Dokumentation: Fehlerkorrektur-Regeln in deutschen Redaktionen

Das „Fehlerteufelchen“ der „Süddeutschen Zeitung“

Wir haben 25 Redaktionen und Medienhäuser nach ihrer Fehlerkultur gefragt. (Mehr zu den Hintergründen in diesem Artikel.) Hier dokumentieren wir die einzelnen Antworten. Unsere Anfrage lautete:

  • Gibt es bei Ihnen Regeln für den Umgang mit Fehlern?
  • Sind diese Regeln in irgendeiner Weise fixiert?
  • Was passiert, wenn die Redaktion auf einen Fehler aufmerksam (gemacht) wird?
  • Wer ist dafür verantwortlich, Fehler zu korrigieren?
  • In welcher Form korrigiert die Redaktion Fehler?
  • In welchen Fällen ist es akzeptabel, Fehler stillschweigend auszubessern?
  • Wie und wo weist die Redaktion auf Korrekturen hin?

Außerdem baten wir um ein Beispiel für eine Korrektur.


Bauer Media Group

Unser redaktionelles Selbstverständnis: Wenn wir Fehler machen, korrigieren wir sie sofort – ohne rechtliche Auseinandersetzung. Tatsächlich ist diese Zahl sehr gering: 2018 waren es lediglich 2 solcher Korrekturen bei mehr als 12.500 abgedruckten Berichten im Segment der unterhaltenden Frauenzeitschriften. Wir arbeiten ständig daran, die Qualität unserer komplexen redaktionellen Abläufe zu verbessern, um Fehler zu vermeiden.

Korrektur in „Freizeitwoche“ 43/2018
Korrektur in „Freizeitwoche“ 5/2018

In unseren Medien vertreten wir starke und bisweilen polarisierende Meinungen, zu denen wir stehen, weil starker Meinungsjournalismus ein Erfolgsfaktor nicht weniger unserer Publikationen ist. Wenn unsere Artikel kritisiert werden, werden jedoch häufig Tatsachen und Meinungen verwechselt: Tatsachen können falsch sein, Meinungen nicht. Unsere Meinung, also die subjektive Bewertung einer Tatsache, wird vom Großteil unserer Leserinnen und Lesern geteilt – unsere Kritiker haben oft eine andere Meinung. Und das ist auch gut so, denn die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Es ist auch ein Angriff auf die Meinungsfreiheit, wenn unsere redaktionelle Meinung als vermeintlich unwahre Tatsache oder sogar als Fehler dargestellt wird.


Bayerischer Rundfunk

Basierend auf der schon vor Jahren eingeführten Qualitätssicherung beim Bayerischen Rundfunk gibt es seit Juli 2017 (auf Beschluss der Geschäftsleitung) weitere Instrumente, um das Qualitätsmanagement den umfassenden Anforderungen der trimedialen Berichterstattung anzupassen. Wesentliche Elemente sind dabei der „Runde Tisch Qualitätsmanagement“ und die Qualitätsbeauftragten der drei Programmdirektionen.

Im Bereich der Informationsdirektion verfügt der Bayerische Rundfunk bspw. über ein intensives, internes Qualitätsmanagement, das direkt in der Chefredaktion angesiedelt ist. Der stellvertretende Chefredakteur ist zudem für die Qualitätssicherung in den Formaten der Informationsdirektion zuständig. Speziell im Bereich B5 aktuell und bei BR24 gibt es neben den üblichen Redaktionsstrukturen mit CVDs eigene Schichten zur Qualitätssicherung. Die Regeln zum Umgang mit Fehlern sind in internen Unterlagen festgehalten.

Insbesondere in der aktuellen Berichterstattung gelten beim BR klare Qualitätsstandards: zwei Quellen als Basis, zumindest Vier-Augen-Prinzip, in der Regel sogar Sechs-Augen-Prinzip, klare Trennung von Nachricht und Kommentar, „audiatur et altera pars“, etc. Wir möchten unser Publikum in die Lage versetzen, sich selbst basierend auf fundierten Fakten eine eigene Meinung bilden zu können.

Dennoch lassen sich Fehler – wie überall, wo journalistisch gearbeitet wird – leider nicht hundertprozentig ausschließen. Stillschweigendes Ausbessern wird nur bei Lappalien wie Komma- oder Rechtschreibfehlern angewendet. Inhaltliche Fehler korrigiert der BR öffentlich und transparent, in der Regel in jenem Programm bzw. jener Sendung, wo sie passiert sind. Ein aktuelles Beispiel: Das Bayern2-Magazin „Zündfunk“ hat, wie andere Medien auch, über die Bloggerin Marie Sophie Hingst berichtet, an deren Glaubwürdigkeit nach einer Enthüllungsgeschichte im „Spiegel“ vom 1. Juni 2019 erhebliche Zweifel bestehen. Dies wurde von der Zündfunk-Redaktion mit einem Online-Statement „in eigener Sache“ sowie im Programm von Bayern 2 thematisiert.

Entsprechend verfährt der BR auch im Fernsehen sowie im Online-Nachrichtenangebot BR24. Hier veröffentlichen wir größere Korrekturen bzw. Hinweise auf Fehler in der Berichterstattung jeweils am Ende eines Artikels.

Dank der trimedialen Aufstellung der Redaktionen sind auch crossmediale Korrekturhinweise zur Berichterstattung möglich. So etwa Ende November 2017, als ein missverständlich formulierter Tweet auch im linearen Programm in der „Rundschau“ von der Sprecherin richtiggestellt wurde.

Derzeit wird an einem Konzept gearbeitet, wie Korrekturen ab diesem Sommer noch transparenter und zentraler dokumentiert werden können. Via feedback@br24.de bieten wir seit Start des BR24-Angebots an, uns Korrekturhinweise zu senden.


„Berliner Zeitung“

Gibt es bei der „Berliner Zeitung“ (Print bzw. online) Regeln für den Umgang mit Fehlern?

Wir haben bei der Berliner Zeitung die Regel, dass Fehler, auf die wir aufmerksam werden oder aufmerksam gemacht werden, korrigiert werden. Grundsätzlich werden sie in Print auf der Seite 8 (Meinungsseite) korrigiert, online werden sie im bestehenden Text korrigiert und am Endes des korrigierten Textes wird ein Hinweis platziert, dass die ursprüngliche Fassung verändert wurde. (Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version hieß es/wurde behauptet, dass… Richtig aber ist, dass… Wir haben den Fehler korrigiert und bitten, diesen zu entschuldigen.)

Bei Folgeberichterstattungen zu einem Thema in Print oder einem technischen Fehler korrigieren wir auch in den nachfolgenden Ausgaben. Löschen und expiren online: Geschichten dürfen nur als letztes Mittel und nach Absprache mit Chefredaktion und Rechtsabteilung expired werden – denn im Netz ist es unüblich, Passagen oder ganze Texte zu löschen. Rücksprache muss auch gehalten werden, wenn ein expireter Text wieder live geschaltet wird.

Sind diese Regeln in irgendeiner Weise fixiert?

Die Regeln sind zum Teil schriftlich fixiert, aber nicht komplett. Ihre Anfrage ist für uns ein guter Anstoß, dies nun umfassend zu tun.

Was passiert, wenn die Redaktion auf einen Fehler aufmerksam (gemacht) wird?

Wenn wir auf Fehler aufmerksam gemacht werden, recherchieren wir nach und verfahren bei einem tatsächlichen Fehler wie in Antwort 1 beschrieben.

Wer ist dafür verantwortlich, Fehler zu korrigieren?

Die Chefredaktion ist verantwortlich dafür, Fehler zu korrigieren.

In welcher Form korrigiert die Redaktion Fehler?

Siehe Antwort 1 und die Beispiele: Online, Print:

In welchen Fällen ist es akzeptabel, Fehler stillschweigend auszubessern?

Rechtschreibfehler werden stillschweigend ausgebessert.

Wie und wo weist die Redaktion auf Korrekturen hin?

Auf der Seite 8 (Print), am Ende eines Artikels (online)


„Bild“ und „Welt“

BILD und WELT verfolgen eine transparente und konsequente Fehlerkorrektur. Diese spiegelt sich auch in den Journalistischen Leitlinien von Axel Springer wider, die für alle offen dokumentiert sind.

Insofern nachträglich Fehler korrigiert werden müssen, schreiben die Redaktionen Online einen Hinweis auf die Änderung unter den Text, wenn sich durch diesen Hinweis für den Leser ein neuer Erkenntnisgewinn ergibt. Je nach Relevanz dieses Fehlers erfolgt auch eine Korrektur in der Folgeberichterstattung der Zeitung.

Bei BILD können sich außerdem Leser seit März 2017 an den BILD-Ombudsmann Professor Ernst Elitz wenden, wenn sie meinen, BILD würde falsche Darstellungen verbreiten oder über öffentliche Debatten verzerrt oder fehlerhaft berichten. Der Ombudsmann kann seine Recherchen in den Redaktionen jederzeit unbeeinflusst von der Chefredaktion vornehmen. Seine Antworten werden regelmäßig in BILD und auf BILD.de veröffentlicht.


„Bunte“

Aufgrund von sorgfältiger Recherche und beharrlicher Reporterarbeit sind Fehler in der Berichterstattung von Bunte selten. Kommt es doch zu einem nachweislichen Fehlbericht auf Basis von falschen Informationen, wird dieser meist von der betroffenen Person an die Redaktion herangetragen und der Fehler anschließend von der Redaktion korrigiert.


„Buzzfeed“

Die allermeisten Fragen sind durch die hier unter Corrections, Updates, Deletions and Errors aufgeschriebenen Regelungen abgedeckt.

Grundsätzlich versuchen wir mit Fehlern transparent umzugehen und unsere Nutzer*innen an den Stellen transparent zu informieren, an denen die Leser vorkommen oder an denen sie verbreitet wurden (das betrifft dann im Zweifel auch einen transparenten Korrektur-Tweet oder ähnliches). Verantwortlich für die Korrektur des Fehlers bin letztendlich natürlich ich [Daniel Drepper] als Chefredakteur, häufig gebe ich die konkrete Aufgabe der Korrektur aber an die jeweils zuständige Reporterin weiter. Stillschweigend bessern wir Fehler nur aus, wenn es sich um kleinere grammatikalische Fehler oder Tippfehler handelt. Zusätzlich zur transparenten Korrektur von Fehlern sprechen wir auch in unserem regelmäßig erscheinenden Podcast „Unterm Radar“ über die Hintergründe unserer Arbeit – inklusive der Fehler, die wir machen.


Deutschlandradio

Der Umgang mit Fehlern ist in den Programmen von Deutschlandradio klar geregelt. On Air sind unsere Moderatorinnen und Moderatoren sowie die Sprecher und Sprecherinnen angehalten, kleinere Fehler sofort zu korrigieren. Auf den Webseiten kann es mehrere Gründe geben, die Inhalte zu verändern wie zum Beispiel die Beseitigung offensichtlicher Fehler oder nach rechtlicher Veranlassung. Es gilt: keine inhaltliche Änderung wird ohne Erläuterung veröffentlicht, normalerweise unter dem Text. Die Regelungen zum Umgang mit Korrekturen sind in einem redaktionsinternen Papier festgehalten. Die Verantwortung liegt bei den On Air- und Online-Redaktionen. Bei juristisch relevanten Fehlern wird das Justiziariat einbezogen. Die Löschung eines vollständigen Beitrages können nur die Online-Verantwortlichen und/oder der Programmdirektor veranlassen.

Bei gravierenden inhaltlichen Fehlern kann es auch vorkommen, dass das Audiomaterial neu geschnitten und ausgetauscht wird. Das geschieht dann auf allen Plattformen. Im dazugehörigen Onlinetext wird auf diese Korrekturen hingewiesen. Bei größeren Fehlern wird der Fall ins Korrekturenportal des jeweiligen Radioprogramms aufgenommen: Deutschlandfunk, Deutschlandfunk Kultur, Deutschlandfunk Nova.

Bei Featureproduktionen werden Korrekturen ebenfalls im Manuskript online, aber auch im Archiv kenntlich gemacht. Das ist wichtig, damit sich, wenn diese Produktionen von anderen Sendern übernommen werden, Fehler nicht wiederholen.


„Frankfurter Allgemeine Zeitung“

Gibt es bei der FAZ Regeln für den Umgang mit Fehlern?

Ja.

Sind diese Regeln in irgendeiner Weise fixiert?

Nein.

Was passiert, wenn die Redaktion auf einen Fehler aufmerksam (gemacht) wird?

Die Sache wird geprüft.

Wer ist dafür verantwortlich, Fehler zu korrigieren?

Das jeweilige Ressort.

In welcher Form korrigiert die Redaktion Fehler?

Durch Richtigstellung, gegebenenfalls ergänzt um die Bitte, den Fehler zu entschuldigen.

Graugänse statt Nilgänse Nicht Nilgänse, sondern Graugänse waren auf dem Foto zu sehen, das in der gestrigen Ausgabe den Bericht über die Ausbreitung der Nilgänse in Frankfurt illustrierte. Beide Gänsearten sind ungefähr gleich groß. Graugänse haben aber einen weißen Bauch und graues Gefieder, wärend Nilgänse rotbraun, grau, schwarz und weiß gefärbt sind und markante Augenringe haben.
Korrektur in der FAZ, 20. Mai 2015

In welchen Fällen ist es akzeptabel, Fehler stillschweigend auszubessern?

In minder schweren, wozu die Verwechslung einer Grau- mit einer Nilgans in einer Bildunterschrift nicht zählt, dieser Fehler wird korrigiert.

Wie und wo weist die Redaktion auf Korrekturen hin?

In der Regel in dem Ressort, in dem der Fehler passierte, in einer eigenen Meldung mit der Überschrift „Korrektur“. In manchen Fällen eingebettet in die Folgeberichterstattung, zum Beispiel so: „Äußerungen über (…), die in unserem Bericht fälschlicherweise (Person A) zugeschrieben wurden, stammten in Wirklichkeit aus (…).“


FAZ.net

Gibt es bei FAZ.net Regeln für den Umgang mit Fehlern?

Ja.

Sind diese Regeln in irgendeiner Weise fixiert?

Ja.

Was passiert, wenn die Redaktion auf einen Fehler aufmerksam (gemacht) wird?

Der Vorfall wird von den zuständigen Kollegen geprüft.

Wer ist dafür verantwortlich, Fehler zu korrigieren?

Die Redakteure vom Dienst (in anderen Onine-Redaktionen Chef vom Dienst genannt)

In welcher Form korrigiert die Redaktion Fehler? In welchen Fällen ist es akzeptabel, Fehler stillschweigend auszubessern? – Wie und wo weist die Redaktion auf Korrekturen hin?

Dazu gibt es folgende schriftliche Anweisung:

Umgang mit Korrekturen – Wir sollten keinerlei Hemmungen haben, Fehler transparent zu machen. Das betrifft nicht falsch geschriebene Vornamen und unwichtige Flüchtigkeitsfehler. Wenn wir aber einen Wirtschaftsminister fälschlicherweise als Finanzminister bezeichnen, sollten wir korrigieren. Hier ein konkretes Beispiel für eine standardisierte Formulierung, wie wir auf Fehler in früheren Artikelversionen hinweisen:

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Artikels hieß es, der ukrainische Präsident Poroschenko habe Russland eine „Invasion“ vorgeworfen. Das ist nicht richtig, Poroschenko sprach von einer russischen „Intervention“. Die Nachrichtenagentur Reuters hat ihre entsprechende Meldung inzwischen korrigiert – und wir natürlich auch.


„Focus“

[Vom „Focus“ haben wir keine Antwort auf unsere Anfrage erhalten.]

„Focus Online“

FOCUS Online verbessert Fehler unmittelbar, sobald die Redaktion davon Kenntnis erlangt. Handelt es sich etwa um Rechtschreib- oder grammatikalische Fehler, verbessern wir ohne eine Kenntlichmachung im Live-Betrieb. Wenn der Fehler den Inhalt wesentlich betrifft, machen wir die Korrektur für unsere Nutzer transparent, etwa in Form einer Anmerkung der Redaktion. Darin wird kenntlich gemacht, welche Änderung wir vorgenommen haben.

Hier finden Sie einige Beispiele.


Mediengruppe Madsack

Alle Titel der MADSACK Mediengruppe – sowohl gedruckt als auch digital – haben sich dem Pressekodex des Presserates unterworfen. Alle Redaktionen der Madsack Mediengruppe erkennen die Maßstäbe des Pressekodex damit als verbindliche Grundlage ihrer Arbeit an. Ziffer 3 des Pressekodex regelt zum Thema „Umgang mit Korrekturen“: „Veröffentlichte Nachrichten oder Behauptungen, insbesondere personenbezogener Art, die sich nachträglich als falsch erweisen, hat das Publikationsorgan, das sie gebracht hat, unverzüglich von sich aus in angemessener Weise richtig zu stellen.“

Sollten sich nach Veröffentlichung eines Artikels Hinweise ergeben, dass dieser faktische Fehler enthält, wird diesen umgehend im Rahmen der journalistischen Sorgfaltspflicht in der jeweiligen Redaktion nachgegangen. Sollte sich im Anschluss herausstellen, dass es einer Korrektur bedarf, die zu einer inhaltlichen Veränderung des Artikels führt, wird dies im Sinne der Transparenz dann mit redaktionellen Hinweisen versehen. Ein Beispiel für den Umgang im Digitalen finden Sie hier.

Der Umgang mit Fehlern ist innerhalb des o.a. Rahmens in den einzelnen Redaktionen der MADSACK Mediengruppe individuell geregelt. Die Chefredakteurinnen und Chefredakteure erarbeiten deshalb gerade konzernweite Leitlinien, die insbesondere den Umgang mit Korrekturen im Digitalen berücksichtigen.


RTL

Gibt es bei RTL bzw. RTL.de Regeln für den Umgang mit Fehlern?

Unser generelles Verständnis und tagtägliches Ziel ist es, Fehler durch fundiertes, journalistisches Handwerk und redaktionelle Sorgfalt zu vermeiden. Dennoch arbeiten auch wir nicht fehlerfrei. Durch eine offene Fehlerkultur wollen wir bewusst lernen, uns weiterentwickeln und besser werden.

Sind diese Regeln in irgendeiner Weise fixiert?

Journalistische Sorgfalt ist wesentlich für unser Grundverständnis und daher fest in unsere internen Abläufe integriert.

Was passiert, wenn die Redaktion auf einen Fehler aufmerksam (gemacht) wird?

Fehler, auf die wir aufmerksam (gemacht) werden, analysieren und korrigieren wir.

Wer ist dafür verantwortlich, Fehler zu korrigieren?

Die gesamte Redaktion steht in dieser Sorgfaltspflicht. Je nachdem, wo ein Fehler auftauchen sollte, ist das betreffende Ressort verantwortlich, diesen zu beheben.

In welcher Form korrigiert die Redaktion Fehler?

Sobald ein Fehler als solcher erkannt ist, wird er korrigiert. Gravierende inhaltliche Korrekturen werden als solche gekennzeichnet. Fehler in Grammatik oder Rechtschreibung werden permanent korrigiert.

Wie und wo weist die Redaktion auf Korrekturen hin?

Falschmeldungen machen wir transparent und korrigieren diese. (Beispiel)


Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb)

Gibt es in Ihrem Haus Regeln für den Umgang mit Fehlern und sind diese Regeln in irgendeiner Weise fixiert?

Der rbb sendet jeden Tag 164 Stunden Radio- und 24 Stunden Fernsehprogramm. Dazu kommen unsere Präsenzen im Internet – insbesondere unsere Nachrichtenseite rbb24.de – und in den sozialen Medien sowie unsere Zulieferungen für Das Erste und Cosmo. Fehler sollten eigentlich nicht passieren – bei so einer großen Menge handgemachten Programms kommen Sie jedoch unweigerlich trotzdem vor. Wir haben im rbb keine expliziten Regeln, wie wir mit Fehlern umgehen. Vielmehr leiten wir aus unserer journalistischen Sorgfaltspflicht ab, dass wir, wenn wir auf Fehler aufmerksam werden, transparent damit umgehen und sie korrigieren – und alles tun, dafür zu sorgen, dass sie nicht wieder vorkommen. Die Redaktionen gehen Hinweisen von außen wie von innen sorgfältig nach.

Was passiert, wenn die Redaktion auf einen Fehler aufmerksam (gemacht) wird?

Wird die Redaktion noch während einer Sendung auf den Fehler aufmerksam, wird er unmittelbar korrigiert. So handhaben wir das auch bei rbb24.de: Nachträgliche Korrekturen machen wir transparent auf der jeweiligen Artikelseite deutlich. Inhaltliche Fehler, die wir nicht unmittelbar in der Sendung, online oder im laufenden Programm aufklären konnten, berichtigen wir auf unserer Korrekturen-Seite. Diese Seite ist direkt von unserer Startseite aus verlinkt. Um die Seite übersichtlich zu halten und Missverständnissen vorzubeugen, entfernen wir Korrekturen ein halbes Jahr nach der Veröffentlichung wieder von der Seite. Allerdings nur, wenn der betroffene Beitrag nicht mehr in den Mediatheken abrufbar ist.

Wer ist dafür verantwortlich, Fehler zu korrigieren?

Im rbb korrigieren die Redaktionen ihre Fehler selbsttätig.

In welchen Fällen ist es akzeptabel, Fehler stillschweigend auszubessern?

Das trifft aus auf kleinere Fehler zu, die nicht sinnentstellend sind, also zum Beispiel Tippfehler oder Versprecher.


„Stern“

Der offene Umgang mit Fehlern ist gelernter Redaktionsalltag beim STERN. Jedes Redaktionsmitglied weiß, dass der STERN transparent mit Fehlern umgeht.

Wenn ein Fehler in der Berichterstattung erkannt wurde – sei es durch Hinweise Außenstehender oder durch die Redaktion selbst – wird dieser so kenntlich gemacht:

Im Heft: 

Der Fehler wird im nächsten Heft thematisiert und korrigiert. Dazu gibt es mehrere Möglichkeiten: Ein Leserbrief wird gedruckt und darunter vermerkt, dass der Leser recht hat. Die Redaktion weist in einem eigenen Kasten auf den Fehler hin und korrigiert ihn möglichst transparent, indem sie erklärt, wie der Fehler ins Heft gelangen konnte. Zudem hat der STERN mit der Rubrik „Rede und Antwort“ an prominenter Stelle gleich vorn im Heft einen Ort, an dem ein Autor jede Woche direkt auf die Frage eines Lesers antwortet. Auch die nutzt der STERN, um Fehler oder Unstimmigkeiten zu erklären.



Bei STERN Digital: Fehler in Artikeln, Fotostrecken, Videos oder Podcasts werden schnellstmöglich korrigiert und für den User nachvollziehbar transparent (ggf. auch kanalübergreifend) kommuniziert. Die Transparenzhinweise werden entweder im Artikel (an der entsprechenden Stelle) oder am Ende des Artikels eingefügt.

Die Art und Weise der Korrektur wird individuell geprüft und gelöst. Verfälscht der Fehler die Nachricht oder hat darauf maßgeblichen Einfluss, weisen wir transparent auf die Korrektur im Artikel hin. Ggf. wird ein Text bis zur Korrektur offline genommen, um einer weiteren Verbreitung von Fehlinformationen entgegenzuwirken. Stillschweigend und ohne Hinweis dürfen nur kleine Fehler wie Zahlendreher oder Rechtschreibfehler ausgebessert werden. 

Bei Leserzuschriften gilt: 

Der STERN bearbeitet alle Hinweise auf Fehler, überprüft entsprechend die Fakten und beantwortet dann die Zuschriften. Leser erhalten auch dann eine Antwort, wenn sich nach erneuter Überprüfung herausstellen sollte, dass kein Fehler gemacht wurde und sich der Hinweisgeber geirrt hat. Die Antwort übernimmt der zuständige Redakteur, Ressortleiter oder Dokumentar persönlich und unterschreibt die E-Mail mit Namen.

Wenn ein Fehler durch die Redaktion erkannt wurde, gilt: 

Der zuständige Redakteur prüft den Inhalt und korrigiert ihn. Im Zweifel holt er sich Meinungen von Kollegen, Dokumentaren, Ressortleitern oder der Chefredaktion ein – je nach Schwere des Fehlers.


„Der Spiegel“

Gibt es bei „Spiegel“ bzw. „Spiegel Online“ Regeln für den Umgang mit Fehlern? Sind diese Regeln in irgendeiner Weise fixiert?

Ja, es gibt für SPIEGEL und SPIEGEL ONLINE jeweils verbindliche Regeln im Umgang mit Fehlern in Veröffentlichungen. Diese Regeln sind den MitarbeiterInnen der Redaktionen bekannt und in die allgemeinen Arbeitsabläufe integriert.

Was passiert, wenn die Redaktion auf einen Fehler aufmerksam (gemacht) wird? Wer ist dafür verantwortlich, Fehler zu korrigieren?

Im Rahmen der Zusammenlegung der beiden Redaktionen von SPIEGEL und SPIEGEL ONLINE werden momentan neue gemeinsame Regeln für redaktionelles Arbeiten entwickelt. Dazu zählen insbesondere auch Strukturen und Prozesse für den Umgang mit Fehlern, die in Veröffentlichungen unterlaufen sind. Die bewährten geltenden Regelungen werden davon zeitnah abgelöst.

In welcher Form korrigiert die Redaktion Fehler? Wie und wo weist die Redaktion auf Korrekturen hin?

Bei SPIEGEL ONLINE werden Änderungen direkt im Text vorgenommen. Auf alle größeren, sinnveränderten Korrekturen wird mit einer kurzen Erklärung am Artikelende hingewiesen. Korrekturen im SPIEGEL werden mit einem Verweis auf die jeweilige Ausgabe und Seitenzahl in der Rubrik „Korrekturen“ veröffentlicht.

In welchen Fällen ist es akzeptabel, Fehler stillschweigend auszubessern?

Korrekturen, die nicht sinnverändernd sind (beispielsweise grammatikalische oder orthografische Fehler), werden bei SPIEGEL ONLINE ohne separaten Hinweis korrigiert. Beim SPIEGEL werden Korrekturen für diese Art Fehler nicht im Heft veröffentlicht.


„Süddeutsche Zeitung“

Zu unserem Anspruch als überregionale Tageszeitung gehört es, dass wir Fehler möglichst transparent für unsere Leserschaft korrigieren. Die Chefredaktion weist bei vielen Gelegenheiten immer wieder auf diese ehrliche Fehlerkultur hin, sie ist gelebte Realität bei uns: Wenn wir einen Hinweis aus der Redaktion oder von außen erhalten, wird mit höchster Priorität nachgeprüft und nötigenfalls sofort korrigiert.

Dies geschieht online auf SZ.de sofort, in der digitalen SZ (Abo-Produkt) durch eine nächstmögliche Aktualisierung und in der gedruckten Ausgabe in der Regel auf der nächsterreichbaren Leserbriefseite. Wir haben sowohl im Lokalteil (München, Region, Bayern) als auch im überregionalen Teil jeweils eigene Leserbriefseiten, mehrmals die Woche, und publizieren dort Korrekturen dann in der Regel im identischen Verbreitungsgebiet wie die verbesserungsbedürftige Ausgangsnachricht.

Gibt es bei der „Süddeutschen Zeitung“ bzw. bei sueddeutsche.de Regeln für den Umgang mit Fehlern?

Ja, es gibt die Regel, dass wir Fehler unbedingt korrigieren. Wenn wir von Fehlern erfahren, die inhaltlich relevant sind (dazu rechnen wir auch falsch geschriebene Namen, beispielsweise), korrigieren wir diese öffentlich und nachvollziehbar auf allen Kanälen. Der Grad der Peinlichkeit eines etwaigen Fehlers ist dabei kein Hemmnis. Nach unserem Verständnis würde es auch nicht zum Ethos der SZ passen, wenn wir uns bei Fehlern wegduckten. Eine Kultur, Fehler ehrlich zu korrigieren, ist bei der Süddeutschen Zeitung daher langjährige Übung – übrigens verbunden mit teils sehr anerkennenden Rückmeldungen von Betroffenen wie überhaupt aus der Leserschaft.

Sind diese Regeln in irgendeiner Weise fixiert?

Ja, die Regeln sind fixiert. Bei SZ.de im Redaktionswiki. Dort steht:

„Wenn uns Fehler passieren, wollen wir diese nicht vertuschen, sondern gehen offensiv mit der Korrektur um.

Rechtschreib- und Tippfehler sind sofort und immer zu korrigieren. Inhaltliche Fehler und andere Probleme geben wir transparent zu – in Absprache mit dem Homepage-Chef oder dem Geschäftsführenden Redakteur –, in der Regel am Ende des Textes in einem kursiven Nachspann, in dem wir die Ursache erklären (fehlerhafte Agentur, Berichtigung durch Quelle…):

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels wurde behauptet, dass… Dies ist falsch. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.

Ist ein Artikel komplett falsch, wird er nur in juristischen Ausnahmefällen depubliziert und stattdessen transparent durch einen Hinweis überschrieben („An dieser Stelle befand sich ein Artikel, der…“). Diese Lösung ist zwingend mit dem Geschäftsführenden Redakteur oder der Chefredaktion zu besprechen.

Jeder, der einen offensichtlichen Fehler sieht, bessert ihn aus, wenn er am Rechner ist, und/oder sagt dem jeweiligen Kollegen oder dem Newsdesk Bescheid. Das ist Pflicht.

Hinweise von Lesern an @SZ oder fehler@sueddeutsche.de sind mit Dank zu beantworten. Der Fehler-Maileingang wird von Ressorts und Newsdesk immer zügig kontrolliert.

Fehlerhinweise, die die gedruckte Zeitung betreffen und damit automatisch auch unsere Digital-Abo-Ausgabe, werden den jeweils betroffenen Kollegen sofort weitergeleitet mit einem auffälligen Abbinder, in dem explizit darauf hingewiesen wird, wie zu verfahren ist:

„Liebe(r) Kollege(in),

der Leser hat uns einen Fehler angezeigt. Soll/muss er korrigiert werden?

Wenn ja, senden Sie bitte umgehend den Korrekturtext einschl. Titel, Datum, Ressort und Seite direkt an… Veranlassen Sie bitte auch bei SZ.de die Korrektur beim jeweiligen Online-Planer in Ihrem Ressort und informieren Sie zusätzlich die zuständigen Kollegen über … sowie für die SZ-Digitalausgabe über …

Wenn nein, bitte gleichfalls eine kurze Rückmeldung mit Begründung oder Beantwortung in Kopie an die Redaktion Forum schicken.“

Wenn es auch inhaltliche Anmerkungen im Rang eines Leserbriefes gibt, wird dieser Abbinder auch versehen mit dem Hinweis:

Die Chefredaktion wünscht eine persönliche freundliche Antwort an den Leserbriefschreiber.

Was passiert, wenn die Redaktion auf einen Fehler aufmerksam (gemacht) wird?

Der Sachverhalt wird möglichst sofort geprüft, um gegebenenfalls umgehend die nötigen Korrekturen einzuleiten. Das hat höchste Priorität bei uns, weil schnelle Korrekturen auf allen Ausspielkanälen ja auch – bei aller Misslichkeit eines Fehlers – unseren unbedingten Willen zu korrekter Arbeit dokumentieren. Sofern der Hinweis von außen kommt, erhalten Leserinnen und Leser oder Kooperationspartner meistens auch eine Dankeschön-Antwort für die kundige und aufmerksame Lektüre.

Wer ist dafür verantwortlich, Fehler zu korrigieren?

Bei Kleinigkeiten: Der, der den Fehler zuerst entdeckt. Einen Rechtschreibfehler bessert man einfach schnell selber aus, bevor man umständliche Telefonketten in Gang setzt. Bei größeren Dingen der Autor oder der diensthabende CvD im Ressort. In umfangreicheren Fällen ist die Chefredaktion mit einzubeziehen. Um die Veröffentlichung der Print-Korrekturen kümmern sich Leserredakteurinnen und -redakteure, sie kuratieren die Leserbriefseiten, auf denen die Korrekturen erscheinen. Die Korrekturtexte verfassen meist die Autoren des Ausgangsbeitrags.

In welcher Form korrigiert die Redaktion Fehler?

SZ-Fehlerteufelchen

In der gedruckten SZ in Form von „Korrekturen“, die durch ein Karikatur-Fehlerteufelchen grafisch hervorgehoben sind und ihren festen Platz auf den Leserbriefseiten haben. Leserbriefseiten werden sehr stark beachtet und auch in der Tablet-Variante der SZ nachvollziehbar viel gelesen, insofern sind diese Seiten elektronisch wie in Print ein bewährter, guter Platz für Korrekturen.

Auf SZ.de beheben wir Fehler direkt im Text und belassen es dabei, wenn es sich um Rechtschreibfehler oder Buchstabendreher handelt. Wenn es keine Kleinigkeiten sind, setzen wir ans Textende online immer auch einen Hinweis (wie oben bereits beschrieben). Fehlerkorrekturen werden zudem in unserem Textarchiv dokumentiert und mit den Ausgangs-Beiträgen untrennbar verlinkt, so dass spätere Archivnutzer immer den aktuellsten Stand bekommen und sich Fehler nicht perpetuieren, auch nicht bei externen Nutzern unseres Textarchives.

In welchen Fällen ist es akzeptabel, Fehler stillschweigend auszubessern?

Nur bei Rechtschreibfehlern, Buchstabendrehern und Ähnlichem.

Alles, was sinntragenden Charakter hat, wird öffentlich nachvollziehbar korrigiert, auch dann etwa, wenn der Spätdienst einen Fehler noch nach Andruck entdeckt und behebt. Dann wird in Print eben bei der Korrektur erwähnt, dass es sich um einen „Fehler in einem Teil unserer Druckauflage“ handelte – und online so verfahren, wie oben beschrieben (mit Hinweis auf die erfolgte Korrektur).

Wie und wo weist die Redaktion auf Korrekturen hin?

Aktuelle Beispiele aus der gedruckten Zeitung:

Ausriss: SZ vom 29. Mai 2019
Ausriss: SZ vom 25. Mai 2019

Ein Beispiel für eine Online-Korrektur mit Hinweis finden Sie beispielsweise hier.


T-Online

Bei t-online.de gibt es für den Umgang mit Fehlern klare redaktionelle Richtlinien. Diese sind in redaktionsinternen Richtlinien festgehalten. Ziel ist es, so transparent wie möglich zu arbeiten. Sollten trotz gewissenhafter Recherche Fehler entstehen, werden diese transparent durch eine Anmerkung unter dem Artikel korrigiert. Wo möglich, werden außerdem die Quellen offengelegt. Deshalb gibt es unter jedem Artikel auf t-online.de einen Quellenapparat.

Weitere Informationen finden Sie auch hier.


„Tagesschau“

Gibt es bei der „Tagesschau“ bzw. tagesschau.de Regeln für den Umgang mit Fehlern?

Ja

Sind diese Regeln in irgendeiner Weise fixiert?

Es gibt in unserem Redaktionswiki ein Kapitel: „Fehler in Sendungen“. Darin heißt es:

Sendemitschnitte, die unter „letzte Sendungen“ zu finden sind, werden nach Korrekturen mit einem Hinweis gekennzeichnet!

Die Zuschauer sollen genauer darüber informiert werden, warum Sendungen fürs Internet verändert wurden (Ton-/Bildfehler, inhaltliche Fehler etc.).

Dafür wurden Textbausteine entwickelt, die für den Großteil aller Änderungen passen sollten. Siehe hier:nachtraegliche_aenderungen_an_tagesschau.docx

Der CvD [Chef vom Dienst] entscheidet, sobald Zeit dafür ist, wer sich darum kümmert, den MMA [Multimediaassistenten] über den Text der Einblendung zu informieren; in der ts20 [20-Uhr-„Tagesschau“] zum Beispiel macht das der CvD selbst, der betroffene Redakteur oder der R1 [der Redakteur, der den CvD unterstütz]. Dieser sucht den passenden Textbaustein heraus und sagt dem MMA genau, was geändert und welcher Text dazu eingeblendet werden soll.

In welchen Fällen ist es akzeptabel, Fehler stillschweigend auszubessern?

Fehler werden immer dann kenntlich gemacht, wenn die entsprechende Sendung deshalb nachträglich verändert wurde. Es ist insofern nicht auszuschließen, dass ein einfacher Rechtschreibfehler nicht korrigiert wird und unverändert stehenbleibt.

Wie und wo weist die Redaktion auf Korrekturen hin?

Die Anmerkung zum Fehler in der Sendung findet sich immer beim entsprechenden Mitschnitt der Sendung. Hier zwei Beispiele:

20-Uhr-„Tagesschau“, 27. Mai 2019, 20-Uhr-„Tagesschau“, 24. März 2019.

Auch auf tagesschau.de machen wir Korrekturen kenntlich. Dazu ebenfalls ein Beispiel.


„Tagesspiegel“

Gibt es beim „Tagesspiegel“ (Print bzw. online) Regeln für den Umgang mit Fehlern?

Ja.

Sind diese Regeln in irgendeiner Weise fixiert?

[Der „Tagesspiegel“ überarbeitet seine Redaktionsrichtlinien gerade und will sie im Herbst veröffentlichen und mit den Lesern diskutieren.]

Wer ist dafür verantwortlich, Fehler zu korrigieren?

In aller Regel der Autor des Textes, falls nicht im Dienst, der Produktionsdienst Print/Online.

In welchen Fällen ist es akzeptabel, Fehler stillschweigend auszubessern?

Unsere neuen Redaktionsrichtlinien sehen vor, dass Fehler grundsätzlich nicht stillschweigend ausgebessert werden.


„taz“

[Die „taz“ teilt uns mit, dass die Chefredaktion mitten in den Planungen für die „taz“-Digitalisierungsstrategie sei und deshalb unsere Anfrage gerade kurzfristig nicht beantworten könnte.]


„Vice“

Jeden Artikel auf VICE.com prüfen neben den Verfassenden auch mindestens eine redigierende Person und eine Schlusskorrektur inhaltlich wie stilistisch, bei besonders sensiblen Themen mitunter auch eine vierte Person. Auch die Aktivierung auf Facebook, Twitter und Instagram wird zwischen Redaktion und Social Media Redaktion größtenteils besprochen.

Auf Fehler werden wir durch die Redaktion selbst, durch Kommentare in den sozialen Medien oder durch Rückmeldungen der Protagonist*innen aufmerksam. Die direkte Behebung hat dann Vorrang vor anderen Artikeln.

Fehler korrigieren in der Regel der Managing Editor, seine Vertretung oder – in deren Abwesenheit – andere Redakteur*innen. Orthographische Fehler werden im internen Redaktionschat vorher angemerkt und stillschweigend ausgebessert, inhaltliche Korrekturen benötigen eine Freigabe durch die Chefredaktion DACH und ein datiertes Update am Ende des Textes. Dabei machen wir klar, was zunächst falsch berichtet oder geschrieben wurde. Protagonist*innen und Hinweisgeber benachrichtigen wir in der Regel direkt über die Korrektur.

Zwei Beispiele.

Im absoluten Ausnahmefall, dass ein Artikel ganz runtergenommen werden muss, wird auch die europaweite Editorial Director informiert.

Diese Regeln sind schriftlich festgehalten und allen Teilen der Redaktion bekannt. Ein europaweites Manual für alle Redaktionen von VICE zu solchen und anderen Fragen, die die Beauftragung, das Verfassen und die Veröffentlichung von Texten betreffen, ist derzeit in Arbeit.

Updates an Texten nehmen wir nach demselben Protokoll auch vor, wenn es neue Entwicklungen oder Erkenntnisse zum Gegenstand der Berichterstattung gibt, die für den bisherigen Artikel relevant sind.


Welt (TV)

Gerade in den langen Live-Strecken entwickelt sich die Nachrichtenlage und dementsprechend auch das Wissen um das jeweilige Ereignis.

Hier können sich Informationen sowohl verändern, als auch konkretisieren – auch bei konsequentem 2-Quellen-Prinzip.

Für uns ist deshalb Prinzip, sehr klar darauf hinzuweisen, was wir wissen, zu welchen Fragen noch nicht genügend Informationen vorliegen.

Ebenso ist es wichtig ist es, klar zu sagen, wo sich die Informationslage wie verändert hat, auch wenn wir uns selbst geirrt haben, falsche Informationen vorlagen.

Das alles hat viel mit Sprache und Klarheit zu tun.


Westdeutscher Rundfunk (WDR)

Gibt es beim WDR bzw. bei wdr.de Regeln für den Umgang mit Fehlern?

Ja, es gibt Grundsätze, die im gesamten WDR gelten als auch spezifische Regelungen einzelner Abteilungen oder Redaktionen. Unser Anspruch ist, keine Fehler zu machen. Wenn aber doch welche passieren, geben wir sie offen zu, korrigieren sie und machen den Vorgang transparent.

Was passiert, wenn die Redaktion auf einen Fehler aufmerksam (gemacht) wird?

Hinweise auf Fehler werden grundsätzlich ernstgenommen und sorgfältig überprüft.

Wer ist dafür verantwortlich, Fehler zu korrigieren?

Der jeweilige Leiter der Redaktion, in der der Fehler passiert ist bzw. die zuständige Direktion.

In welcher Form korrigiert die Redaktion Fehler?

Die Fehler werden an der Stelle, an der sie passiert sind, aufgearbeitet bzw. korrigiert. Wurde ein Beitrag mit einem Fehler in den sozialen Netzen geteilt, wird auch dort auf die Korrektur aufmerksam gemacht. Im Fall eines schwerwiegenden Fehlers geht eine Mail an alle programmverantwortlichen Redakteure im Haus, um zu verhindern, dass er an anderer Stelle wiederholt wird.

In welchen Fällen ist es akzeptabel, Fehler stillschweigend auszubessern?

Bei Tippfehlern, die nicht sinnentstellend sind. Ansonsten müssen alle Fehler transparent korrigiert werden.


Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF)

Das Vertrauen der Zuschauer in die Glaubwürdigkeit der Berichterstattung hat oberste Priorität für das ZDF. Stellt sich heraus, dass in der „heute“ oder auf heute.de fehlerhaft berichtet wurde, gibt es grundsätzlich eine Richtigstellung auf der Korrekturen-Seite der heute.de. Gewichtige Fehler korrigiert das ZDF zudem in den Sendungen, in denen sie verbreitet wurden. In jedem dieser Fälle wird darüber beraten, wie es zu der Falschmeldung kommen konnte und welche Konsequenzen daraus gezogen werden sollten, damit sich der Fehler möglichst nicht wiederholt.

Auf der heute.de ist die „Korrekturen“-Seite eingerichtet. Dort weisen die ZDF-Redaktionen auf Fehler hin, die in der Berichterstattung gemacht wurden, und korrigieren diese. Das können Fehler oder Unkorrektheiten sein, die die Redaktionen in selbstkritischer Betrachtung ihrer Arbeit selbst erkennen, aber auch solche, auf die Betroffene, Experten oder Zuschauer die Redaktionen aufmerksam gemacht haben. Diese Fehler sind in chronologischer Reihenfolge aufgelistet und richtiggestellt. Diese „Korrekturen“-Rubrik versteht das ZDF als Beitrag zur Offenheit gegenüber dem Beitragszahler und zur internen Fehlerkultur. Die ZDF-Redaktionen arbeiten mit Gewissenhaftigkeit daran, Fehler zu vermeiden. Wo sie dennoch passieren, werden sie in größtmöglicher Transparenz richtiggestellt. Fehler in „heute“ oder auf der heute.de werden dabei nicht nur auf der Korrekturen-Seite, sondern auch in der Sendung und im Artikel selbst transparent korrigiert (zum Beispiel mit der Anmerkung: „In einer früheren Version hieß es …“).


„Die Zeit“

Gibt es bei „Zeit“ bzw. „Zeit Online“ Regeln für den Umgang mit Fehlern? Sind diese Regeln in irgendeiner Weise fixiert? Was passiert, wenn die Redaktion auf einen Fehler aufmerksam (gemacht) wird? In welcher Form korrigiert die Redaktion Fehler? Wie und wo weist die Redaktion auf Korrekturen hin?

Zu allen diesen Fragen siehe Code of Ethics, Punkt 2b:

b. Bei berechtigter Kritik durch Leser an einem Online-Text melden sich Online-Redakteure und je nach Möglichkeit auch Print-Redakteure, die online publiziert haben, im Kommentar-Thread unter ihrem Artikel selbst zu Wort.

Faktische Fehler werden dabei in folgender Weise berichtigt:

1. Korrektur der betreffenden Textstelle

2. ein Hinweis unter dem Text, dass korrigiert wurde

3. sofern geboten: im Kommentarthread eine Antwort an den jeweiligen Leser, die seinen Hinweis anerkennt

Inhaltliche Fehler online nur stillschweigend auszubessern ist nicht akzeptabel.

Werden in Print-Artikeln Fakten (insbesondere zur Stützung eigener Argumente) wiedergegeben, die sich im Nachhinein als falsch erweisen, ist dies, nach Möglichkeit vom Autor selbst, im Blatt zu korrigieren. Ist der Print-Artikel auch online zu finden, wird dort auf die jeweilige Korrektur verwiesen.

Wer ist dafür verantwortlich, Fehler zu korrigieren?

Die Ressorts, die CvDs, die Online-Textchefs.

In welchen Fällen ist es akzeptabel, Fehler stillschweigend auszubessern?

Bei rein sprachlichen Fehlern.