Funke-Mediengruppe

Hohe Entschädigung für Michael Schumacher wegen Fake-Interview

Die Funke-Mediengruppe hat dem ehemaligen Rennfahrer Michael Schumacher für ein erfundenes Interview 200.000 Euro Schmerzensgeld gezahlt. Diese Zahlung wird in einem Urteil des Arbeitsgerichts München erwähnt, das Übermedien vorliegt. In dem Arbeitsgerichtsstreit geht es um die Kündigung der verantwortlichen Chefredakteurin.

Cover der Zeitschrift "Die Aktuelle" mit der großen Überschrift: "Michael Schumacher: Das erste Interview!" und einem Foto von Michael Schumacher
Cover: „Die Aktuelle“, 16/2023

Die Funke-Zeitschrift „Die Aktuelle“ hatte im April 2023 ein vermeintliches Interview mit Schumacher veröffentlicht und es auf der Titelseite als „Welt-Sensation!“ angepriesen. Nur die wesentlich kleiner gedruckte Formulierung „Es klingt täuschend echt“ in der Unterzeile hätte stutzig machen können. Doch auch im Innenteil des Hefts wirkte es zunächst, als hätte Michael Schumacher tatsächlich mit dem Klatschblatt über sein Leben gesprochen. Erst gegen Ende des Artikels wurde erkennbar, dass das Interview bloß eine Erfindung war: Die Antworten stammten von einer Künstlichen Intelligenz.

Nachdem wir bei Übermedien die Veröffentlichung kritisiert hatten, berichteten Medien weltweit darüber. Der Deutsche Presserat rügte „Die Aktuelle“ für einen „schweren Verstoß gegen das Wahrhaftigkeitsgebot“ nach Ziffer 1 des Pressekodex. Die „schwere Irreführung der Leserschaft“ sei dazu geeignet, die Glaubwürdigkeit der Presse zu schädigen. Darüber hinaus sah der Presserat auch die Würde von Michael Schumacher verletzt. Schumacher ist seit einem Ski-Unfall im Jahr 2013 nicht mehr öffentlich aufgetreten.

Schumachers Familie hatte damals angekündigt, juristisch gegen den Beitrag vorzugehen. Die Funke-Mediengruppe bat die Familie Schumacher öffentlich um Entschuldigung, druckte eine Richtigstellung in der Zeitschrift und entließ die Chefredakteurin von „Die Aktuelle“, Anne Hoffmann. Über ein Schmerzensgeld war bisher nichts bekannt.

Die Summe, die Funke Schumacher zahlte, ist erheblich im Vergleich zu Ausgleichszahlungen in ähnlichen bekannten Fällen. Im Jahr 2017 etwa musste die Zeitschrift „Bunte“, die im Burda-Verlag erscheint, 50.000 Euro an die Familie Schumacher zahlen, nachdem die Illustrierte getitelt hatte: „Er kann wieder gehen“.

Ebenfalls 2017 hatte das Landgericht Hamburg die Funke-Mediengruppe zu einer Entschädigung von 100.000 Euro verurteilt. „Die Aktuelle“ hatte damals neben einem Foto von Michael Schumacher „Er ist nicht mehr unter uns“ getitelt. Das Gericht befand, die Zeitschrift habe damit den Eindruck erweckt, dass Michael Schumacher gestorben sei. Im selben Jahr musste Funke außerdem 60.000 Euro an Schumachers Frau Corinna zahlen. Mehrere Funke-Klatschblätter hatten nach dem Ski-Unfall wiederholt Fotos gedruckt, die Corinna Schumacher auf dem Weg ins Krankenhaus zeigten.

Gegen „Die Aktuelle“ ging Schumachers Familie in der Vergangenheit immer wieder juristisch vor. Allein zwischen 2014 und 2017 soll es „deutlich über 30 rechtliche Auseinandersetzungen“ gegeben haben, wie es in dem Urteil des Arbeitsgerichts München heißt. Das Gericht hatte Ende Februar eine Kündigungsschutzklage der entlassenen „Die Aktuelle“-Chefredakteurin Hoffmann verhandelt.

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