Urheberrechtsstreit

Witzerfinder oder Witzdieb? Gericht gibt Florian Schroeder Recht

Im Streit um einen angeblich geklauten Witz haben die Cartoonisten Hauck & Bauer eine Niederlage erlitten. Das Landgericht Köln hob eine einstweilige Verfügung auf, die es auf Antrag der beiden gegen den Kabarettisten Florian Schroeder erlassen hatte.

Es geht um diesen Cartoon, den Elias Hauck und Dominik Bauer erstmals am 4. März 2014 auf ihrer Facebookseite veröffentlichten:

Cartoon: Hauck & Bauer

Schroeder erzählt den Witz seit einiger Zeit in seinem Bühnenprogramm und bei Fernsehauftritten:

 

Er versicherte aber eidesstattlich, den Gag bereits im Jahr 2011 geschaffen und in zehn Vorpremieren seines damaligen Programms „Offen für alles und nicht ganz dicht“ dargeboten zu haben. Das gehe auch aus dem Skript der Show hervor. Der Witz sei aber nicht so gut angekommen, weshalb er ihn dann bei den eigentlichen Aufführungen weggelassen habe.

Hauck & Bauer haben an dieser Darstellung größte Zweifel. Eine Münchner Journalistin hatte acht Zuschauer und Journalisten befragt, die verschiedene Vorpremieren besucht hatten. Keiner habe sich an den Hochbegabten-Gag erinnern können.

Auch das Skript, das Schroeder vorlegte, kommt ihnen merkwürdig vor. Es ist über weite Strecken nahezu identisch mit Schroeders Buch „Offen für alles und nicht ganz dicht“, auf dem das Bühnenprogramm beruht – die Passage mit dem hochbegabten Kind allerdings fehlt im Buch. Sie wirke an der behaupteten Stelle auch seltsam, wie nachträglich eingefügt.

In Manuskript und Buch geht es ausführlich um den Sportlehrer Hartmut Hartmann. Im von Schroeder dem Gericht vorgelegten Manuskript gibt es zusätzlich eine Stelle, in der plötzlich ein bester Freund Max auftaucht:

Ich hätte mir gewünscht, meine Eltern wären nur einmal so selbstbewusst gewesen wie die Eltern von Max, meinem besten Freund. Die haben noch die letzte Schwäche als Hochbegabung interpretiert. Die saßen in der Elternsprechstunde von Hartmann und sagten: „Sie haben es vielleicht noch nicht gemerkt, aber unser Max, der ist hochbegabt!“ Darauf Hartmann: „Nein, ihr Sohn ist nicht hochbegabt. Sie sind einfach nur sehr dumm.“

Dass man über die Hochbegabung ausgerechnet mit dem Sportlehrer diskutiert, erscheint Hauck & Bauer rätselhaft. Schließlich wundern sie sich, warum Schroeder keine Videoaufnahmen von den Vorpremieren vorlegte, obwohl die damals laut mehrerer Presseberichte vom Management angefertigt wurden.

Das Gericht überzeugte all das nicht – zumindest kam es zu der Einschätzung, dass die Darstellung von Hauck & Bauer nicht wahrscheinlicher ist als die von Florian Schroeder, was aber für die Bestätigung der einstweiligen Verfügung notwendig wäre. Dass sich Besucher der Vorpremieren nicht an den Hochbegabten-Witz erinnern können, lasse sich auch dadurch erklären, dass er damals eben nicht gut angekommen sei. Das wiederum liege vielleicht auch daran, dass der Witz eigentlich nicht so gut an die Stelle passte, an der ihn Schroeder nach eigenen Angaben vortrug.

Auch dass der Witz im Buch zum Bühnenprogramm fehlte, fand das Gericht nicht bezeichnend – vielleicht habe Schroeder die Stellen, die in den Vorpremieren nicht gut ankamen, einfach nicht mit ins Buch aufgenommen. Diese Argumentation des Gerichts allerdings ist unsinnig, da das Buch bereits vor den Vorpremieren erschienen war.

Schroeders Anwalt hatte zudem argumentiert, dass der Text des Witzes nicht schutzfähig sei, weil es an einer eigenschöpferischen hinreichenden Originalität fehle. Der Cartoon als Ganzes sei zwar eine urheberrechtlich geschützte Schöpfung. Aber den Witz quasi nachzuspielen – in Form eines Bühnenprogramms oder im Fernsehen – stelle keine Vervielfältigung dar. Dem widersprach das Gericht: Der Cartoon sei urheberrechtlich geschützt, und auch die Übertragung in ein anderes Medium stelle eine Vervielfältigung dar. Da sich nicht widerlegen ließ, dass Schroeder den Witz schon 2011 aufgeführt habe, entschied es aber zu seinen Gunsten.

[Offenlegung: Hauck & Bauer zeichnen Cartoons für Übermedien.de.]

28 Kommentare

  1. Aha, das ist interessant. Dass das Gericht offensichtlich, nicht nur die Schöpfungshöhe des Cartoons (also der Text in Kombination mit der Zeichnung) sondern auch die Übertragung auf ein Bühnenprogramm als „erzählter Witz“ als prinzipiell urheberrechtlich geschützt angesehen hat. Da hatten doch hier und anderswo die meisten (einschl. von diesbzgl. ziemlich selbstsicheren Medienrechtlern) anderes erwartet. Auch wenn man diese Ansicht des Gerichts natürlich trotzdem falsch finden kann. Und Hauck & Bauer hat’s bis hierhin ja auch noch nichts genützt. Trotzdem durchaus bemerkenswert.

    Eine Frage an Stefan Niggemeier: Haben Sie die Entscheidung des Landgerichts Köln selbst gelesen? Nicht dass ich Ihrer Wiedergabe misstraue, aber es macht ja einen Unterschied, ob man etwas im Original selbst gelesen hat oder von jemandem „erzählt“ bekommen hat.

  2. Die eidesstattliche Versicherung ist ein guter, wenn auch riskanter Hebel. Hält ein Gericht diese Versicherung für nicht glaubhaft, müsste eigentlich eine Ermittlung wegen Meineides in Gang gesetzt werden. In einem doch recht kleineren Fall wird das ohne Not kaum ein Richter tun. Das LG Köln ist zudem nicht dafür bekannt, in solchen Dingen Härte zu zeigen.

  3. Ich frage mich, wo ist hier die Schöpfungshöhe beim Text? Auf mich wirkt es so, als ob es der erstbeste Gedanke war. Möglicherweise versteckt sich im Witz eine Raffinesse, die ich leider nicht entdecken kann.

  4. Ich kenne den Witz leicht anders aus diesem Cartoon hier:
    http://nichtlustig.de/toondb/040816.html

    Und den gibt es schon seit mindestens 2008.
    Beleg dafür ist, dass ich dieses Cartoon im Gulli-Board kennen lernte und eine oberflächliche Boardsuche einen Kommentar aus dem Jahr 2008 zu Tage brachte, in dem auf diesen Cartoon hingewiesen wurde.
    http://board.gulli.com/thread/1655599-was-bedeutet-dieses-dum/

    Daher bin ich etwas verwirrt über diesen Rechtsstreit.

  5. 5:

    Was sollte das LG auch anders machen? Die salomonische Antwort wäre gewesen, dass genügend andere Beweise vorlägen und es einer EV nicht bedürfe. Offenbar war dem aber nicht so. Da kann der Künstler nur hoffen, dass sich nicht innerhalb der Verjährungsfrist von drei Jahren jemand aus seinem beruflichen Umfeld anders erinnert.

  6. @Micha
    Aus Gründen:
    Frage an Radio Eriwan: „Stimmt es, dass der Kosmonaut Juri Gagarin auf einer Wohltätigkeitsveranstaltung ein rotes Auto gewonnen hat?“
    Antwort: „Im Prinzip ja, jedoch handelte es sich nicht um den Kosmonauten Juri Gagarin, sondern um den Arbeiter Alexander Putisch und auch hat er kein rotes Auto bei einer Wohltätigkeitsveranstaltung gewonnen, sondern ihm wurde sein grünes Fahrrad vom Abstellplatz gestohlen, aber der Rest stimmt.“

  7. @Stefan
    Also, ich finde die Ähnlichkeit schon frappierend und dachte mir schon beim ersten Artikel über den Fall hier bei Übermedien, dass beide Parteien die Grundidee wohl geklaut haben.
    Zumal damals das Gulli Board die größte deutschsprachige Community hatte und dieser Witz als Running Gag bei internetaffinen Leuten einfach sehr bekannt war/ist.

    Ich hätte mich an H&Bs Stelle damit jedenfalls nicht vor Gericht getraut.

  8. Ähm, ich gestehe, ich habe den hier behandelten Witz tatsächlich anders verstanden, als er gemeint war.

    Die Pointe habe ich gar nicht so erkannt, weil der ältere Cartoon, der im Setting aber eben doch Parallelen hat, für mich als bekannter running gag diese Pointe einfach überstrahlt hat.

    Nach euren Einlassungen habe ich mir den Cartoon von H&K noch mal unabhängig davon angeschaut und sehe jetzt auch den Unterschied.

    Sorry, mein Fehler. :-)

  9. „Da sich nicht widerlegen ließ, dass Schroeder den Witz schon 2011 aufgeführt habe…“
    Schroeder ist also wenigstens Erfinder des teleologischen Witzurheberbeweises. Die Nichtexistenz zu beweisen, wird schwer möglich, wenn das Gericht Schroeder so sehr vertraut.

  10. Was noch erwähnenswert sein könnte: M.E. ist das Vorgehen im Wege des Verfügungsverfahrens prozessstrategisch ein Fehler gewesen. Man hätte – wenn schon – gleich Hauptsacheklage erheben müssen, in der beide Seiten nicht mit bloßer „Glaubhaftmachung“ (also auch eidesstattlicher Versicherung), sondern mit dem vollen Beweisantritt ihre Position hätten stützen müssen (je nach Beweislast natürlich). Es gibt ja auch keine Notwendigkeit, zunächst eine einstweilige Verfügung zu beantragen. Wenn es Videos von den Voraufführungen gab, der Beklagte hätte Sie dann wohl vorgelegt, wenn sie tatsächlich den Beweis erbringen könnten, dass er genau diesen Witz in dieser Form schon vorher gemacht hat. Dass all das im Verfügungsverfahren nicht zur Sprache kommen muss und wird, das hätte man vorher wissen können. War die Sache wirklich so eilig, dass man die Nachteile des Verfügungsverfahren in Kauf nehmen wollte?

  11. Der Nichtlustig-Witz ist auch gut, aber doch ein ganz anderer: Beim H&B-Witz gibt es eine Intelligenzdifferenz zwischen Eltern und Kind. Die Eltern denken, das Kind sei hochbegabt – in Wirklichkeit ist aber das Kind normalbegabt und die Eltern sind dumm. Bei Nichtlustig ist schon klar, dass das Kind eine Schwäche hat, der Arzt führt genetische Gründe ins Feld und QED – der Vater erweist sich tatsächlich als so dumm, dass er nicht mal ohne Rechtschreibfehler sprechen kann …

  12. Ob Florian Schroeder sich jetzt wenigstens insgeheim sehr, sehr schämt, dass er ein handfestes Lügengebilde konstruieren musste, um nicht zu unterliegen? Zurück kann er ja wohl dank seiner eidesstattlichen Versicherung nicht mehr. Dum, sich so weit aus dem Fenster zu lehnen.

  13. Wie @Hanno (#2) finde ich auch vor allem interessant, dass das Gericht die Schöpfungshöhe und die Schutzfähigkeit ausdrücklich bejaht hat. Das ist eigentlich schon mehr als die halbe Miete. Insofern war der Gang über die einstweilige Verfügung vielleicht ein guter und kostengünstiger „Testballon“. Wenn es also in das Klageverfahren geht, hat Florian Schroeder hiermit erstmal nur Zeit gewonnen. Wenn er dann den Vollbeweis für seine frühere Urheberschaft antreten muss, könnte ihm die ganze Sache noch auf die Füße fallen, mindestens durch Unterliegen in der Hauptsache, Schadensersatz etc..
    An Bauer & Haucks Stelle würde meine Freude hierüber gegenüber der Enttäuschung über die Etappenniederlage überwiegen.

  14. @Wolfgang J., #22
    Ja, das wollten Stefan Niggemeier (#10, 15) und Frank Reichelt (#12) mit ihren Posts sagen.
    Der Kommentar in #10 hat mich auch erstmal verwirrt, zumal der Einwand mit Nichtlustig auch schon im Vorgänger-Thread (ganz am Ende) kam.
    Diese Art Sarkasmus kennt man so gar nicht vom Hausherrn.

  15. Ich bin entsetzt. So einfach kann man Witze klauen?
    Ich beanspruche hiermit das Urheberecht für die unten aufgeführten Kalauer und versichere an Eides statt, dass sie von mir stammen.( Ich weiß, nicht alle sind gut-:)

    Frage vorab: Die Texte sind von mir. Aber die Struktur ist an “Fragen an Radio Eriwan“ angelehnt. (Nur besser-:) Ist das nun eine Verletzung des Urheberrechts oder nicht?

    Fragen an Radio Eriwan

    Frage: Stimmt es, dass die Grünen auf ihrem letzten Parteitag gleich drei autofreie Wochentage beschlossen haben? Antwort: Im Prinzip ja. Aber der Antrag hat die Mehrheit verfehlt. Zu viele Mitglieder steckten im Stau.

    Frage: Stimmt es, dass Hofreiter ein Problem mit seiner Matte hat? Antwort: Im Prinzip ja. Aber seit Trump ist er damit nicht alleine.

    Frage: Stimmt es, dass Donald Trump eine neue Politik macht? Antwort: Im Prinzip ja. Aber nur, wenn man das, was bisher gemacht wurde, für Politik hält.

    Frage: Stimmt es, dass Hofreiter ein Problem mit seiner Matte hat? Antwort: Im Prinzip ja. Aber seit Trump ist er damit nicht mehr alleine.

    Frage: Stimmt es, dass die Sächsische Polizei den Bomben-Attentäter endlich geschnappt hat? Da müssen die Dresdner doch erleichtert sein! Antwort: Im Prinzip ja! Aber erstens hat er den falschen Pass und zweitens die falsche Religion.

    Frage: Stimmt es, dass Frau Merkel den Deutschen zehnmal am Tag dasselbe erzählt? Geht das den Leuten nicht auf den Wecker? Antwort: Im Prinzip ja. Aber es klingt ja immer wieder anders.

    Frage: Stimmt es, dass Russland und China eine Feuerpause verweigern, ohne dass Amerika einschreitet? Antwort: Im Prinzip ja. Aber nur, weil Trump Aleppo für einen italienischen Badeort hält. Und Europa ist ihm egal.

    Frage: Stimmt es, dass Hofer wegen der Manipulation von Stimmen verloren hat? Antwort: Im Prinzip ja. Aber schon im ersten Wahlgang. Da hat er nicht professionell genug gearbeitet.

    Frage: Stimmt es, dass Angela Merkel Politik immer vom Ende her denkt? Antwort: Im Prinzip Ja. Aber wenn sie das Ende nicht kennt, kommt sie auch ohne Denken aus.

    Frage: Stimmt es, dass Hofer die Wahlen in Österreich gewonnen hat? Antwort: Im Prinzip ja. Aber die Wähler waren für van der Bellen

    Frage: Stimmt es, dass die Anhänger des Postfaktischen alle Probleme der Welt lösen können? Antwort: Im Prinzip ja. Nur wird die Art, wie sie es tun, immer ein Problem bleiben!

    To be contuned

    Bevor Herr Niggemeier wegen Urheberrechtsverletzung wieder löscht: Ich habe eine Kopie angefertigt.

  16. Natürlich: To be continued
    Und Anton Hofreiter von den Grünen ist gemeint.
    Und es reicht, den Gag mit der Matte einmal horen zu müssen.

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