Holger ruft an (58)

Was muss eigentlich noch passieren, damit Döpfner geht?

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Screenshot: ft.com

Die Reichelt-Affäre bei Axel Springer nimmt kein Ende: Die „Financial Times“ hat in dieser Woche Recherchen veröffentlicht, die Springer-Chef Mathias Döpfner und die Führungsetage des Hauses schwer belasten. Wie die FT-Journalisten Erika Solomon und Olaf Storbeck berichten, sollen die Verfehlungen von Ex-„Bild“-Chefredakteur Julian Reichelt intern schon früher bekannt gewesen sein als bislang angenommen. Der Vorstand soll versucht haben, Affären und Machtmissbrauch Reichelts zu decken, statt sie aufzuklären. Reichelt soll sogar Informationen über die laufenden Untersuchungen zugespielt bekommen haben, sodass er Zeugen identifizieren konnte, die eigentlich anonym bleiben sollten.

Springer-Chef Döpfner witterte offenbar eine Kampagne gegen das Verlagshaus. Er soll eine Kanzlei engagiert haben, um gegen angebliche Verschwörer zu ermitteln. Julian Reichelt habe, so zeigen die Recherchen, eigens eine Liste mit Personen zusammengestellt, die ihm und dem Springer-Verlag schaden wollten: Der Satiriker Jan Böhmermann soll darauf ebenso gestanden haben wie Ex-Bild-Chef Kai Diekmann.

Im Podcast mit Holger Klein erzählt FT-Korrespondent Olaf Storbeck, warum es beim Springer-Vorstand trotz aller Enthüllungen „immer noch nicht knallt“, weshalb er sogar Verständnis dafür habe, dass Döpfner eine Verschwörung gegen sein Haus witterte und warum all das vermutlich keine strafrechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen wird.

(Sie können den Podcast auch über die Plattform oder App Ihrer Wahl hören. Hier ist der Feed.)


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5 Kommentare

  1. #1 Ich fände sie so besser: „Was muss eigentlich noch passieren, bis man Döpfner aus den jounalistischen Kreisen rausschmeißt?“

  2. So zahnlos wie § 184i StGB im Telefonat dargestellt wird, ist der Paragraf nicht. Die Gesetzesnovelle der „sexuellen Belästigung“ wurde quasi erst vor ein paar Jahren im Zuge der Diskussion um die Kölner Silvesternach eingeführt. Eine „sexuelle Handlung“ wie sie laut StGB in § 184h definiert ist, ist für eine Verurteilung nicht notwendig. Klar, eine Berührung muss stattgefunden haben, aber eine Drohung muss dabei nicht ausgesprochen werden. Es reicht, wenn sich das Opfer belästigt fühlte.

  3. Ich höre noch die Rufe: „Enteignet Springer“. Ganz gelungen ist es ja noch nicht, aber KKR und der kanadische Pensionsfond sind auf dem besten Wege dahin. Und damit ziehen auch amerikanische Sitten ein. Herr Döpfner muss sich hüten, mit einer jungen Frau den Fahrstuhl hoch- oder runterzufahren. Mit Friede Springer ist er ja immer hochgefahren, aber die war schon immer älter als er.

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