Wahlhelfer (1)

Grüne: Mehr Vielfalt in die Aufsichtsgremien!

1. Soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk weiterhin mit Beiträgen aller Bürger finanziert werden?

Ja

Ja, denn so ist gewährleistet, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine gesellschaftliche Aufgabe unabhängig und staatsfern erfüllen kann, statt von Regierungen abhängig zu sein, die je nach dem den Geldhahn auf- oder zudrehen.


2. Ist der Rundfunkbeitrag derzeit zu hoch?

Nein

Nein, er ist von einer unabhängigen Kommission zur Erfüllung seines Auftrags ermittelt worden.


3. Sollten auch andere Sender Geld aus dem Rundfunkbeitrag erhalten, wenn sie gesellschaftlich relevante Programme produzieren?

Nein

Nein, den Rundfunkbeitrag auf alle public-value-Inhalte auszudehnen, wäre schwierig, da unklar bliebe, wer dann und nach welchen Kriterien über die Vergabe der öffentlichen Mittel entscheiden sollte.


4. Sind ARD und ZDF insgesamt zu teuer?

Nein

Nein, ein anspruchsvolles Programm, die Erfüllung von hohen journalistischen Qualitätsstandards, die Unterhaltung eines Korrespondentennetzes etc. kosten eben auch Geld.


5. Sollten ARD und ZDF weniger Geld in Sportrechte investieren?

Ja

Ja, obschon die Sportberichterstattung natürlich zu ihren Aufgaben gehört und durchaus darüber diskutiert werden sollte, welche Sportereignisse wie abgedeckt werden sollten.


6. Geben ARD und ZDF zu viel Geld für Unterhaltung aus?

Ja

Ja, im Verhältnis zu den Ausgaben für beispielsweise Dokumentarfilme schon.


7. Ist der Einfluss der Parteien auf ARD und ZDF zu groß?

Nein

Nein, denn in den Gremien vieler Sendeanstalten sind die Parteien gar nicht mehr vertreten, wobei allerdings die vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene Drittelquote für staatsnahe Vertreter noch nicht in allen Rundfunkstaatsverträgen umgesetzt ist.


8. Sollte die ARD Rundfunkanstalten zusammenlegen?

Nein

Nein, die Vielfalt der Anstalten spiegelt die Vielfalt der Bundesländer wider, auch wenn aufgrund des digitalen Wandels die Struktur des Angebots überprüft werden sollte.


9. Sollten ARD und ZDF verpflichtet werden, in der Primetime mehr Information und Dokumentationen zu zeigen?

Ja

Ja, wobei eine Verpflichtung im wörtlichen Sinne aufgrund der Programmautonomie und Staatsferne sicher schwierig wäre, aber dass insbesondere anspruchsvolle Dokumentationen oft nur zu nachtschlafender Zeit zu sehen sind, ist für viele arbeitende Menschen ein großes Ärgernis.


10. Soll die 7-Tage-Regel ersatzlos gestrichen werden?

Ja

Ja, unsere BürgerInnen können erwarten, dass sie die von ihnen finanzierten Inhalte dauerhaft im Netz abrufen können und die Kreativen angemessen vergütet werden.


11. Sollen ARD und ZDF eigenständige Texte im Internet veröffentlichen dürfen?

Ja

Ja, das Verbot der „Presseähnlichkeit“ ist nicht mehr zeitgemäß und beschränkt die öffentlich-rechtlichen Sender bei ihrem Telemedienangebot zu sehr.


12. Sollte es Suchmaschinen und Aggregatoren erlaubt sein, kurze Textausschnitte von Verlagen frei übernehmen zu dürfen?

Ja

Ja, denn die Suche muss funktionieren, weshalb wir das Leistungsschutzrecht für Presseverleger abgelehnt haben.


13. Ist es Aufgabe des Staates, „Fake News“ zu bekämpfen?

Nein

Nein, denn der Staat darf nicht über Wahrheit entscheiden; wir sehen hier in erster Linie die Anbieter in der Pflicht, siehe dazu unseren Antrag „Transparenz und Recht im Netz“ (BT-Drucksache 18/11856).


14. Sollen Plattformen wie Facebook für Inhalte ihrer Nutzer haften?

Nein

Nein, wir halten an der Haftungsfreistellung aus der eCommerce-Richtlinie fest.


15. Sollten die Plattformen strafbare Inhalte von sich aus löschen müssen?

Ja

Ja, sofern sie Kenntnis von dem rechtswidrigen Inhalt haben, wobei es auch ein Verfahren geben muss, nachdem zu Unrecht gelöschte Inhalte wieder eingestellt werden.


16. Sollen Youtuber und Livestreaming-Angebote lizenzpflichtig bleiben?

Nein

Nein, nicht generell, aber wir wollen prüfen, inwiefern diese Dienste ein Meinungsmachtpotenzial haben, dessen möglichem Missbrauch nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts präventiv zu begegnen wäre.


17. Stellt Googles mächtige Marktstellung eine Gefahr für die Demokratie dar?

Ja

Ja, da nicht nur zahlreiche Dienste eine potentiell marktbeherrschende Stellung haben, sondern diese teilweise auch eine Gatekeeper-Funktion.


18. Sollen Ministerien weiterhin mittels Klagen nach dem Urheberrechtsgesetz gegen die Verbreitung staatlicher Werke vorgehen können?

Nein

Nein, das Urheberrecht ist nicht dazu gedacht, dass staatliche Stellen die Verbreitung von Informationen verhindern, an denen ein öffentliches Interesse besteht.


19. Sollte das Verbreiten von Desinformation ein Straftatbestand werden?

Nein

Nein, weil die Abgrenzung zur Meinungsäußerung sehr schwierig ist und schon heute gezielte Falschaussagen nicht von der Meinungsfreiheit geschützt sind; wir setzen uns jedoch für eine unabhängige und selbstverwaltete Überprüfung von online veröffentlichten Fakten nach journalistischen Standards („Fact-Checking“) durch beispielsweise Nichtregierungsorganisationen oder Zusammenschlüsse von Medien ein.


20. Soll die Fusion von Medienunternehmen erleichtert werden?

Nein

Nein, das würde zu noch mehr Konzentration führen und die Medienvielfalt und damit auch die Meinungsvielfalt einschränken.


21. Wie soll eine „sinnvolle Förderung der Vielfalt von Medien“ aussehen?

Zunächst müsste man darüber Einigkeit erzielen, in welchen Bereichen eine Förderung notwendig wäre. Angesichts der Digitalisierung geraten immer mehr Verlage unter Druck – insbesondere der Lokal- bzw. Regionaljournalismus – und viele Redaktionen werden geschlossen. Eine Förderung kann nur staatsfern und unabhängig erfolgen, d.h. es darf keine Einflussnahme durch den Geldgeber geben. Wir setzen uns daher für Stiftungsmodelle oder ähnliche Finanzierungsmodelle und für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Journalismus ein. Dies könnte gerade kleineren und regionalen bzw. lokalen journalistischen Projekten helfen.

Wir haben bereits 2012 ein Gutachten zum Thema „Vielfalts- und Journalismusstärkung“ in Auftrag gegeben, das neben Ideen zu Fördermöglichkeiten auch eine Übersicht über best practise in anderen europäischen Ländern gibt. Die Frage nach der Umsetzbarkeit solcher konkreter Förderansätze im deutschen Mediensystem verdient dringend mehr Beachtung.


22. Wie sollte die Zusammensetzung der Rundfunkräte und des Fernsehrats geändert werden?

Auf Initiative der GRÜNEN kam es überhaupt erst zum wegweisenden Urteil zum ZDF-Staatsvertrag beim Bundesverfassungsgericht, weil wir den Einfluss und die Macht der Staatsvertreter in den Gremien immer kritisiert haben. Das ZDF-Urteil macht nun klare Vorgaben: Nur noch höchstens ein Drittel der Gremienplätze darf mit staatsnahen Vertretern besetzt sein. Leider ist diese Anforderung noch nicht in allen Rundfunkstaatsverträgen der Länder umgesetzt worden, zudem müsste diese Quote auch nicht zwingend ausgeschöpft werden. Die Gesellschaft soll in den Gremien abgebildet werden in seiner Vielfalt – damit auch zur Hälfte mit weiblichen Vertretern. Zudem sollen kleinere gesellschaftliche und politische Gruppen vertreten sein, was in den neuen Verträgen unserer Ansicht nach nicht ausreichend umgesetzt wurde. Wir treten für möglichst vielfältig mit Vertreterinnen und Vertretern aus möglichst allen gesellschaftlichen Gruppen besetzte Kontrollgremien ein, die ihre Arbeit transparent machen. Insbesondere halten wir es für falsch, RegierungsvertreterInnen in die Rundfunkräte zu entsenden.


23. Wie wollen die Grünen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk „vor Einflussnahme aus Politik und Lobbyverbänden schützen“?

Einflussnahme aus der Politik sollte, wie oben erläutert, durch mehr Staatsferne der Aufsichtsgremien begrenzt werden. Zudem muss aber auch Gruppenferne sichergestellt werden, damit es keine besondere Einflussnahme durch einzelne Gruppen bzw. Lobbyverbände gibt. Dies soll auch dadurch gewährleistet werden, dass Gruppen ihre VertreterInnen nicht einfach abziehen können, falls sie nicht die Interessen eines Verbandes bzw. ihrer entsendenden Gruppe vertreten. Denn: Die Gremienmitglieder sind VertreterInnen der Gesellschaft und eben auch dieser Gesellschaft als Ganzes verpflichtet. Dazu müssen die Kontrollgremien aber auch größtmögliche Transparenz gewähren.

 

5 Kommentare

  1. Ich finde es gut das jemand den Parteien auch in der Medienpolitik nachfragt. Diese wird ja von allen sehr stiefmütterlich behandelt.

    Aber z.B. die Rundfunkpolitik ist Ländersache. Da gibt es auch in den Parteien recht unterschiedliche Ansichten in den verschiedenen Ländern. Eine Position einer Partei die überall gilt gibt es meiner Meinung nach da nicht und es wird jetzt im September darüber auch nicht abgestimmt. Die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag haben keinen Einfluss ob es z.B. Reformen bei ARD und ZDF gibt. Da sind die Landtagswahlen (theoretisch) das entscheidende.
    Aber auch dort ist die Rundfunk- Medien- Politik ja das erste was fallen gelassen wird bei Koalitionsverhandlungen. Die Grünen z.B sind ja in vielen Ländern mit in der Regierung. Da hätten sie vieles was sie „fordern“ umsetzten können. Das wird aber nicht gemacht. Alles andere ist wichtiger in den Koalitionsverhandlungen und wenn es darauf ankommt verändert man nichts. Eine Partei aus Rundfunk oder Medien politischen Gründen zu wählen bringt meiner Meinung nach deshalb auch nichts.

  2. Als Anfang der 1990er-Jahre auf DOS-Rechnern erstmals die graphische Oberfläche Microsoft-Windows gab, wurden viele Shareware- oder Freeware-Programme mit Borland Pascal programmiert. Diesen Anwendungen war gemeinsam, daß immer dann, wenn der Anwender zu entwas zustimmen sollte, dies mit einem grünen Haken symbolisiert wurde, und immer, wenn er etwas ablehnen sollte (oder die aktuellen Änderungen löschen, eine Dokument nicht speichern, etc.) dies mit einem dicken roten Kreuz symbolisiert wurde.

    Ich mag mich damals über solche Programme fortwährend geärgert, denn ich habe mich laufend verklickt. Ein dickes rotes Kreuz ist ein Zeichen für Zustimmung, nicht für Ablehnung! Ich bin von Kindesbeinen an mit Politik sozialisiert worden, aber auch in anderen Zusammenhängen hatte ich in der Vor-PC-Zeit nirgendswo einen grünen Haken gesehen. Immer stand für Zustimmung ein dickes Kreuz, am Besten in der Signalfarbe Rot.

    Ich habe mir damals gedacht, daß die Programmierer wohl völlig unpolitisch sein müssen, sonst müsste ihnen die verkehrt benutzte Symbolik doch selbst auffallen. Zum Glück verschwand Borland Pascal nach einigen Jahren wieder vom Markt, die Oberflächen wandelten sich.

    Und jetzt, 25 Jahre später, sehe ich ausgerechnet in einem Artikel, der sich explizit mit Politik beschäftigt, wieder diese merkwürdige Symbolik: Ein dickes rotes Kreuz, das für „Nein“ steht.

    In Gegensatz zu den mit Borland Pascal programmierten Oberflächen ist hier das rote Kreuz aber zusätzlich noch in einen Kreis eingezeichnet, es wird also explizit wie ein Kreuz auf einem Wahlzettel dargestellt. Und doch steht das Kreuz für eine Ablehnung, für ein „Nein“. Wer kommt auf so eine komische Idee?

  3. Ich habe aber auch noch etwas Inhaltliches: Die Frage 16 lautet „Sollen Youtuber und Livestreaming-Angebote lizenzpflichtig bleiben?“.

    Ich habe selbst Videos auf Youtube hochgeladen, bin also Youtuber, und ich bin mir sehr sicher, daß ich keine Lizenz dafür brauche (allerdings ist die Formulierung, daß der Youtuber, also der Mensch, lizenzpflichtig sei, ohnehin etwas seltsam). Auch Live-Streaming ist nicht lizenzpflichtig. Was Lizenzpflichtig ist, ist das regelmäßige Verbreiten eines festen Programmes, d.h. einer Abfolge von Sendungen zu genau vorher angekündigten Zeiten.

    Ein paar Fragen vorher wird noch explizit nach „Fake News“ gefragt, und dann sind in Nummer 16 plötzlich „Fake News“ in der Fragestellung enthalten.

    Es wird natürlich interessant, wenn eine der Parteien auf Frage 16 mit „Ja“ geantwortet hat. Denn wenn man möchte, daß etwas so bleibt, wie es derzeit aber gar nicht ist, zeigt das ja die Unkenntnis der Realität. Ist Frage 16 womöglich in genau diesem Sinne als Fangfrage gemeint?

  4. Die Checkliste der Landesmedienanstalten widerspricht mir nicht, sondern geht sogar noch weiter. Nach dieser Liste muß zusätzlich zu dem Kriterium der Regelmäßigkeit auch noch das Kriterium erfüllt sein, daß die Beiträge jounalistisch-redaktionell gestaltet sind, um eine mögliche Lizenzpflicht zu begründen. Von einer generellen Lizenzpflicht für Streaming-Angeboten kann also noch weniger die Rede sein.

    Zusätzlich stellt die Frage „Sind Sie (noch) YouTuber oder veranstalten Sie schon zulassungspflichtigen Rundfunk?“ bereits in ihrer Formulierung eindeutig klar, daß Youtuber keineswegs keine Lizenz benötigen, wie es hier bei den Übermedien in Frage 16 behauptet wird.

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