Neuer Verteilungsplan

Revolution bei VG Wort: Urheber bekommen, was ihnen zusteht

Die VG Wort hat das scheinbar Unmögliche vollbracht: Ihre Mitgliederversammlung hat mit den nötigen Mehrheiten einen neuen Verteilungsplan verabschiedet, der es ermöglicht, in Zukunft die Einnahmen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen rechtskonform an die Urheber auszuschütten, ohne die Verleger vollständig auszuschließen. Die Urheber erhalten von 2017 an grundsätzlich dieses Geld in voller Höhe, es sei denn, sie stimmen ausdrücklich zu, ihren Verlegern Anteile davon abtreten zu wollen. Diese Abtretung erfolgt freiwillig, anonym und für jedes Werk einzeln. Sie kann auch wieder rückgängig gemacht werden.

Bislang hatten die Verlage, je nach Nutzungsform, pauschal 30 bis 50 Prozent der Vergütungen bekommen. Der Bundesgerichtshof hat dieses Verfahren im vergangenen Jahr für rechtswidrig erklärt.

Es geht um viel Geld. 2016 hat die VG Wort rund 185 Millionen Euro aus der Wahrnehmung von Urheberrechten eingenommen. Ein Großteil davon stammt aus Geräteabgaben: Als Ausgleich für das private Kopieren von urheberrechtlich geschützten Werken müssen Hersteller von Kopierern, USB-Sticks, Festplatten, Smartphones und ähnlichen Geräten Pauschalen an Verwertungsgesellschaften zahlen. Dieses Geld steht den Urhebern zu, bei Texten also Journalisten, Autoren, Übersetzern.

Die VG Wort vertritt aber traditionell Urheber und Verleger. Verteidiger dieses Modells argumentieren unter anderem, dass nur durch ein gemeinsames Auftreten die nötige Schlagkraft gegenüber der Geräteindustrie erreicht werden könne. Außerdem hätten die Verlage, mindestens moralisch, auch einen Ausgleich für entgangene Einnahmen durch Kopien verdient.

Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern von Urhebern und Verlegern hatte am Rande der Leipziger Buchmesse das neue Verfahren und neue Quoten ausgehandelt, die heute von der Mitgliederversammlung beschlossen wurden. Die Höhe der verschiedenen Pauschalen, nach denen die Erlöse im Fall einer Abtretung der Rechte an die Verlage ausgeschüttet wurden, war dabei durchaus umstritten. Dadurch, dass kein Urheber aber überhaupt Geld abtreten muss, wenn er nicht will, konnten auch Kritiker dem neuen Verteilungsplan zustimmen.

Die Festlegung der Quoten war dabei ein interessanter strategischer Drahtseilakt: Je höher der Anteil, den die Verlage für sich reklamierten, desto größer auch die Wahrscheinlichkeit, dass Urheber die Verlage gar nicht an ihren Erlösen beteiligen.

Der neue Verteilungsplan führt teilweise die Praxis fort, mit der die VG Wort die Rückabwicklung von rechtswidrigen Zahlungen an Verlage für die vergangenen Jahre organisierte: Auch dabei konnten Urheber freiwillig darauf verzichten, das ihnen zustehende Geld von den Verlagen zurückzubekommen. Rund 26.000 Autoren machten von dieser Möglichkeit Gebrauch, das ist ungefähr ein Viertel. Bei der Berufsgruppe der Journalisten war es aber offenbar nur ein sehr kleiner Teil.

Mehrere Verlage hatten mit psychologischem oder wirtschaftlichem Druck versucht, ihre Autoren zu solchen Verzichtserklärungen zu drängen. Einige Beispiele hat das VG-Wort-Watchblog „VG Info“ hier dokumentiert. Man kann davon ausgehen, dass einige Verlage auch in Zukunft in ähnlicher Weise Druck auf die Urheber ausüben werden, einen Teil ihrer Ansprüch an sie abzutreten. Erschwert werden soll ihnen das durch ein anonymes Verfahren: Die Verlage erfahren in Zukunft nicht mehr, aus den Tantiemen welcher Werke sich ihre Ausschüttungen zusammensetzen.

Robert Staats, der juristische Geschäftsführer der VG Wort, hatte zu Beginn der Versammlung an die Mitglieder appelliert, ein „Signal nach draußen“ zu senden, dass die VG Wort eine „stabile Verwertungsgesellschaft“ sei. Mehrere Versammlungen im vergangenen Jahr waren chaotisch und extrem konfrontativ verlaufen. Interessensvertreter und Medien wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ hatten Kritikern unterstellt, die VG Wort zerstören zu wollen. Dass vor allem der Berufsverband der freien Journalisten, Freischreiber*, nicht allen Vorschlägen sofort zustimmte, wurde immer wieder als Katastrophe gerade für die Autoren dargestellt.

Noch massiver wurde Martin Vogel angefeindet, der mit seiner Klage die bisherige Praxis, die die Verlage begünstigte, zu Fall brachte. Auch vom Deutschen Journalisten-Verband DJV hatte Vogel keine Unterstützung bekommen.

Der nun beschlossene Verteilungsplan ist insofern tatsächlich ein drastischer Bruch mit der früheren Praxis: Jeder Urheber in der VG Wort bekommt 100 Prozent dessen, worauf er gesetzlich einen Anspruch hat, es sei denn, er verzichtet einzeln, ausdrücklich und (zumindest formal) freiwillig darauf.

Hinrich Schmidt-Henkel vom Verband der Literaturübersetzer war ganz ergriffen von dieser Revolution. „Das ist eine unglaubliche Sache“, rief er in den Saal. Der ehemalige Freischreiber-Vorsitzende Benno Stieber wies ihn darauf hin, dass diese unglaubliche Sache schlicht geltendem Recht entspreche, das nun endlich auch der Verteilungsplan widerspiegele. Zu verdanken sei dies Martin Vogel.

Der jetzt beschlossene Verteilungsplan soll jedoch nach dem Willen vieler Beteiligter nicht von Dauer sein: Im Hintergrund wird daran gearbeitet, die Gesetzeslage etwa auf europäischer Ebene so zu ändern, dass die alte Situation wieder hergestellt wird, die eine pauschale Beteiligung der Verlage ermöglicht.

*) Offenlegung: Ich bin Freischreiber-Mitglied.

44 Kommentare

  1. Schön! Kann mal jemand etwas konkretes dazu sagen, wann die Autoren endlich die Korrekturzahlungen bekommen?

  2. Lieber Stefan, leider konnte ich als VG Wort-Mitglied diesmal nicht am Böse-Leute-Tisch sitzen, wo letztes Mal die Journalisten-Riege und mit hin die Freischreiber (bin ich auch als Freischreiber-Mitgründer der ersten Stunde) platziert wurde. Euch allen Dank, dass ihr auch mit meiner Stimme etwas beschlossen habt,was seit Jahren eigentlich schon Recht sein müsste. Und wenn auf europäische Ebene alles wieder rückgängig gemacht werden soll – ich bin beim Widerstand dabei! Keiner meiner Industriekunden (Kundenmagazin etc.) hat übrigens je eine Buyout-Unterschrift verlangt

  3. @ Andreas Lauder: Die VG Wort will auf der homepage einen Zeitplan veröffentlichen, der heute auch „aufgezählt“ wurde. Bis Ende 2017 will man – im Groben – mit allen Alt-Sachen möglichst durch sein, ab 2018 soll alles in normalen Zeitplänen verlaufen. Durcheinanderwerfen könnte das noch das BVerfG, das irgendwann über eine Verfassungsbeschwerde des Verlages C.H.Beck entscheidet. Der juristische Fachverlag war dem Streit Vogel ./. VG Wort irgendwann als Streithelfer beigetreten und sieht sich in seinen Grundrechten verletzt – dies zu behaupten wäre der VG Wort schwergefallen. Wer mit der Vorstellung vom „Stellvertreterkrieg“ mehr anfangen kann, kann sich das entsprechendd vorstellen – persönliche Anmerkung von mir. Was da wann rauskommt, ist natürlich völlig offen. Wenn es das Gericht gut mit den Autoren meint, sagt das BVerfG nur etwas zum Einzelfall, so dass auch nur einer von Tausenden Fällen letztlich (wieder) anders entschieden ist. Der neue Verteilungsplan für die Zeit ab 2016 steht seit heute sowieso erstmal fest, und er sollte nicht Gegenstand der Entscheidung des BVerfG sein. Gleiches sollte für die Korrekturverteilungspläne gelten, die inzwischen auch alle beschlossen sind. Ob sich neben CH Beck noch andere Verlage aufraffen, gegen ihre Rückzahlungsverpflichtung zu klagen und auf das anhängige BVerfG-Verfahren zu verweisen, bleibt abzuwarten.

  4. @Nikolaus Fecht – #2
    „Keiner meiner Industriekunden (Kundenmagazin etc.) hat übrigens je eine Buyout-Unterschrift verlangt“

    Wäre es möglich, dass dies daran liegt, dass die Schnittmenge zwischen Journalismus und PR bei Kundenmagazinen so groß ist, dass Ihre Industriekunden ein gewisses Interesse daran haben, dass diese Texte vervielfältigt werden – anders als z.B. journalistische Erzeugnisse, die in einem erheblichen Maße davon leben, dass deren Druckerzeugnisse gekauft oder entsprechende Artikel online angeklickt werden?

    Ihre hier verlinkte Vita ist übrigens höchst amüsant:
    „Seit 1990 arbeitet Fecht als freier Journalist, PR-Texter und Buchautor für Fachverlage, Verbände und die Industrie. Er hat sich in der Fachpresse auch einen Namen gemacht mit Satiren, Glossen, Kommentaren und Märchen. “

    In Zeiten, in denen mit Journalismus und PR zunehmend zusammenwächst, was eigentlich nicht zusammen gehört, ist es vermutlich nur konsequent auch noch Erfahrungen als Märchenautor mitzubringen.

  5. Der Börsenverein verkündet in seiner Presseerklärung zum Ergebnis der Mitgliederversammlung der VG Wort, es sei ein „starkes Zeichen der Solidarität von Urhebern und Verlagen“, dass 26.079 Autoren zugunsten ihrer Verlage auf Nachzahlungen verzichtet hätten. Nach den Worten des Hauptgeschäftsführers des Börsenvereins Skipis beweist dies, „wie eng und symbiotisch das Verhältnis von Buch- und Zeitschriftenautoren zu ihren Verlagen ist und wie sehr sie die Leistungen der Verlage schätzen“.

    Bei näherer Betrachtung erweist sich dieses rosarote Bild des trauten Miteinanders von Autoren und Verlagen als ziemlich geschönt. Nach dem Geschäftsbericht der VG Wort für das Jahr 2016 (S. 9) vertrat die VG Wort in diesem Jahr 190.294 wahrnehmungsberechtigte Autoren und 326.146 Berechtigte (d. h. Autoren, die ohne Wahrnehmungsvertrag Rechte an ihren Werken bei der VG Wort eingebracht hatten), in der Summe also 516.440 Autoren. Demnach hat nur jeder 20. Autor zugunsten seines Verlages auf Nachzahlungen verzichtet (insgesamt 5,05 %). Naheliegend ist zudem, dass die Gesamtsumme der Beträge, auf die verzichtet wurde, 5 % der nachzuzahlenden Beträge keineswegs erreichte: Auf kleinere Beträge wird erfahrungsgemäß leichter verzichtet als auf höhere. Zur gesamten Höhe der Verzichtsleistungen konnte die VG Wort – nicht überraschend – keine Angaben machen.

    Bei dieser Sachlage ist es bemerkenswert, dass die VG Wort durch das Verzichtsmodell den Verlegern weiter ermöglicht, die Rückzahlung der rechtswidrig an sie ausgeschütteten Beträge zu verzögern, und dafür die 95 % der berechtigten Autoren, die nicht auf die ihnen zustehenden Nachzahlungen verzichtet haben, auf ihr Geld warten lässt.

    Ein Weiteres: Der Deutsche Journalistenverband und ver.di samt ihrer Untergruppen wie der Schriftstellerverband, der Verband Deutscher Übersetzer, die Deutsche Journalisten-Union u.a. und auch die Funktionäre der VG Bild-Kunst haben die Auseinandersetzung um die Rechtswidrigkeit der Verlegerbeteiligung mangels ausreichender urheberrechtlicher Kenntnisse nach dem Motto geführt: „Warum sachlich, wenn’s persönlich geht.“ Nichts anderes gilt für Herrn Hanfeld von der FAZ und Herrn Esslinger von der SZ. Als Angestellte haben letztere Vertreter der sog. Premium-Presse nicht dieselben Sorgen wie ihre freien Kollegen. Dafür müssen sie ihren Arbeitgebern gefallen, was sie auch pflichtschuldigst oder in vorauseilendem Gehorsam gemacht haben. Dabei kommt es ihnen auf die höchstrichterliche Rechtsprechung nicht so sehr an. Wem diese Rechtsprechung umso wichtiger ist, sind die Freien, die als solche keine Lobby haben. Wie wäre es, wenn der DJV und ver.di ihre Mitglieder, die die Kampagnen ihrer Verbände in der Vergangenheit kritiklos begleitet haben, konsequenterweise nun auffordern würden, ihre Verleger in Zukunft an den ihnen zustehenden gesetzlichen Vergütungen gemäß dem heute beschlossenen Verteilungsplan beteiligen würden. Trittbrettfahrerei ist doch verpönt, oder? Vielleicht nicht bei Herrn Schmidt-Henkel, wie sein kitschiges Résumé der Mitgliederversammlung vermuten lässt.

  6. Hallo Schreibkraft, ich bin jemand der mit offenen Visier kommuniziert. Auf meiner Seite bei Torial habe ich offengelegt, für wen ich arbeite (ich habe Ihnen den Link beigelegt). Und jede Redaktion kennt meine Auftraggeber. Wir heißen Sie, für wen arbeiten Sie?

    MFG

    Nikolaus Fecht

  7. »Demnach hat nur jeder 20. Autor zugunsten seines Verlages auf Nachzahlungen verzichtet (insgesamt 5,05 %).«

    Ja bitte, warum sollte ich auch? Ich kleiner Symbiotiker honoriere die »Leistungen« meiner »geschätzten« Verlage, indem ich ihnen zwischen 88% (Hardcover, Riesenauflage) und 93% (Taschenbuch, miese Auflage) der Einnahmen überlasse, die sie dann gemeinsam mit dem Buchhandel auf den Kopp hauen, sprich: sinnvoll reinvestieren.

    Da können sie mir die paar läppischen Kopier-Hunderter bitte auch mal ohne Lamentieren überlassen. Die Oma hat Arthrose und der Laptop braucht eine neue Kupplung.

  8. Ein Trauerspiel

    Nach meiner Auffassung hätte die Rückerstattung der widerrechtlich an Verlage ausgezahlten Tantiemen anders organisiert werden müssen. Man hätte den Autoren und Autorinnen sofort für die Jahre 2012, 2013, 2014 und 2015 die volle Rückerstattung überweisen sollen. Danach hätten Autoren und Autorinnen, die dies wollten, ihrem Verlag das Geld überweisen können. Auf diese Weise wäre die Gesamtsumme der Rückerstattung nicht verringert worden. Wie es jetzt gemacht wurde, müssen jene Autoren und Autorinnen, welche die Rückerstattung behalten wollen, schier endlos auf das Ihnen zustehende Geld waren. Ein Trauerspiel!

  9. @ Nikolaus Fecht – #6

    Wie kommen Sie darauf, dass ich für irgendjemand schreibe?
    Wirtschaftlich betrachtet, liegen Sie damit nur zu ungefähr 10% richtig, weshalb ich diese Tätigkeit nicht so wichtig nehme, dass dadurch mit offenem Visier kommunizieren muss, dass ich überall werbewirksam meine Vita verlinke, sondern betrachte mich guten Gewissens als Privatperson, die hier für den privaten Gebrauch von Medien gern das eine oder andere dazu lernen möchte. Aber meinen Namen kann ich Ihnen bei Bedarf gerne mailen.
    Als Außenstehender entwickelt man mitunter eine etwas andere Sichtweise und die geht so:

    Ein (zumeist) objektiver Medienkritiker, der immer mal wieder auch einseitige Berichterstattung oder auch Clickbaiting kritisiert, eröffnet den neusten Artikel zu einer nicht unumstrittenen Entwicklung, die im Sinne seiner Zielgruppe ist, mit der Überschrift: „Revolution bei VG Wort: Urheber bekommen, was ihnen zusteht“ und ich denke mir mangels Hintergrundinformationen erst einmal: „Stimmt, Journalisten, Romanautoren und andere Schreiberlinge, deren Texte ohne ihre Zustimmung vervielfältigt werden, sollten die Kohle bekommen, die die Datenträger- und Vervielfältigungsindustrie da regelmäßig ins Töpfchen wirft.“
    Dann tauchen Sie als Journalismus-PR-Hybrid hier auf und machen mir bewusst, dass es, z.B. mit Kundenmagazinen Zwitterprodukte gibt, deren Vervielfältigung und Verbreitung letztlich gewollt ist,
    aber deren Autoren dennoch mit Ausschüttungen aus diesem Töpfchen bedacht werden.
    Und dieses interessante Detail erfahre ich nicht aus dem Artikel, sondern aus Ihrem Kommentar, mit dem Sie dem (zumeist) objektiven Medienkritiker wegen der gemeinsam durchgeführten Revolution solidarisch auf die Schulter klopfen.

    Als PR-Schreiber mögen Sie es anders sehen, aber als Journalist werden Sie mir sicherlich zustimmen, dass man als nicht vervielfältigender Käufer entsprechender Geräte ein wenig verstört sein könnte, wenn man trotz diverser Artikel zum Thema nur zufällig erfährt, dass der als Journalismus getarnte PR-Sprech, mit dem Krankenkasse, Versicherung & Co regelmäßig kostenlos die Hausbriefkästen verklumpen, gar nicht so kostenlos ist.

    Aber Sie haben meine Eingangsfrage noch nicht beantwortet, die da sinngemäß lautete, was Sie denn glauben, warum Ihre Industriekunden, anders als manch Verlag, keine Buyout-Unterschrift verlangen?

  10. Es ist schon absurd, wie jetzt das Zustandekommen des Verteilungsplans von den Autoren gefeiert wird. Die Aufstellung des Verteilungsplans ist eine glatte Selbstverständlichkeit. Die VG Wort hätte dies schon bald nach dem Urteil des BGH „Verlegeranteil“ am 21.4.2016 erledigen können, d.h. schon bei der ersten außerordentlichen Mitgliederversammlung am 4.6.2016.
    Gescheitert ist das am mangelnden Willen der VG Wort, die zu Unrecht an
    Verleger ausgeschütteten Beträge sofort zurückzufordern, wie es ihre Pflicht als Treuhänderin der Urheber gewesen wäre.

    In den dreizehn Monaten, die seit dem Urteil des BGH vergangen sind, hat die VG Wort statt dessen konsequent daran gearbeitet, die Rückforderung von den Verlegern durch Verrechnungs- und Verzichtsmodelle zu verschleppen. Noch heute sind die endgültigen Rückforderungsbescheide nicht an die Verlage hinausgegangen. Das soll erst bis Ende Juni geschehen. Bezeichnend für das Verhalten der VG Wort gegenüber den Verlagen ist der Umstand, dass Verleger
    in den Mitgliederversammlungen für die rechtswidrigen Beschlussvorlagen der VG Wort, die sie begünstigen sollten, mitstimmen durften. In diesem Zusammenhang waren Verleger nichts anderes als Schuldner und hatten daher nach zwingendem Vereinsrecht (§ 34 BGB) kein Stimmrecht.

    Die Verleger und die ihnen zur Verfügung stehende Publikumspresse haben alles dafür getan, um die Schuld an den Verzögerungen denjenigen zuzuschieben, die sich in den Mitgliederversammlungen gegen die Pläne der VG Wort gestellt haben, Verlegern die rechtswidrig an sie ausgeschütteten Beträge möglichst lange zu belassen. Die Autoren sollten dies nicht vergessen. Sie sollten auch nicht übersehen, dass die Nachzahlung der ihnen schon so lange vorenthaltenen Gelder nach wie vor in weiter Ferne liegt. Grund dafür ist – wie gesagt – die nach wie vor konsequente Begünstigung der Verleger durch die VG Wort, unterstützt vom Deutschen Journalistenverband DJV und von ver.di mit ihren Untergruppen.

  11. unglaublicher artikel! danke für diesen einblick. ich werde diesen artikel als referenz für unser lächerliches verlags- und rechtesystem verwenden.

    über die info, dass usb hersteller eine pauschale abgabe an die verlage zahlen müssen, weil ja über ihre produkte filesharing betrieben werden KÖNNTE, finde ich ja ungeheuerlich.

    die berufen sich wirklich in einem demokratisch-staatlichen rechtssystem auf sogenannte in der sci-fi rhetorik als „pre-crime“ bezeichnete prozesse und mutmaßungen oder was?

    „jemand KÖNNTE ja mit dem usb-stick, den IHR hergestellt habt, gegen unser copyright verstoßen! nichts da! zahlt mal schön im vorraus für all diese verstöße (die noch nicht begangen wurden und wir euch auch gar nicht nachweisen können, dass ihr dafür verantwortlich seid)“

    dieses land und ihr rechtssystem wird immer lächerlicher.

  12. @OZ Parker: Es geht nicht um illegales Filesharing, sondern um legale Kopien von Artikeln, Texten, Filmen, etc. Die sind erlaubt, aber dafür bekommen die Urheber entsprechend einen Ausgleich. Grundlage dafür sind nicht Mutmaßungen über zukünftige Verbrechen, sondern Untersuchungen über die tatsächliche Nutzung solcher Geräte.

  13. Zwei Anmerkungen, es hat wie Martin Vogel richtig erläutert hat, zu lange gedauert. Aber es war richtig, das anonymisierte Verzichtverfahren einzuführen, damit nicht der Einzelne seinem Verlag gegenüber steht. Das mag unterschiedlich in den Berufsgruppen sein, aber die Journalisten haben dies wohl übergehend begrüßt.
    Wann gibt es Geld:
    – Juni/September Abschlagszahlungen 2016 Normal und METIS
    – Ende des Jahres Verlagsanteil 2012 – 16

  14. Sehr geehrte Schreibkraft, senden Sie mir Ihre email, dann antworte ich Ihnen, denn unsere Streitereien dürften hier keinen interessieren. Meine E-Mail ist Nikofecht@erzfreunde.de
    Die Bezeichnung Buyout-Verträge bezieht sich nicht auf die VG Wort, sondern auf die Abtretung meiner Nutzungsrechte. Meine kundenmagazine sind keine die Briefkästen verklumpende Magazine, sondern u.a. Mitgliedszeitschriften von industrieverbänden, die diese an ihre zahlenden Mitglieder versenden. Deren Textbeiträge werden auch nicht an die VG Wort gemeldet. Für Industrie und hochschulinstitute schreibe ich als pr hybrid auch, weil viele Verlage immer weniger zahlen bzw. weise weil sie Artikel wegen der Buyout-Verträge an andere Verlage weiter verkaufen. wir Autoren können uns dagegen nicht wehren, denn ohne die Unterschrift unter die buyout Verträge gibT es keine Aufträge. es gibt daher sicherlich kaum einen freien Journalisten, der ohne Arbeit als prHybrid überleben kann (es sei denn der Partner, die Partnerin haben einen gut bezahlten festen Job)

  15. Und in den sozialen Medien feiern sich der DJV und seine Vertreter, die jahrelang Martin Vogel kritisiert und unter ihren Mitgliedern sowie in den VG-Wort-Versammlungen für einen Kuschelkurs mit den Verlegern geworben haben, für die nun erreichte Selbstverständlichkeit.

    Kannste nicht erfinden.

  16. ich weiß schon, warum ich bei verdi ausgetreten und freischreiber mitgegründet habe.

  17. Gibt es irgendeinen Erklärungsansatz, warum die VG Wort genau so gehandelt hat und immer noch handelt? Rational erklärbar ist das ohne weiteres nicht. Die Verantwortlichen hätten sich ihr Leben ja auch leichter machen können, als das derart vehement pro Verlag und contra Autoren durchzuziehen. Fließen da heimlich Gelder in die eigenen Taschen? Gibt’s da Abhängigkeiten, Personalunionen? Ist das so ’ne Art Betriebsblindheit, Altersstarrsinn?

  18. Kann mir jemand sagen was mit den Rückstellungen wird die noch auf den Konten der VG Wort liegen? Und mit dem Verlegeranteil der Druckervergütung der Jahre 2001-2007, der 2016 zurückgehalten wurden und mit den PC-Vergütungen 2001-2007 (!!) ?

  19. Ich schliesse mich der Frage von Jens Flemming an. Wer prüft eigentlich die Bücher der VG Wort? Wo ist die Transparenz? Was kassieren Ehrenamtliche? Darunter sind Autoren, die eigentlich ein Interesse an einer schnellen und rechtskonformen Rückabwicklung der zu Unrecht an die Verlage gezahlten Gelder haben müssten und die dennoch nichts unversucht ließen, diese zu verzögern. Alle Zahlen gehören auf den Tisch!

  20. Lustige Anekdote zum Thema Sachbearbeiter bei der VG Wort: vor vielen jahren kam mir eine Müncher Joga-Lehrerin mit eindeutig rechtsesoterischem Drall unter, die angeblich nebenberuflich VG-Wort-Autorenanträge prüft und die in einem entsprechenden Forum mit Klarnamen dafür geworben hat, dass, ich sag mal vorsichtig, randständige Autoren sich bei ihr melden (Mail-Adresse hat sie mitgeliefert), sie können ihnen Geld von der VG Wort beschaffen.

    Das sind so Erlebnisse am Wegesrand…

  21. Natürlich lese ich die Geschäftsberichte. Die sind ja auch sehr transparent, was die Einnahmen anbelangt. Auf der anderen Seite sieht es nicht ganz so transparent aus. Das Thema Ehrenamtliche kommt darin überhaupt nicht vor.

  22. Aber interessant…
    jetzt werden auch für die VG Bild-Kunst und die GEMA die gleichen Verzichtserklärungen gefordert.
    Mir kommt das Bild eines Teiches in den Sinn, in den Dr.Voigel eine Stein geworfen hat….

  23. Der Haken steckt natürlich in diesem Satz: „Jeder Urheber in der VG Wort bekommt 100 Prozent dessen, worauf er gesetzlich einen Anspruch hat, es sei denn, er verzichtet einzeln, ausdrücklich und (zumindest formal) freiwillig darauf.“ Es ist davon auszugehen, dass die Verlage in Zukunft diese „Freiwilligkeit“ in verstärktem Maß induzieren wollen, und da zum Beispiel der VS (Verband deutscher Schriftsteller) in den letzten Jahrzehnten mit den Verlegern kollaboriert hat, was dieses Thema anging und auf den letzten Metern kräftig noch einmal die Werbetrommel für das „freiwillige“ Abtreten der Autorenansprüche geworben hat, ist von dieser Seite keine Unterstützung für die Interessen der Autorinnen und Autoren zu erwarten.

  24. Ich möchte hier einmal auf eine Zahl hinweisen, die in allen Presseberichten tunlichst unterschlagen wird. Es ist zwar immer und überall davon die Rede, daß es eine fast allstimmige Bestätigung der Beschlußanträge bezüglich der Ausschüttungsmodi gab (außer so ca. 10 Unverbesserlichen, die angeblich partout kein Geld wollen…), aber unter den Tisch fällt generell, daß von den über 400 teilnehmenden Stimmen fast ein Viertel den Vorstand nicht entlastet hat! Eine merkwürdige und durchaus bemerkenswerte Diskrepanz, wie mir scheint. Kurz- und Schnelldiagnose: Die Leute wollen endlich die Kohle, trauen dem Vorstand aber trotzdem nicht über den Weg. Eigentlich nicht verwunderlich.

  25. Ich halte die Idee eines freiwilligen Verzichts sowohl aus Autoren- wie aus Verlegersicht für nonsense. Entweder hat meinen Rechtsanspruch oder eben nicht. Das Prozedere der (nachträglichen) Abtretung zieht nur wieder einen Rattenschwanz an Verwaltungsaufwand nach sich, der bei der VG Wort hohe Kosten verursacht und damit die Beträge der Ausschüttungen allgemein mindern wird. Da Verleger keinen rechtlichen Anspruch mehr an Ausschüttungen der VG Wort haben, haben die Wahrnehmungsverträge der Verlage mit der VG Wort und deren Mitgliedschaft in der VG Wort auch keinen Sinn mehr. Rechtlich ist die VG Wort mit dem BGH-Urteil doch nur noch eine Interessen-Institution für Autoren und müsste m.E. völlig neu strukturiert werden.

  26. Ich kann jetzt nur für meine Tätigkeit bei meinen Verlag schreiben, dort wussten nahezu alle Freelancer nichts von der Thematik, sondern fühlten sich schlichtweg überfahren von den Worten des Verlags. Dazu die Androhung einer weiteren Kürzungen der Entlohnung für die Texte.
    Zeitgleich sollen die Urheber nun selbst bei der VG Wort ihre Ansprüche anmelden, was aber gar nicht so einfach ist. Ich warte jedenfalls bis heute auf die Beantwortung meines Mitgliedsantrags.

  27. @Dr. Martin Vogel #5
    „Trittbrettfahrerei ist doch verpönt, oder? Vielleicht nicht bei Herrn S-H, wie sein kitschiges Résumé der Mitgliederversammlung vermuten lässt.“
    An der von S-H unterstellten „Revolution“ hat derselbe wahrlich nicht den geringsten Anteil, und ihr Bestand ist ohnehin völlig ungewiss. (Es gibt eine Klage beim Bundesverfassungsgericht und, vielleicht noch wichtiger, ein Reprobel-Revisionsurteil beim EuGH.) Ermöglicht wurde die Prozenteschacherei der Verdi-Gremien einzig und allein durch Martin Vogels ohne jede Unterstützung durchgefochtenen Prozeß. Und sogar die Kleinverlage müssen sich nicht etwa beim Börsenverein, sondern bei Dr. Vogel kräftig bedanken, denn erst durch das Urteil in seinem Prozeß wurde die langjährige Ausschüttungspraxis zu Lasten der Kleinverlage unmöglich gemacht, weil Umsatz und Backlist in Zukunft keine Rolle mehr spielen, sondern schlicht und einfach der im Verteilungsplan festgelegte und (momentan) real vom Urheber abgetretene Prozentsatz ausgeschüttet wird.

  28. Leider ist der neue Verteilungsplan auf vgwort.de noch nicht abrufbar. So sieht Transparenz aus. Könnte jemand ihn hier bitte uploaden? Danke vorab!

  29. Ich hatte vor über zwei Wochen, wenige Tage nach der Mitgliederversammlung, telefonisch Kontakt mit der Pressesprecherin der VG Wort. Auf meine Frage, was denn mit der Formulierung in der Pressemitteilung nach der Versammlung gemeint sei, die besagt, dass „in Kürze“ über die genauen Modalitäten der Ausschüttungen 2017 informiert werde. Ich bekam die Antwort, dass die entsprechenden Pressemitteilungen und Newsletter gerade in Arbeit seien und in wenigen Tagen veröffentlicht würden. Auch wenn die Dame sehr freundlich klang: Geglaubt habe ich ihr nicht- zu Recht, wie sich nun zeigt. Intransparent in höchstem Grade, wie immer.

  30. Am Telefon äußert die VG Wort aktuell, dass die Nachzahlungen evtl. doch nicht bis Ende Dez. 2017 überwiesen werden…

    Zeit für eine Presseanfrage oder einen neuen Eintrag bei Übermedien zu dem Thema?

    Im Verteilungsplan steht zum Zahlungszeitpunkt 31.12.2017 übrigens: „sollen“ bis dahin ausgezahlt werden…

  31. Habe heute mit der Pressesprecherin der VG Wort telefoniert. Der Plan, die ausstehenden Gelder auszuzahlen, habe sich bis dato nicht geändert, so ihre Auskunft. Allerdings würden am kommenden Wochenende die „Gremien“ tagen, die soz. die Auszahlung anweisen müssen. Auf meine Frage, warum denn über einen bereits längst beschlossenen Verteilungsplan nochmals beschlossen werden müsse, bekam ich zu Antwort, dass es lediglich um die genauen Modalitäten gehe. Also meine persönliche Vermutung: Am Wochenende werden „die Gremien“ zu verstehen geben, dass das nun mit der Auszahlung doch nicht hinhaut…. Würde mich gerne positiv überraschen lassen, rechne aber tatsächlich nicht mehr damit, dass wir bis Ende des Jahres einen Ausschüttungsbrief im Briefkasten haben.

  32. Der VG Wort traue ich alles zu. Intransparentester Laden der Welt. Sollten die Gelder bis Dez. nicht ausgezahlt werden, haben sich hier alle in den Mitgliederversammlungen jahrelang verarschen lassen. Dann reicht nur noch eine Klage.

  33. @Nachdenker
    VGwort ‚intransparent‘? Das ist wohl euphemistisch für: Verschleierung.
    Welche Motivation hat jemand etwas zu verschleiern (oder wieder euphemistisch: intransparent zu gestalten), wenn derjenige nicht Täter oder gar Straftäter ist?
    Faktisch hat VGwort wohl jahrelang geltendes Deutsches Recht gebrochen in dem sie den angeschlossenen Autoren ihnen zustehende Gelder aus Ausschüttungen vorenthalten und an Dritte (Verlage) ausbezahlt hat, sh. das hinlänglich bekannte BGH-Urteil dazu. Der Schaden durch diese Praxis ist im dreistelligen Millionenbereich zu beziffern. Klingt das nicht nach Veruntreuung, strafbar nach §266 StGB? Hat die Staatsanwaltschaft ermittelt oder tut sie es noch? Ist Klage vor einem Strafgericht erhoben worden? Dazu ist mir bislang nichts bekannt geworden. *Sollte jemand in dieser Hinsicht etwas bekannt sein, bitte ich um Bekanntgabe.*
    Es scheinen zwei Zivilklagen am Gerichtsstand München gegen VGwort anhängig zu sein. Eine richtet sich gegen das ‚Verzichtsmodell‘ der VGW, die andere gegen die Rückstellungen, die die VGW für Rückzahlungen an die Autoren gebildet hat. Die entsprechenden Klagschriften sind auf vginfo.org veröffentlicht worden.

  34. @Arabrab:
    Und… was haben die Gremien nun entschieden?
    Zahlt man endlich aus oder wartet man fingiert auf einen Fingerzeit des BVerfG oder auf die neue Bundesregierung?

  35. @Nachdenker. Die VG Wort hat dazu doch schon am 1.12. eine PM veröffentlicht: http://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/pressemitteilungen/1.12.2017_PM_Nachaussch%C3%BCttung_Urheber_2012_bis_2016.pdf
    Allerdings ist jetzt noch beschlossen worden, dass Journalisten und Autoren, die nicht in der Lage sind, eine PM „zu recherchieren“, nüscht bekommen. Ihr Geld kommt in den Sondertopf „Nachdenker + Konsorten“ und wird Anfang nächsten Jahres an schlaue Leute wie mich ausgeschüttet.

  36. S. VG Wort Startseite. Dort steht, dass bis Ende des Jahres ausgeschüttet wird. Die Mitteilung genau zu lesen, bietet sich jedoch an. Mit dem Vorgehen, Rücklagen zu verwenden bzw. Rücklagen aus Nachvergütungen zu bilden, schafft man m. E. den nächsten Fauxpas. Dass man sich damit absichern muss, zeigt ja, dass man ansonsten zumindet zum Teolzahlungsunfähig wäre….

  37. @Arabrab: Danke für die Info. Die Nachzahlung soll nur unter Vorbehalt ausgeschüttet werden. Welche Macht der Verlag C.H. Beck doch hat.

  38. Ich hätte eine Frage: sehe ich es richtig, dass ich als Autor (Bereich Wissenschaft) eine Nachzahlung nur bekommen, wenn mein Verlag im fraglichen Zeitraum einen Wahrnehmungsvertrag mit der VGWort hatte?
    Herzlichen Dank vorab für eine Info.

  39. Die VG Wort wartet anscheinend bis zum letztmöglichen Termin mit der Überweisung (das ist Do., der 28.12.) Ausschüttungsbriefe sind noch keine eingestellt…

  40. Die Beträge wurden zum 21.12. überwiesen. Aber mit Abzügen. Erst zahlt man keine Zinsen aus, dann zieht man noch Teile ab? Unter dem Brief steht etwas von Verwaltungskosten iHv 6 %. Frechheit, dass den Autoren aufzubürden. Der Beschluss der Mitgliederversammlung sagt ganz deutlich, dass die fehlenden Anteile (ohne Abzüge) auszuzahlen sind. Wieder etwas gefunden, die Autoren zu ärgern…

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