„Benach­teiligungs­kultur“?

Der schwierige Fall der angeblichen Frauen­diskriminierung im ZDF

Wird eine Reporterin vom ZDF schlechter bezahlt, weil sie eine Frau ist? Das hat am heutigen Mittwoch das Berliner Landesarbeitsgericht verhandelt. Das Urteil steht noch aus, doch die Klägerin plant schon mit der nächsten Instanz.


Ein Chef, der öffentlich kundtut, Frauen hätten im politischen Journalismus nichts zu suchen. Der gleiche Mann, der Kandidatinnen im Bewerbungsgespräch nach ihren Kinderwünschen fragt. Zwölf männliche Kollegen, die alle für die vermeintlich gleiche Arbeit mehr verdienen. Für Birte Meier ist die Lage eindeutig: An ihrem Arbeitsplatz in der Redaktion des ZDF-Magazins „Frontal 21“ werden Frauen diskriminiert, auch in der Bezahlung.

2016 zog sie dagegen vor Gericht. In erster Instanz wurde ihre Klage jedoch abgewiesen. Am heutigen Mittwochvormittag folgte in zweiter Runde eine Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Das Urteil ist erst für den 5. Februar angekündigt, doch die Vorsitzende Richterin ließ schon durchblicken: Große Erfolgsaussichten für Meiers Klage scheint auch sie nicht zu sehen.

Der Fall ist etwas komplizierter, als ihn die sexistischen Kommentare des Redaktionsleiters nahelegen, der das Team mittlerweile verlassen hat. Zum einen geht es darum, dass die Journalistin sich finanziell benachteiligt sieht. Als sie 2007 und 2010/11 ihre Verträge mit dem ZDF verhandelte, sei ihr signalisiert worden, dass es keinerlei Spielraum gebe, argumentieren ihre Anwälte. Erst in Gesprächen mit den männlichen Kollegen habe sich herausgestellt, dass auch die Tarifverträge der öffentlich-rechtlichen Anstalt Gehälter nicht in Stein meißeln. Die Männer hätten infolge dessen für sich bessere Konditionen erzielt.

In einer sogenannten Stufenklage will Meier zunächst offiziell Auskunft über die Bezahlung ihrer Kollegen erlangen, um dann im zweiten Schritt eine Anpassung ihres Honorars zu erstreiten, rückwirkend sowie für die Zukunft. Außerdem möchte sie eine Entschädigung für die aus ihrer Sicht erlittene Diskriminierung von mindestens 80.000 Euro. In diesem Zug muss auch geklärt werden, ob in der Redaktion eine „Benachteiligungskultur“ herrschte, wie die Klägerin behauptet und mit den oben erwähnten Anekdoten belegen will. Die Anwälte des ZDF wiesen das während der Verhandlung zurück. Unter dem Redaktionsleiter seien beispielsweise auch zwei Frauen in Führungspositionen gebracht worden, erklärten sie.

Darüber hinaus lässt Meier ihren Beschäftigungsstatus beim ZDF überprüfen. Bislang arbeitet sie dort als Feste Freie – eine Besonderheit im öffentlich-rechtlichen System, nach der Mitarbeiter Vollzeit in einer Redaktion arbeiten, ohne dort fest angestellt zu sein und Anspruch auf alle üblichen Sozialleistungen zu haben. Da sich ihre Arbeitsbedingungen nicht von denen der Festangestellten unterschieden, möchte sie sich auf diesem Weg einen feste Stelle erstreiten.

Für den Fall ist dieses Detail wichtig. Denn die Abweisung der Klage in erster Instanz wurde damit begründet, dass Meier ihr Honorar auch mit Kollegen vergleicht, die fest angestellt oder komplett frei arbeiten. Sie argumentiert, dass nicht die Art der Anstellung für das Honorar entscheidend sei, sondern die Art der Arbeit. Die sei vergleichbar, da solle es auch die Bezahlung sein. Das ZDF hingegen ist der Ansicht, dass noch ganz andere Faktoren wie Alter, Berufserfahrung oder Betriebszugehörigkeit eine Rolle spielten. Meier bestreitet das nicht, hält aber die Gleichwertigkeit der Arbeit für das zentrale Argument.

Durch diese Gemengelage arbeitete sich die Richterin im Laufe der Verhandlung sehr systematisch vor. Akribisch zitierte sie aus den vor ihr liegenden Aktenbergen, die der Richter der ersten Instanz noch lapidar mit „Der Baum ist tot“ abgetan hatte. Das machte so viel Eindruck, dass Meiers Anwalt sich explizit für die gute Vorbereitung und faire Verhandlung bedankte, „auch wenn wir in vielen Punkten unterschiedliche Ansichten vertreten“. Vorsorglich sprach er schon von Argumenten, die die nächste Instanz zu berücksichtigen hätte.

Zwar steht das Urteil, wie gesagt, noch aus. Doch die Richterin erklärte bereits, dass es ihr an Indizien für die beanstandete Benachteiligungskultur mangele – auch wenn einzelne Äußerung des Redaktionsleiters „nicht in Ordnung“ gewesen seien. Sie bezweifelte folglich auch, dass eine Diskriminierung wegen des Geschlechts der Grund für Meiers im Vergleich niedrigere Honorar sei. Zur Frage des Beschäftigungsverhältnisses meinte sie: „Vieles spricht dafür, dass die Klägerin freie Mitarbeiterin ist.“

Dennoch könnte schon diese Verhandlungsrunde für Meier Erfolge mit sich bringen. Schließlich geht es ihr auch darum, offiziell Auskunft über das Gehalt ihrer männlichen Kollegen zu erhalten, die sie bislang nur freiwillig unter der Hand erhielt. Hier fährt sie zweigleisig: Neben der Stufenklage hat sie nun auch das Recht auf Auskunft nach dem Entgeldtransparenzgesetz beantragt.

Dieses ist im Sommer 2017 und damit erst nach der ersten Verhandlungsrunde in Kraft getreten. Es berechtigt Mitarbeiter von Unternehmen mit über 200 Angestellten, zumindest einen Mittelwert der Gehälter ihrer Kollegen zu erfahren. Da das Gesetz noch neu ist und kaum Anwendung fand, sind jedoch noch viele Fragen offen. Dazu gehört auch, ob nur Festangestellte oder auch Freie und Feste Freie von ihm profitieren können. „Es spricht mehr dafür, dass ein Auskunftsanspruch besteht“, erklärte die Richterin.

Am 5. Februar um 12 Uhr verkündet sie ihr Urteil.

10 Kommentare

  1. Eine gute Zusammenfassung der Verhandlung, vielen Dank! Eine kleine Erläuterung noch: Nach Europarecht zählt für die Vergleichbarkeit in der Tat die Art der Arbeit, nicht das Anstellungsverhältnis. Dies hat die LAG-Richterin anders als ihr Kollege in der Vorinstanz offenbar auch so gesehen. Die Klägerin hat aber nicht nur mit der Vergleichbarkeit argumentiert; sie hat auch gezeigt, dass die Faktoren, die das ZDF zur Rechtfertigung der Gehaltsunterschiede bei gleicher Arbeit zitierte – wie Berufserfahrung oder Betriebszugehörigkeit –, die Gehaltsunterschiede nicht konsistent erklären können. Alle Infos zu ihrer Argumentation sind auf der Website der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unter „Equal Pay“ zusammengestellt.

  2. Man könnte ja auch noch einen Schritt zurückgehen und fragen, ob dieser spezielle Arbeitsvertrag überwiegend weiblichen Mitarbeitern angeboten wird/wurde.

  3. „Das ZDF hingegen ist der Ansicht, dass noch ganz andere Faktoren wie Alter, Berufserfahrung oder Betriebszugehörigkeit eine Rolle spielten.“

    Berufserfahrung und Betriebszugehörigkeit sind als Kriterien in Ordnung; das reine Lebensalter per se – also unabhängig von Berufserfahrung, Qualifikation, Leistung usw. – ist als Benachteiligungsgrund hingegen sehr problematisch:
    http://www.spiegel.de/karriere/junge-arbeitnehmer-duerfen-nicht-mehr-wegen-ihres-alters-diskriminiert-werden-a-826137.html

  4. Zum Entgelttransparenzgesetz: da hat sich im Text ein Typo eingeschlichen und es wird nicht der Mittelwert sondern der Median gebildet.

  5. Halten wir kurz fest: alle Argumente, die juristisch stichhaltig sein könnten (Art des Anstellungsverhältnisses, vergleichbare Arbeit) haben mit ihrem Geschlecht nichts zu tun. Man kann die fundierten Widerlegungen des gender pay gap schon gar nicht mehr zählen, aber das scheint für manche einfach Teil eines modernen Religionsersatzes geworden zu sein.

    Man kann Frau Meier trotzdem nur Glück wünschen, das Modell feste Freie ist ein absolutes Unding.

  6. Das Scheinselbständigensystem „Feste Freie“ sollte vielleicht von den Übermedien mal tiefergehend und unabhängig von diesem Fall untersucht werden.

Einen Kommentar schreiben

Mit dem Absenden stimmen Sie zu, dass Ihre Angaben gemäß unseren Datenschutzhinweisen gespeichert werden. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.