuten vor Ort keinerlei Gelegenheit zu geben, sich diese Änderungen in Ruhe anzuschauen und mit einem eigenen Juristen zu besprechen. Und sei das auch noch so sehr seit jeher Usus. Und es ist ebenso ungeschickt, mit einer paternalistischen Haltung, die in den Köpfen der handelnden Personen fest betoniert zu sein scheint, darauf zu verweisen, dass das schon alles seine Richtigkeit habe. Wie soll man jemandem vertrauen, der durch sein Handeln nichts tut, was Vertrauen weckt? So vernagelt kann man doch gar nicht sein. Kann man aber offenbar doch. Und so läuft hier eine Debatte, die sich mehr und mehr verheddert, persönlich wird und mit vollem Karacho am eigentlichen Problem vorbeischießt.

    Es bräuchte jetzt einen Schlichter oder besser noch eine Schlichterin, dann würden sich die Herren besser benehmen. Und ein Verfahren bis zum nächsten Treffen im November, das sicherstellt, dass alle Anwesenden im Vorfeld genug Zeit gehabt haben werden, sich mit dem konkret vorliegenden Entwurf zu beschäftigen. Es kann doch wirklich keiner einen weiteren Hanfeld zu diesem Thema lesen wollen.

  107. Lieber Diskutant Froitzheim,

    diese Nummer – „die anderen verdrehen die Worte“ – bei (anerkanntermaßen) großer eigener Virtuosität auf dem Gebiet, das hat schon was.

  108. @Theo
    Letzter Kommentar in diesem Thread:
    Ich weiß nicht, wer für Sie „der DJV“ ist, aber sagen Sie ihm, dass er irrt oder eine flapsige bzw. sachlich falsche Formulierung gewählt hat.
    Weder der DJV noch die Freischreiber noch ver.di oder sonst wer hat irgendeine Möglichkeit, seine „Vertreter“ in die Gremien zu entsenden. Wäre es so, müsste mich ja der Verbandstag wählen oder der Bundesvorstand bestimmen. Das ist nachweislich Quatsch. Meine Verwaltungsratskollegen und ich sind gewählt von den Mitgliedern ihrer jeweiligen Berufsgruppe in der VG Wort. Die Leute, die mich gewählt haben, sind in ganz verschiedenen Verbänden organisiert. Die allerwenigsten in „meinem“. Ich bin deshalb auch niemandem im DJV Rechenschaft schuldig. Im Gegenteil freue ich mich, wenn bei meinen Verbandskollegen endlich das Interesse am Urheberrecht erwacht.
    Alles klar? Gute Nacht.

  109. Herr Froitzheim, Sie mögen Nebelkerzen.

    („Weder der DJV noch die Freischreiber noch ver.di oder sonst wer hat irgendeine Möglichkeit, seine „Vertreter“ in die Gremien zu entsenden.“)

    Ich habe nirgendwo von einem offiziellen Mandat gesprochen. Jedoch: Wenn die Zugehörigkeit zu einer Organisation so unwichtig ist, warum wird sie dann stets so gerne betont?

    „Noch mal Nachlese zu den VG-Wort-Gremienwahlen am Freitag und Samstag: Ich danke den Kollegen von ver.di und den Freischreibern, dass sie bei der Delegiertenwahl auch die DJV-Kandidatin Livia Syttkus unterstützt haben.“

    Quelle: http://wp.ujf.biz/?p=4034

    Gute Nacht.

  110. @Ulf J. Froitzheim . … wenn ich das mir zustehende Geld endlich bekomme, möchte ich mich als langjähriger Autor (seit 1996) zum Ende meiner Karriere wieder mehr ehrenamtlicher Arbeit widmen und Ihren bisherigen ehrenamtlichen „Job“ gerne übernehmen, weil er Ihnen ja – laut eigener Aussage – irgendwie „leid“ ist. Geben Sie mir bitte Bescheid. Ich werde die Interessen der Autoren (meiner und Ihrer Kollegen) ganz sicher gut vertreten … Ich habe langjährige Erfahrung in der Führung eines sehr großen Vereins …

    Dieser Post ist kein Scherz, sondern ernst gemeint :-) … Recherchieren hilft in meiner Berufsgruppe manch ein Mal …

  111. Als Außenstehender finde folgendes bezeichnend:

    Hier wird denjenigen, die gegen die rechtswidrige Verteilung der Gelder gekämpft haben, nun von den langjährigen Verteidigern eben dieser Praxis eine Verzögerungstaktik vorgeworfen.

    Und über den „Rat“ per Smartphone sich in einer solch komplexen Angelegenheit juristische Beratung einzuholen, kann jeder Jurist nur den Kopf schütteln.

  112. Ich habe mal zu der Rückzahlung an die Urheber eine ganz praktische Frage. Warum peilt die VG Wort an, die Gelder erst mit der Hauptausschüttung 2017 an die Urheber zu überweisen? Es wäre doch problemlos möglich, in Form einer zweiten Abschlagszahlung den einbehaltenen Verlegeranteil der Ausschüttungen 2015 und 2016 schon deutlich vorher zu überweisen. Hierfür muss man nicht auf Rückzahlungen der Verlage warten. Spätestens nach der Mitgliederversammlung 2016, wenn man sich dort auf ein Fahrplan für die Rückabwicklung einigt, müsste das doch unverzüglich möglich sein.

  113. Da die Deaktivierung der Kommentarbenachrichtungen nichts bewirkt, hatte ich den Post von @Theo in der Mailbox. Man soll Trolle nicht füttern, aber vielleicht will der Gute ja gar nicht trollen und es sieht nur so aus. ;-)

    Also, mein lieber Theo: Wenn Sie das (uralte) Zitat genau lesen, steht da, dass Kollegen, die drei verschiedenen Verbänden bzw. Gewerkschaften angehören, eine Kandidatin gewählt haben. Genau darauf kommt es an: dass wir die kollegiale Zusammenarbeit in der VG Wort über mögliche Partikularinteressen unseres „eigenen“ Ladens stellen. Gerade weil das für viele nicht selbstverständlich ist, habe ich es betont. Jede/r Gewählte vertritt die Journalisten insgesamt und eben nicht exklusiv und egoistisch den Stall, aus dem er kommt. Die Verbände und Gewerkschaften können auch gar nichts anderes tun, als ihre Mitglieder zu einer Kandidatur zu motivieren und zu hoffen, dass die Gewählten ordentliche Arbeit machen.

    P.S.: Jetzt habe ich die Kommentarbenachrichtigungen gelöscht. Muss arbeiten. Servus allerseits.

  114. Herr Froitzheim war über Jahre hinweg Vorreiter derjenigen, die gegenüber den Urhebern hartnäckig die rechtswidrige Praxis der VG Wort verteidigt haben, an Verleger große Teile der Erträge auszuschütten, die durch die Wahrnehmung der gesetzlichen Vergütungsansprüche der Autoren erzielt wurden. Als langjährigem Verwaltungsrat der VG Wort war ihm dabei natürlich bekannt, dass die Verleger diese Ausschüttungen erhielten, obwohl sie nicht einmal der Form nach (erst recht nicht wirksam) solche gesetzlichen Vergütungsansprüche bei der VG Wort einbrachten. Die persönlichen Invektiven von Herrn Froitzheim gegen mich lasse ich einmal ganz außer Acht.
    Der DJV, den Herr Froitzheim in der VG Wort repräsentiert, stellt sich häufig als Speerspitze bei der Verteidigung rechtsstaatlich unverzichtbarer Grundrechte und Kämpfer für die Rechte seiner Mitglieder da. Leider hat er aber versagt, als es darum ging, den Autoren die vollen Erträge ihrer als Eigentum geschützten gesetzlichen Vergütungsansprüche zu sichern. Der DJV hat im Gegenteil versucht, meinen Prozess gegen die VG Wort zu verhindern, indem er mir als seinem damaligen Mitglied die Unterstützung versagte. Das hat nicht zum Erfolg geführt, weil ich das Kostenrisiko des Prozesses, den ich ohne wirtschaftliches Eigeninteresse für die Autoren führen wollte, selbst übernommen habe. Der DJV hat sich – als Journalistenverband (!) – ebenso wie ver.di darauf konzentriert, den Prozess mit persönlichen Diffamierungen meiner Person zu begleiten und seine Mitglieder ruhig zu stellen, bei der VG Wort ginge alles mit rechten Dingen zu. Jetzt plötzlich fordern die Funktionäre von DJV und ver.di eine rasche Nachzahlung der Vergütungen, die bisher ihren Mitgliedern vorenthalten wollten. Nun biedern sie sich als Funktionäre in der VG Wort und als Verbandsvertreter bei den Urhebern als deren Sachwalter an. Nach voraussehbar vier verlorenen Instanzen (EuGH eingeschlossen) Vertrauen ist das Vertrauen in sie allerdings aufgebraucht. Vorsicht Mehlpfote!
    Einseitig, uninformiert und mit Kriegsrethorik kämpfen Michael Hanfaeld (FAZ) und Detlef Esslinger (SZ), beide fest angestellte Redakteure, für die wirtschaftlichen Interessen ihrer Arbeitgeber, natürlich mit persönlichen Diffamierungen (VG -Wort-Hasser, Verlegerhasser u.a.) und verzerrenden Auslassungen, weil sie zu sachlichem Vorbringen offensichtlich nicht in der Lage sind. Hat doch die VG Wort bei der Änderung ihrer Beschlussvorlage gerade meine Kritik aufnehmen müssen. Das verschweigen Hanfeld und Esslinger natürlich, die die Hetze des DJV und von ver.di ungeprüft übernommen haben. Wer an der Diskussion teilnimmt und eine andere Meinung vertritt, ist bei ihnen ein Gegner und Hasser, mag er noch so sehr die höchstrichterliche Rechtsprechung hinter sich haben. Das nenne ich unabhängigen Journalismus! Wer wirklich frei ist wie die Freischreiber, wird von diesen Journalisten zum Abschuss freigegeben und persönlich diskreditiert. Das ist nicht erst seit gestern ein probates Mittel der politischen Auseinandersetzung. Die Freischreiber haben dem Druck der Konkurrenzverbände bei der Mitgliederversammlung der VG Wort am Samstag standgehalten, nicht als meine Anhänger (das wird ihnen freilich bösartig unterstellt, um ihre Verruchtheit ein für allemal festzustellen), sondern als Inhaber satzungsmäßig verbriefter Rechte der VG Wort-Mitglieder. Chapeau!
    Dafür werden sie gescholten und, wie in der Mitgliederversammlung geschehen, in widerlicher Weise von denjenigen beschimpft, die mit allen Mitteln die offensichtlich rechtswidrige Verlegerbeteiligung verteidigt haben. Schau, trau, wem? Und wer das Betragen der Freischreiber als ungezogen moniert, sollte nicht unterschlagen, wie die Redner des Freischreiber von DJV- und ver.di-Vertretern sowie dem unfähigen Versammlungsleiter, der nicht zum ersten Mal vergessen hatte, dass er sein Amt nicht als ver.di-Vertreter wahrnehmen darf, an ihren Ausführungen gehindert wurden. Alle Berufsgruppen könnten im Übrigen stolz sein, wenn sie einen so kompetenten Vertreter wie Ilja Braun in ihren Reihen hätten.
    Der Wunsch der Freischreiber, die überraschend zu Beginn der Versammlung vorgelegte Beschlussvorlage des Vorstands vor der Abstimmung erst einmal in Ruhe durchdenken zu können, entspricht demokratischen Gepflogenheiten. Er ist – erst recht nach den Erfahrungen des Umgangs der VG Wort, des DJV sowie von ver.di mit ihren Vergütungsansprüchen – nur allzu verständlich. Wer auf diesen Wunsch der Freischreiber so ungehemmt aggressiv wie die Mitglieder von ver.di und DJV auf der Versammlung am Samstag reagiert, hat offensichtlich etwas zu verbergen. Was, das werde ich in den nächsten Tagen in geeigneter Form darlegen. Das werde ich tun in der mir immer noch verbliebenen Zuversicht, dass die VG Wort und die Staatsaufsicht sich darauf besinnen, wer die Berechtigten sind, in deren bestem Interesse sie schnellstmöglich zu handeln, d.h. die Nachzahlungen auf gesicherter rechtlicher Grundlage vorzunehmen haben.

  115. @Markus Siek
    Sehe ich genauso. Die Auszahlungen müssten für die Zeiträume 2015-16 unverzüglich erfolgen. Das Geld ist ja bei der VG Wort bereits vorhanden. Dazu braucht es auch keinen Beschluss der Mitgliederversamlung. Jedem Autor steht im Übrigen der Rechtsweg offen, sollte die VG Wort in 2016 nichts mehr überweisen.

  116. 122, Herr Froitzheim:

    Jetzt habe ich es verstanden: Wenn Vertreter verschiedener Verbände sich gegenseitig wählen, sind sie keine Vertreter verschiedener Verbände mehr.

    Faszinierend, würde da ein bekannter Vulkanier sagen.

    Das mit dem „Troll“ nehme ich Ihnen nicht übel. Auf der Froitzheimschen Beleidigungs-Skala ist das eine Marginalie.

  117. Danke für die Zusammenstellung der Vorgänge, der Beitrag in der FAZ liest sich leider wie eine Räuberpistole.
    Tatsache ist, daß das mittlerweile rechtskräftige Urteil des BGH umzusetzen ist – eine drittinstanzliche Entscheidung liegt vor. Und doch tut man sich so schwer! Das Wort Bananenrepublik hängt im Raum, Branchen, die sich selbst bedienen – stillschweigend und wohlwissend, daß andere, die von ihnen abhängen, sich schon nicht zu wehren wissen. Nun fällt ein EU-Urteil dieses „Einvernehmen“ und die Horde gibt sich aufgeschreckt, Abstimmungsvorlagen werden im Nullkommanichts aus dem Hut gezaubert und die – oh die bösen – Autoren und Journalisten wollen nicht zustimmen, ohne eigene juristische Expertise einzuholen.
    VG-Mutti und Verlage-Vati schimpfen, Onkel Presse assistieren: Ihr bösen bösen Aufsässigen! Schämt euch.
    Das ist Kindergarten, wirklich!

  118. Als im politischen Meinungskampf bislang eher unbedarfter Buchverlagsmensch finde ich es zunehmend fasziniernd, wie wir Buchleute hier offenbar zwischen die Fronten geraten sind zwischen den mit harten Bandagen fightenden Journalisten-Interesenverbänden. Clever jedenfalls, die Gelegenheit gnadenlos auszunutzen, die Dr. Vogel hier in einem ganz anderen Bereich als dem des Journalismus durchgekämpft hat. Verständlich auch, dass er, endlich mal nicht mehr als der doch nur den Familienfrieden störende Einzelkämpfer unterwegs, an Unterstützung nimmt, was und woher er sie kriegen kann.
    Schlau wie er ist, wird er schon wissen, auf welche Mühlen er hier Wasser leitet.
    Da sind wir echt unter die „Wölfe“ gefallen, wir Buchleute. Chapeau aber vor den Profis von den journalistischen Freischreibern. Mit uns Buchleuten habt Ihr wenig bis nichts zu tun, von unseren Rückzahlungen werdet ihr wenig bis nichts erhalten, aber die Gelegenheit ist wohl zu günstig, um nicht „auf die Kacke zu hauen“ und zu zeigen, dass Ihr vermeintlich schlauer seid als der DJV. Keine Ahnung ob das so ist, höflicher jedenfalls kommen mir die DJVler vor, aber Höflichkeit ist eh überschätzt. Happy Wahlkampf noch.

  119. @Stefan Niggemeier, schon ok, tun sie, sollen sie ruhig weiter tun, Bücher schreiben, aber ich habe mich über diese doch sehr persönlichen Anwürfe unter Euch Journalisten auch und gerade hier auf der Seite gewundert. Ich glaube deshalb nicht,dass ich völlig daneben liege. Das mag auch erklären, warum SZ und FAZ so vehement einsteigen. Ich bin da wie Dr. Vogel, ich nehme Unterstützung woher ich sie kriegen kann. Aber ich kenne halt gerne die Spielregeln und die Agenda, und so langsam dämmerts.

  120. #128 und #130 Rainer Dresen
    Ich verstehe Ihre Einlassung dahingehend, dass Sie meinen, Dr.Vogel werde von nicht ganz standesgemäßen Leuten zugestimmt, was immer man heutzutage darunter zu verstehen hat.
    Welche Qualitäten muss jemand Ihrer Meinung nach haben, um Dr. Vogel unterstützen zu dürfen? Und gehören die Richter aller vier Instanzen, die Dr. Vogel durch ihr Urteil unterstützt haben, möglicherweise nicht mehr dazu?

  121. Es wäre äußerst verdienstvoll, wenn Sie, Herr Dr. Dresen, statt die Kommentare durch fein ziselierte Beleidigungen derjenigen, die als freie Journalisten deutlich mehr Bücher schreiben als die überwiegend angestellten Journalisten von DJV und ver.di, zu bereichern, inhaltlich auf meinen Beitrag eingehen könnten. Besonders verdienstvoll wäre es, wenn Sie einmal klar aussprechen würden, dass auch Ihr Verlagshaus keine gesetzlichen Vergütungsansprüche für konkrete Werke bei der VG Wort eingebracht hat. Der Höhepunkt der Seriosität wäre erreicht, wenn Sie Ihr Bedauern darüber erklären würden, dass sich auch Ihr Verlagshaus durch die Entgegennahme der Ausschüttungen der VG Wort zu Unrecht am Treugut, das den Buchautoren zustand, bereichert hat, und Sie dies mit der Zusage verbinden würden, dass die zu Unrecht erhaltenen Beträge selbstverständlich umgehend an die VG Wort zurücküberwiesen werden, und nicht erst wenn die Mitgliederversammlung darüber einen völlig unnötigen Beschluss fasst.

  122. Paul Wendriner gab weiter oben schon einen Rat, der aber möglicherweise nicht „standesgemäß“ ist.
    Zitat:>>>
    #60 Rainer Dresen:
    Geben Sie doch ein gutes Beispiel:
    Zahlen Sie die „Unrechtsgelder“ sofort zurück und raten Sie Random zum Austritt aus der VG Wort.
    Danach können Sie schweigen und Philosoph bleiben!<<<Zitat Ende

  123. Herr Schirmann, habe ich von „standesgemäß“ geschrieben? Welcher „Stand“ soll das denn sein? Nein, ich habe mich nur am Samstag und auch schon zuvor in Berlin gewundert, mit welch harten Bandagen insbesondere von den fast schon militant den Saal dominieren wollenden Freischreibern agiert wird. Das kennt man aus der Buchbranche bislang schlicht nicht.
    So kommt es, dass sich mir das Gefühl aufdrängte, dass es hier (auch) noch um etwas ganz anderes gehen könnte. Vielleicht habe ich mal wieder keine Ahnung. Aber auch Dr. Vogel (@123) schreibt davon, dass es „Konkurrenzverbände“ der Freischreiber gibt. Das deutet für mich nicht darauf hin, dass die Herren nur in ihrer Nebenfunktion als Buchautoren handeln.
    @Dr. Vogel: Wir haben uns wie alle anderen Verlage auch viele Jahre darauf verlassen, dass bei der VG Wort nach Recht und Gesetz gehandelt wird. Die Seriosität der Handelnden und die Einstimmigkeit der Beschlüsse deuteten lange Jahre darauf hin. Ab und zu hörten wir zwar, dass es da einen einsamen Rufer gibt, der alles besser weiß. Leider, das werfe ich mir heute vor, habe ich mich viel zu spät mit Ihnen unterhalten und mir ein eigenes Bild gemacht. immerhin habe ich es deutlich vor dem BGH Urteil noch getan und versucht, auf eine Einigung hin zu arbeiten. Sie, Dr. Vogel, aber auch die VG Wort waren da aber schon viel zu weit im Klageverahren und lehnten beiderseits Kompromissbespräche ab.
    Spätestens seit 2012 aber waren wir Verlage sensibilisert und haben, so wir es sich mit Ach und Krach gerade noch so leisten konnten, Rückstellungen vorgenommen.
    Es ist doch aber naiv, zu erwarten, dass wir jetzt ohne konkrete Aufforderung einfach mal so Geld überweisen. So funktioniert die Wirtschaft nicht, und wer das wider besseres Wissen einfach mal so fordert, agiert populistisch.
    Warum sollten aber wir aus der VG Wort austreten? Nur weil sich da neuerdings ungewöhnliche Herren mit ungewöhnlichen Ideen tummeln? Nein, so leicht geben wir nicht auf, und ich kenne viele Autoren, die unsere weitere Teilnahme aus guten Gründen von Herzen wünschen. Aber wie ich Dr. Vogel kenne, wird er alles dran setzen, uns raus zu werfen. Bislang hat er ja alles gewonnen. Aber irgendwann einmal endet vielleicht auch seine Serie.

  124. „Es ist doch aber naiv, zu erwarten, dass wir jetzt ohne konkrete Aufforderung einfach mal so Geld überweisen. So funktioniert die Wirtschaft nicht, und wer das wider besseres Wissen einfach mal so fordert, agiert populistisch.“

    Korrekt. Die Aufforderung hätte die VG Wort aber schon lange stellen MÜSSEN. Durchaus ab dem Urteil des LG München, spätestens aber ab dem BGH-urteil.

  125. #134 Dresen
    Zitat>>>
    Herr Schirmann, habe ich von „standesgemäß“ geschrieben?
    <<<Zitat Ende
    Nein. Die Vokabel haben Sie nicht benutzt, sich jedoch so ausgedrückt, als würden Dr. Vogels Unterstützer aus dunklen Ecken stammen. Holt sich "Unterstützung, wo er sie kriegen kann". Na klar doch! Sie sind auch nicht wählerisch. Hier ist ausserdem ein jederman zugängliches Forum, auf dem unerwartete Zustimmung von völlig Fremden nicht vermieden werden kann.
    Angesichts der hier deutlich gewordenen seltsamen Verleger-Auffassung über Eigentum ohnehin schwierig, eine Satire nicht zu schreiben.

  126. Während Ihr Euch aus verschiedenen Lagern hier streitet mal ein Beispiel von denen, die das ernsthaft betrifft.

    Ich war viele Jahre als Redakteur bei einem Verlag angestellt, der in die VG Wort einzahlt. Natürlich bin ich Mitglied, ich hielt eine faire Verteilung für eine gute Sache.

    Vor einem Jahr habe ich mich, auch mit dem zu erwartetenden Startkapital der Rückzahlungen, selbstständig gemacht. Mein Verlag hatte schon nach dem OLG-Urteil alle Anteile freiwillig zurückgezahlt. Ich ging – total blauäugig, wie sich nun zeigt – tatsächlich davon aus, dass die VG Wort die Verlegeranteile 2016 ausschütten würde.

    Immerhin bekam ich ja jedes Jahr die Schreiben, dass alles „unter Vorbehalt“ wäre. Fünf Monate ist das BGH-Urteil her, und nun das: höchstwahrscheinlich klappt es nicht mal 2017. Bis dahin bin ich bankrott, und sitze bei an der Kasse und bin aus meinen Themengebieten völlig raus. Nur um überleben zu können. 20 Jahre Arbeit im Journalismus, ohne eine bezahlte Überstunde, geschrottete Beziehungen, weil die Story ja wichtiger ist, für den Arsch.

    Das hier ist eines der Probleme des Journalismus in diesen Tagen: x Vereine, Verbände, Gewerkschaften führen einen Verteilungskampf – wofür? Klar, für die eigenen Mitglieder. Bloss mal nicht an alle denken, und ja, auch an die Verleger. Meiner war absolut fair, was bringt es ihm, seinen Noch- und Ex-Mitarbeitern? Absolut nichts.

    Hätte man sich nicht auf ein Goodwill einigen können? x Prozent jetzt an die Autoren, und über den Rest streiten wir noch bisschen? Tausende warten darauf, mein Einzelfall ist nur exemplarisch.

    Stattdessen fordert jedes Lager die 100-Prozent-Lösung für seine Mitglieder ohne Rücksicht auf Verluste. Politik ist eben so? Nein, sie scheitert so und verliert jede Glaubwürdigkeit.

    „Regelt Euren Scheiß jetzt mal“ sagten Deichkind in puncto Gema. Ach ja, ist auch schon vier Jahre her, und es gibt noch immer kein Ergebnis. Von daher mache ich mir mal einen Merker für 2020 in den Kalender. Bis dahin haben sich wohl Freie (kein Seitenhieb auf den Verein Freischreiber) und VG Wort erledigt, nur die inhaltlich frustrierten Festangestellten mit ihren Tarifverträgen überleben noch. Und 1.000 Blogger, die sich darüber beklagen, dass die Medienlandschaft noch schlimmer als 2016 ist. Ihr seid dann alle daran mit Schuld.

  127. Das habe ich nicht kapiert:
    Herr Strunk hat sich mit der GEMA nicht einigen können? Weil VG Wort nicht gezahlt hat?
    Kommt mir eigenartig vor…
    Verstehe kein Wort.

  128. Herr Strunk ist Wahrnehmungsberechtigter, hat kein Problem mit seinem Verlag und wartet darauf, dass ein Verteilungsplan beschlossen wird, damit er sein Geld bekommt, das er dringend braucht. Für den Streit hat er wenig Verständnis.
    Die Gema ist ein Beispiel von ihm, dass es woanders ähnlich zugeht.

  129. Zu Herrn Strunk Nr. 137: :Die Diskussion findet nur statt, weil die VG Wort den Urhebern seit Jahren nicht das ausgeschüttet hat, was ihnen gesetzlich zusteht, und stattdessen mit Unterstützung von DJV und ver.di den für sie niemals zu gewinnenden Rechtsstreit geführt hat. Ich habe den Rechtsstreit auch für sie, Herrn Strunk, geführt, sonst hätten sie noch nicht einmal die Hoffnung eine Nachausschüttung zu erhalten.

    Die VG Wort macht nun den Urhebern weitere Schwierigkeiten, hat sie doch seit 2012 an Verleger – zwar unter Vorbehalt – ausgeschüttet, obwohl sie gar nicht hätte ausschütten dürfen. Meinen Verteilungsplanentwurf, der dem Recht entsprochen hätte, hat die Mitgliederversammlung mit den Stimmen der ver.di- und DJV-Mitgliedern sowie – auch insoweit gegen meinen Antrag – den überhaupt nicht abstimmungsberechtigten Verlegern abgelehnt. Mehr lässt sich der VG Wort nicht helfen. Das wollen natürlich Herr Hanfeld (FAZ) und Herr Esslinger(SZ) mit vielen anderen, denen das Recht nicht so wichtig ist, nicht zur Kenntnis nehmen. Denn das passt nicht in ihr Feindbild und in ihr Weltbild. Eine Verwertungsgesellschaft ist eine Treuhandgesellschaft. Sie hat sich an die besonderen Treuhandregeln zu halten. Wenn sie das nicht tut, bekommt sie Probleme, weil die Berechtigten darauf einen Anspruch haben. So einfach ist das.

    Noch ein Wort zu Herrn Dresen: Es ist erfreulich, Herr Dresen, dass Sie mit Ihrer Antwort in der Sache bestätigen, dass auch Ihr Verlagshaus über viele Jahre keine gesetzlichen Vergütungsansprüche für konkrete Werke bei der VG Wort eingebracht hat. Auch Ihnen und Ihrem Verlagshaus war jedoch bewusst, dass die VG Wort als Treuhänderin nur den Berechtigten, die bei ihr Rechte zur Wahrnehmung eingebracht haben, verpflichtet war.
    Jeder, dem es ein Anliegen ist, rechtmäßig zu handeln und fair zu den eigenen Autoren zu sein, konnte ohne weiteres erkennen, dass die VG Wort rechtswidrig handelte. Es lag auf der Hand, dass die VG Wort als Treuhänderin die Erträge aus der Wahrnehmung eingebrachter Rechte nicht zu einem Großteil (bis zu 50!) an Dritte, d. h. hier Verleger, ausschütten durfte, die bei ihr keine Rechte eingebracht hatten. Das war eine äußerst einfache Rechtslage. Diese musste jedem, der nicht durch blankes Eigeninteresse verblendet war, erst recht einem Großverlag (mit Rechtsabteilung), unmittelbar einleuchten. Es war aber doch wohl so, dass VG Wort und Verleger darauf vertraut haben, dass die geschädigten Autoren von allem nichts merken würden, da die Sachlage aus den jährlichen Abrechnungen, die sie erhielten, natürlich nicht erkennbar war. Jedenfalls ging man davon aus, dass sich kein Kläger finden werde, der auf eigene Kosten den unendlich mühsamen Weg durch die Instanzen gehen würde. Wie mühselig dieser Weg im Fall meines Verfahrens war, wird schon daran deutlich, dass die VG Wort nach eigenen Angaben über 1 Mio. EUR (wohlgemerkt aus Erträgen, die den Urhebern zustanden!), insbes. für Gutachten, aufgewandt hat, um die Rechtslage nach Kräften zu verschleiern und so einen Erfolg der Klage zu verhindern.
    Die VG Wort und ihre Funktionäre hatten natürlich den besten Einblick in die einfache Rechtslage. Es wagte aber niemand in den Gremien der VG Wort aufzustehen und zu erklären, dass er die Fortsetzung der rechtswidrigen Praxis nicht mehr mittragen werde. So funktionieren Gruppen leider immer wieder. Bei der VG Wort war es zudem so, dass die Verleger – wegen ihres erheblich besseren Organisationsgrades und des Kuriensystems – diese Verwertungsgesellschaft vollständig beherrscht haben und noch beherrschen. Dass die sog. Autorenvertreter aus den Reihen der Gewerkschaften nicht die Interessen der Urheber vertreten haben, sondern die rechtswidrige Praxis der VG Wort zugunsten der Verleger gestützt haben, ist eine besondere Erfahrung. Dieser dunkle Punkt muss in den Reihen der Gewerkschaften selbst gründlich aufgearbeitet werden.
    Anders als Sie jetzt erklären, war ein Kompromiss angesichts der absolut klaren Rechtslage schlicht nicht möglich.

    Nach wie vor glaube ich, dass auch für die Verleger das Leitbild des anständigen Kaufmanns gilt. Würde ein anständiger Kaufmann Treugut, das ihm zu Unrecht auf Kosten seiner Autoren zugeflossen ist, behalten, bis er durch Klageandrohung zur Rückgabe gezwungen wird? Und gilt für Random House nicht das Leitbild des anständigen Kaufmanns?

  130. Offene Mitteilung an Herrn Dr. Martin Vogel

    Sehr geehrter Hr. Dr. Vogel!
    Ich erlaube mir, Ihnen hier meinen verbindlichen, aufrichtigen und allerbesten Dank für Ihre Bemühungen in Sachen ‚Machenschaften der VG Wort‘ auszusprechen.

    Untermauert sei dies mit einem (frei übersetzten) Zitat von Calvin Coolidge: „Nichts kann Ausdauer ersetzen. Begabung nicht; begabte aber nicht erfolgreiche Menschen gibt es zur Genüge. Genie nicht; nicht erkannte Genies gibt es zur Genüge. Bildung nicht; die Welt ist voller gebildeter Wracks. Allein Ausdauer und Entschlossenheit sind allmächtig.“ …dies auch in Anerkennug Ihrer jahrelangen Anstrengungen in Ihren erfolgreichen Klagen bis einschliesslich vor dem Bundesgerichtshof.

    Ihnen, sehr geehrter Hr. Dr. Vogel, diese Zeilen öffentlich zukommen zu lassen ist mir ein persönliches Bedürfnis. Allein, die Auseinandersetzungen sind offenbar nicht beendet. Ich wünsche Ihnen (und uns Autoren) weiterhin viel Kraft und Ihre dargelegte vorbildliche Professionalität im Umgang mit der Verwertungsgesellschaft, deren Interessensvertreter sowie den politischen Mächten und den Lobbyisten.

    ————
    @ Alle
    Es hat sich wohl seit einigen Jahren ein weiterer (Neben)Schauplatz in den Auseinandersetzungen mit VG Wort aufgetan. Bislang läuft es im Verborgenen ab und betrifft wohl das Metis-System und damit auch unmittelbar die Online-Autoren (bekannterweise zu zehntausenden).

    Aus meiner Sicht und Recherche scheint das Metis-System für die Zuteilung von Tantiemen zugrundegelegt als nicht geeignet. Sowohl die Art und Weise der Erfassung als auch die Verarbeitung der erfassten Daten weisen scheinbar grobe, rechtsverletzende, Unzulänglichkeiten auf. Problematiken der Zu- und Verteilung der Tantiemen scheinen entstanden zu sein, so gravierend, dass das System m.E. ausserdienst zu stellen wäre, will die VGWort ihren treuhänderischen Pflichten gerecht werden.

    „Der Preis der Freiheit ist ewige Wachsamkeit“, sh. Thomas Jefferson und John P. Curran, Jurist

  131. Vielen Dank Globetrotter! Ihre überlegten und anrührenden Zeilen haben mich ganz besonders gefreut, vor allem die schönen Zitate. Nun hoffen wir, dass für die Urheber wieder bessere Zeiten anbrechen und die Hetze aus Unkenntnis der Rechtslage als solche erkannt wird.

  132. @Dr. Martin Vogel

    Das ist mir bewusst. Ich wollte nur darauf hinweise, dass die Angelegenheit inzwischen zu einem politischen Lagerstreit eskaliert ist, in dem jede Partei meint, den eigentlich Betroffenen möglichst viel Gutes tun zu müssen. Und die ärgern sich, weil nichts vorwärts geht, und ein Kompromiss nicht mal in Sicht ist. Wenn ich einmal auf, sagen wir: 10 Prozent der Verlegeranteile einmalig(!) verzichten müsste, damit das endlich vom Tisch ist, würde ich das machen. In Bürokratie versandet immer was. Das ist im Gastrobereich sogar geregelt, und nennt sich tatsächlich Schwund ;)

    @Alle:

    Mein vorheriger Post war ein „Rant“. Und ich stehe auch heute dazu, denn nach einem BGH-Urteil muss sich nach meiner Auffassung einfach was bewegen. Jedes Bashing, jede Instrumentalisierung von jeder Seite halte ich da für fehl am Platze. Und nicht nur wegen meiner persönlichen Situation.

  133. Puh, he did it again, Dottore Vogel hat für Perlentaucher einen langen, langen Artikel geschrieben, in dem er mal wieder allen, die viel Tagesfreizeit haben (ich hatte heute frei, insofern passte das gut) die Rechtslage wie er die versteht erklärt:
    https://www.perlentaucher.de/cdata/K5/T29/A9338/martin-vogel-antwort-vg-wort-faz.pdf
    Vieles daraus kennt man, aber einen Punkt möchte ich doch kurz herausheben:
    Dr. Vogel findet immer noch gar nicht gut, dass die Verlage an dem Rückforderungsbeschluss mitwirken. Dazu aber eine Frage: Wie eigentlich ist zu bewerten, dass die Verlage letzten Samstag gerade nicht GEGEN den Beschluss votierten, sondern EINSTIMMIG dafür? Formal hätten sie ja durch ein einziges, auf ihre Berufsgruppe beschränktes negatives Votum, etwa unter Hinweis auf die zu ihren Lasten über Nacht deutlich verschlechterte neue Tischvorlage (ich nenne es mal die „Freischreiber-Strategie“) alles verhindern können.
    Damit hätten sie exakt die Obstruktionspolitik betrieben, die Dr. Vogel ihnen vorwirft. Das Gegenteil aber ist passiert. Sie haben mit 15 zu 0 Stimmen zugestimmt!
    Wenn Dr. Vogel ein klein wenig souveräner agierte, wäre er zwar nicht mehr der Dr. Vogel, den wir kennen, aber dann hätte er das fairerweise zumindest bemerken müssen und in einer besseren Welt sogar anerkennend erwähnen.
    Das aber passt vermutlich nicht in sein Weltbild, da gibt es nur schwarz und weiß, Urheber und Nicht-Urheber.
    Ach ja, und interessieren würde mich schon auch, was er davon hält, dass ganz aktuell auf EU Ebene mit Nachdruck versucht wird, den offenbar als sachgerecht erkannten jahrzehntelang geltenden status quo der Verlegerbeteiligung wieder herzustellen.
    Das finde ich persönlich viel interessanter, weil zukunftsgerichtet, als die altbekannten Argumente wieder und wieder vorzutragen.
    Kann ja sein, dass Dr. Vogels historisches Verdienst einmal nicht sein wird, die Verlegerbeteiligung gekippt, sondern vielmehr auf ein sicheres Fundament gehoben zu haben. Der politische Wille dazu scheint da zu sein, und selbst Dr. Vogel hat ja, wenn ich ihn recht verstanden habe -ich hatte ihn explizit danach gefragt – nicht per se etwas gegen die Verlegerbeteiligung, ihn störte nur die bisherige gesetzliche Basis.

  134. @Rainer:

    Ich denke dir für deinen unermüdlichen Einsatz für die „gute Sache“.

    Es hilft ungemein, als außenstehender Dritte, wenn eine ganze Reihe von „Kämpfern für die gute Sache“ (so wie du dich offensichtlich siehst) hier versammelt sind. Man muss nämlich gar nicht die Fakten kennen, nein, es reicht alleine die peinlich-süffisante Art eurer Schreibweise zu lesen, um zu wissen, wer im Recht ist und wer nicht. Und nein, das bist leider nicht du ;)

    So unter uns Pastorentöchtern: Was erhofft ihr euch damit? Glaubt ihr, nachdem eure Sichtweise vor Gericht dermaßen niedergeschmettert wurde, dass es euch hilft weiter den „Gegner“ lächerlich zu machen?

    Es dich doch peinlich, sich hier zu entblößen und auf die sachlichen Argumente überhaupt gar nicht einzugehen. Warum sollte es eines Mitgliederbeschlusses bedürfen, um unrechtmäßig eingezogene Geldern einzufordern? Das ist doch schlicht völliger Unfug.

    Da hilft es nicht von „Dottore Vogel“ zu schwadronieren. Wer sich so aufführt, wie du oder auch der Kollege, der sich sonst so gern mit Verkehrsschildern beschäftigt, der zeigt alleine durch seine Art, wie er sich im Unrecht fühlt. Wie wäre es damit, das einzugestehen?

  135. Was ich mich als außenstehender frage: Warum sollen/wollen die Verlage an den Ausschüttungen für die Urheber überhaupt beteiligt sein? Immer wieder ist von der Velegerseite zu hören wie schlecht es ihnen geht, das die kommende Rückzahlung sie in finanzielle Bedrängnis bringen würde, etc.

    Aber warum? Soll hier versucht werden eine Mißwirtschaft seitens der Verlage durch Bereicherung an den Autoren zu kaschieren? Wenn z.B. eine Metzgerei falsch wirtschaftet, und dadurch pleite geht, dann geht sie eben pleite. Der Metzger versucht dann nicht von den Bauern noch Geld auszupressen, frei nach dem Motto „Zahl mir was, damit ich dein Fleisch kaufe, sonst gehe ich pleite!“.

    Auch die Selbstherrlichkeit und Arroganz der Verlegerseite, sowie der VGW, in dieser Sache ist mehr als befremdlich. „Wir haben das schon immer so gemacht“ ist nun mal kein gültiges Argument wenn einem höchstrichterlich bestätigt wird das es rechtswidrig ist. Nun wurden die Verlegeranteile schon jahrelang nur unter Vorbehalt gezahlt, und dann soll es ein Problem sein diese wieder an die Autoren bzw. VGW zurückzuzahlen? Was gibt es da zu beschließen?

    Das Geld wurde zu Unrecht ausgezahlt und muss somit schnellstens zurückgezahlt werden. Es ist nicht das Eigentum der Verlage oder VGW, sondern der Autoren. Wenn ein Verlag dennoch mit dem Geld gewirtschaftet hat, obwohl es a) nur unter Vorbehlat gezahlt wurde, und b) abzusehen war wie die gerichtliche Entscheidung ausfällt, dann ist der jeweilige Verlag selbst schuld und muss den vermeintlichen Verlust dann halt hinnehmen.

    Stattdessen wird fehlendes Unrechtsbewusstsein demonstriert, von Fairness und Anstand keine Spur. Die Seite der Autoren wird verbal in den Dreck gezogen, verunglimpft und beschimpft. An sich selber will man jedoch keinen Fehler oder ein Fehlverhalten sehen. Wen wundert es da noch das Verlage und Rechteverwerter in der Öffentlichkeit ein immer schlechteres Ansehen haben, und hinter jedem Vorstoß mehr Geld für die Autoren herauszuschlagen letztendlich nur die Gier der Verlage und Rechteverwerter vermutet wird.

    Man könnte das ganze übrigens auch noch aus einer dritten Perspektive sehen, was den (teils extremen, auf gewisse Geräte bezogen) Anteil der Geräte- und Leermedienabgaben in diesen Ausschüttungen angeht. Nämlich aus der Perspektive derer, die diese Anteile letztlich zahlen: Die der Endverbraucher. Scheinbar hielt und hält die VGW ja den Teil, der bisher schon den Autoren zugute kommt, für angemessen. Über den bisher den Autoren „fehlenden“ Teil, welcher stattdessen an die Verlage ging, scheint sich auch niemand allzusehr aufgeregt zu haben. Denn immerhin zog ja mit Herrn Dr. Vogel bisher nur einer vor Gericht.

    Nun könnte man somit argumentieren das die Pauschalabgaben für Geräte, Leermedien, etc. zu hoch sind, und somit gesenkt werden müssen. Nämlich um den Teil, der davon bisher an die Verleger gezahlt wurde. Nur scheint es so das offenbar niemand bereit ist das ganze mal aus diesem Blickwinkel zu betrachten.

    Das übrigens auf EU Ebene ein Verlegeranteil angeblich Zustimmung findet verwundert nicht wirklich, wenn man bedenkt das im Vergleich zu den Autoren die Verlegerseite eine wesentlich stärkere Lobby und Finanzkraft dort hat.

    Warum kann nicht einfach mal Anstand demonstriert werden, indem das Geld sofort und unaufgefordert an die VGW zurückzahlt? Warum wird auf eine Forderung gewartet für Geld, das sowieso zurückgezahlt werden muss, da es nicht den Verlagen gehört? Wenn ein Autor dann immer noch diesen Teil lieber seinem Verlag schenken möchte kann er es ja tun. Entweder selber, oder über ein später zu bestimmendes Verfahren der VGW. Es steht dem Autor ja frei das Geld nicht anzunehmen.

  136. Erstens hat „Perlentaucher“ eine andere Leserschaft als Niggi und zweitens kann man die Zusammenhänge nicht oft genug erläutern.
    In der Tat zeigt sich eine seltsame Rechtsauffassung, wenn Leute, die im Grunde nicht mehr in die VG gehören, dort trotzdem mit abstimmen oder sonst wie mitwirken.
    Was man bisher hier las, lässt ahnen, mit welcher Dumpfheit lange vor Dr.Vogels Klage auf jeden Versuch, die jahrelang praktizierten rechtlichen Verfehlungen auf einverständliche Weise zu korrigieren, reagiert wurde. Die leitenden Herren der VG Wort sind die Ursache.
    Und wir sollten auch nicht vergessen, welche Rolle Herr Sprang vom Börsenverein in der Sache spielt. In einem Disput mit Dr. Peter Ruzicka bei Carta hat er sich nach dem zweitinstanzlichen Urteil zur Sache geäußert. Mir blieb fast die Luft weg.

  137. Wisst Ihr was? Es war ein Fehler, sich auf diese Seite zu begeben. Also mein Fehler. Soll nicht wieder vorkommen, bleibt schön unter Euch und dreht die immergleichen Argumente und Vorurteile schön hin und her. Schade, da war ich wohl zu naiv. Ebenso so naiv, als ich vor Monaten Dr. Vogel in den Verlag einlud. Damit er sieht, was wir Verlagsleute, in großen wie in kleinen Häusern, den ganzen Tag machen, nämlich mit viel Aufwand und vor allem Respekt und Hingabe aus den Gedanken der Autoren druck- und damit kopier- und ausleihbare Bücher zu machen. Und Dr. Vogels Argumente und Sorgen anzuhören und ernst zu nehmen. Ich höre nämlich gerne auch die andere Seite, Berufskrankheit offenbar, aber eher nicht so Eures wie es aussieht. Ciao, auch an Dich, Steffen, wer auch immer Du sein magst.

  138. „Damit er sieht, was wir Verlagsleute, in großen wie in kleinen Häusern, den ganzen Tag machen, nämlich mit viel Aufwand und vor allem Respekt und Hingabe aus den Gedanken der Autoren druck- und damit kopier- und ausleihbare Bücher zu machen.“

    Da ist sie wieder, die Selbstherrlichkeit.

    Herr Dresen, was Sie da beschreiben ist das, was Verlage nun mal machen. Das ist _das_ Geschäft der Verlage. Ein Geschäft, wohlgemerkt, das sich die Verlage selber ausgesucht haben. Wozu also diese Bemerkung? Denken Sie etwa das die Leute glauben Verlage seien für Maler- und Lackierarbeiten zuständig? Erwarten Sie etwa eine extra Portion Respekt und Lobgesang dafür das Verlage ihren Job machen?

    „Ich höre nämlich gerne auch die andere Seite, Berufskrankheit offenbar, aber eher nicht so Eures wie es aussieht.“

    Und dort ist die Arroganz mal wieder zu sehen. Sie sprechen anderen pauschal die Fähigkeit zum zuhören ab, nur weil die nicht ihre Ansichten teilen. Natürlich haben die Leute zugehört. Nur kommen diese halt zu einer anderen Ansicht der Lage.

    Und natürlich darf das fehlende Unrechtsbewusstsein auch nicht fehlen:

    „… bleibt schön unter Euch und dreht die immergleichen Argumente und Vorurteile schön hin und her.“

    Ja, natürlich. Es ist übrigens kein Vorurteil, sondern ein Urteil. Ein höchstrichterliches sogar. Nämlich das den Verlagen das gezahlte Geld nicht zusteht, sondern vollumfänglich und ausschließlich den Urhebern. Anstatt das ihre Seite das mal ganz klar und unumwunden eingesteht, diffamieren sie lieber die Gegenseite.

    Natürlich ergibt sich daraus u.A. das Argument, das der von den Velegern und der VGW bestehende nicht-Wille diesen Fehlstand schnellstmöglich zu korrigieren dazu führt, das die Urheber bewusst geschädigt werden. Was sonst sollte sich daraus ergeben?

    Auf irgendwelche Beschlüsse zu warten obwohl die Urteilslage eindeutig ist, zu erwarten das für zu unrecht erhaltenes Geld erstmal eine Rückzahlungsaufforderung kommen müsste… Was soll das? Ist das wirklich die Ethik die die Verlage und die VGW zeigen wollen?

  139. #151, Rainer Dresen:

    Was Ihren beleidigten Abgang betrifft (sofern er denn vollzogen werden sollte), so muss man Ihnen doch eine gewisse Kontinuität zugestehen. Ihre letzten Beiträge waren nicht minder peinlich. Dass der Justiziar eines renommierten Verlages sich nicht entblödet, öffentlich derart unsachlich und polemisch aufzutreten, erlebt man auch nicht alle Tage.

  140. @ 147, 151
    Es spricht Bände, wie Herr Dresen in seinem Kommentar – aus gutem Grund – mal wieder die eigentlichen Probleme, sprich skandalösen Vorgänge bei der VG Wort, umschifft.
    Dankenswerterweise stellt Herr Dresen die entscheidende Kritik am Verhalten der VG Wort gar nicht in Frage. Nur einen einzigen Punkt greift er heraus, der allerdings – das ist sein Pech – für sich allein schon skandalös ist: Die Zustimmung der Gruppe der Verleger zur Beschlussvorlage der VG Wort auf der Mitgliederversammlung. Die Tischvorlage der VG Wort wollte – was Herr Dresen lieber übergeht – die Verleger in dreister Weise auf Kosten der allein berechtigten Urheber begünstigen. Die Rückforderung der an sie zu Unrecht ausgeschütteten Gelder sollte für sie in einem anstößigen Programm „light/de Luxe/Premium“ geregelt werden. Klar, dass die Berufsgruppe der Verleger dieser Beschlussvorlage freudestrahlend und einstimmig zugestimmt hat. Dass die Umsetzung dieser Beschlussvorlage Untreue wäre, hat sie dabei offenbar nicht gestört. Gerade dieser Vorgang belegt klassisch, warum Mitglieder bei Vereinsbeschlüssen nach zwingendem Vereinsrecht nicht mitstimmen dürfen, wenn sie – wie hier die Verleger als Schuldner – selbst betroffen sind.
    Es ist bemerkenswert, dass Herr Dresen sich vom Acker macht, wenn es darum geht, dass Verleger seit Jahrzehnten an den Vergütungen der Urheber gütlich getan haben. Hier sollte er Farbe bekennen und sich nicht aus der Diskussion ausklinken, wenn es darum geht einzugestehen, dass das System der VG Wort auf Veruntreuung beruht und die Verleger davon in grob rechtswidriger Weise profitiert haben. Die Verlage haben ebenso wie die VG Wort gewusst, dass sie keine Rechte in die VG Wort einbringen, weil sie das nach dem Verteilungsplan gar nicht müssen, auch wenn die VG Wort und die Rechtsberater von DJV und ver.di den Urhebern das Gegenteil versichert haben. Darauf hinzuweisen ist meine Aufgabe als Mitglied der VG Wort und entspricht meinem Verständnis von rechtstaatlichen Verhältnissen. Herr Dresen erweist sich und den Verlegern insgesamt sowie der VG Wort keinen Dienst, wenn er den Hinweis auf eindeutig treuwidrige Verhältnisse als Ausdruck meiner „Weltanschauung“ zu relativieren versucht.
    Der schnelle Übergang von Herrn Dresen zu den Plänen der EU-Kommission, ohne die zu klärenden Fragen zu den Vorgängen in der VG Wort auch nur zu erwähnen, ist bezeichnend. Die Verlegerbeteiligung ist in den Entwurf der Kommission aufgenommen worden auf Drängen von Justizminister Maas und Kulturstaatsministerin Grütters bereits im Dezember 2015, also als das Urteil des BGH noch nicht gesprochen war. Maas und Grütters erklären ständig der Öffentlichkeit, dass das bewährte System der VG Wort erhalten bleiben müsse. Was sich nach ihrer Auffassung bewährt hat, ist tatsächlich die treuwidrige Beteiligung der Verleger an den allein den Urhebern zu stehenden Vergütungen. Verleger bringen keine Rechte ein, so dass sie auch keine Beteiligung beanspruchen können. Trotzdem trauen sich diese MinisterInnen, die Öffentlichkeit und die Berechtigten mit solchen Statements hinter die Fichte zu führen. Toll, und das von einem Justizminister, der auch noch die Staatsaufsicht zu seinem Geschäftsbereich zählt, die – aller Wahrscheinlichkeit nach weisungsgemäß – noch alle Rechtswidrigkeiten der VG Wort unbeanstandet gelassen hat. Das erinnert an ähnliche Fälle der jüngsten Zeit. Der Rechtsstaat erfordert auch da Eindeutigkeit, wo es einem nicht in den Kram passt – ganz einfach. Das gilt auch und gerade für MinisterInnen.

  141. Auch bei anderen VG’s bringen Verleger keine Rechte ein.
    Der Justiziar der GEMA hat mir in 2008 auf Anfrrage mitgeteilt, dass Musikverleger grundsätzlich keine Rechte an die GEMA übertragen.
    Dennoch erhalten sie aus den anfallenden Erträgen der allein von Urhebern eingebrachten Rechte bis zu 40 Prozent und bestimmen dank eines Kuriensystems beherrschend mit. Seit dem erstinstanzlichen Urteil in der Sache Vogel versus VG Wort 2012, auf das die GEMA sofort mit dem Rückforderungsvorbehalt für verlegte Werke reagierte, gärt das Musikverleger-Problem vor sich hin und seit dem BGH-Urteil „rätselt“ man, ob die Maximen der Urteilsbegründung auch auf die GEMA angewendet werden müssen-sollen-können oder, ob man weiterhin das Geld der Urheber an nicht Berechtigte verschenken darf.
    Satzung und Verteilungsplan der GEMA sollen – das entnimmt man der einschlägigen Literatur – einst bei Gründung der VG Wort Vorbild gewesen sein.

  142. Sehr geehrter Herr Dr. Vogel,

    als fachlich eher Außenstehender, jedoch an der Sache Interessierter habe ich die Diskussion hier und anderswo mitverfolgt. Für mich sind Sie ein Held des Rechts! Schön zu wissen, daß es Menschen gibt, die sich beharrlich und unbeirrbar für eine richtige Sache einsetzen.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Mark Heller

  143. Pingback: siehe auch den Essay „Tischvorlage“ und den dazugehörigen Kommentar mit einem Vergleich der Rückabwicklung bei der VG wort und der VG Bild-Kunst auf der Website des Perlentauchers. de von Martin Vogel

  144. Und nun? Wann bekommen die Autoren ihr Geld? Gibt es bereits Vorschläge der VG Wort in der Sitzung im November zu einem gemeinsamen Ergebnis zu kommen? Hat die Aufsichtsbehörde auf den jüngsten Brief von Dr. Vogel und die Untreuevorwürfe geantwortet?

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