Unter 3

Journalisten-Sprech für Informationen (z.B. von Politikern oder Pressesprechern), die vertraulich behandelt werden müssen und nur als Information dienen, um einen Sachverhalt besser zu verstehen. Im Gegensatz zu „Unter 2“: Dieses Kürzel bedeutet, zitieren ist erlaubt, die Quelle wird jedoch verschleiert („Wie aus Kreisen des Bundesinnenministeriums zu hören ist, soll …“). „Unter 1“ wiederum erlaubt es, den Namen des Hinweisgebers zu nennen. Diese Einordnung geht auf §16 in der Satzung der Bundespressekonferenz zurück.