Dokumentation: Fragen und Antworten zum Verfahren der LFK gegen „Blauer Bote“

Unsere Fragen an die Baden-Württembergische Landesanstalt für Kommunikation

1. Warum hat die LFK die Internetseite „Blauer Bote“ überprüft? Gab es eine konkrete Beschwerde? Wenn sich die LfK aus Eigeninitiative diese Seite zur Überprüfung ausgesucht hat – welchen Anlass gab es dafür?

2. Warum geht die LFK davon aus, dass es sich um ein „geschäftsmäßig angebotenes“ Telemedium handelt, obwohl das Angebot ein klassisches nicht-kommerzielles Blog mit Kommentaren zum Zeitgeschehen ist? Fallen alle solche Blogs nach Einschätzung der LfK unter §19 des Medienstaatsvertrags mit den entsprechenden Pflichten?

3. Die LfK hatte zunächst mehrere Einträge auf der Seite moniert, ist aber nun konkret nur gegen einen vorgegangen. Laufen noch weitere Verfahren wegen der anderen Artikel auf der Seite?

4. Wäre bei entsprechenden Beanstandungen für jede Passage wieder eine Gebühr in Höhe von 800 Euro fällig?

5. Im ersten Schreiben an Bernert hat die LFK geschrieben, sie sei auf mehrere Beiträge „aufmerksam geworden“, zitiert daraus und fügt dann jeweils hinzu, „ein Verstoß gegen den journalistischen Grundsatz der Sorgfalt kommt in Betracht“. Die LfK nennt jedoch keine Gründe, warum ein solcher Verstoß in Betracht komme, welche Formulierungen genau aus welchem Grund möglicherweise unzulässig sind oder welche „Anpassung“ nötig wäre, um Sanktionen zu vermeiden. Ist das nicht problematisch?

6. Später wirft die LFK Bernert vor, nicht auf dieses Schreiben hin gehandelt zu haben, und begründet damit auch die gegen ihn ausgesprochenen Maßnahmen. Hätte sie dafür aber nicht konkret erläutern müssen, was an den Stellen ihrer Meinung nach rechtswidrig ist?

7. Die „taz“ hat den MABB-Justiziar Marco Holtz kürzlich im Zusammenhang mit solchen Verfahren mit den Worten zitiert, ob etwas richtig oder falsch sei, spiele keine Rolle: „Wir sind keine Wahrheitspolizei.“ Aber ist nicht genau das das, was die LFK in diesem Verfahren tut, wenn sie argumentiert, die Darstellung von Bernert enthalte „erwiesen wahrheitswidrige Tatsachenbehauptungen“?

8. Die LFK fordert von Bernert die Einhaltung journalistischer Grundsätze. Warum muss jemand, der kein Journalist ist, journalistische Grundsätze einhalten?

9. Die LFK argumentiert damit, Bernert habe einen falschen „Eindruck“ erweckt. Ist das Erwecken eines falschen Eindrucks nicht etwas anderes als eine falsche Tatsachenbehauptung? Und hat die LFK wirklich das Recht, gegen einen falschen „Eindruck“ überhaupt tätig zu werden?

10. Die LFK argumentiert, Bernerts angeblich wahrheitswidriger Beitrag sei „geeignet, den öffentlichen Meinungsbildungsprozess, nicht unerheblich zu gefährden“. Woran machen Sie das fest?

11. Warum hat die LFK sich für eine Untersagung entschieden? Hätte es nicht auch ausgereicht, wenn Bernert zu einer ergänzenden Klarstellung aufgefordert worden wäre?

12. Stimmt es, dass Bernert der erste Privatmann in Deutschland ist, der auf der neuen Grundlage des Medienstaatsvertrages dazu gezwungen werden soll, den Wortlaut eines veröffentlichten Blog-Artikels zu ändern? (So stellt er selbst es dar.)

13. Der Presserat, dem sich die meisten Printmedien und ihre Online-Ableger angeschlossen haben, hat keinerlei echte Sanktionsmöglichkeit, obwohl es hier in aller Regel um professionelle und geschäftsmäßige journalistische Angebote geht. Die Landesmedienanstalten haben Sanktionsmöglichkeiten und nutzen sie, wie in diesem Fall, auch beim Blog eines Privatmannes. Ist das nicht eine erstaunliche Ungleichbehandlung zulasten von Laien und Privatleuten, die ohne geschäftliches Interesse im Netz publizieren?

14. Geht die LFK aktuell noch gegen weitere Angebote vor?

15. Wird die LFK solche Verfahren und ihren Ablauf in Zukunft öffentlich machen oder in anderer Weise eine Transparenz herstellen?


Die Antwort der LFK

Nachfolgend unsere Antworten, soweit wir sie mit Blick auf zwei Vorbemerkungen geben können:

1. Ihre Fragen beziehen sich weitgehend auf ein aktuell laufendes Verfahren. Hierzu können und möchten wir uns derzeit nicht äußern und bitten um Ihr Verständnis.

2. Als Behörde sieht die LFK sich der Transparenz ihrer Arbeit verpflichtet. Sie hat dabei aber insbesondere auch Persönlichkeitsrechte zu beachten.

Grundsätzlich verfolgt die LFK mögliche Verstöße aufgrund eigener Recherche ebenso wie aufgrund einer Beschwerde. Das von Ihnen genannte Verfahren ist derzeit das einzig laufende Verfahren der LFK mit Blick auf § 19 MStV. Bezüglich Ihrer Fragen 8 und 13 verweisen wir auf den Gesetzgeber beziehungsweise geltendes Recht. Zudem möchten wir Sie auf das Merkblatt „Journalistische Sorgfalt in Online-Medien“ der Medienanstalten hinweisen, das grundlegende Fragen zum Thema beantwortet.

Uns ist bewußt, dass wir mit Blick auf das laufende Verfahren einige Ihrer Fragen unbeantwortet lassen müssen und bieten gerne an, nach Absschluss des Verfahrens mit Ihnen ein Gespräch zu dem Thema zu führen.